Käbschütztaler Gemeindeblatt - Gemeinde Käbschütztal
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<strong><strong>Käbschütztal</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong><br />
Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Lummscher Krautmarkt 2013<br />
„Uns „KRAUT“ schon vor dem nächsten Jahr,<br />
weil es dieses Jahr so super war.“<br />
Mitteilungen anderer Behörden<br />
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr informiert<br />
Auch 2013 fand in Lommatzsch der traditionelle Krautmarkt statt. Wir,<br />
die Schüler der Oberschule Lommatzscher Pflege, beteiligten uns gern<br />
daran, denn es ist schon zur guten Tradition geworden.<br />
Die weißen und roten Krautköpfe, die uns Herr Risse zur Verfügung<br />
gestellt hatte, wurden von uns gehobelt, in Tüten portioniert und<br />
anschließend verkauft. Das war eine ganz schön anstrengende und<br />
kraftraubende Arbeit. Wir mussten die Kohlköpfe in einer Form mit<br />
einem scharfen Messer achteln. Dann wurden die Stücke in einen sehr<br />
alten Krauthobel gelegt, den uns das Handwerkermuseum in Schleinitz<br />
für diese Aktion ausgeliehen hatte.Wir Schüler haben mit eigener<br />
Muskelkraft, durch starkes Drücken am Stempel und Drehen am<br />
Hobelmesser, die Krautköpfe klein gehobelt. Einer von uns hat das<br />
gehobelte Kraut dann in die Tüten gepackt. Andere Schüler sind<br />
anschließend mit einem Verkaufskorb über den Krautmarkt gelaufen<br />
und haben die Waren angepriesen und verkauft. Damit konnten wir<br />
unsere Klassenkasse gut auffüllen. Vielen Dank liebe Lommatzscher<br />
und Gäste.<br />
Wir, die Schüler der Klasse 7a, bedanken uns bei der Firma RisseRohkonserven<br />
und Handel aus Lommatzsch für die tolle Unterstützung,<br />
die Bereitstellung der Hobelmaschine sowie eines ganzen Anhängers<br />
voller Krautköpfe. Ohne Kraut und Krauthobel, was wäre das für ein<br />
Krautmarkt?<br />
Julian Wetzig,<br />
OS Lommatzscher Pflege<br />
- 10 -<br />
■<br />
B 101, Deckenbau Görna bis Löthain<br />
NK 4846 065 Stat.-km 1,324 – Bau-km 0+000 bis NK 4846 065,<br />
Stat.- km 3,390 – Bau-km 2+067<br />
Auf Grund fehlender Griffigkeit, Netzrissen und Ausmagerungen sowie<br />
Substanzverlusten ist ein Deckenbau (Austausch der Deck- und<br />
Binderschicht) auf der B 101 zwischen Görna und Löthain geplant. Die<br />
geplante Baustrecke ist ca. 2.060 Meter lang. In den Neubaubereich in<br />
Löthain bzw. in den Anbindungsbereich der K 8073 an die B 101 sowie<br />
in den Bestand der Ortslage Görna soll nicht eingegriffen werden.<br />
Dazu erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt die öffentliche Ausschreibung<br />
der Maßnahme. Die Bauausführung soll grundsätzlich unter halbseitiger<br />
Sperrung mit verkehrsbelegungsabhängigen Baustellenlichtsignalanlagen<br />
erfolgen. Entsprechend der Absprache mit der Verkehrsbehörde<br />
im Landratsamt Meißen sind für die Bauausführung 300 m<br />
lange halbseitige Sperrstrecken gemäß RSA-Regelplan C I/5 bzw. B I/6<br />
vorgesehen.<br />
Im Bauvertrag ist verankert, dass jeder einzelne Bau- bzw. Sperrabschnitt<br />
bis zur Deckschicht einschließlich der Bankette fertig gestellt<br />
werden muss, bevor ein weiterer Bauabschnitt bzw. eine weitere<br />
Sperrstrecke eingerichtet werden darf.<br />
Zur Verkürzung der Gesamtbauzeit ist der Einsatz von zwei unabhängig<br />
voneinander agierenden Sperr- bzw. Baustrecken vorgesehen. Die<br />
halbseitigen Sperrstrecken würden dabei gleichzeitig und unabhängig<br />
voneinander auf zwei räumlich getrennten Streckenabschnitten innerhalb<br />
der Gesamtbaumaßnahme ausgeführt. Die Abwicklung erfolgt<br />
entweder gegeneinander oder parallel in die gleiche Richtung. Zwischen<br />
den zwei Sperrstrecken ist durch den zukünftigen Auftragnehmer<br />
ein ausreichender Stauraum von mindestens 450 m Länge<br />
zwischen den Signalgebern der zwei Baustrecken zu gewährleisten.<br />
Verkürzt sich der Abstand zwischen den Baustrecken, wird nur noch<br />
eine Baustrecke ausgeführt.<br />
Die Gewährleistung der ständigen Zufahrt für Anwohner, Anlieger und<br />
Gewerbetreibende in den einzelnen halbseitigen Baubereichen ist im<br />
Bauvertrag festgeschrieben und ist durch den zukünftigen AN zu realisieren.<br />
Die vorhandene Markierung in den Bauabschnitten wird<br />
entsprechen dem Bestand wieder hergestellt. Dazu ist diese durch den<br />
AN aufzunehmen bzw. der Bestand zu sichern, ein Markierungsplan zu<br />
fertigen und dieser von der Verkehrsbehörde bestätigen zu lassen.<br />
Die Ausführung der Verkehrsfreigabemarkierung sowie der endgültigen<br />
Dauermarkierung erfolgt unter halbseitiger Sperrung mit einer Wanderbaustelle<br />
gemäß RSA, Regelplan B IV/2. In dem Zeitraum zwischen<br />
Fertigstellung der Deckschicht und der Ausführung der Verkehrsfreigabemarkierung<br />
ist die Baustelle einschließlich der Rand- und Bankettbereiche<br />
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und gemäß RSA<br />
durch den AN abzusichern.<br />
Nach Abschluss des öffentlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens<br />
erfolgt die Bauausführung zum Straßenbau und der Verkehrsfreigabemarkierung<br />
voraussichtlich ab der 44. Kalenderwoche 2013 und<br />
wird in Abhängigkeit der Witterung bis zum 13. Dezember 2013 abgeschlossen<br />
sein. Die endgültige Fertigstellung mit Ausführung der<br />
endgültigen Markierung erfolgt bis Ende Mai 2014.<br />
Während der Ausführung unter den halbseitigen Sperrungen kann es<br />
teilweise zu Behinderungen für die Anlieger bei der Zufahrt zu Ihren<br />
Grundstücken kommen, die jedoch vorher vom AN anzumelden sind.<br />
Eine entsprechende Informationspflicht ist dem zukünftigen AN im<br />
Rahmen des Bauvertrages auferlegt. Weiterhin werden dem AN die<br />
Sicherstellung der ständigen Zufahrten zu den Grundstücken, auch für<br />
Not- und Rettungs- sowie Entsorgungsfahrzeuge übertragen.<br />
Wir bitten Sie um Veröffentlichung der Baumaßnahme in Ihrer <strong>Gemeinde</strong><br />
und die Anwohner um Verständnis bei eventuellen Behinderungen<br />
durch die Bauausführung.<br />
14. Oktober 2013<br />
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