26 Amtsblatt Berglen.pdf
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10.c Bekanntgaben und kleinere Verwaltungsangelegenheiten<br />
Weiterführung der Verlässlichen Grundschule in<br />
Hößlinswart im Schuljahr 2009 /2010<br />
Im Schuljahr 2000/2001 wurde in <strong>Berglen</strong> die Verlässliche Grundschule<br />
eingeführt. Voraussetzung für den Betrieb dieser Betreuungsform ist, dass<br />
für jedes Schuljahr mindestens 5 verbindliche Anmeldungen für die ganze<br />
Woche eingehen.<br />
Für die Nachbarschaftsgrundschule Buhlbronn/Vorderweißbuch hat man<br />
die Mindestteilnehmerzahl bisher noch in keinem Jahr erreicht. Für das<br />
kommende Schuljahr sind lediglich zwei Anmeldungen für die Betreuung an<br />
zwei Tagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr eingegangen.<br />
In der Nachbarschaftsschule <strong>Berglen</strong> in Oppelsbohm wird die Verlässliche<br />
Grundschule seit dem Schuljahr 2000/2001 laufend angeboten. Die Betreuung<br />
findet derzeit an Schultagen von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr statt.<br />
Auch für das Schuljahr 2009/2010 ist die Mindestteilnehmerzahl gesichert.<br />
Erstmalig zum Schuljahr 2006/2007 konnte an der Grundschule in Hößlinswart<br />
die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angeboten werden.<br />
Die Betreuung findet an Schultagen von 11.15 Uhr bis 13.30 Uhr statt.<br />
Für das kommende Schuljahr 2009/2010 sind bis 28. Mai 2009 leider nur 3<br />
Anmeldungen für die ganze Woche eingegangen. 8 Kinder wurden für zwei<br />
Tage in der Woche angemeldet.<br />
Nach der derzeitigen Beschlusslage könnte die Betreuungsgruppe in Hößlinswart<br />
nicht fortgeführt werden. Die Gemeindeverwaltung findet es jedoch<br />
wichtig, dass im kommenden Schuljahr die Verlässliche Grundschule<br />
auch in Hößlinswart aufrechterhalten wird, obwohl die Mindestteilnehmerzahl<br />
nicht erfüllt ist.<br />
Es wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:<br />
Das Gremium spricht sich für die Weiterführung der Verlässlichen<br />
Grundschule in Hößlinswart im Schuljahr 2009/2010 aus, obwohl<br />
die Mindestanmeldezahl nicht erreicht ist.<br />
10.d Bekanntgaben und kleinere Verwaltungsangelegenheiten<br />
Einladung an den Gemeinderat zum Sommerfest<br />
(Erdbeerfest) der Landfrauen am 21. Juni 2009 ab<br />
14.00 Uhr im Vereinsheim Vorderweißbuch<br />
Das Gremium nimmt von der Einladung Kenntnis.<br />
10.e Bekanntgaben und kleinere<br />
Verwaltungsangelegenheiten<br />
Informationsveranstaltung für Eltern bezüglich der<br />
Schließung des Schulgebäudes in Hößlinswart<br />
Am Donnerstag, 02. Juli 2009, 19.30 Uhr, wird im Bürgersaal des Feuerwehrhauses<br />
Steinach eine Veranstaltung zur Erörterung des Zeitpunkts der<br />
Schließung der Schule in Hößlinswart (Schuljahr 2010/2011 oder am Ende<br />
des Schuljahrs 2011/2012) stattfinden. Eingeladen wurden die Eltern der<br />
zukünftigen 1.-Klässler und der zukünftigen 2. und 3. Klasse der Grundschule<br />
Steinach – Hößlinswart. Zur Ermittlung eines Meinungsbildes wird<br />
eine Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden dem<br />
Gemeinderat vorgelegt. Die Entscheidung über den tatsächlichen Zeitpunkt<br />
der Schließung der Schule in Hößlinswart soll in der öffentlichen Gemeinderatssitzung<br />
am 21. Juli 2009 getroffen werden.<br />
Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.<br />
11. Beschlussfassung über die Annahme von Spenden<br />
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über folgende Spenden:<br />
– 100 e Fa. Burgaflex Deutschland GmbH für die Grundschule Steinach –<br />
Hößlinswart<br />
– 820 e Kreissparkasse Waiblingen für 8 gemeindliche Kindergärten zur<br />
Anschaffung von Spielgeräten<br />
Der Gemeinderat stimmt den Spendenannahmen einstimmig zu.<br />
12. Fragen der Einwohner<br />
Von den anwesenden Einwohnern werden Fragen gestellt, die vom Vorsitzenden<br />
und der Verwaltung beantwortet werden. Die Fragen betreffen folgende<br />
Themen:<br />
• Geplante Bürgerversammlung am 20. November 2009 in der Turn- und<br />
Versammlungshalle in Steinach<br />
• Meinungsumfrage des Zeitungsverlags vor der Kommunalwahl an der<br />
aus <strong>Berglen</strong> lediglich 40 Bürger teilgenommen haben und daher in keiner<br />
Weise repräsentativ sein kann<br />
• Vorziehen des Tagesordnungspunktes „Bürgerfragestunde“ an den Anfang<br />
der Tagesordnung des Gemeindrates<br />
• Informationsfluss hinsichtlich der Absage der am 10. Juni 2009 geplanten<br />
Sitzung des Schulverbands Grundschule Vorderweißbuch<br />
• Gespräche über die Einrichtung der Werkrealschule<br />
13. Anfragen aus dem Gemeinderat<br />
Aus der Mitte des Gemeinderates wird eine Anfrage zu Bauarbeiten im<br />
Märzenweg in Kottweil gestellt.<br />
Der Vorsitzende sagt eine Überprüfung zu.<br />
Das Bauamt informiert<br />
In-Kraft-Treten des<br />
Bebauungsplanes „Wieselstraße –<br />
Erweiterung“ – Verfahren nach<br />
§ 13 a BauGB – mit örtlichen<br />
Bauvorschriften gemäß § 74 LBO<br />
in Hößlinswart<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Berglen</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung<br />
am 16.6.2009 den Bebauungsplan „Wieselstraße – Erweiterung“ – Verfahren<br />
nach § 13 a BauGB – in Hößlinswart gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl<br />
I. Seite 2414) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit<br />
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Der Bebauungsplan bedurfte keiner Genehmigung.<br />
Dem Satzungsbeschluss liegt der Lageplan mit Textteil und Zeichenerklärung<br />
des ehemaligen Vermessungsbüros Schüle vom 3.3.2009 im Maßstab<br />
1:500 und die Begründung der Gemeinde <strong>Berglen</strong> vom 3.3.2009 zu<br />
Grunde.<br />
Zusammen mit dem Bebauungsplan werden auch örtliche Bauvorschriften<br />
nach § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) erlassen.<br />
Hierauf wird besonders hingewiesen.<br />
Der Bebauungsplan „Wieselstraße – Erweiterung“ – Verfahren nach § 13 a<br />
BauGB – in Hößlinswart und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO<br />
treten mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den regelmäßigen<br />
Sprechzeiten beim Bürgermeisteramt <strong>Berglen</strong>, Rathaus Oppelsbohm,<br />
Bauamt, Zimmer 16, Beethovenstraße 20, 73663 <strong>Berglen</strong>, einsehen<br />
und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:<br />
Unbeachtlich gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden:<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des<br />
Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich<br />
geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder<br />
den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 und Abs.4 BauGB über die<br />
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe<br />
in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen<br />
von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß § 44<br />
Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen,<br />
wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile<br />
eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch her-<br />
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