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Vortrag 2_WHG_Froehlich | PDF 0,3 MB

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Bisherige Rechtsprechung zum Anspruch auf<br />

Gewässerunterhaltung:<br />

• „Ein unmittelbar aus den wasserrechtlichen Vorschriften abgeleiteter<br />

ter<br />

Anspruch auf Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltungsverpflichtung<br />

scheidet nach allgemeiner Auffassung von vornherein aus. Die<br />

ordnungsgemäß<br />

äße e Gewässerunterhaltung, kommt zwar den<br />

Eigentümern der Gewässer und Ufergrundstücke mitunter faktisch<br />

zugute. Die Wahrnehmung dieser Unterhaltungsaufgabe geschieht<br />

aber nicht in Erfüllung einer (auch) Dritten gegenüber bestehenden<br />

Rechtspflicht, sondern aufgrund einer ausschließlich lich im Interesse<br />

des Allgemeinwohls bestehenden öffentlich-rechtlichen<br />

Verbindlichkeit, der kein einklagbarer Rechtsanspruch Dritter<br />

gegenübersteht (vgl. BayVGH vom 25.11.1996, BayVBl 1997, 340).<br />

Ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch gegen den<br />

Unterhaltungspflichtigen kann aber dann entstehen, wenn die<br />

Verletzung der Unterhaltungspflicht zu einem Eingriff in das durch<br />

Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht führt f<br />

(BVerwG(<br />

v.<br />

14.12.1973, DÖV D V 1974, 209). Ein solcher Anspruch kann auch die<br />

künftige Vornahme bestimmter Unterhaltungsmaßnahmen nahmen zum<br />

Inhalt haben (vgl. BayVGH v. 2.2.2004, Az. . 22 B 02.3084 )“)<br />

www.<br />

W K L P .de<br />

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