Anteile an assoziierten Unternehmen - VEB
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IAS 28<br />
<strong>Anteile</strong> <strong>an</strong> <strong>assoziierten</strong> <strong>Unternehmen</strong><br />
Lösungen<br />
Aufgabe<br />
Aufgabe 1: Informationsbeschaffung<br />
Der massgebliche Einfluss auf assoziierte <strong>Unternehmen</strong> bringt zwar gewisse Einblicks- und<br />
Mitbestimmungsrechte mit sich, jedoch können sich - vertragliche Ausbedingung vorbehalten<br />
- Probleme bei der Informationsbeschaffung ergeben. So dürften der Anpassung des Abschlusses<br />
der <strong>assoziierten</strong> Gesellschaft <strong>an</strong> die konzerneinheitliche Bewertung erhebliche<br />
Hürden in den Weg gestellt werden.<br />
Im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der Equity-Methode wichtige Konsolidierungsregeln sind die Frage<br />
nach dem einheitlichen Stichtag, der Gliederung und Bewertung des Konzernabschlusses,<br />
der Zwischengewinneliminierung und der latenten Steuern.<br />
Fallstudie<br />
Fallstudie 1: Möglicher Missbrauch der Equity-Methode<br />
Ein Konzern k<strong>an</strong>n wesentliche Teile von Verlust erleidenden oder stark verschuldeten Gesellschaften<br />
dergestalt umstrukturieren, dass er sie "At equity" in der Konzernbil<strong>an</strong>z bewertet.<br />
Das k<strong>an</strong>n zum Beispiel derart erfolgen, dass seine direkte Beteiligung knapp unter 50%<br />
Prozent (der Stimmen) <strong>an</strong> einer Beteiligung oder Zwischenholding beträgt, welche die Verluste<br />
erleidenden oder stark verschuldeten (evtl. überschuldeten) Gesellschaften hält. Das<br />
Kapital dieser Subholding ist nicht vollständig liberiert (z.B. für eine W<strong>an</strong>del- oder Options<strong>an</strong>leihe<br />
bestehen Reserveaktien, evtl. nicht einbezahltes Aktienkapital). Die Stimmrechte des<br />
nicht liberierten Kapitals ruhen aber nicht, so dass die Holding effektiv doch über 50% der<br />
Stimmen kontrolliert. In den Konsolidierungskreis werden lediglich Gesellschaften einbezogen,<br />
die aufgrund ihrer Bil<strong>an</strong>zrelationen das Konzernbil<strong>an</strong>zbild beschönigen (z.B. 100% Fin<strong>an</strong>zgesellschaften,<br />
die häufig reine Equity-Gesellschaften sind oder den Kapitalmarkt be<strong>an</strong>spruchen).<br />
Die De facto-Mehrheitsbeteiligung (46% + 7% = 53%) <strong>an</strong> der Gesellschaft X, die Verluste<br />
erleidet, wird gemäss der Equity-Methode in die Konzernrechnung der Holding einbezogen.<br />
Dadurch fliessen zwar deren Verluste in die Konzernrechnung ein, nicht aber deren Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Dritten (Off bal<strong>an</strong>ce sheet fin<strong>an</strong>cing).<br />
Dadurch wird im Konzernabschluss das Fremdfin<strong>an</strong>zierungsverhältnis (Debt : equity ratio)<br />
völlig verzehrt dargestellt: Die Verbindlichkeiten der at Equity bewerteten Gesellschaft X wird<br />
nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Die Debt-equity-ratio, welche zum Beispiel bei<br />
der Kreditvergabe von B<strong>an</strong>ken eine wesentliche Kenngrösse darstellt, wird in einem solchen<br />
Fall viel zu klein ausgewiesen.<br />
Ein solches Vorgehen widerspricht klar dem Prinzip des den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechenden Einblicks in die Vermögens-, Fin<strong>an</strong>z- und Ertragslage (True <strong>an</strong>d fair view)<br />
des Konzerns. Falls dem Konsolidierungskreis mehrheitlich Fin<strong>an</strong>zgesellschaften konsolidiert<br />
sein sollten, ist dies ein weiterer Hinweis auf einen solchen Verstoss: Wie k<strong>an</strong>n beispielsweise<br />
ein Industriekonzern einen konsolidierten Abschluss ausweisen, und die Mehrheit oder<br />
wesentliche Teile der operativen Gesellschaften (die er tatsächlich beherrscht) nicht in den<br />
Konsolidierungskreis einbeziehen, sondern in erster Linie Fin<strong>an</strong>zgesellschaften?<br />
Einige der spektakulären Unternehmungszusammenbrüche in der Schweiz hängen mit dem<br />
missbräuchlichen Gebrauch der Equity-Methode zusammen. Wären die de facto beherrsch-<br />
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IAS 28 <strong>Anteile</strong> <strong>an</strong> <strong>assoziierten</strong> <strong>Unternehmen</strong> Lösungen<br />
ten Subkonzerngruppen voll konsolidiert worden, wäre die schmale oder fehlende Eigenkapitaldecke<br />
bzw. die massiven Goodwill-Positionen schon früh zum Vorschein getreten und hätten<br />
als Krisensignal gedient.<br />
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