Fachinformationen - 2010 - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung ...
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<strong>Fachinformationen</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Gemeinsamer Antrag<br />
Antragsabgabe <strong>2010</strong><br />
Leider haben wir festgestellt, dass mehr Landwirte als in den Vorjahren ihren Abgabetermin<br />
nicht wahrnehmen. Bitte nutzen Sie den Termin und melden Sie sich rechtzeitig<br />
telefonisch ab oder vereinbaren Sie unter 07621/410-1238 (Mo-Fr von 9:00-11:30) einen<br />
anderen Termin.<br />
Für die Planung des Personaleinsatzes sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, siehe auch<br />
den Hinweis von Frau Sahling zur <strong>Landwirtschaft</strong>szählung.<br />
Milchsonderprogramm<br />
Für die Teilnahme am Milchsonderprogramm für aktive Milcherzeuger ist die Vorlage der<br />
Milchgeldabrechnung für April <strong>2010</strong> erforderlich. Diese Milchgeldabrechnung wird jedoch<br />
erst Mitte Mai vorliegen, deshalb haben wir mit der Breisgaumilch vereinbart, dass wir<br />
die Milchgeldabrechnung anfordern können, wenn uns der Antragsteller dazu ermächtigt.<br />
Dazu ist die Lieferantennummer bei der Breisgaumilch notwendig.<br />
Aktive Milcherzeuger sollten sich deshalb zur Antragsabgabe die Lieferantennummer bei<br />
der Breisgaumilch notieren.<br />
Höhere MEKA-Förderung ab <strong>2010</strong><br />
Die bessere Honorierung zahlreicher MEKA-Maßnahmen wie zum Beispiel den Ökologischen<br />
Landbau oder die Brachebegrünung hatten wir bereits bei den Informationsveranstaltungen<br />
angekündigt. Es wurde auch in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag<br />
<strong>2010</strong> unter Haushaltsvorbehalt bekanntgemacht.<br />
Die endgültige Bestätigung des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum steht<br />
jedoch noch aus.<br />
Neue Maßnahme 5-gliedrige Fruchtfolge<br />
Ab <strong>2010</strong> wird die Maßnahme N-A3 „Fruchtartendiversifizierung im Ackerbau“ angeboten.<br />
Auflagen:<br />
• Jährlich müssen mindestens 5 verschiedene Kulturen oder Kulturgruppen mit einem<br />
jeweiligen Mindestanteil von 10 % und einem Maximalanteil von 30 % an der Ackerfläche<br />
des Unternehmens angebaut werden;<br />
• Maximal dürfen 2/3 der Ackerfläche mit Getreide bestellt werden;<br />
• Jährlich müssen mindestens 5 % der Ackerfläche mit Leguminosen oder einem Leguminosengemenge<br />
bestellt werden;<br />
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