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26 Amtsblatt Berglen.pdf

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10.c Bekanntgaben und kleinere Verwaltungsangelegenheiten<br />

Weiterführung der Verlässlichen Grundschule in<br />

Hößlinswart im Schuljahr 2009 /2010<br />

Im Schuljahr 2000/2001 wurde in <strong>Berglen</strong> die Verlässliche Grundschule<br />

eingeführt. Voraussetzung für den Betrieb dieser Betreuungsform ist, dass<br />

für jedes Schuljahr mindestens 5 verbindliche Anmeldungen für die ganze<br />

Woche eingehen.<br />

Für die Nachbarschaftsgrundschule Buhlbronn/Vorderweißbuch hat man<br />

die Mindestteilnehmerzahl bisher noch in keinem Jahr erreicht. Für das<br />

kommende Schuljahr sind lediglich zwei Anmeldungen für die Betreuung an<br />

zwei Tagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr eingegangen.<br />

In der Nachbarschaftsschule <strong>Berglen</strong> in Oppelsbohm wird die Verlässliche<br />

Grundschule seit dem Schuljahr 2000/2001 laufend angeboten. Die Betreuung<br />

findet derzeit an Schultagen von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr statt.<br />

Auch für das Schuljahr 2009/2010 ist die Mindestteilnehmerzahl gesichert.<br />

Erstmalig zum Schuljahr 2006/2007 konnte an der Grundschule in Hößlinswart<br />

die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angeboten werden.<br />

Die Betreuung findet an Schultagen von 11.15 Uhr bis 13.30 Uhr statt.<br />

Für das kommende Schuljahr 2009/2010 sind bis 28. Mai 2009 leider nur 3<br />

Anmeldungen für die ganze Woche eingegangen. 8 Kinder wurden für zwei<br />

Tage in der Woche angemeldet.<br />

Nach der derzeitigen Beschlusslage könnte die Betreuungsgruppe in Hößlinswart<br />

nicht fortgeführt werden. Die Gemeindeverwaltung findet es jedoch<br />

wichtig, dass im kommenden Schuljahr die Verlässliche Grundschule<br />

auch in Hößlinswart aufrechterhalten wird, obwohl die Mindestteilnehmerzahl<br />

nicht erfüllt ist.<br />

Es wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:<br />

Das Gremium spricht sich für die Weiterführung der Verlässlichen<br />

Grundschule in Hößlinswart im Schuljahr 2009/2010 aus, obwohl<br />

die Mindestanmeldezahl nicht erreicht ist.<br />

10.d Bekanntgaben und kleinere Verwaltungsangelegenheiten<br />

Einladung an den Gemeinderat zum Sommerfest<br />

(Erdbeerfest) der Landfrauen am 21. Juni 2009 ab<br />

14.00 Uhr im Vereinsheim Vorderweißbuch<br />

Das Gremium nimmt von der Einladung Kenntnis.<br />

10.e Bekanntgaben und kleinere<br />

Verwaltungsangelegenheiten<br />

Informationsveranstaltung für Eltern bezüglich der<br />

Schließung des Schulgebäudes in Hößlinswart<br />

Am Donnerstag, 02. Juli 2009, 19.30 Uhr, wird im Bürgersaal des Feuerwehrhauses<br />

Steinach eine Veranstaltung zur Erörterung des Zeitpunkts der<br />

Schließung der Schule in Hößlinswart (Schuljahr 2010/2011 oder am Ende<br />

des Schuljahrs 2011/2012) stattfinden. Eingeladen wurden die Eltern der<br />

zukünftigen 1.-Klässler und der zukünftigen 2. und 3. Klasse der Grundschule<br />

Steinach – Hößlinswart. Zur Ermittlung eines Meinungsbildes wird<br />

eine Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden dem<br />

Gemeinderat vorgelegt. Die Entscheidung über den tatsächlichen Zeitpunkt<br />

der Schließung der Schule in Hößlinswart soll in der öffentlichen Gemeinderatssitzung<br />

am 21. Juli 2009 getroffen werden.<br />

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.<br />

11. Beschlussfassung über die Annahme von Spenden<br />

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über folgende Spenden:<br />

– 100 e Fa. Burgaflex Deutschland GmbH für die Grundschule Steinach –<br />

Hößlinswart<br />

– 820 e Kreissparkasse Waiblingen für 8 gemeindliche Kindergärten zur<br />

Anschaffung von Spielgeräten<br />

Der Gemeinderat stimmt den Spendenannahmen einstimmig zu.<br />

12. Fragen der Einwohner<br />

Von den anwesenden Einwohnern werden Fragen gestellt, die vom Vorsitzenden<br />

und der Verwaltung beantwortet werden. Die Fragen betreffen folgende<br />

Themen:<br />

• Geplante Bürgerversammlung am 20. November 2009 in der Turn- und<br />

Versammlungshalle in Steinach<br />

• Meinungsumfrage des Zeitungsverlags vor der Kommunalwahl an der<br />

aus <strong>Berglen</strong> lediglich 40 Bürger teilgenommen haben und daher in keiner<br />

Weise repräsentativ sein kann<br />

• Vorziehen des Tagesordnungspunktes „Bürgerfragestunde“ an den Anfang<br />

der Tagesordnung des Gemeindrates<br />

• Informationsfluss hinsichtlich der Absage der am 10. Juni 2009 geplanten<br />

Sitzung des Schulverbands Grundschule Vorderweißbuch<br />

• Gespräche über die Einrichtung der Werkrealschule<br />

13. Anfragen aus dem Gemeinderat<br />

Aus der Mitte des Gemeinderates wird eine Anfrage zu Bauarbeiten im<br />

Märzenweg in Kottweil gestellt.<br />

Der Vorsitzende sagt eine Überprüfung zu.<br />

Das Bauamt informiert<br />

In-Kraft-Treten des<br />

Bebauungsplanes „Wieselstraße –<br />

Erweiterung“ – Verfahren nach<br />

§ 13 a BauGB – mit örtlichen<br />

Bauvorschriften gemäß § 74 LBO<br />

in Hößlinswart<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Berglen</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung<br />

am 16.6.2009 den Bebauungsplan „Wieselstraße – Erweiterung“ – Verfahren<br />

nach § 13 a BauGB – in Hößlinswart gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl<br />

I. Seite 2414) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit<br />

gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Der Bebauungsplan bedurfte keiner Genehmigung.<br />

Dem Satzungsbeschluss liegt der Lageplan mit Textteil und Zeichenerklärung<br />

des ehemaligen Vermessungsbüros Schüle vom 3.3.2009 im Maßstab<br />

1:500 und die Begründung der Gemeinde <strong>Berglen</strong> vom 3.3.2009 zu<br />

Grunde.<br />

Zusammen mit dem Bebauungsplan werden auch örtliche Bauvorschriften<br />

nach § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) erlassen.<br />

Hierauf wird besonders hingewiesen.<br />

Der Bebauungsplan „Wieselstraße – Erweiterung“ – Verfahren nach § 13 a<br />

BauGB – in Hößlinswart und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO<br />

treten mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den regelmäßigen<br />

Sprechzeiten beim Bürgermeisteramt <strong>Berglen</strong>, Rathaus Oppelsbohm,<br />

Bauamt, Zimmer 16, Beethovenstraße 20, 73663 <strong>Berglen</strong>, einsehen<br />

und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:<br />

Unbeachtlich gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden:<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des<br />

Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich<br />

geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder<br />

den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 und Abs.4 BauGB über die<br />

fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe<br />

in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen<br />

von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß § 44<br />

Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen,<br />

wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch her-<br />

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