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Vortrag 2_WHG_Froehlich | PDF 0,3 MB

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Situation nach Inkrafttreten des <strong>WHG</strong><br />

• Länder betreiben ca. zu 50 % unmittelbar die<br />

Vollnovellierung ihrer Landeswassergesetze;<br />

ca. 50 % betreibt eine schrittweise Novellierung<br />

(„Vorschaltnovelle“ oder „Rechtsbereinigungs-<br />

gesetz“ möglichst zeitnah zum 01.03.2010 /<br />

anschließend end umfassende Novellierung des<br />

Landeswassergesetzes)<br />

• Für r die Übergangszeit<br />

Anwendungs- und<br />

Interpretationshilfen für f r bestehendes<br />

Landeswasserrecht erforderlich<br />

www.<br />

W K L P .de<br />

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