Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS - VEB
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IAS 27<br />
<strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> spearate <strong>Einzelabschlüsse</strong><br />
Lösungen<br />
Aufgaben<br />
Aufgaben: Kritische Konsolidierungsfälle<br />
1. Gesellschaft mit Gewinn<br />
Ab mehr als 50% der Stimmrechte muss konsolidiert werden (Art. 663e Abs. 1 OR<br />
<strong>und</strong> IAS 27p13) oder evtl. falls die Gesellschaft diese auf andere Weise beherrscht<br />
z.B.<br />
- Mehrheit im Verwaltungsrat<br />
- Geschäftsführung<br />
- Vertrag (z.B. Poolvertrag)<br />
Im Extremfall ist also eine volle Konsolidierung auch bei einer Beteiligung unter<br />
50% möglich, allenfalls auch bei 20%, falls die obigen Kriterien zutreffen. Dabei sind<br />
allerdings die Minderheiten entsprechend auszuweisen <strong>und</strong> auf den Spezialfall im<br />
Anhang hinzuweisen.<br />
2. Verlustgesellschaft<br />
Ab mehr als 50% der Stimmrechte muss konsolidiert werden, ausser die Tochtergesellschaft<br />
- steht zum Verkauf evtl. <strong>IFRS</strong> 5 zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte<br />
- ist in Nachlass oder Konkurs (IAS 27p32)<br />
- ist in einem Land mit langfristigen Devisenrestriktionen gelegen (IAS 27p32)<br />
- kann aus irgendeinem Gr<strong>und</strong> nicht mehr kontrolliert werden (IAS 27p32)<br />
- usw.<br />
3. Einbezug der MN-Gruppe<br />
Die C AG sollte die Equity-Methode aufgr<strong>und</strong> des <strong>Konzern</strong>abschlusses 2008 der MN-Gruppe<br />
anwenden. Allenfalls kommt eine Bilanzierung zum Marktwert gemäss IAS 39 in Frage.<br />
4. Einbezug bei der XY-Stiftung<br />
Eine Stiftung (unabhängiges Vermögen) ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht konsolidierungspflichtig, obwohl<br />
sie die MN-Gruppe stimmenmässig kontrolliert. Falls sie freiwillig konsolidiert, müsste<br />
sie bei der Vollkonsolidierung 90% Minderheitsanteile ausweisen.<br />
Fallstudien<br />
Fallstudie 1: ABAS - Verkauf einer Tochtergesellschaft<br />
Frage 1: Buchungen in der Holding<br />
Der Verkaufserlös in der Holding kann wie folgt bestimmt werden:<br />
CHF Mio<br />
Verkaufspreis der Beteiligung 12<br />
abzüglich Buchwert der Beteiligung in der Holdingbilanz -10<br />
gleich Gewinn in der Holding-Jahresrechnung 2<br />
Buchungen:<br />
Soll Haben<br />
Flüssige Mittel an 12<br />
Beteiligung 10<br />
Ertrag aus Verkauf Beteiligung 2<br />
___<br />
___<br />
12 12<br />
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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />
Frage 2: Buchungen der Konsolidierungsstelle bei aktiviertem Goodwill<br />
Der Goodwill im <strong>Konzern</strong> kann wie folgt bestimmt werden:<br />
CHF Mio<br />
Kaufpreis der Beteiligung (Anschaffungskosten) 10<br />
abzüglich Eigenkapital im Erwerbszeitpunkt -4<br />
gleich Goodwill in der <strong>Konzern</strong>rechnung 6<br />
Der Verlust im <strong>Konzern</strong> beträgt CHF 3 Mio. (15 - 12).<br />
Fallstudie 2: Dekonsolidierung<br />
Es handelt sich bei der kumulierten Umrechnungsdifferenz um einen unrealisierten Nettoverlust<br />
von CHF 1.3 Mio, der beim Verkauf erfolgswirksam zu erfassen ist (Recycling) mit der<br />
Buchung:<br />
Aufwand aus Verkauf US-Tochter an Gewinnreserven CHF 1.3 Mio<br />
Damit entsteht statt eines Gewinns aus dem Verkauf von CHF 1.1 Mio ein Verlust von CHF<br />
0.2 Mio (1.1 1.3).<br />
Fallstudie 3: Konsolidierungsgr<strong>und</strong>sätze im <strong>Konzern</strong>anhang<br />
Konsolidierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
Die <strong>Konzern</strong>rechnung umfasst neben dem Jahresabschluss der XYZ Holding AG alle in- <strong>und</strong><br />
ausländischen Gesellschaften, an denen die Holding direkt oder indirekt über mehr als 50%<br />
der Stimmrechte verfügt oder diese auf andere Weise kontrolliert.<br />
Nach der Methode der Vollkonsolidierung werden Aktiven <strong>und</strong> Passiven sowie Aufwand <strong>und</strong><br />
Ertrag zu 100% erfasst. Der Anteil von Drittaktionären am Nettovermögen <strong>und</strong> am Geschäftsergebnis<br />
wird in der <strong>Konzern</strong>bilanz <strong>und</strong> -erfolgsrechnung unter Minderheitsanteilen<br />
separat ausgewiesen.<br />
Verbindlichkeiten, Guthaben, Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge zwischen den konsolidierten Gesellschaften<br />
werden gegenseitig verrechnet. Die Zwischengewinne, welche am Jahresende<br />
in den Vorräten aus <strong>Konzern</strong>produktion enthalten sind, werden eliminiert. Die konzerninternen<br />
Geschäfte erfolgen gr<strong>und</strong>sätzlich zu Marktbedingungen.<br />
Im Laufe des Berichtsjahres erworbene <strong>Konzern</strong>gesellschaften werden ab Erwerbsdatum in<br />
die <strong>Konzern</strong>rechnung einbezogen; veräusserte Gesellschaften werden ab Verkaufsdatum<br />
aus der <strong>Konzern</strong>rechnung ausgeschlossen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt <strong>nach</strong> der Akquisitions-Methode.<br />
Der Goodwill wird aktiviert <strong>und</strong> jährlich einem Impairment-Test unterworfen.<br />
Falls der Nutzwert tiefer liegt als der Buchwert des Goodwills wird die Differenz über das<br />
Betriebsergebnis erfolgswirksam abgeschrieben. Es erfolgt keine Rückbuchung (Reversal)<br />
auf Goodwill.<br />
Nicht konsolidierte Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften sind solche, an denen die<br />
XYZ Holding AG (direkt oder indirekt) 20% bis 50% der Stimmrechte hält. Solche Beteiligungen<br />
werden <strong>nach</strong> der Equity-Methode bilanziert, wobei der jeweilige Beteiligungsbuchwert<br />
per Bilanzstichtag dem auf XYZ entfallenden Anteil an der Nettosubstanz zuzüglich eines<br />
allfälligen Goodwills entspricht. Das anteilige Ergebnis dieser Beteiligungen wird in der konsolidierten<br />
Erfolgsrechnung unter Anteil am Nettoergebnis assoziierter Gesellschaften ausgewiesen.<br />
Eine Dividendenzahlung führt zu einer Verminderung des Beteiligungsbuchwertes.<br />
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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />
Von der Konsolidierung ausgenommen sind Gesellschaften mit einem Stimmrechtsanteil von<br />
weniger als 20% <strong>und</strong> einzelne Gesellschaften von untergeordneter Bedeutung. Sie werden<br />
unter der Position "Übrige Finanzanlagen" ausgewiesen <strong>und</strong> zum geschätzten Verkehrswert<br />
bilanziert. Allfällige Verkehrswertanpassungen werden bis zur Veräusserung der Beteiligung<br />
erfolgsneutral erfasst, es sei denn, es handle sich um eine Impairment, das erfolgswirksam<br />
erfasst wird.<br />
Fallstudie 4: Konsolidierungstechnik<br />
Frage 1: Ablauf <strong>und</strong> Wesen der Konsolidierung<br />
Der Ablauf einer Konsolidierung geschieht gr<strong>und</strong>sätzlich wie folgt:<br />
1. Einheitliche Gliederung <strong>und</strong> Bewertung der Jahresrechnungen der <strong>Konzern</strong>gesellschaften<br />
2. Die Jahresrechnungen in ausländischen Währungen müssen in die <strong>Konzern</strong>währung<br />
z.B. CHF umgerechnet werden.<br />
3. Abstimmung der Salden aller konzerninternen Beziehungen (Intercompany reconciliation)<br />
4. Die umgerechneten Jahresrechnungen der einzelnen Gesellschaften werden zusammengezählt<br />
(= Summenbilanz).<br />
5. Beziehungen (Bestände, Bewegungen, Kapital <strong>und</strong> Dividenden) zwischen den <strong>Konzern</strong>-Gesellschaften<br />
sind zu eliminieren.<br />
6. Die konsolidierte Bilanz, Erfolgsrechnung <strong>und</strong> Geldflussrechnung, der Eigenkapital<strong>nach</strong>weis<br />
<strong>und</strong> der Anlagespiegel werden erstellt. Die verschiedenen Teile werden im<br />
Anhang der <strong>Konzern</strong>rechnung erläutert. Alle Beträge mit ihrem Vorjahresvergleich<br />
werden ger<strong>und</strong>et dargestellt (z.B. CHF Mio oder TCHF).<br />
Frage 2: Typische Eliminationsbuchungen in der Konsolidierung<br />
Bilanz<br />
- Warenverpflichtungen / Warenforderungen<br />
- Darlehensverpflichtungen / Darlehensforderungen<br />
- Eigenkapital / Beteiligungen<br />
Erfolgsrechnung<br />
- <strong>Konzern</strong>umsatz / Material- <strong>und</strong> Warenaufwand<br />
- Finanzertrag / Finanzaufwand<br />
- Dividendenertrag / Reserven<br />
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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />
Frage 3: Voraussetzungen für Konsolidierung<br />
Folgende Voraussetzungen müssen für alle konsolidierten Gesellschaften erfüllt sein, damit<br />
eine <strong>Konzern</strong>rechnung erstellt werden kann.<br />
Die <strong>Konzern</strong>gesellschaften müssen<br />
a. gleichartigen Kontenplänen anwenden. Die <strong>Konzern</strong>zentrale muss diese in einem <strong>Konzern</strong>handbuch<br />
(Accounting manual) verbindlich festlegen.<br />
b. ihre Bilanz <strong>und</strong> Erfolgsrechnung <strong>nach</strong> einem einheitlichen Gliederungsschema darstellen.<br />
c. die Bilanzpositionen <strong>nach</strong> einheitlichen Gr<strong>und</strong>sätzen bewerten. Diese können von den<br />
lokalen Gr<strong>und</strong>sätzen abweichen.<br />
d. ihre Abschlüsse auf den gleichen Stichtag erstellen, damit die Eliminationen richtig<br />
durchgeführt werden können.<br />
Um diese Gr<strong>und</strong>sätze einzuführen, braucht es beträchtliche Vorarbeiten für die Schulung der<br />
Controller <strong>und</strong> Überzeugung der Geschäftsleiter der <strong>Konzern</strong>gesellschaften. Es handelt sich<br />
um Eingriffe in wichtige Bereiche einer Tochtergesellschaft.<br />
Fallstudie 5: <strong>Konzern</strong>typen<br />
1. <strong>Konzern</strong>definition<br />
Ein <strong>Konzern</strong> ist ein Gebilde, das<br />
- zwei oder mehrere<br />
- rechtlich selbständige Unternehmen<br />
- mit wirtschaftlichen Zwecken<br />
- unter einheitlicher Leitung<br />
zusammenfasst.<br />
2. Holding, Subholding bzw. Untergesellschaft<br />
Jeder <strong>Konzern</strong> besteht mindestens aus einer Mutter- <strong>und</strong> einer Tochtergesellschaft. Für die<br />
Muttergesellschaft werden die Begriffe Dach-, Obergesellschaft <strong>und</strong> Holding, für die Tochter<br />
derjenige der Untergesellschaft synonym verwendet. Ist die Tochtergesellschaft wiederum<br />
Holding einer weiteren, so wird diese mitunter auch als Zwischen- oder Subholding bezeichnet;<br />
ihre Untergesellschaft wird zur Enkelgesellschaft.<br />
Der <strong>Konzern</strong> verkörpert ein rein wirtschaftliches Faktum, bei dem die einzelnen <strong>Konzern</strong>gesellschaften<br />
den Charakter von Abteilungen, Filialen oder Betriebsstätten annehmen.<br />
Jedes <strong>Konzern</strong>unternehmen besitzt seine eigene Rechtspersönlichkeit (in der Schweiz meistens<br />
als AG). Die juristischen Beziehungen zu seinen Eigentümern, Gläubigern <strong>und</strong> Schuldnern<br />
bleiben in der Regel einzig auf die einzelne <strong>Konzern</strong>gesellschaft fixiert.<br />
3. Einheitliche Leitung<br />
Die Obergesellschaft unterstellt die Tochtergesellschaft einer einheitlichen Leitung, die auf<br />
verschiedenen Ursachen beruhen kann. Sie nimmt auf deren Geschäftsgebaren, die Unternehmungspolitik<br />
<strong>und</strong> die Überwachung eine beherrschende Stellung ein. Übt sie auf ein anderes<br />
Unternehmen lediglich einen erheblichen Einfluss aus (z.B. aufgr<strong>und</strong> von Zusammenarbeits-,<br />
Konsortialverträgen oder Kartellen), so liegt keine konzernmässige Bindung vor, da<br />
das Kriterium der einheitlichen Leitung nicht erfüllt ist.<br />
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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />
4. Personenkonzern<br />
Beim Personenkonzern ist der Zusammenhalt zwischen den <strong>Konzern</strong>gesellschaften ausschliesslich<br />
durch die mehrheitliche Identität der Verwaltungs- <strong>und</strong> Leitungspersonen begründet.<br />
Ein konzernbegründendes Abhängigkeitsverhältnis vermutet, wenn ein Unternehmen<br />
die Mehrheit des Verwaltungs-, Leitungs- <strong>und</strong> Aufsichtsorgans eines anderen bestellen<br />
kann, ohne dass eine stimmen- oder kapitalmässige Beteiligung mehrheitlich oder überhaupt<br />
bestehen muss.<br />
Personenkonzerne sind in der Praxis selten.<br />
Beispiele:<br />
- Ein Garagist besitzt mehrere Garagen, Reparaturwerkstätten <strong>und</strong> Handwerkerfirmen,<br />
die er persönlich kontrolliert <strong>und</strong> von seinem Stammhaus aus in Form einer Aktiengesellschaft<br />
dirigiert.<br />
- Einem Finanzmann gehört mehrheitlich eine Bank in der Schweiz sowie eine Finanzgesellschaft<br />
auf den Cayman Islands, über die bankähnliche Geschäfte abgewickelt<br />
werden.<br />
5. Vertragskonzern<br />
Der Vertragskonzern entsteht durch vertragsrechtliche oder statutarische Bindung der Tochter-<br />
an die Muttergesellschaft, wobei eine Kombination mehrerer Verträge denkbar ist. Das<br />
unterworfene Unternehmen tritt dadurch die Geschäftsführung oder wesentliche Teile davon<br />
an ein anderes ab, ohne dass eine Mehrheitsbeteiligung vorliegen muss.<br />
Die <strong>Konzern</strong>bildung auf dem Weg der finanziellen Beteiligung ist der Normalfall (Kapitalkonzern).<br />
Besteht eine Mehrheit am stimmberechtigten Kapital, so ist eine wesentliche Voraussetzung<br />
zur Beherrschung gegeben.<br />
6. Subordinationskonzern bzw. Koordinationskonzern<br />
Der Subordinations- oder Unterordnungskonzern ist der Regelfall des <strong>Konzern</strong>s. Er setzt<br />
ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den <strong>Konzern</strong>gliedern voraus. An der Spitze steht meist<br />
eine reine oder gemischte Holding. Während die reine Holding ihre Tätigkeit auf den Erwerb<br />
<strong>und</strong> die dauernde Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere Mehrheitsbeteiligungen, beschränkt,<br />
übt die gemischte Holding zusätzlich Handels- <strong>und</strong> Produktionszwecke aus, weshalb<br />
man den durch sie geleiteten <strong>Konzern</strong> auch als Stammhauskonzern bezeichnen kann.<br />
Subordinationskonzerne können ihre Beteiligungen direkt oder über weitere <strong>Konzern</strong>gesellschaften<br />
indirekt halten.<br />
Beim Koordinations- oder Gleichordnungskonzern stehen zwei oder mehrere voneinander<br />
unabhängige Gesellschaften an der Spitze. Die einheitliche Leitung kann auf einer wechselseitigen<br />
Beteiligung beruhen <strong>und</strong> durch vertragliche Vereinbarungen oder persönliche Verflechtungen<br />
bekräftigt werden.<br />
7. Vertikal bzw. horizontal integrierter <strong>Konzern</strong> bzw. Konglomerat<br />
Nach der Art der leistungsmässigen Verb<strong>und</strong>enheit lassen sich folgende <strong>Konzern</strong>arten unterscheiden:<br />
Der vertikale <strong>Konzern</strong> umfasst Unternehmen, die verschiedenen, absatzmässig aufeinanderfolgenden<br />
Wirtschaftsstufen angehören (vertikale Integration). Das Endprodukt einer Gesellschaft<br />
bildet meist das Ausgangsprodukt der <strong>nach</strong>folgenden Stufe. Im Extremfall kann ein<br />
vertikaler <strong>Konzern</strong> von der Rohstoffgewinnung (z.B. Kohle- <strong>und</strong> Erzmine) über sämtliche<br />
Produktions- <strong>und</strong> Handelsstufen (Hochöfen, Stahl- <strong>und</strong> Walzwerk, Produktion von Endprodukten<br />
wie z.B. Fahrrädern, Konstruktionen, bis hin zum Absatz an Dritte) gehen. Dieser<br />
<strong>Konzern</strong>typ weist einen hohen internen Leistungsaustausch, gegenseitige Abhängigkeit sowie<br />
eine hohe Wertschöpfung auf.<br />
Der horizontale <strong>Konzern</strong> umfasst Gesellschaften, die produktions- <strong>und</strong> absatzmässig auf<br />
der gleichen Marktstufe stehen. Zwischen den <strong>Konzern</strong>gliedern findet kein derartig intensiver<br />
Leistungsaustausch wie beim Vertikalkonzern statt: Die angestrebten Zielsetzungen sind u.a.<br />
die Verminderung der Konkurrenz, die Aufteilung des Produktsortiments zu Rationalisie-<br />
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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />
rungszwecken sowie auch die Stärkung der Position gegenüber Abnehmern oder Zulieferunternehmen<br />
(im Extremfall Monopol).<br />
Beim Mischkonzern liegen die Formen des Horizontal- <strong>und</strong> Vertikalkonzerns gemeinsam vor.<br />
Falls sie in verschiedenen Branchen tätig sind, werden sie auch Konglomerate bzw. diversifizierte<br />
<strong>Konzern</strong>e genannt.<br />
8. Stammhaus- im Vergleich zum Holding-<strong>Konzern</strong><br />
Stammhaus-<strong>Konzern</strong>:<br />
Holding-<strong>Konzern</strong>:<br />
Der Stammhaus-<strong>Konzern</strong> ist wie folgt ent- Der Holding-<strong>Konzern</strong> trennt die<br />
standen: Eine Produktionsgesellschaft hat Holding-Funktionen von den<br />
laufend expandiert <strong>und</strong> im Ausland Tochter- operativen Tätigkeiten im Inland.<br />
gesellschaften gegründet, um die Produkte Bei der Holding- oder der<br />
absetzen zu können. Das Stammhaus führt Managementgesellschaft ist die<br />
die verschiedensten Funktionen durch wie <strong>Konzern</strong>leitung angestellt.<br />
Auch die Finanzierungsfunktionen<br />
- Produktion sind oft aus gegliedert in meistens<br />
- Niederlassungen im Inland <strong>und</strong> Off-shore Gesellschaften.<br />
evtl. Ausland (Branches, Filialen)<br />
Dadurch wird die Ge-<br />
- Verkauf im Inland schäftsleitung der schweizerischen<br />
- Finanzierung Betriebsgesellschaften von der<br />
- Beteiligungen (Holdingfunktion) (internationalen) <strong>Konzern</strong>leitung<br />
- usw. entflochten.<br />
In den letzten zwei Jahrzehnten<br />
haben immer mehr <strong>Konzern</strong>e das<br />
Stammhaus rechtlich aufgeteilt in<br />
Holdingfunktion <strong>und</strong> die übrigen<br />
Funktionen.<br />
Die Holding-Jahresrechnung ent-<br />
nur Beteiligungen <strong>und</strong> Darlehen in<br />
der Einzelbilanz.<br />
Das Stammhaus ist intern aufgeteilt<br />
in verschiedene Bereiche (Sparten,<br />
Divisions, Abteilungen usw.). Dazu ist<br />
ausgebaute eine Kostenrechnung<br />
(Controlling) unentbehrlich.<br />
Die Stammhausjahresrechnung enthält<br />
hält Zweigniederlassungen im In- <strong>und</strong> Ausland<br />
inkl. die operativen Aktiven wie Vorräte<br />
<strong>und</strong> Sachanlagen.<br />
In der weltweiten Konsolidierung ergeben sich keine Unterschiede mehr. Sowohl im<br />
Stammhauskonzern wie im Holdingkonzern werden alle Aktivitäten im In- <strong>und</strong> Ausland so<br />
zusammengefasst, als ob sie ein einziges Unternehmen wären. Die steuerliche Behandlung<br />
ist im Fall des Stammhauses bedeutend effizienter.<br />
In der Schweiz können Gewinne <strong>und</strong> Verluste von Filialen <strong>und</strong> Sparten miteinander verrechnet<br />
werden, da nur eine gesamte Steuererklärung abgegeben werden muss. Eine Gewinnverrechnungsmöglichkeit<br />
besteht nicht. Die Aufteilung wurde vor allem aus Management-<br />
Gründen (Profit centers, bessere Transparenz, Erleichterung des Verkaufes usw.) vorgenommen.<br />
Eine <strong>Konzern</strong>besteuerung ist in der Schweiz nicht bekannt (vgl. IAS 12, Ertragssteuern).<br />
9. Landesholdings<br />
In den meisten Ländern Europas besteht eine Art <strong>Konzern</strong>besteuerung im betreffenden<br />
Land. Beispiele sind Organschafts- bzw. Gewinnabführungsverträge in Deutschland. Die<br />
deutsche Holdinggesellschaft kann die Gewinne <strong>und</strong> Verluste ihrer Tochtergesellschaften<br />
in Deutschland mit ihrem Resultat verrechnen. Dies geschieht dadurch, dass die Tochtergesellschaft<br />
am Jahresende ihren Gewinn oder Verlust der Mutter gutschreibt oder belastet<br />
<strong>und</strong> so ein Nullergebnis ausweist. Dadurch sinkt die Gesamtsteuerbelastung wesentlich.<br />
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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />
Die meisten schweizerischen <strong>Konzern</strong>e haben deshalb deutsche Landesholdings gegründet,<br />
um von diesen steuerlichen Erleichterungen zu profitieren. Ähnliche <strong>Konzern</strong>besteuerungen<br />
bestehen z.B. in<br />
- England<br />
- Frankreich<br />
- den Niederlanden<br />
In den USA ist diese <strong>Konzern</strong>besteuerung als Consolidated tax return bekannt (Vgl.<br />
auch IAS 12, Ertragssteuern).<br />
10. <strong>Konzern</strong>bildung<br />
Durch die zunehmende Konkurrenzsituation <strong>und</strong> Globalisierung der Märkte versuchen sich<br />
Gesellschaften zusammenzuschliessen. Dabei geht es darum, dem Konkurrenzdruck auszuweichen<br />
bzw. die eigene Position zu stärken. In der Vergangenheit haben viele Gesellschaften<br />
versucht, durch Marktabsprachen mit Konkurrenten ihre Gewinnmargen zu sichern.<br />
Die Ausgestaltungen solcher Absprachen sind vielfältig. Meistens wurden sie begünstigt<br />
durch Berufsorganisationen. Beispielsweise haben viele Berufe bzw. Verbände Tarife für<br />
Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen geschaffen. Auch auf dem Beschaffungsmarkt wurden Absprachen<br />
getroffen, beispielsweise für Einkaufskonditionen für Waren bzw. Maximalgehälter für<br />
neue Berufsangehörige. Eine kartellistische Absprache kann nur dann Erfolg haben, wenn<br />
der Markt wächst bzw. wenn keine Überkapazitäten vorhanden sind. Zudem kann der Staat<br />
durch Antikartell-Gesetze solche Absprachen vereiteln.<br />
Heute bestehen in fast allen Märkten Überkapazitäten. Viele Gesellschaften halten sich nicht<br />
mehr an die Absprachen. Dies bewirkt ein Zerfall des Kartells.<br />
Eine andere Form der Konkurrenzverminderung ist die Übernahme von oder der Zusammenschluss<br />
mit Konkurrenten. Die erstere Form ist im Wirtschaftsleben typisch. Ein Aktienpaket<br />
einer anderen Gesellschaft wird gekauft (Akquisition). Seltener hingegen ist die rechtliche<br />
Verschmelzung (Fusion) von zwei Gesellschaften anzutreffen.<br />
Bei der Akquisition bleibt die Tochtergesellschaft rechtlich bestehen. Sie hat eine <strong>separate</strong><br />
Buchhaltung <strong>und</strong> Jahresrechnung. Erst im Rahmen der Konsolidierung werden die Tochtergesellschaften<br />
mit der Holdinggesellschaft so zusammengefasst, als ob die Gruppe ein einziges<br />
Unternehmen wäre. Bei der Fusion geht eine rechtliche Gesellschaft unter, die Bilanzen<br />
bzw. Buchhaltungen werden tatsächlich zusammengefasst (addiert).<br />
Konsolidierungstechnisch bestehen jedoch bei der Fusion bzw. beim <strong>Konzern</strong> ähnliche Fragen<br />
z.B. bezüglich Fusionsgewinn <strong>und</strong> -verlust bzw. Badwill <strong>und</strong> Goodwill.<br />
Fallstudie 6: Einheitliche Bewertung <strong>und</strong> Rechnungswesen im <strong>Konzern</strong><br />
1. Einheitliche Bewertung<br />
Alle <strong>Konzern</strong>rechnungslegungs-Standards (Swiss GAAP FER, <strong>IFRS</strong>, US GAAP)) verlangen,<br />
dass die <strong>Konzern</strong>gesellschaften einheitliche Richtlinien für die Gliederung <strong>und</strong> Bewertung<br />
anwenden. Deshalb sind Formulare <strong>und</strong> <strong>Konzern</strong>instruktionen (<strong>Konzern</strong>handbuch = Accounting<br />
manual) unerlässlich.<br />
Nur die Buchwerte zu konsolidieren, ist keine einheitliche Bewertung. Eine solche Buchwertkonsolidierung<br />
ist zwar <strong>nach</strong> dem neuen Aktienrecht ausreichend. Sie kann aber auf keinen<br />
Fall ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong><br />
Ertragslage (True and fair view) ergeben.<br />
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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />
Deshalb ist praktisch in jedem internationalen <strong>Konzern</strong> ein sogenanntes Dual Reporting vorhanden.<br />
Dieses besteht aus:<br />
- Handelsbilanz I (HB I): lokale Bilanz für Generalversammlung <strong>und</strong><br />
evtl. Steuererklärung.<br />
- Aufrechnung stiller Reserven, Überleitung <strong>nach</strong> Berücksichtigung latenter Steuern.<br />
- Handelsbilanz II (HB II): Rechnung <strong>nach</strong> konzerneinheitlichen Bewertungs<strong>und</strong><br />
Gliederungsvorschriften zu Konsolidierungszwecken.<br />
Beispiele dazu sind:<br />
Eine US-Tochtergesellschaft in der Schweiz hat massive stille Reserven (z.B. Anlagen, Warenlager)<br />
<strong>und</strong> erstellt in einer Überleitungsrechnung einen Abschluss <strong>nach</strong> US Generally Accepted<br />
Accounting Principles (GAAP), der in den USA in die weltweite Konsolidierung eingeht.<br />
Bei einer deutschen Tochtergesellschaften in der Schweiz müssen die Zahlen der gesetzlichen<br />
Jahresrechnung (HB I) in einer Überleitungsrechnung in eine Bilanz <strong>nach</strong> <strong>Konzern</strong>vorschriften<br />
<strong>nach</strong> dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) umgestaltet werden. Diese Jahresrechnung<br />
für Konsolidierungszwecke wird auch Handelsbilanz II (HB II) genannt.<br />
2. Bestandteile des Rechnungswesens<br />
Das Rechnungswesen besteht aus folgenden Bestandteilen, die für die <strong>Konzern</strong>rechnung<br />
wichtig sind:<br />
a. Bei der lokalen Tochtergesellschaft für den Einzelabschluss<br />
Finanzbuchhaltung (FIBU):<br />
Sie zeigt die externen Beziehungen (K<strong>und</strong>en/Lieferanten/Banken) <strong>und</strong> ist vom Gesetz vorgeschrieben<br />
(HB I). Die Finanzbuchhaltung besteht aus folgenden Teilen:<br />
- Belege (ursprüngliche Aufzeichnung eines Geschäftsfalles)<br />
- Journal (chronologische Aufzeichnung)<br />
- Nebenbücher (z.B. Salär, Debitoren, Kreditoren)<br />
- Hauptbuch (sachlogische Aufzeichnung, kontrolliert die Nebenbuchhaltungen), aus<br />
dem Hauptbuch wird die Bilanz <strong>und</strong> Erfolgsrechnung am Jahresende erstellt<br />
Betriebsabrechnung <strong>und</strong> Kalkulation (BEBU):<br />
- Sie zeigt die internen Beziehungen in der Gesellschaft<br />
- Erfassung <strong>und</strong> Zuordnung von Kosten auf Kostenarten, Kostenstellen,<br />
Kostenträger zur Bewertung von Halb- <strong>und</strong> Fertigfabrikaten <strong>und</strong> selbsterstellten<br />
Sachanlagen<br />
- Die Materialbuchhaltung ist wichtig für den Bestandes<strong>nach</strong>weis der Vorräte<br />
- Die Anlagenbuchhaltung ist wichtig für die Bestimmung der Abschreibungen <strong>und</strong><br />
Restbuchwerte bzw. für die Erstellung des Anlagespiegels<br />
- Sie stellen ein Managementinstrument dar<br />
- Sie sind wichtig für das Offertwesen (Vor- <strong>und</strong> Nachkalkulation)<br />
Planungsrechnungen<br />
- Budget (Goal), meistens für ein Jahr fixiert.<br />
- Vorschau (Forecast, Latest estimate) macht eine Prognose auf das Jahresende hin<br />
- Evtl. besteht eine mehrjährige Planung (z.B. 3 bis 5 Jahre)<br />
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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />
Überleitungsrechnung für Konsolidierungszwecke:<br />
- Zwischenabschlüsse <strong>und</strong> am Jahresende (HB II)<br />
- Enthält auch die latenten Steuerrückstellungen<br />
Weitere Angaben für Konsolidierungszwecke:<br />
- Ausserbilanzgeschäfte (z.B. Capital Commitments, Contingent Liabilities usw.)<br />
b. Bei der Holdinggesellschaft in der Konsolidierungsstelle<br />
Konsolidierte <strong>Konzern</strong>rechnung mit<br />
- Budgets<br />
- Vorschau<br />
- Planung<br />
- Zwischenabschlüssen<br />
- Jahresrechnung (wird geprüft vom <strong>Konzern</strong>prüfer)<br />
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