Käbschütztaler Gemeindeblatt - Gemeinde Käbschütztal
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<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong><br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Internet: www.gemeinde-kaebschuetztal.de<br />
AMTS- UND INFORMATIONSBLATT DER GEMEINDE KÄBSCHÜTZTAL MIT DEN ORTSTEILEN:<br />
Barnitz, Canitz, Deila, Gasern, Görna, Großkagen, Jesseritz, Käbschütz, Kaisitz, Kleinkagen, Kleinprausitz, Krögis, Leutewitz,<br />
Löbschütz, Löthain, Luga, Mauna, Mehren, Mohlis, Neumohlis, Niederjahna, Niederstößwitz, Nimtitz, Nössige, Oberjahna,<br />
Pauschütz, Planitz, Porschnitz, Priesa, Pröda, Schletta, Schönnewitz, Sieglitz, Soppen, Sornitz, Stroischen und Tronitz<br />
19. Jahrgang 14. Oktober 2013 Ausgabe Nr.: 10<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
des Abstimmungsergebnisses bei dem Bürgerentscheid<br />
am Sonntag, dem 22. September 2013 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. September 2013 das Abstimmungsergebnis<br />
ermittelt.<br />
I.<br />
1. Zahl der Abstimmungsberechtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.253<br />
2. Zahl der Abstimmenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.811<br />
3. Zahl der ungültigen Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . 1.798<br />
5. Zahl der gültigen „Ja“ Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 742 (41 %)<br />
6. Zahl der gültigen „Nein“ Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.056 (59 %)<br />
II.<br />
Bei dem Bürgerentscheid wurde die gestellte Frage<br />
Sind Sie damit einverstanden,<br />
dass die Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong><br />
Nr. 20-4/13 (Eingliederung als Gesamtgemeinde) und<br />
Nr. 22-4/13 (Eingliederung als Gesamtgemeinde an die Stadt Meißen)<br />
aufgehoben werden<br />
und<br />
die Ortsteile Barnitz, Görna, Kleinprausitz, Krögis, Luga, Mauna, Nössige, Porschnitz, Schönnewitz,<br />
Soppen, Deila, Käbschütz, Leutewitz, Niederstößwitz, Planitz und Sornitz<br />
in die Stadt Nossen<br />
und<br />
davon getrennt<br />
die Ortsteile Canitz, Gasern, Großkagen, Jesseritz, Kaisitz, Kleinkagen, Löbschütz, Löthain,<br />
Mehren, Mohlis, Neumohlis, Niederjahna, Nimtitz, Oberjahna, Pauschütz, Priesa, Pröda, Schletta,<br />
Sieglitz, Stroischen und Tronitz<br />
in die Stadt Meißen umgegliedert werden?<br />
ablehnend entschieden.<br />
Mit 41 % der gültigen „Ja“ Stimmen wurde die nach § 24 Abs. 3 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung erforderliche<br />
Mehrheit nicht erreicht.<br />
Krögis, den 23. September 2013<br />
Uwe Klingor<br />
Bürgermeister<br />
Siegel<br />
Aus dem Inhalt<br />
Amtliche Bekanntmachungen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Einladung zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
22.10.2013. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />
Bekanntmachung des Wahlergebnisses<br />
der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag<br />
am 22. September 2013 . . . . . . . . . . 2<br />
Erreichbarkeit <strong>Gemeinde</strong> . . . . . . . . . . 2<br />
Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 24.09.2013. . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Vereinbarung<br />
über den Zusammenschluss der Großen<br />
Kreisstadt Meißen mit der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Käbschütztal</strong> im Wege einer<br />
Eingliederung. . . . . . . . . . . . . . . . . 3–5<br />
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der<br />
Vereinbarung über den Zusammenschluss<br />
der Großen Kreisstadt Meißen<br />
mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> im Wege<br />
einer Eingliederung . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Amtliche Bekanntmachungen anderer<br />
Behörden<br />
Zweckverband Wasserversorgung<br />
„Meißner Hochland“. . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Fahrplan Bürgerbus . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Änderung des Wehrpflichtgesetzes<br />
Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Mitteilung der <strong>Gemeinde</strong>kasse an unsere<br />
Steuerzahler. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Riesengroßes Dankeschön! . . . . . . . . 7<br />
DRK Blutspendetermin. . . . . . . . . . . . 7<br />
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst . 7<br />
Einschränkungen Fahrverkehr durch Bau<br />
Ortsumgehung B101 Krögis. . . . . . . . 8<br />
Konzertreise der Lommatzscher<br />
Spielleute nach Ungarn . . . . . . . . . . . 9<br />
Lummscher Krautmarkt 2013 . . . . . 10<br />
Mitteilungen anderer Behörden<br />
Das Landesamt für Straßenbau und<br />
Verkehr informiert . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Bereitstellung eines zusätzlichen<br />
Budgets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
Einladung an alle Waldbesitzer. . . . . 11<br />
Feuerwehr/Feuerwehreinsätze . . . . . 11<br />
<strong>Gemeinde</strong>- und Vereinsleben<br />
Wir laden ein zum Feste . . . . . . . . . . 12<br />
Die CDU Ortsgruppe lädt ein . . . . . . 12<br />
Löthainer Seniorenverein e.V. . . . . . 12<br />
Kirchennachrichten. . . . . . . . . . . 13/14<br />
Glückwünsche . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
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Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 04.11.2013 Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe: 18.11.2013
<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Amtliche Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Einladung<br />
Ich lade Sie recht herzlich ein zur 8. ordentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
von <strong>Käbschütztal</strong> im Jahr 2013 am<br />
Dienstag, dem 22. Oktober 2013, um 19.00 Uhr, Aula der<br />
Ganztagsschule <strong>Käbschütztal</strong>, Krögis, Kirchgasse 4 c.<br />
■ Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Begrüßung<br />
2. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
3. Protokollbestätigung<br />
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Beratung gefassten Beschlüsse<br />
und Eilentscheidungen des Bürgermeisters<br />
5. Bürgerfragezeit<br />
6. Bausachen<br />
6.1. BV-Nr. 54/13<br />
Stellungnahme zum Bauantrag zum Wiederaufbau Werkstattgebäude,<br />
Neubau Carport und Garage auf dem Flurstück Nr.<br />
96 der Gemarkung Barnitz<br />
6.2 BV-Nr. 55/13<br />
Stellungnahme zum Bauantrag zum Neubau einer Kartoffellagerhalle<br />
auf den Flurstücken Nr. 1 und 58 der Gemarkung<br />
Planitz<br />
7. Liegenschaften<br />
7.1. Beschlussfassung zum Kaufantrag der Familie Röper für eine<br />
Teilfläche des Flurstückes Nr. 15/5 und des Flurstückes Nr.<br />
15/6 der Gemarkung Krögis<br />
7.2. Beschlussfassung zum Kaufantrag der Familie Baumert für<br />
eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 15/5 der Gemarkung<br />
Krögis<br />
7.3. Beratung zum Kaufantrag des Herrn Habich für den alten<br />
Bahnhof Mauna auf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 128/1<br />
der Gemarkung Mauna<br />
7.4. Beratung zum Kaufantrag der Familie Dehnert für das Flurstück<br />
Nr. 13 der Gemarkung Krögis<br />
9. Informationen, Sonstiges<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Bekanntmachung des Wahlergebnisses<br />
der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag<br />
am 22. September 2013<br />
I. Als Ergebnis der Bundestagswahl für das Wahlgebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Käbschütztal</strong> wurde ermittelt:<br />
Wahlberechtigte 2.273 ohne Sperrvermerk 2.013<br />
mit Sperrvermerk (Briefwahl) 260<br />
Wähler 1803 dar. mit Wahlschein 235<br />
Wahlbeteiligung 79,3 %<br />
II. Stimmzahlen<br />
Erststimmen: ungültige Stimmen: 57<br />
gültige Stimmen: 1.746<br />
Zweitstimmen: ungültige Stimmen: 54<br />
gültige Stimmen: 1.749<br />
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:<br />
Krögis, den 24.09.2013<br />
Klingor<br />
Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Erreichbarkeit<br />
Klingor<br />
Bürgermeister<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Käbschütztal</strong> Krögis, Kirchgasse 4A, 01665 <strong>Käbschütztal</strong>,<br />
Tel./Fax: 035244 4870, 035244 48799;<br />
E-Mail: gemeinde@gemeinde-kaebschuetztal.de<br />
V.i.S.d.P. für den amtlichen Teil: Bürgermeister Herr Uwe Klingor oder Vertreter<br />
im Amt, Informationen: Berichte in den übrigen Rubriken oder vom Verfasser<br />
unterzeichnente Beiträge stellen die jeweilige Meinung der Verfasser dar. Für<br />
Druckfehler und Irrtümer keine Gewähr. Gesamtherstellung und Anzeigen:<br />
Riedel Verlag & Druck KG, H.-Heine-Str. 13 a, 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf,<br />
Telefon: 03722/50509-0, E-Mail: info@riedel-verlag.de, Verantwortlicher: Reinhard<br />
Riedel.Verteilung an alle frei zugängigen Haushalte:<br />
Verteilerreklamationen an:<br />
Riedel Verlag & Druck KG, Telefon: 03722/50509-0<br />
Es gelten die AGB und die Preisliste vom 01.09.11 der Riedel-Verlag & Druck KG.<br />
- 2 -<br />
Sprechtage <strong>Gemeinde</strong>verwaltung:<br />
Telefon: 035244/ 4870 Fax: 035244/48799<br />
Montag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Sprechtag des Bürgermeisters:<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 18.00 Uhr<br />
(zusätzliche Terminvereinbarung im Sekretariat möglich)<br />
Notrufanschlüsse<br />
FFw/Med.Hilfe 112 – kostenlos<br />
Polizei:<br />
110 – kostenlos<br />
Rettungsleitstelle: 03521 – 732000 (Arzt, Feuerwehr, Katastrophe)<br />
Polizeidienststelle Meißen: 03521/4720<br />
Wasser: während der Dienstzeit 035246/5150<br />
Fax 035246/51520<br />
Wasser: außerhalb d. Dienstzeit: 0171/3776017<br />
Abwasser 0172/9508721<br />
ELT 0180-2787902<br />
Gas: während der Dienstzeit 03521/4 63-2 50<br />
außerhalb der Dienstzeit 0800/7 87 90 00<br />
14. Oktober 2013<br />
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<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 24.09.2013<br />
Beschluss-Nr. 41-7/13<br />
Eingliederung – Zustimmung zur Eingliederung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Käbschütztal</strong> in die Große Kreisstadt Meißen zum 01.01.2014.<br />
Beschlussfähigkeit:<br />
Mitglieder:<br />
16 + BM<br />
Anwesende: 13 + 1<br />
Abstimmungsergebnis: Dafür: 14<br />
Dagegen: –<br />
Stimmenthaltung: –<br />
Befangenheit: –<br />
Beschluss-Nr. 42-7/13<br />
Zustimmung zur Benennung von Streitvertretern für die Erfüllung von §<br />
18 der Vereinbarung der Großen Kreisstadt Meißen mit der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Käbschütztal</strong> im Wege einer Eingliederung. Als Streitvertreter werden<br />
für die Dauer von fünf Jahren benannt:<br />
Wählervereinigung <strong>Käbschütztal</strong>: Jan Zschäbitz<br />
Freie Wähler – Ländliche WV: Dieter Buhlig<br />
CDU:<br />
Harald Lau<br />
Beschluss-Nr. 43-7/13<br />
Vereinbarung – Zustimmung zur abgestimmten Vereinbarung über<br />
den Zusammenschluss der Großen Kreisstadt Meißen mit der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Käbschütztal</strong> im Wege einer Eingliederung. Der Bürgermeister wird<br />
beauftragt, das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren<br />
durchzuführen. Die als Anlage beiliegende Vereinbarung ist Bestandteil<br />
des Beschlusses.<br />
Beschlussfähigkeit:<br />
Mitglieder:<br />
16 + BM<br />
Anwesende: 13 + 1<br />
Abstimmungsergebnis: Dafür: 13<br />
Dagegen: –<br />
Stimmenthaltung: –<br />
Befangenheit: 1<br />
Beschluss-Nr. 44-7/13<br />
Zustimmung zum Abschluss eines neuen Fischereipachtvertrages für<br />
den Teich in Sornitz, Flurstück Nr. 155a für 12 Jahre bis 30.09.2025 an<br />
Herrn Reinhard Jogwick, OT Sornitz Nr. 16. Der Pachtzins wird auf<br />
27,00 Euro festgesetzt.<br />
Beschluss-Nr. 45-7/13<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB<br />
und stimmt der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
auf dem Flurstück Nr. 56/1 der Gemarkung Barnitz nach § 69 Abs. 1<br />
SächsBO zu.<br />
Beschluss-Nr. 46-7/13<br />
Zustimmung zum Erwerb des SCHAEFF Mobilbaggers HML 23 von der<br />
Firma Zeppelin Baumaschinen GmbH, Niederlassung Dresden,<br />
Hamburger Ring 5 in Klipphausen zum Kaufpreis in Höhe von<br />
39.246,20 Euro (brutto). Gleichzeitig erfolgt der Verkauf des Zeppelin<br />
Mobilbaggers ZM6B an die Firma Zeppelin Baumaschinen GmbH,<br />
Niederlassung Dresden, Hamburger Ring 5 in Klipphausen zum Preis in<br />
Höhe von 2.500,00 Euro.<br />
– Vorinformation –<br />
Vereinbarung über den Zusammenschluss der Großen Kreisstadt Meißen mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong><br />
im Wege einer Eingliederung<br />
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Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> vertreten durch den Bürgermeister<br />
Uwe Klingor und die Große Kreisstadt Meißen vertreten<br />
durch den Oberbürgermeister Olaf Raschke schließen auf<br />
Grund der §§ 8 und 9 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsGemO) folgende Vereinbarung:<br />
Präambel<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> und die Große Kreisstadt Meißen sind<br />
übereingekommen, dass ein Zusammenschluss für beide Kommunen<br />
und insbesondere für ihre Einwohner zweckmäßig und vorteilhaft ist.<br />
Es besteht das gegenseitige Verständnis, dass die Orte Barnitz,<br />
Canitz, Deila, Gasern, Görna, Großkagen, Jesseritz, Kaisitz,<br />
Käbschütz, Kleinkagen, Kleinprausitz, Krögis, Leutewitz, Löbschütz,<br />
Löthain, Luga, Mauna, Mehren, Mohlis, Neumohlis, Niederjahna,<br />
Niederstößwitz, Nimtitz, Nössige, Oberjahna, Pauschütz, Planitz,<br />
Porschnitz, Priesa, Pröda, Schletta, Schönnewitz, Sieglitz, Soppen,<br />
Sornitz, Stroischen, Tronitz sowie Meißen mit seinen Ortsteilen nach<br />
ihren jeweiligen Bedürfnissen entwickelt werden sollen. Die Einwohner<br />
aller Ortsteile sollen gleichermaßen an der Entwicklung beteiligt sein.<br />
§ 1<br />
Eingliederung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> wird in die Große Kreisstadt Meißen<br />
eingegliedert.<br />
§ 2<br />
Rechtsnachfolge<br />
(1) Die Große Kreisstadt Meißen ist mit dem Zeitpunkt der Eingliederung<br />
Rechtsnachfolgerin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong>. Sie übernimmt<br />
die Forderungen und Verbindlichkeiten der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Käbschütztal</strong>, soweit die Vereinbarung nichts anderes bestimmt.<br />
Sie tritt insbesondere in die Zweckverbände, deren die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Käbschütztal</strong> angehört, sowie in die von ihr abgeschlossenen<br />
öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträge ein.<br />
(2) Das bewegliche und unbewegliche Eigentum der <strong>Gemeinde</strong><br />
14. Oktober 2013<br />
<strong>Käbschütztal</strong> geht mit dem Zeitpunkt der Eingliederung in das<br />
Eigentum der Großen Kreisstadt Meißen über.<br />
§ 3<br />
Ortsteilname, Wahrung der Eigenart<br />
(1) Die Ortsteilnamen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> Barnitz, Canitz, Deila,<br />
Gasern, Görna, Großkagen, Jesseritz, Kaisitz, Käbschütz, Kleinkagen,<br />
Kleinprausitz, Krögis, Leutewitz, Löbschütz, Löthain, Luga, Mauna,<br />
Mehren, Mohlis, Neumohlis, Niederjahna, Niederstößwitz, Nimtitz,<br />
Nössige, Oberjahna, Pauschütz, Planitz, Porschnitz, Priesa, Pröda,<br />
Schletta, Schönnewitz, Sieglitz, Soppen, Sornitz, Stroischen, Tronitz<br />
bleiben als Ortsteilnamen der Großen Kreisstadt Meißen bestehen.<br />
(2) Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das kulturelle<br />
Leben in den Ortschaften soll erhalten bleiben und sich auch<br />
weiterhin frei und ungehindert entfalten können. Das Gleiche gilt<br />
für die Große Kreisstadt Meißen mit ihren Ortsteilen.<br />
(3) Bei einer notwendigen Umbenennung von gleich lautenden<br />
Benennungen von dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen,<br />
Wege, Plätze und Brücken sind die Interessen aller Ortsteile gleich<br />
zu behandeln.<br />
§ 4<br />
Einwohner und Bürger<br />
(1) Die Bürger und Einwohner der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> werden mit<br />
der Eingliederung in die Große Kreisstadt Meißen deren Bürger<br />
und Einwohner.<br />
(2) Die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong><br />
wird auf die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Großen Kreisstadt<br />
Meißen angerechnet.<br />
§ 5<br />
Ortsrecht<br />
(1) Das Ortsrecht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> bleibt bis 31.12.2014 in<br />
Kraft, sofern es nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch das Ortsrecht<br />
der Großen Kreisstadt Meißen ersetzt wird oder aus anderen<br />
Gründen außer Kraft tritt.<br />
(2) Die Große Kreisstadt Meißen erstellt den Jahresabschluss für das<br />
Jahr 2013.<br />
- 3 -
<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
(3) Die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung, die Bekanntmachungssatzung<br />
und die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> treten mit Inkrafttreten dieser<br />
Vereinbarung außer Kraft.<br />
(4) Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Käbschütztal</strong> bleibt, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen<br />
durch die Große Kreisstadt Meißen, in Kraft. Dies gilt auch für<br />
rechtsverbindliche Vorhaben- und Erschließungspläne, Bebauungspläne<br />
und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch. Die<br />
Große Kreisstadt Meißen kann begonnene Aufstellungsverfahren<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> für die in Satz 2 genannten Satzungen<br />
fortführen.<br />
(5) Folgende Satzungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> behalten über<br />
den 31. Dezember 2014 hinaus, längstens bis zum 31. Dezember<br />
2023, ihre Gültigkeit:<br />
– Abwassersatzung<br />
– Abwassergebührensatzung<br />
– Abwasserbeitragssatzung<br />
– Fäkaliensatzung<br />
– Abwasserabgabenabwälzungssatzung<br />
– Wasserversorgungssatzung.<br />
§ 6<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
(1) Vom <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> treten sechs<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte für die Dauer der laufenden Wahlperiode in den<br />
Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen über. Die Zahl der Stadträte<br />
der Großen Kreisstadt Meißen erhöht sich entsprechend.<br />
(2) Für die Wahl der übertretenden <strong>Gemeinde</strong>räte findet § 42 Abs. 2<br />
SächsGemO entsprechende Anwendung.<br />
§ 7<br />
Ortschaftsverfassung<br />
(1) Für das Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> wird die Ortschaftsverfassung<br />
gemäß §§ 65 bis 69 SächsGemO eingeführt. Die Hauptsatzung<br />
der Großen Kreisstadt Meißen wird entsprechend geändert.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong>räte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> bilden für die Dauer<br />
der laufenden Wahlperiode den Ortschaftsrat. Nach Ablauf dieser<br />
Wahlperiode besteht der Ortschaftsrat aus zehn Bürgern.<br />
§ 8<br />
Überleitung der Bediensteten<br />
(1) Für die Überleitung der Beamten und Versorgungsempfänger<br />
gelten die §§ 36a bis 36e des Sächsischen Beamtengesetzes.<br />
(2) Die Beschäftigten werden entsprechend der arbeits- und tarifrechtlichen<br />
Bestimmungen gemäß 613a BGB übergeleitet. Ein<br />
Anspruch auf Übertragung einer bestimmten Funktion oder<br />
bestimmten Planstelle innerhalb der Stadtverwaltung Meißen<br />
besteht nicht.<br />
(3) Die im Dienst der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> zurückgelegten Zeiten<br />
werden so behandelt, als ob sie bei der Großen Kreisstadt Meißen<br />
geleistet worden wären. Den Beschäftigten wird in gleicher<br />
Eignung und Leistung der gleiche Aufstieg gewährleistet.<br />
(4) Bis zum Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung wird die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> keine Veränderungen der arbeitsrechtlichen<br />
Verhältnisse ihrer Beschäftigten vornehmen, soweit dies<br />
nicht rechtlich zwingend oder unabweisbar geboten ist. Dies gilt<br />
auch für Neueinstellungen.<br />
§ 9<br />
Übernahme des Bürgermeisters<br />
(1) Der Bürgermeister der bisherigen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> wird<br />
gemäß § 9 Abs. 7 SächsGemO zum 2. Beigeordneten der Großen<br />
Kreisstadt Meißen bestellt.<br />
(2) Der 2. Beigeordnete übernimmt das neu zu schaffende Dezernat<br />
Ländliche Entwicklung und ILE-Förderung, und ist erster<br />
Ansprechpartner für den Ortschaftsrat.<br />
§ 10<br />
Infrastruktureinrichtungen<br />
(1) Auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> sind von der Großen<br />
Kreisstadt Meißen alle notwendigen Maßnahmen der Daseinsvor-<br />
- 4 -<br />
sorge nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Einwohner<br />
durchzuführen.<br />
(2) Folgende Einrichtungen sollen erhalten und weiter entwickelt<br />
werden:<br />
1. Bauhof Krögis<br />
2. Kindertagesstätten Barnitz und Löthain<br />
3. Hort Krögis<br />
4. Ganztagsschule Krögis<br />
5. Vereinsgebäude und Anlagen<br />
der Ländlichen Sportvereinigung Barnitz 90 e.V. in Barnitz,<br />
des Krögiser Schützenverein 1183 e.V. in Canitz,<br />
des Carnevalclub Löthain e.V. und des MC Jahnatal e.V. im<br />
ADAC in Löthain,<br />
der Jahnataler Blasmusikanten e.V. in Löthain,<br />
des Dorfclub Niederjahna in Niederjahna,<br />
des Heimatverein <strong>Käbschütztal</strong> e.V. in Löthain und<br />
des Anglerverein Jahnatal e.V. in Niederjahna<br />
des Dorfclub Schletta in Schletta<br />
(3) Die Fortführung der Einrichtungen steht unter dem Vorbehalt, dass<br />
die Finanzierung der Einrichtungen die Leistungsfähigkeit der<br />
Großen Kreisstadt Meißen nicht beeinträchtigt.<br />
(4) Maßnahmen nach Absatz 1 müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />
und Sparsamkeit und einer sinnvollen Fachplanung<br />
für die Gesamtheit der Großen Kreisstadt Meißen entsprechen.<br />
§ 11<br />
Verwendung staatlicher Förderung<br />
Die Große Kreisstadt Meißen wird Bedarfszuweisungen für <strong>Gemeinde</strong>eingliederungen<br />
nach § 22 Abs. 2 Nr. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG)<br />
beantragen. 50 % an diesen Bedarfszuwendungen werden ausschließlich<br />
als Eigenanteil für infrastrukturelle, förderfähige Maßnahmen in<br />
der Altgemeinde <strong>Käbschütztal</strong> eingesetzt.<br />
§ 12<br />
Nahverkehr<br />
Die Große Kreisstadt Meißen wird gegenüber den Trägern des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs darauf hinwirken, dass bedarfsgerechte<br />
Verbindungen für den Nah- und Schülerverkehr erhalten oder geschafft<br />
werden.<br />
§ 13<br />
Feuerwehr<br />
Die Ortsfeuerwehren Kagen, Krögis, Löthain und Planitz-Deila (Standort<br />
Leutewitz) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> werden als Ortsteilfeuerwehren<br />
der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr Meißen zugeordnet. Der Brandschutzbedarfsplan<br />
der Großen Kreisstadt Meißen ist diesbezüglich<br />
fortzuschreiben.<br />
§ 14<br />
Städtepartnerschaft<br />
Die Partnerschaft zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> und der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Berglen wird als Ortsteilpartnerschaft Berglen – Krögis<br />
weitergeführt.<br />
§ 15<br />
Archiv<br />
Das archivwürdige Schriftgut der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> wird unter<br />
Beachtung des Archivgesetzes und der jeweils geltenden Akten- und<br />
Archivordnung getrennt als eigene Abteilung des Archivs der Großen<br />
Kreisstadt Meißen geführt.<br />
§ 16<br />
Friedensrichter<br />
Die Friedensrichterin übt ihr Amt bis zum Ablauf der Amtszeit in dem<br />
bisherigen Schiedsbezirk aus. Sitz der Friedensrichterin verbleibt in<br />
Krögis, Kirchgasse 4a.<br />
§ 17<br />
Rechtswirksamkeit der Vereinbarung<br />
Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht<br />
rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit<br />
oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die<br />
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt<br />
14. Oktober 2013<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
K
<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die<br />
Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen<br />
oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke<br />
soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich,<br />
dem am nächsten kommt, was die beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n gewollt<br />
haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt<br />
hätten, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht<br />
hätten.<br />
§ 18<br />
Streitvereinbarung<br />
(1) Für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung<br />
werden<br />
Wählervereinigung <strong>Käbschütztal</strong>: Jan Zschäbitz<br />
Freie Wähler – Ländliche WV:<br />
Dieter Buhlig<br />
CDU:<br />
Harald Lau<br />
als Streitvertreter für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> benannt.<br />
(2) Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung soll die Beratung der<br />
Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden.<br />
§ 19<br />
Übergangsvorschrift und Inkrafttreten<br />
(1) Bis zum Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung wird die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> keine Entscheidungen treffen, die ihrer<br />
finanzwirtschaftlichen Lage Nachteile bereiten oder mit nicht unerheblichen<br />
Aufwendungen verbunden sind, soweit dies nicht rechtlich<br />
zwingend oder unabweisbar geboten ist.<br />
(2) Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong>, den<br />
Große Kreisstadt Meißen, den<br />
Uwe Klingor<br />
Bürgermeister<br />
[Datum]<br />
[Datum]<br />
Olaf Raschke<br />
Oberbürgermeister<br />
– Vorbehaltlich –<br />
des Beschlusses des Meißner Stadtrates<br />
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Vereinbarung über den Zusammenschluss der Großen Kreisstadt<br />
Meißen mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> im Wege einer Eingliederung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> hat in öffentlicher<br />
Sitzung am 24. September 2013 den Entwurf der Vereinbarung über<br />
den Zusammenschluss der Großen Kreisstadt Meißen mit der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> im Wege einer Eingliederung in der Fassung<br />
vom 17. September 2013 beschlossen. Nach der Beschlussfassung<br />
erfolgt entsprechend § 8 Abs. 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsGemO) für die Dauer eines Monats die öffentliche<br />
Auslegung des Entwurfs der Vereinbarung. In dieser Zeit sind die<br />
Anhörungsberechtigten nach § 8 Abs. 1 SächsGemO anzuhören.<br />
Der Entwurf der Vereinbarung über den Zusammenschluss der Großen<br />
Kreisstadt Meißen mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> im Wege einer<br />
Eingliederung werden in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong>, OT Krögis,<br />
Kirchgasse 4A, 01665 <strong>Käbschütztal</strong>, in der Zeit<br />
vom 9. November 2013 bis 9. Dezember 2013<br />
zur Anhörung der Einwohner öffentlich ausgelegt.<br />
Die Einsichtnahme kann zu folgenden Zeiten erfolgen:<br />
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />
Freitag:<br />
09.00 bis 12.00 Uhr<br />
Zur Anhörung sind alle Einwohner berechtigt, welche im Zeitraum der<br />
Auslegung das 16. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden und im<br />
Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> wohnen.<br />
■ Hinweise:<br />
Die Anhörungsberechtigten haben die Möglichkeit, während der Dauer<br />
der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift sowie auf Wunsch<br />
vertraulich zu dem Entwurf der Vereinbarung Stellung zu nehmen.<br />
Auch per Post zugesandte Stellungnahmen müssen spätestens am<br />
letzten Tag der Auslegung (21.11. 2013) bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong><br />
eingehen.<br />
Stellungnahmen müssen mit Absender (Vor- und Zuname, Straße,<br />
Hausnummer) eines jeden Unterzeichners versehen sein, damit die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong> die Anhörungsberechtigten („Einwohner-<br />
Eigenschaft“) prüfen kann. Bei vertraulicher Stellungnahme ist der<br />
Absender auf einem gesonderten Blatt bzw. auf dem Umschlag anzugeben.<br />
Der Absender ist darüber hinaus bei allen Stellungnahmen mit eigenhändiger<br />
Unterschrift zu bestätigen (die Unterzeichnung „Familie X“ zum<br />
Beispiel ist nicht wirksam).<br />
Stellungnahmen ohne Unterschrift oder ohne Absender werden von<br />
der Auswertung ausgeschlossen. Die Auswertung der eingegangenen<br />
Stellungnahmen und die endgültige Beschlussfassung der Vereinigungsvereinbarung<br />
sind für die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 5.<br />
November 2013 vorgesehen.<br />
<strong>Käbschütztal</strong>, den 08.10.2013<br />
Klingor<br />
Bürgermeister<br />
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden<br />
Zweckverband Wasserversorgung „Meißner Hochland“<br />
OT Raußlitz, Rittergut 7, 01623 Ketzerbachtal, Telefon: 035246 / 51 50, Fax: 035246 / 51 52 0, info@zvwv-meissner-hochland.de<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
K<br />
Information zur Trinkwasserqualität<br />
Durch die lang anhaltenden Niederschläge im Mai / Juni dieses Jahres<br />
ist es zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität in Ortsteilen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>n <strong>Käbschütztal</strong> (Ortsteile: Leutewitz, Planitz, Deila, Sornitz,<br />
Käbschütz, Mauna, Kleinprausitz, Porschnitz, Niederstößwitz, Barnitz<br />
und Nössige) gekommen.<br />
Durch den dauerhaft hohen Grundwasserstand kam es immer wieder<br />
zu bakteriologischen Beanstandungen des Rohwassers. Aus diesem<br />
Grund wurden zur Vorsorge die Desinfektionsanlagen in den Hoch-<br />
14. Oktober 2013<br />
behältern Leutewitz und Radewitzer Höhe in Betrieb genommen.<br />
Zur Desinfektion wurde Chlorbeichlauge eingesetzt. Laut Trinkwasserverordnung<br />
muss bei laufender Desinfektion am Ausgang des Hochbehälters<br />
ein Chlorgehalt von mindestens 0,10 mg/l im Trinkwasser<br />
nachgewiesen werden, maximal dürfen es 1,2 mg/l sein.<br />
Unter Einhaltung des Minimierungsgebotes wurde die Zugabe des<br />
Desinfektionsmittels so dosiert, dass am Ausgang der Hochbehälter in<br />
der Regel der Wert für freies Chlor von 0,10 mg/l erreicht wurde.<br />
Die Überwachung der Rohwässer erfolgte ständig durch zahlreiche<br />
Probenahmen. Ein Brunnen in der Wasserfassung Schiere, der schnell<br />
- 5 -
<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden<br />
mit dem Oberflächenwasser kommuniziert, wurde außer Betrieb<br />
genommen.<br />
Mit den Untersuchungsergebnissen vom September und Oktober<br />
2013 konnte nachgewiesen werden, dass das Rohwasser nicht<br />
mehr bakteriologisch belastet ist.<br />
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Meißen wurde die Desinfektionsanlage<br />
im Hochbehälter Leutewitz am 4. Oktober und im Hochbehälter<br />
Radewitzer Höhe am 1. Oktober außer Betrieb genommen.<br />
Einige Einwohner hatten sich bei uns in den vergangenen Wochen<br />
nach der Trinkwasserqualität erkundigt und insbesondere auf den<br />
Chlorgeruch hingewiesen.<br />
Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass Menschen mit „sensiblen<br />
Geschmacksnerven“ sofort eine Veränderung des Trinkwassers<br />
bemerken. Es ist verständlich, dass dann das frische Leitungswasser<br />
nicht mehr getrunken wird und auch zum Zähneputzen Ersatzwasser<br />
Verwendung findet.<br />
Mit den vorangegangenen Erläuterungen habe ich Ihnen den Sachverhalt<br />
dargestellt und kann Ihnen versichern, dass alle Mitarbeiter des<br />
Zweckverbandes daran gearbeitet haben, Ihnen schnellst möglich das<br />
Trinkwasser in der gewohnten sehr guten Qualität zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Sabine Zinnecker,<br />
Geschäftsführerin<br />
Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Verkehrstage<br />
Fahrtnummer<br />
Verkehrshinweise<br />
Krögis, Norma<br />
ab<br />
- - - Gasthof<br />
Niederjahna<br />
Neumohlis<br />
Mehren<br />
Altmohlis<br />
Abzweig Neumohlis<br />
Pröda bei Kagen<br />
Großkagen<br />
Kleinkagen<br />
Nimtitz<br />
Löbschütz im <strong>Käbschütztal</strong><br />
Pauschütz<br />
Canitz<br />
Löthain, Canitzer Straße<br />
- - - Siedlung<br />
Schönnewitz<br />
Luga<br />
Krögis, Gasthof<br />
- - - Norma an<br />
- - - Norma ab<br />
Mauna, (SV)<br />
Planitz<br />
Deila<br />
Leutewitz bei Meißen<br />
Leutewitz, Gutshof<br />
Kleinprausitz<br />
Porschnitz<br />
Krögis, Norma<br />
- - - Gasthof an<br />
Bürgerbus<br />
Mo-Fr<br />
1 3<br />
Di/Fr<br />
Di/Fr<br />
W<br />
W<br />
10:40<br />
10:41<br />
09:00 10:50<br />
09:04 10:54<br />
09:08 10:58<br />
09:10 11:00<br />
09:11 11:01<br />
09:12 11:02<br />
09:13 11:03<br />
09:15 11:05<br />
09:17 11:07<br />
09:19 11:09<br />
09:20 11:10<br />
09:22 11:12<br />
09:24 11:14<br />
09:26 11:16<br />
09:30 11:20<br />
09:32 11:22<br />
09:38 11:28<br />
09:40<br />
10:05 11:30<br />
10:08 11:33<br />
10:12 11:37<br />
10:14 11:39<br />
10:16 11:41<br />
10:18 11:43<br />
10:20 11:46<br />
10:22 11:48<br />
10:30 11:52<br />
10:31 11:53<br />
Quelle: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH, Bus 500<br />
Verkehrshinweise/Erklärungen: Di/Fr: verkehrt dienstags und freitags (außer an<br />
Feiertagen) W: verkehrt nicht am 24. und 31.12. !<br />
Anzeigen<br />
Änderung des Wehrpflichtgesetzes<br />
Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung<br />
Am 02. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes<br />
2011 im Bundesgesetzblatt. Mit dem Gesetz wird ein wesentlicher<br />
Teil der Wehrrechtsreform umgesetzt, welche im Wesentlichen<br />
die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und gleichzeitig die Fortentwicklung<br />
eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.<br />
Mit der Neuregelung des § 58 WPflG werden die Meldebehörden<br />
verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31.<br />
März Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln,<br />
die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Datenerhebung<br />
dient dazu, Adressen zu erhalten, um potentiellen Rekruten Informationsmaterial<br />
über die Streitkräfte zukommen zu lassen.<br />
Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung<br />
zu diesem Zweck eingeräumt. In diesem Zusammenhang wurde<br />
das Meldrechtsrahmengesetz angepasst (Art. 9 WehrRÄndG 2011).<br />
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich<br />
bis 15. November 2013 an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Käbschütztal</strong> – Einwohnermeldeamt<br />
OT Krögis<br />
Kirchgasse 4 A<br />
01665 <strong>Käbschütztal</strong><br />
zu richten.<br />
Mitteilung der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />
an unsere Steuerzahler<br />
Die Gewerbesteuer und Grundsteuer für das IV. Quartal 2013 wird<br />
am 15.11.2013 zur Zahlung fällig.<br />
Bei allen Steuerzahlern, die sich am Abbuchungsverfahren beteiligen,<br />
wird die Abbuchung der fälligen Steuerbeträge vom angegebenen<br />
Konto veranlasst. Wir bitten diejenigen, welche nicht am Abbuchungsverfahren<br />
teilnehmen, die fälligen Beträge pünktlich auf das folgende<br />
Konto der <strong>Gemeinde</strong>:<br />
Deutsche Kreditbank Blz. 120 300 00 / Kto. 11237740<br />
zu überweisen.<br />
Möchten Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen, gibt es Anträge in<br />
der <strong>Gemeinde</strong>kasse.<br />
Anzeigen, Werbebeilagen und<br />
sonstige Druckanfragen:<br />
03722/50 50 90<br />
info@riedel-verlag.de<br />
Verlag & Druck KG<br />
Die Einhaltung des Zahlungstermins liegt wegen der festzusetzenden<br />
Mahngebühren und Säumniszuschläge auch im Interesse der Abgabepflichtigen.<br />
Ines Greschner<br />
Kassenleiterin<br />
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M<br />
Y<br />
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14. Oktober 2013
<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
K<br />
Riesengroßes Dankeschön!<br />
Der Aufruf „Gehen Sie zur Wahl!“ hat für manche Bürger unserer<br />
<strong>Gemeinde</strong> mehr als eine Bedeutung. Sie gehen zur Wahl nicht nur um<br />
zu wählen, sondern um wählen zu lassen! Wie das geht? Ganz einfach:<br />
1. Sie erklären sich mit dem Wunsch der <strong>Gemeinde</strong> einverstanden<br />
und sind bereit, in einem Wahlvorstand mitzuarbeiten.<br />
2. Sie folgen der Einladung zur Wahlhelferschulung und lassen sich<br />
an einem Abend in die rechtlichen und praktischen Wahlbelange<br />
und in den Auszählungsmodus einweisen.<br />
3. Sie tun am Wahlsonntag ab 8.00 Uhr Dienst im Wahllokal und freuen<br />
sich, dass andere die Ruhe am Sonntagmorgen noch auskosten<br />
können. Möglicherweise übernehmen Sie sogar den Vorsitz im<br />
Wahlvorstand. Sie sehen im Lauf des Tages viele bekannte Gesichter<br />
wieder, die Ihnen schon jahrelang nicht mehr begegnet sind.<br />
Ab 18.00 Uhr wird es echt spannend. Sie zählen gewissenhaft<br />
Wähler und Stimmzettel, Erst-und Zweitstimme, erste Wahl, zweite<br />
Wahl – hoffentlich nicht drei an einem Abend. Kommt es zu Zählfehlern,<br />
fangen Sie mit allem von vorn an. Wenn alles stimmt, alle<br />
Unterlagen verpackt sind, geben Sie die Wahlpakete in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> ab.<br />
4. Vielleicht haben Sie Glück und sind gegen 21.30 Uhr zu Hause, je<br />
nachdem, wie viele Wahlen an diesem Tag waren und wie das<br />
Zählen geklappt hat.<br />
5. Weil Sie ein netter Mensch sind, der Vorstand eine gute Truppe war<br />
und weil Sie wirklich Demokratie üben, haben Sie diese Genüsse<br />
entweder schon öfter ausgekostet oder werden es in Zukunft<br />
wieder tun.<br />
Was man davon hat? – Ein riesengroßes Dankeschön! Denn: ohne Sie als<br />
ehrenamtliche Wahlhelfer funktioniert die ganze Demokratie nicht. Bleiben<br />
Sie deshalb gesund und bleiben Sie froh. Und danke, dass viele von<br />
Ihnen auch in Zukunft „ja“ sagen, wenn ihre Hilfe gebraucht wird.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Uwe Klingor<br />
DRK Blutspendetermin<br />
Das letzte Quartal des Jahres ist bereits angebrochen…<br />
Egal ob sonniger Frühling,<br />
heißer Sommer oder<br />
goldener Herbst, Blutkonserven<br />
werden unabhängig<br />
von der Jahreszeit<br />
in großer Menge<br />
benötigt. Schenken Sie<br />
kranken Menschen Hoffnung<br />
und nehmen Sie<br />
bitte den nächsten<br />
Termin zur Blutspende in<br />
der Nähe Ihres Wohn- oder Arbeitsortes wahr! „Blutspende-Neulinge“<br />
sind natürlich ebenso willkommen wie langjährige treue Spender, denn<br />
jede einzelne Blutkonserve hilft Leben zu retten!<br />
Blut spenden kann man im Alter von 18 bis 70 Jahren (Neuspender bis<br />
65 Jahre). Mitzubringen sind nur der Personalausweis und der Wille zu<br />
helfen. Bei jedem Blutspendetermin werden die Spender von einem<br />
Arzt und fachlich geschultem Personal betreut. Kalte und warme<br />
Getränke sowie ein stärkender Imbiss stehen kostenfrei für jeden<br />
Spender zur Verfügung.<br />
Auch in diesem Jahr bedanken wir uns bei jedem Blutspender wieder<br />
mit unserem beliebten Wandkalender.<br />
Ihr DRK-Blutspendedienst<br />
■ Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am<br />
Samstag, 09.11.2013, von 09:00 bis 11:30 Uhr<br />
KRÖGIS, GANZTAGSSCHULE, Kirchgasse 4c<br />
14. Oktober 2013<br />
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich<br />
Meißen und Lommatzsch<br />
Zur Anforderung des Bereitschaftsarztes für den Kassenärztlichen<br />
Bereitschaftsdienst im Zeitraum: 15.10.2013 bis 18.11.2013<br />
Montag, Dienstag<br />
19 bis 7 Uhr<br />
Mittwoch<br />
14 bis 7 Uhr<br />
Donnerstag<br />
19 bis 7 Uhr<br />
Freitag<br />
14 bis 7 Uhr<br />
Samstag, Sonntag und feiertags 7 bis 7 Uhr<br />
steht die zentrale Rufnummer:<br />
Rettungsleitstelle Meißen, Tel.: 03521 - 73 85 21 zur Verfügung.<br />
Bereitschaftsdienst Apotheken<br />
Bereich Meißen<br />
werktags<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
18.00 bis 07.00 Uhr<br />
16.00 bis Sonntag 08.00 Uhr<br />
08.00 bis Montag 07.00 Uhr<br />
15.10.13 Hahnemann Apotheke Meißen<br />
16.10.13 Spitzgrund Apotheke Coswig<br />
17.10.13 Moritz Apotheke Meißen<br />
18.10.13 Apotheke am Kirchplatz Weinböhla<br />
19.10.13 Spitzgrund Apotheke Coswig<br />
20.10.13 Regebogen Apotheke Meißen<br />
21.10.13 Neue Apotheke Coswig<br />
22.10.13 Regenbogen Apotheke Meißen<br />
23.10.13 Rathaus Apotheke Coswig<br />
24.10.13 Elbtal Apotheke Meißen<br />
25.10.13 Apotheke am Kirchplatz Weinböhla<br />
26.10.13 Markt Apotheke Meißen<br />
27.10.13 Triebischtal Apotheke Meißen<br />
28.10.13 Sonnen Apotheke Meißen<br />
29.10.13 Alte Apotheke Weinböhla<br />
30.10.13 Triebischtal Apotheke Meißen<br />
31.10.13 Markt Apotheke Meißen<br />
01.11.13 Kronen Apotheke Coswig<br />
02.11.13 Apotheke im Kaufland Meißen<br />
03.11.13 Markt Apotheke Meißen<br />
04.11.13 Hahnemann Apotheke Meißen<br />
05.11.13 Apotheke im Kaufland<br />
06.11.13 Spitzgrund Apotheke in Coswig<br />
07.11.13 Moritz Apotheke Meißen<br />
08.11.13 Rathaus Apotheke Weinböhla<br />
09.11.13 Apotheke am Kirchplatz WB<br />
10.11.13 Sonnen Apotheke Meißen<br />
11.11.13 Regenbogen Apotheke Meißen<br />
12.11.13. Neue Apotheke Coswig<br />
13.11.13 Markt Apotheke Meißen<br />
14.11.13 Elbtal Apotheke Meißen<br />
15.11.13 Kronen Apotheke Coswig<br />
16.11.13 Kronen Apotheke Coswig<br />
17.11.13 Rathaus Apotheke Coswig<br />
18.11.13 Sonnen Apotheke Meißen<br />
- 7 -
<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
ACHTUNG!<br />
Einschränkungen Fahrverkehr durch Bau Ortsumgehung B101 Krögis<br />
Die Bauarbeiten an der Ortsumgehung sind bereits weit fortgeschritten.<br />
Somit wird es früher als geplant nötig sein, die Kreisstraße von<br />
Krögis nach Barnitz (voraussichtlich ab 15.10.2013) voll zu sperren.<br />
Damit entstehen zusätzliche Belastungen für Fahrzeugverkehr. Planen<br />
Sie eine längere Fahrzeit ein. Die Sperrung ist bis zur Fertigstellung der<br />
Ortsumgehung im Herbst 2014 vorgesehen.<br />
Bitte nutzen sie die ausgeschilderte Umleitungsstrecke von und nach<br />
Krögis über die B101-Soppen – Staatsstraße S85 – Abzweig Nössige –<br />
Leippen – Planitzer Kreuz.<br />
Die Bauarbeiten an der Brücke Mauna liegen derzeit im Zeitplan. Wenn<br />
der Winter mit uns gnädig ist, kann die Verbindungsstraße nach Krögis<br />
über Mauna noch im Dezember 2013 freigegeben werden, zumindest<br />
so lange, bis die neue Anbindung dieser Kreisstraße an die verlegte<br />
B101 gebaut wird.<br />
Wir bitten im Interesse aller Beteiligten um Verständnis!<br />
Jürgen Damme, Leiter Bauhof<br />
Fotos: Jürgen Damme<br />
Erdbauarbeiten Ortsumgehung B101 bei Krögis duch die Fa.TS Bau<br />
GmbH Riesa<br />
Herstellung Lichtraumprofil <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße Großkagen -<br />
Nimtitz - Leutewitzer Kreuz durch die Fa. City Forest GmbH aus<br />
Radeburg<br />
<strong>Käbschütztal</strong> im Internet: www.gemeinde-kaebschuetztal.de<br />
C<br />
M<br />
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- 8 -<br />
14. Oktober 2013
<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Konzertreise der Lommatzscher Spielleute nach Ungarn<br />
Ein Projekt gefördert durch den Freistaat Sachsen – Endlich ging es<br />
los! Lange haben die Kinder des Nachwuchszuges sowie ein Teil des<br />
Erwachsenenzuges darauf gewartet, am 4. September war es dann<br />
soweit. Gegen 19 Uhr startete der Bus in Richtung Kiskunmajsa, auf in<br />
einen weiteren Höhepunkt der Vereinsgeschichte der allen in Erinnerung<br />
bleiben wird! Hier nun ein kleiner Einblick, was die Kinder und<br />
Erwachsenen in der Lommatzscher Partnerstadt so alles erlebt haben:<br />
Aufgeregt und ganz zappelig vor Vorfreude bestiegen wir zusammen<br />
mit unseren Freunden am Mittwoch Abend den Bus. Nach einer sehr<br />
langen vierzehn stündigen Fahrt hatten wir unser Ziel dann endlich<br />
erreicht. Glücklich schnappten wir unser Gepäck und bezogen die Ferienhäuser.<br />
Ganz hungrig von der langen Fahrt konnten wir kaum das<br />
Mittagessen abwarten. Das gab es bei strahlendem Sonnenschein<br />
draußen an der frischen Luft. Nach dem leckeren Mittag ging es ab ins<br />
große Erlebnisfreibad. Jeder konnte machen wozu er Lust hatte, ob ins<br />
Wasser springen, sich von der Fahrt erholen oder sich einfach über<br />
Neuigkeiten austauschen. Etwas geschafft von der Fahrt und dem<br />
Toben im Wasser ging es dann zum Abendbrot. Anschließend hatten<br />
wir dann noch einen kleinen Auftritt im Urlauberdorf. Dort konnten wir<br />
zum ersten Mal ein paar unserer Titel dem Publikum vorspielen. Für die<br />
Erwachsenen sah die Planung an diesem Abend etwas anders aus. Auf<br />
sie wartete eine Weinprobe mit Abendessen. In lustiger und geselliger<br />
Runde wurden verschiedene Weine aus der Region probiert, was trotz<br />
sprachlicher Barrieren zu einem Zusammenrücken mit den Einheimischen,<br />
aber auch nicht zuletzt dazu führte, dass so mancher kleine<br />
Schwierigkeiten hatte unter all den gleich aussehenden Häusern sein<br />
richtiges Ferienhaus wieder zu finden. Am Freitag gab es dann schon<br />
das nächste tolle Erlebnis für alle - ein Ausflug in die Puszta stand auf<br />
dem Tagesplan. Uns erwartete ungarische Gastfreundschaft, Bräuche<br />
und Geschichte sowie eine atemberaubende Reitvorführung der sogenannten<br />
ungarischen Csikós, Dort gab es auch für uns ein leckeres<br />
Mittagessen und wir fuhren mit Kutschen über den großen Reiterhof<br />
und an die nahe gelegene Donau. Anschließend ging es wieder zurück<br />
ins Urlauberdorf, wo der Erwachsenenzug nach dem Abendbrot einen<br />
kleinen Auftritt an diesem Abend hatte. Am Samstag war dann der<br />
große Tag gekommen, das Majsa-Fest stand an. Hier musizierten wir<br />
vormittags alle gemeinsam auf einer Bühne vor tollem Publikum. Mit<br />
viel Applaus verabschiedeten wir uns erst einmal in die wohl verdiente<br />
Mittagspause bevor wir nachmittags dann beim Umzug durch die<br />
Stadt mit marschierten und große Aufmerksamkeit mit unserer Musik<br />
unter den Einheimischen erreichten. An diesem Nachmittag eröffneten<br />
die Offiziellen der Stadt Kiskunmajsa und der angereisten Partnerstädte<br />
einen neuen Spielplatz im Ort. Auch hier wirkten wir mit und konnten<br />
dieser Veranstaltung einen musikalischen Rahmen verleihen. Danach<br />
ging es wieder zurück zum Majsa-Fest ins Stadtzentrum. Hier spielte<br />
unter anderem auch das Orchester der ansässigen Musikschule,<br />
welches auch uns mit bekannten Melodien unterhielt. Während wir den<br />
Markt mit einheimischen Produkten erkundeten und kulturelle Darbietungen<br />
auf der Bühne verfolgten, trafen sich einige Mitglieder des<br />
Nachwuchsspielmannszuges, unsere musikalische Leitung sowie der<br />
anwesende Vereinsvorstand mit dem Leiter der Musikschule Kiskunmajsa,<br />
der gleichzeitig der Leiter des Orchesters ist und mit einigen<br />
Orchestermitgliedern zu einem Kennenlerntreffen. Unterstützt wurde<br />
dieses Treffen durch Rita Vadkerti und Istvan Nemeth, die durch ihre<br />
Übersetzungen einen Großteil der Kommunikation ermöglichten. Man<br />
tauschte sich über Strukturen und Umfeld der musikalischen Arbeit aus<br />
und unsere Jungmusiker interessierten sich sehr für Fragen der<br />
Probenhäufigkeit und auch die Art der „Wettkämpfe“ die auch dieses<br />
Orchester absolviert. Insgesamt war dieses Treffen sehr fruchtbar und<br />
interessant für beide Seiten. Alle haben festgestellt, dass dieser<br />
Kontakt nicht der letzte sein wird. Vor allem weil Englisch bei den<br />
Jüngeren keine großen Schwierigkeiten darstellt, wird dies zukünftig<br />
den Austausch zwischen den Kulturen fördern. Für den Rest von uns<br />
war Freizeit angesagt und wir konnten bummeln gehen und unseren<br />
letzten Tag genießen. Denn am Sonntag mussten wir dann leider schon<br />
wieder unsere Sachen packen und nach einem letzten Frühstück im<br />
Urlauberdorf ging es mit dem Bus wieder zurück nach Hause, wo uns<br />
unsere Eltern und Geschwister schon sehnsüchtig erwarteten. An<br />
diese Konzertreise werden wir uns alle sehr gern und lange erinnern<br />
und wir hoffen in den nächsten Jahren noch viele weitere solche Ereignisse<br />
erleben zu dürfen. Wir möchten uns ganz herzlich bei den vielen<br />
Sponsoren und der Stadt Lommatzsch bedanken, die dazu beigetragen<br />
haben uns dieses Erlebnis zu ermöglichen. Aber auch den Organisatoren,<br />
Verantwortlichen und Betreuern, die schon vorher wochenlang<br />
diese Reise geplant und organisiert haben gilt unser Dank.<br />
Namentlich wollen wir zuletzt Herrn Istvan Nemeth (Lommatzsch) und<br />
Frau Rita Vadkerti (Kiskunmajsa) erwähnen, die uns engagiert und<br />
freundlich durch diese Tage begleitet und eine Kommunikation im<br />
fremden Land erst möglich gemacht haben.<br />
Lommatzscher Spielleute e.V.<br />
Anzeigen<br />
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14. Oktober 2013<br />
- 9 -
<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Lummscher Krautmarkt 2013<br />
„Uns „KRAUT“ schon vor dem nächsten Jahr,<br />
weil es dieses Jahr so super war.“<br />
Mitteilungen anderer Behörden<br />
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr informiert<br />
Auch 2013 fand in Lommatzsch der traditionelle Krautmarkt statt. Wir,<br />
die Schüler der Oberschule Lommatzscher Pflege, beteiligten uns gern<br />
daran, denn es ist schon zur guten Tradition geworden.<br />
Die weißen und roten Krautköpfe, die uns Herr Risse zur Verfügung<br />
gestellt hatte, wurden von uns gehobelt, in Tüten portioniert und<br />
anschließend verkauft. Das war eine ganz schön anstrengende und<br />
kraftraubende Arbeit. Wir mussten die Kohlköpfe in einer Form mit<br />
einem scharfen Messer achteln. Dann wurden die Stücke in einen sehr<br />
alten Krauthobel gelegt, den uns das Handwerkermuseum in Schleinitz<br />
für diese Aktion ausgeliehen hatte.Wir Schüler haben mit eigener<br />
Muskelkraft, durch starkes Drücken am Stempel und Drehen am<br />
Hobelmesser, die Krautköpfe klein gehobelt. Einer von uns hat das<br />
gehobelte Kraut dann in die Tüten gepackt. Andere Schüler sind<br />
anschließend mit einem Verkaufskorb über den Krautmarkt gelaufen<br />
und haben die Waren angepriesen und verkauft. Damit konnten wir<br />
unsere Klassenkasse gut auffüllen. Vielen Dank liebe Lommatzscher<br />
und Gäste.<br />
Wir, die Schüler der Klasse 7a, bedanken uns bei der Firma RisseRohkonserven<br />
und Handel aus Lommatzsch für die tolle Unterstützung,<br />
die Bereitstellung der Hobelmaschine sowie eines ganzen Anhängers<br />
voller Krautköpfe. Ohne Kraut und Krauthobel, was wäre das für ein<br />
Krautmarkt?<br />
Julian Wetzig,<br />
OS Lommatzscher Pflege<br />
- 10 -<br />
■<br />
B 101, Deckenbau Görna bis Löthain<br />
NK 4846 065 Stat.-km 1,324 – Bau-km 0+000 bis NK 4846 065,<br />
Stat.- km 3,390 – Bau-km 2+067<br />
Auf Grund fehlender Griffigkeit, Netzrissen und Ausmagerungen sowie<br />
Substanzverlusten ist ein Deckenbau (Austausch der Deck- und<br />
Binderschicht) auf der B 101 zwischen Görna und Löthain geplant. Die<br />
geplante Baustrecke ist ca. 2.060 Meter lang. In den Neubaubereich in<br />
Löthain bzw. in den Anbindungsbereich der K 8073 an die B 101 sowie<br />
in den Bestand der Ortslage Görna soll nicht eingegriffen werden.<br />
Dazu erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt die öffentliche Ausschreibung<br />
der Maßnahme. Die Bauausführung soll grundsätzlich unter halbseitiger<br />
Sperrung mit verkehrsbelegungsabhängigen Baustellenlichtsignalanlagen<br />
erfolgen. Entsprechend der Absprache mit der Verkehrsbehörde<br />
im Landratsamt Meißen sind für die Bauausführung 300 m<br />
lange halbseitige Sperrstrecken gemäß RSA-Regelplan C I/5 bzw. B I/6<br />
vorgesehen.<br />
Im Bauvertrag ist verankert, dass jeder einzelne Bau- bzw. Sperrabschnitt<br />
bis zur Deckschicht einschließlich der Bankette fertig gestellt<br />
werden muss, bevor ein weiterer Bauabschnitt bzw. eine weitere<br />
Sperrstrecke eingerichtet werden darf.<br />
Zur Verkürzung der Gesamtbauzeit ist der Einsatz von zwei unabhängig<br />
voneinander agierenden Sperr- bzw. Baustrecken vorgesehen. Die<br />
halbseitigen Sperrstrecken würden dabei gleichzeitig und unabhängig<br />
voneinander auf zwei räumlich getrennten Streckenabschnitten innerhalb<br />
der Gesamtbaumaßnahme ausgeführt. Die Abwicklung erfolgt<br />
entweder gegeneinander oder parallel in die gleiche Richtung. Zwischen<br />
den zwei Sperrstrecken ist durch den zukünftigen Auftragnehmer<br />
ein ausreichender Stauraum von mindestens 450 m Länge<br />
zwischen den Signalgebern der zwei Baustrecken zu gewährleisten.<br />
Verkürzt sich der Abstand zwischen den Baustrecken, wird nur noch<br />
eine Baustrecke ausgeführt.<br />
Die Gewährleistung der ständigen Zufahrt für Anwohner, Anlieger und<br />
Gewerbetreibende in den einzelnen halbseitigen Baubereichen ist im<br />
Bauvertrag festgeschrieben und ist durch den zukünftigen AN zu realisieren.<br />
Die vorhandene Markierung in den Bauabschnitten wird<br />
entsprechen dem Bestand wieder hergestellt. Dazu ist diese durch den<br />
AN aufzunehmen bzw. der Bestand zu sichern, ein Markierungsplan zu<br />
fertigen und dieser von der Verkehrsbehörde bestätigen zu lassen.<br />
Die Ausführung der Verkehrsfreigabemarkierung sowie der endgültigen<br />
Dauermarkierung erfolgt unter halbseitiger Sperrung mit einer Wanderbaustelle<br />
gemäß RSA, Regelplan B IV/2. In dem Zeitraum zwischen<br />
Fertigstellung der Deckschicht und der Ausführung der Verkehrsfreigabemarkierung<br />
ist die Baustelle einschließlich der Rand- und Bankettbereiche<br />
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und gemäß RSA<br />
durch den AN abzusichern.<br />
Nach Abschluss des öffentlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens<br />
erfolgt die Bauausführung zum Straßenbau und der Verkehrsfreigabemarkierung<br />
voraussichtlich ab der 44. Kalenderwoche 2013 und<br />
wird in Abhängigkeit der Witterung bis zum 13. Dezember 2013 abgeschlossen<br />
sein. Die endgültige Fertigstellung mit Ausführung der<br />
endgültigen Markierung erfolgt bis Ende Mai 2014.<br />
Während der Ausführung unter den halbseitigen Sperrungen kann es<br />
teilweise zu Behinderungen für die Anlieger bei der Zufahrt zu Ihren<br />
Grundstücken kommen, die jedoch vorher vom AN anzumelden sind.<br />
Eine entsprechende Informationspflicht ist dem zukünftigen AN im<br />
Rahmen des Bauvertrages auferlegt. Weiterhin werden dem AN die<br />
Sicherstellung der ständigen Zufahrten zu den Grundstücken, auch für<br />
Not- und Rettungs- sowie Entsorgungsfahrzeuge übertragen.<br />
Wir bitten Sie um Veröffentlichung der Baumaßnahme in Ihrer <strong>Gemeinde</strong><br />
und die Anwohner um Verständnis bei eventuellen Behinderungen<br />
durch die Bauausführung.<br />
14. Oktober 2013<br />
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<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Mitteilungen anderer Behörden<br />
Bereitstellung eines zusätzlichen Budgets für die<br />
Leader- und ILE-Regionen sowie Aussteuerung der<br />
EU-Förderperiode 2007 bis 2013<br />
Feuerwehreinsätze<br />
Feuerwehr<br />
■<br />
Termin der Projekteinreichung (vollständige Projektanträge):<br />
bis spätestens 30. Oktober 2013<br />
Projektanträge sind zur termingerechten Vorbereitung und Beschlussfassung<br />
bei der Antragstelle, dem Regionalmanagement des Leader-<br />
Gebietes Lommatzscher Pflege, einzureichen. Zur Antragerstellung mit<br />
den erforderlichen Unterlagen sind die entsprechenden Beiblätter zu<br />
den Förderkapiteln gemäß Richtlinie ILE/2011 zu verwenden (Hinweis<br />
zu den Beiblättern – siehe Link zu den Internetseiten des SMUL im<br />
beiliegenden Projektbogen der Lommatzscher Pflege).<br />
■<br />
Für Rückfragen:<br />
Elvira Grübler, Regionalmanagement Lommatzscher Pflege<br />
Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH<br />
Neugasse 39/40, 01662 Meißen<br />
Tel.: 03521 - 7190822, Fax: 03521 - 40 58 75<br />
elvira.gruebler@wrm-gmbh.de<br />
Einladung an alle Waldbesitzer<br />
des Forstreviers Meißen und Interessierte<br />
Hiermit laden wir Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung in das<br />
Forstrevier Meißen ein.<br />
Am: 20. November 2013<br />
Wo: Göhrischgut, Göhrischgut 1<br />
01665 Diera-Zehren OT Göhrisch<br />
Beginn: pünktlich 9.00 Uhr<br />
Parkplatz: öffentliche<br />
Begonnen wird die Veranstaltung mit einer Führung durch den Wald<br />
des Göhrischgutes. Während der zwei- bis dreistündigen Führung<br />
erfahren Sie, wie man Wald mittels Waldweide erneuern kann und<br />
werden über Erstaufforstungsprojekte in der Lommatzscher Pflege<br />
informiert. Weiterhin lernen Sie bei einigen Vorführungen verschiedene<br />
Pflanzverfahren kennen, erfahren etwas über das in diesem Gebiet<br />
früher weit verbreitete Handwerk der Harzung und erleben eine<br />
Verkehrssicherung mittels Seilklettertechnik.<br />
Im Anschluss an die Waldführung erwartet Sie auf dem Hof des ehemals<br />
größten linkselbischen Weingutes, welches bereits im 15. Jahrhundert<br />
entstand, ein herzhaftes Mittagessen am wärmenden Lagerfeuer.<br />
Gut gestärkt können Sie sich anschließend dem reichen Informationsangebot<br />
widmen, welches auf dem Hof vorbereitet wird.<br />
So gibt es Vorführungen zu mobilen Sägewerken, der neusten Motorsägentechnik<br />
und dem effektiven Heizen mit Holz.<br />
An einem Biegesimulator wird das richtige Schneiden von unter Spannung<br />
stehendem Holz vorgeführt.<br />
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich bei der Landwirtschaftlichen<br />
Berufsgenossenschaft zum Thema Versicherungsschutz bei der Waldarbeit<br />
zu informieren, sowie zum Holzeinschlag nach Mondphasen und<br />
zum Erwerb von Motorkettensägenscheinen. Anschauliche Informationsangebote,<br />
begleitet durch fachkundige Vertreter ihrer Zunft, gibt es<br />
auch zur Jagd und zum jagdlichen Bogenschießen.<br />
Auch für unsere künftigen Waldbesitzer, die Kinder, gibt es viel zu<br />
entdecken. So können sie mit Pfeil und Bogen auf Jagd gehen.<br />
10. 09. 2013 OFW Kagen<br />
OFW Krögis<br />
OFW Löthain<br />
OFW Planitz-Deila<br />
Brand eines Radladers Abzweig S 85, Richtung Gallschütz<br />
Radlader wurde gelöscht, 1 Person mit Verbrennung dem Rettungsdienst<br />
übergeben, Fa. Hübler zur Reinigung der Straße angefordert.<br />
Rolf Bretschneider, <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />
Treffpunkte unserer Feuerwehren<br />
FFw Kagen<br />
Gerätehaus Großkagen<br />
18. 10., 18.00 Uhr Überprüfung Hydranten<br />
01. 11., 18.00 Uhr Winterfestmachung, Gerätepflege<br />
15. 11., 18.00 Uhr Technische Ausbildung<br />
FFw Krögis<br />
Gerätehaus Krögis<br />
18. 10., 19.00 Uhr praktischer Dienst:<br />
Wintervorbereitung Technik<br />
01. 11., 19.00 Uhr theoretischer Dienst:<br />
Erste-Hilfe Unterweisung<br />
15. 11., 19.00 Uhr theoretischer Dienst:<br />
Arbeitsschutzbelehrung<br />
Jugendwehr Krögis Gerätehaus Krögis<br />
26. 10., 9.30 - 11.30 Uhr Gerätekunde am Fahrzeug<br />
09. 11., 9.30 - 11.30 Uhr Altpapiersammlung<br />
FFw Löthain<br />
Gerätehaus Löthain<br />
01. 11., 19.00 Uhr Dienstversammlung: Erste Hilfe<br />
15. 11., 19.00 Uhr Dienstversammlung:<br />
Gefährliche Stoffe und Güter<br />
FFw Planitz-Deila Gerätehaus Leutewitz<br />
18. 10., 18.00 Uhr theoretische und praktische Ausbildung:<br />
Umgang mit FW-leitern, Saugschläuchen<br />
01. 11., 18.00 Uhr Winterfestmachung TLF 16/24, TS 8, TSA<br />
15. 11., 18.00 Uhr Rettung von eingebrochenen Personen<br />
(Eisrettung: Theorie und Praxis)<br />
Rolf Bretschneider, <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />
Anzeigen<br />
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An diesem Tag gibt es kein schlechtes Wetter und somit wünschen wir<br />
Ihnen viel Spaß und Freude.<br />
Ennersch,<br />
Revierleiter<br />
14. Oktober 2013<br />
- 11 -
<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>- und Vereinsleben<br />
Wir laden ein zum Feste, bei uns gibt’s nur das Beste<br />
Cola, Wein und Bier<br />
am 26.10.2013<br />
auf dem Dorfplatz in Schletta<br />
feiern wir.<br />
Ab 18.00 Uhr<br />
beginnt das Treiben,<br />
da gibt es Fische, Wurst im Ganzen<br />
und in Scheiben.<br />
Wir hoffen, dass viele<br />
kommen und lange bleiben.<br />
Das Norge Fiske Team<br />
Fasching mit dem CCL<br />
Kartenvorverkauf für die Veranstaltungen in Krögis<br />
In der Poststelle/Änderungsschneiderei Frau Damme, Krögis<br />
und bei Getränke-Wackwitz in Görna:<br />
Für den 16.11.13 ab Mo., 28.10. 13 bei Frau Damme<br />
ab Mo., 04.11.13 bei Wackwitz<br />
Für den 08.02.14 ab Januar 2014<br />
Für den 09.02.14 (Senioren): Eintritt zur Veranstaltung<br />
Der Vorstand<br />
Die CDU Ortsgruppe lädt<br />
zum 14. Skatturnier am 20.11.2013<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
im ehemaligen Gasthof Mehren<br />
Einsatz 10,00 Euro – jeder Spieler erhält einen Preis<br />
Anmeldung bitte bis 16.11.2013 bei den Skatfreunden:<br />
Thomas Ebersbach Mehren Nr. 4 und<br />
Harald Lau Schletta Nr. 12<br />
Löthainer Seniorenverein e.V.<br />
Am Dienstag, dem 04.12.2013, laden wir Sie ein zu einer Adventfahrt<br />
in „Holzmichel’s Heimat“. Das Spielzeugland Seiffen ist für viele<br />
Menschen untrennbar mit der Weihnachtszeit verbunden. Zu den<br />
Exportschlagern wie Engel, Bergmann und Nussknacker zählt auch der<br />
Holzmichel als Räuchermännlein – lizensiert und herausgegeben von<br />
den „Randfichten“. Ein märchenhaftes Landhotel im Erzgebirge lädt<br />
zum Mittagessen ein. Im Anschluss daran machen wir uns auf die<br />
Suche nach dem Geburtshaus des nun schon sehr berühmten Holzmichel.<br />
Bei einer sehr interessanten und humorvollen Präsentation erhalten<br />
alle Reisegäste Einblick in die „Geburtswehen“ unseres Helden.<br />
Auch eine Stunde Freizeit im Zentrum von Seiffen kann zum Sehen<br />
(und Kaufen) genutzt werden.<br />
Gegen 15.00 Uhr wird im Landhotel „Holzmichels Kaffeegedeck“<br />
serviert. Gemütlich genießen Sie diese leckere und süße Variation mit<br />
einem Adventprogramm des Erzgebirges. Zur Heimfahrt starten wir<br />
gegen 16.30 Uhr.<br />
Bezahlung des Fahrtpreises bitte bis zum 10. November an Frau<br />
Tscheuschner oder Ihren Kassierer.<br />
■ Der Bus holt Sie in Ihrer Nähe ab:<br />
Anzeigen<br />
Vermiete in Krögis 3- bis 4- Raumwohnung,<br />
90 m 2 + Wintergarten. Kaltmiete:<br />
365,00 € zzgl. 150,00 € Nebenkosten<br />
Telefon 0171 240 9000<br />
Weitere Wohnungen, Richtung Nossen.<br />
Löbschütz 8.55 Uhr Löthain-Dorfplatz 9.20 Uhr<br />
- 12 -<br />
Kleinkagen 9.00 Uhr Löthain-Waage 9.25 Uhr<br />
Großkagen 9.05 Uhr Löthain-Arzberger 9.30 Uhr<br />
Kaisitz 9.10 Uhr Görna 9.40 Uhr<br />
Mehren 9.15 Uhr Krögis 9.45 Uhr<br />
…und dann geht’s richtig los.<br />
Wir wünschen eine gute Fahrt und eine gute Heimkehr!<br />
Ihr Löthainer Seniorenverein e.V.<br />
Inh. Ursula Biedermann<br />
01665 <strong>Käbschütztal</strong>/OT Mauna | Tel.: 03 52 44 · 4 12 02<br />
Annahme zur Lohnverarbeitung von<br />
Äpfeln, Birnen und Quitten<br />
zu Säften, Nektaren und Wein Ihrer Wahl!<br />
Wir haben geöffnet: Mo.-Mi. 13.00-18.00 Uhr<br />
Sa. 9.00-12.00 Uhr Samstag keine Obstannahme!<br />
Wir bitten um<br />
Abholung der<br />
Lohnware.<br />
14. Oktober 2013<br />
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<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Kirchennachrichten<br />
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Die Kirchgemeinde Krögis lädt herzlich ein:<br />
■<br />
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten<br />
20. Oktober – 21. Sonntag nach Trinitatis<br />
08.30 Uhr Gottesdienst in Heynitz<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in Burkhardswalde<br />
mit Heiligen Abendmahl und Kindergottesdienst<br />
27. Oktober – 22. Sonntag nach Trinitatis<br />
08.30 Uhr Gottesdienst in Miltitz<br />
10.00 Uhr Kirchweihfest in Taubenheim mit Heiligem Abendmahl<br />
14.00 Uhr Kirchweihfest in Krögis<br />
31. Oktober – Reformationstag<br />
08.30 Uhr Gottesdienst in Tanneberg<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in Krögis mit Heiligem Abendmahl<br />
03. November – 23. Sonntag nach Trinitatis<br />
10.00 Uhr Kirchweihfest in Burkhardswalde<br />
10.00 Uhr Kirchweihfest in Miltitz mit Kindergottesdienst<br />
10. November – Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres<br />
10.00 Uhr Kirchweihfest in Heynitz<br />
14.30 Uhr Einführungsgottesdienst Pfr. Tauchert in Burkhardswalde<br />
mit Kindergottesdienst<br />
Montag, 11. November<br />
17.00 Uhr Martinsfest in der Krögiser Kirche<br />
17. November – Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres<br />
08.30 Uhr Gottesdienst in Burkhardswalde<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in Miltitz mit Heiligem Abendmahl<br />
■ sowie zu den <strong>Gemeinde</strong>kreisen:<br />
• Frauendienst Krögis: am 17.10. 14.00 Uhr im Pfarrhaus Krögis,<br />
• Krögiser Frauentreff: am 2. und 4. Montag im Monat jeweils 19.30<br />
Uhr im Pfarrhaus<br />
• Chor im Pfarrhaus Krögis: donnerstags 19.30 Uhr im Pfarrhaus<br />
• Posaunenchor Krögis: mittwochs 19.00 Uhr im Pfarrhaus<br />
■<br />
Besondere Veranstaltungen:<br />
Martinsfest in Krögis<br />
Das Martinsfest erinnert an den Soldaten und späteren Bischof Martin<br />
von Tours (316–397), der durch seine Barmherzigkeit und Hilfsbereitschaft<br />
zum Vorbild wurde.<br />
Mittlerweile ist das Martinsfest in Krögis zu einer schönen Tradition<br />
geworden, die Schule, Kindergarten und Kirchgemeinde miteinander<br />
verbindet und viele Familien mit ihren Kindern anzieht.<br />
Ganz herzlich möchten wir alle Kinder mit ihren Eltern, Paten und Großeltern<br />
am 11. November um 17.00 Uhr zur Martinsfeier in die Krögiser<br />
Kirche einladen.<br />
Wir wollen miteinander singen, spielen, basteln und die Geschichte des<br />
Heiligen Martin erleben. Zum Abschluss gibt es einen Lampionumzug<br />
und ein Martinsfeuer.<br />
Weihnachten im Schuhkarton<br />
Mit kleinen Dingen Großes bewirken<br />
Nicht alle Kinder können Weihnachten feiern. Mit der<br />
Geschenkaktion „Weihnachten im Schuhkarton“ ® des<br />
Vereins »Geschenke der Hoffnung« bereiten Sie Kindern<br />
in Osteuropa, die in bedrückenden Verhältnissen aufwachsen, eine<br />
unvergessliche Freude und eröffnen neue Perspektiven.<br />
Mitmachen ist ganz einfach und kann jeder: • Deckel und Boden<br />
eines mittelgroßen Schuhkartons mit Geschenkpapier bekleben. •<br />
Neue Geschenke für ein Kind (Junge/Mädchen in den Altersstufen zwei<br />
bis vier, fünf bis neun oder zwölf bis 14 Jahre) in einer bunten Mischung<br />
in den Schuhkarton packen. • Päckchen mit einer empfohlenen Spen-<br />
14. Oktober 2013<br />
de von sechs Euro für Abwicklung und Transport bis zum 15. November<br />
2013 in Ihren Kirchgemeinden an folgenden Orten abgeben:<br />
• im Pfarramt Burkhardswalde<br />
• bei Fam. Glöckner in Miltitz, Am Teichdamm 2<br />
• bei Astrid Schillheim, in Luga Nr. 10<br />
Weitere Infos sind im Aktionsflyer.<br />
In den vergangenen Jahren wurden bereits über 100 Millionen Kinder in<br />
rund 150 Ländern beschenkt.<br />
Weitere Informationen erfahren Sie unter<br />
www.weihnachten-imschuhkarton.org oder über die Hotline<br />
030/76 883 883.<br />
Ein herzliches Dankeschön und alles Gute<br />
Frau Fleischer beendete ihre Tätigkeit zum 30.09.2013 in unserem<br />
Schwesterkirchverbund. Sie hat mit Freude, Geduld und Eigeninitiative<br />
viel bewegt in der Friedhofsverwaltung.<br />
Wir danken ihr für das Engagement. Sie wird weiterhin in der Pfarramts-<br />
und Friedhofsverwaltung in Weistropp tätig sein und dazu die<br />
Pfarramtsverwaltung im Kirchspiel Dresden-West übernehmen.<br />
Frau M. Niedergesäß wird ab 01.10.13 die Arbeit der Friedhofsverwaltung<br />
der Friedhofsverwaltung übernehmen. Die Öffnungszeiten dafür<br />
bleiben unverändert.<br />
■ Mitteilung Friedhof Krögis<br />
Für das Doppelgrab der Familie Rabenhorst ist der Friedhofsverwaltung<br />
kein Nutzungsberechtigter bekannt. Wir bitten um Rückmeldung<br />
von Nutzungsberechtigten in der Friedhofsverwaltung für diese Grabstelle.<br />
Falls sich bis zum 30.11.2013 keine Nutzer melden, wird das<br />
Grab eingeebnet.<br />
Im Namen aller Kirchvorsteher grüßt Sie ganz herzlich<br />
Pfarrer Christoph Rechenberg<br />
■ Monatsspruch Oktober:<br />
Vergesst nicht, Gutes zu tun und mit anderen zu teilen;<br />
denn an solchen Opfern hat Gott Gefallen. Hebr 13,16<br />
• Pfarrer Christoph Rechenberg:<br />
Tel. 03 52 04-48 541; Fax 03 52 04-29 918<br />
E-Mail: kirche-roehrsdorf@freenet.de,<br />
• Pfarramtsverwaltungverwaltung Margit Niedergesäß<br />
Tel. 03 52 45 - 702 50 · Fax - 702 51<br />
Di 8 - 12 Uhr u. 16 - 18 Uhr · Mi 8 - 12 Uhr · Do 8 - 12 Uhr<br />
oder nach Vereinbarung<br />
margit.niedergesaess@evlks.de<br />
• Friedhofsverwaltung<br />
Mo 15.00 Uhr - 17.00 Uhr<br />
Do 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; Telefon 035245-729103,<br />
margit.niedergesaess@evlks.de<br />
Anzeigen<br />
Bestattungen<br />
Bei Trauerfällen für Sie zu erreichen mit:<br />
· Heimbürgentätigkeit · Trauerfeiern<br />
· Lieferung von Särgen/Wäsche/ · Überführungen<br />
Urnen/Zubehör<br />
· Anzeigenannahme/<br />
· Erledigung von Formalitäten Drucksachen<br />
BRAUEREISTR. 9 · 01665 MILTITZ<br />
TELEFON: 03 52 44 · 4 17 44 | FAX: 03 52 44 · 4 31 72<br />
- 13 -
<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Kirchennachrichten<br />
Ketzerbachtal und <strong>Käbschütztal</strong> – Kirchennachrichten der Ev.- Luth.<br />
Kirchgemeinde Leuben – Ziegenhain – Planitz<br />
■<br />
Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten<br />
20. Sonntag nach Trinitatis – 13. Oktober 2013<br />
14.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst zur Verabschiedung von<br />
Pfr. Nitzsche in Zehren<br />
21. Sonntag nach Trinitatis – 20. Oktober 2013<br />
09.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in Ziegenhain<br />
22. Sonntag nach Trinitatis – 27. Oktober 2013<br />
09.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in Planitz<br />
Reformationsfest – 31. Oktober 2013<br />
10.00 Uhr Gottesdienst mit Landesbischof Bohl im Meißner Dom<br />
23. Sonntag nach Trinitatis – 3. November 2013<br />
09.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in Leuben<br />
Drittletzter Sonntag / Martinstag – 10. November 2013<br />
16.00 Uhr Martinsfest in Ziegenhain, bitte Lampion mitbringen<br />
Vorletzter Sonntag / Volkstrauertag – 17. November 2013<br />
09.30 Uhr Gottesdienst zur Friedensdekade in Planitz, Thema:<br />
„Solidarisch“<br />
Buß- und Bettag – 20. November 2013<br />
17.00 Uhr Gottesdienst mit Taizégesängen in Ziegenhain<br />
■ In unserer Kirchgemeinde treffen sich<br />
• Frauenbibelkreis: Montag, 21.10. und 04.11, 20.00 Uhr, Pfarrhaus<br />
Leuben<br />
• Kinderkreise: montags 8.30 Uhr im Kindergarten Ziegenhain<br />
dienstags 8.00 Uhr im Kindergarten Leuben<br />
• Christenlehretag: Samstag, 09.11., 10.00 Uhr Pfarrhaus Leuben<br />
• Konfirmanden: Freitag, 08.11.und 22.11., 19.00–20.00 Uhr, Pfarrhaus<br />
Leuben<br />
• Offenes Angebot für Jugendliche: Freitags, 19.30 Uhr, jeweils im<br />
Anschluss an den Konfi-Unterricht<br />
• Seniorenkreis: Mittwoch, 16.10. und 06.11., 14.00 Uhr, Pfarrhaus<br />
Leuben<br />
• Chor: dienstags 19.30 Uhr im Pfarrhaus<br />
• Kirchenvorstand: Mittwoch, 06.11., 19.30 Uhr, Pfarrhaus Leuben<br />
• Flötenkreise: dienstags ab 15.00 Uhr und donnerstags ab 14.30 Uhr<br />
■ Veränderungen im Schwesternkirchverhältnis<br />
In unserem Schwesternkirchverband erleben wir zurzeit einige Veränderungen:<br />
Pfarrer Burkhard Nitzsche aus Zehren wechselt ab 1. Oktober<br />
2013 nach Graupa bei Pirna. Am 13. Oktober feiern wir einen gemeinsamen<br />
Verabschiedungsgottesdienst in Zehren, zu dem Sie alle herzlich<br />
eingeladen sind. Nicht zuletzt durch die Vakanzvertretung haben Pfarrer<br />
Nitzsche hier in der <strong>Gemeinde</strong> Leuben- Ziegenhain-Planitz viele von<br />
Ihnen näher kennengelernt. In dieser Zeit konnte u.a. der Bau des<br />
Daches der Leubener Kirche vorangetrieben und abgeschlossen<br />
werden. Und so ist der Weggang von Pfarrer Nitzsche auch noch einmal<br />
ein Grund, ihm für seine Arbeit und seinen Dienst Danke zu sagen und<br />
ihm Gottes Segen für den Neuanfang in Graupa zu wünschen. Für die<br />
anstehende Vakanzvertretung hat die Superintendentur folgende<br />
Entscheidung getroffen: Die Vakanzvertretung für die Kirchgemeinden<br />
Zehren und Dörschnitz-Striegnitz übernimmt Pfarrer Bernd Oehler aus<br />
Meißen. Die Vakanzvertretung für Bloßwitz-Mautitz-Straucha, die Pfarrer<br />
Nitzsche innehatte, übernimmt Pfarrer Roland Hartzsch. Dass auch ich<br />
für Vertretungsdienste zur Verfügung stehe, versteht sich von selbst. Um<br />
die Herausforderungen der Vakanz zu meistern, müssen an der einen<br />
oder anderen Stelle im Schwesternkirchbereich Kräfte gebündelt<br />
werden. Wir hoffen, dass die Pfarrstelle in Zehren so schnell wie möglich<br />
ausgeschrieben und neu besetzt werden kann.<br />
■ Auf ein Wort…<br />
„In diesem Jahr sind nicht viele Äpfel an meinem Apfelbaum, dieses<br />
Jahr ist wohl kein Apfeljahr.“ – so erzählt die Nachbarin beim Gang<br />
durch den Garten. „Aber dafür hat mein kleiner Pfirsichbaum über und<br />
über voll gehangen mit Pfirsichen. So viele habe ich noch nie geerntet.“<br />
So ist das eben: das eine Jahr ist ein „Apfeljahr“, das andere ein „Pfirsichjahr“,<br />
das nächste ein „Kartoffeljahr“, aber jedes Jahr ist ein<br />
„beschenktes Jahr“, denn wir haben es letztlich nicht in der Hand, was<br />
auf den Feldern und in den Gärten gedeiht. Das Erntedankfest erinnert<br />
uns an daran, dass Gott uns beschenkt mit allem, was wir brauchen<br />
und unser Leben segnet. Im Erntedankgottesdienst feiern wir die Ernte<br />
und danken Gott, dem Geber aller Gaben. Besuchen Sie doch einmal<br />
einen Erntedankgottesdienst in Ihrer Nähe und staunen Sie über die<br />
Vielfalt, die Düfte und Farben der Erntegaben, die dort aufgebaut sind.<br />
Im Namen des Kirchenvorstandes und der Mitarbeiter grüßt Sie herzlich<br />
Ihre Pfrn. Kerstin Kluge<br />
■ Erreichbarkeit:<br />
Öffnungszeiten des Kirchgemeindebüros in Leuben:<br />
Montag : 9.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag: 8.00 Uhr - 14.00 Uhr<br />
Telefon Pfarramt Leuben: 03 52 41 / 58 667, Fax: 035241/58672<br />
e-mail: kirche-leuben@gmx.de, Internetseite: www.kirche-leuben.de<br />
Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufumleitung zur Pfarrerin z. A.<br />
Frau Kluge geschaltet.<br />
Sprechzeit Pfrn. Kluge: Dienstag und Donnerstag, 9.00–12.00 Uhr,<br />
und nach Vereinbarung.<br />
Tel.: 035242 / 669611, e-mail: kerstin.kluge@evlks.de<br />
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14. Oktober 2013
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Herzliche Glückwünsche den nachfolgenden Geburtstagskindern,<br />
besonders Gesundheit und persönliches Wohlergehen<br />
übermittelt im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Käbschütztal</strong><br />
Uwe Klingor, Bürgermeister<br />
16.10. Herrn Alfred Langer Niederjahna 79 Jahre<br />
17.10. Herrn Stefan Börner Görna 76 Jahre<br />
17.10. Herrn Wolfgang Pohl Gasern 75 Jahre<br />
18.10. Herrn Hermann Greschner Mauna 74 Jahre<br />
25.10. Frau Ursula Haufe Krögis 77 Jahre<br />
26.10. Frau Irene Zscherper Krögis 74 Jahre<br />
26.10. Herrn Gerhard Gerung Löthain 79 Jahre<br />
27.10. Frau Ursula Eckelmann Leutewitz 92 Jahre<br />
28.10. Herrn Jürgen Teichert Görna 74 Jahre<br />
29.10. Herrn Gerhard Wohsmann Kleinprausitz 74 Jahre<br />
29.10. Herrn Istvan Krenhardt Löthain 75 Jahre<br />
30.10. Herrn Bernd Rösner Oberjahna 73 Jahre<br />
30.10. Herrn Ernst Benecke Deila 77 Jahre<br />
2.11. Frau Lieselotte Göres Großkagen 73 Jahre<br />
3.11. Frau Helene Csincsik Leutewitz 81 Jahre<br />
4.11. Herrn Eberhard Kammel Großkagen 78 Jahre<br />
5.11. Frau Ruth Ulbrich Krögis 82 Jahre<br />
5.11. Frau Marianne Schmuck Löthain 87 Jahre<br />
9.11. Frau Christa Ertel Krögis 74 Jahre<br />
11.11. Herrn Christoph Göthe Krögis 79 Jahre<br />
11.11. Frau Marianne Lutze Niederjahna 78 Jahre<br />
11.11. Frau Ursula Gruber Löthain 74 Jahre<br />
13.11. Frau Christa Klobuch Oberjahna 77 Jahre<br />
14.11. Herrn Helmut Hanschmann Löthain 77 Jahre<br />
15.11. Frau Erika Maul Neumohlis 85 Jahre<br />
16.11. Frau Irmgard Freudrich Krögis 75 Jahre<br />
16.11. Frau Christiane Liehr Krögis 73 Jahre<br />
16.11. Frau Helga Golinski Porschnitz 75 Jahre<br />
16.11. Herrn Gerhard Wieczoreck Neumohlis 77 Jahre<br />
17.11. Herrn Heinz Geißler Krögis 76 Jahre<br />
18.11. Frau Ingrid Huhn Niederjahna 78 Jahre<br />
Liebe Jubilare, ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich zu den<br />
Jubilaren, deren Geburtstag auf das Wochenende fällt, erst<br />
am darauf folgenden Montag zur Gratulation kommen kann.<br />
Uwe Klingor<br />
Bürgermeister<br />
14. Oktober 2013<br />
Herzlichen Dank<br />
allen Verwandten, Freunden und Bekannten,<br />
sowie den vielen fleißigen Helfern, die<br />
uns das Fest der<br />
Goldenen Hochzeit<br />
zu einem wunderschönen Erlebnis gemacht haben.<br />
Vielen Dank auch für die guten Wünsche,<br />
Blumen und Geschenke.<br />
Gitti und Pisti Krenhardt Löthain im September 2013<br />
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