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Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS - VEB

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IAS 27<br />

<strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> spearate <strong>Einzelabschlüsse</strong><br />

Lösungen<br />

Aufgaben<br />

Aufgaben: Kritische Konsolidierungsfälle<br />

1. Gesellschaft mit Gewinn<br />

Ab mehr als 50% der Stimmrechte muss konsolidiert werden (Art. 663e Abs. 1 OR<br />

<strong>und</strong> IAS 27p13) oder evtl. falls die Gesellschaft diese auf andere Weise beherrscht<br />

z.B.<br />

- Mehrheit im Verwaltungsrat<br />

- Geschäftsführung<br />

- Vertrag (z.B. Poolvertrag)<br />

Im Extremfall ist also eine volle Konsolidierung auch bei einer Beteiligung unter<br />

50% möglich, allenfalls auch bei 20%, falls die obigen Kriterien zutreffen. Dabei sind<br />

allerdings die Minderheiten entsprechend auszuweisen <strong>und</strong> auf den Spezialfall im<br />

Anhang hinzuweisen.<br />

2. Verlustgesellschaft<br />

Ab mehr als 50% der Stimmrechte muss konsolidiert werden, ausser die Tochtergesellschaft<br />

- steht zum Verkauf evtl. <strong>IFRS</strong> 5 zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte<br />

- ist in Nachlass oder Konkurs (IAS 27p32)<br />

- ist in einem Land mit langfristigen Devisenrestriktionen gelegen (IAS 27p32)<br />

- kann aus irgendeinem Gr<strong>und</strong> nicht mehr kontrolliert werden (IAS 27p32)<br />

- usw.<br />

3. Einbezug der MN-Gruppe<br />

Die C AG sollte die Equity-Methode aufgr<strong>und</strong> des <strong>Konzern</strong>abschlusses 2008 der MN-Gruppe<br />

anwenden. Allenfalls kommt eine Bilanzierung zum Marktwert gemäss IAS 39 in Frage.<br />

4. Einbezug bei der XY-Stiftung<br />

Eine Stiftung (unabhängiges Vermögen) ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht konsolidierungspflichtig, obwohl<br />

sie die MN-Gruppe stimmenmässig kontrolliert. Falls sie freiwillig konsolidiert, müsste<br />

sie bei der Vollkonsolidierung 90% Minderheitsanteile ausweisen.<br />

Fallstudien<br />

Fallstudie 1: ABAS - Verkauf einer Tochtergesellschaft<br />

Frage 1: Buchungen in der Holding<br />

Der Verkaufserlös in der Holding kann wie folgt bestimmt werden:<br />

CHF Mio<br />

Verkaufspreis der Beteiligung 12<br />

abzüglich Buchwert der Beteiligung in der Holdingbilanz -10<br />

gleich Gewinn in der Holding-Jahresrechnung 2<br />

Buchungen:<br />

Soll Haben<br />

Flüssige Mittel an 12<br />

Beteiligung 10<br />

Ertrag aus Verkauf Beteiligung 2<br />

___<br />

___<br />

12 12<br />

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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />

Frage 2: Buchungen der Konsolidierungsstelle bei aktiviertem Goodwill<br />

Der Goodwill im <strong>Konzern</strong> kann wie folgt bestimmt werden:<br />

CHF Mio<br />

Kaufpreis der Beteiligung (Anschaffungskosten) 10<br />

abzüglich Eigenkapital im Erwerbszeitpunkt -4<br />

gleich Goodwill in der <strong>Konzern</strong>rechnung 6<br />

Der Verlust im <strong>Konzern</strong> beträgt CHF 3 Mio. (15 - 12).<br />

Fallstudie 2: Dekonsolidierung<br />

Es handelt sich bei der kumulierten Umrechnungsdifferenz um einen unrealisierten Nettoverlust<br />

von CHF 1.3 Mio, der beim Verkauf erfolgswirksam zu erfassen ist (Recycling) mit der<br />

Buchung:<br />

Aufwand aus Verkauf US-Tochter an Gewinnreserven CHF 1.3 Mio<br />

Damit entsteht statt eines Gewinns aus dem Verkauf von CHF 1.1 Mio ein Verlust von CHF<br />

0.2 Mio (1.1 1.3).<br />

Fallstudie 3: Konsolidierungsgr<strong>und</strong>sätze im <strong>Konzern</strong>anhang<br />

Konsolidierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Die <strong>Konzern</strong>rechnung umfasst neben dem Jahresabschluss der XYZ Holding AG alle in- <strong>und</strong><br />

ausländischen Gesellschaften, an denen die Holding direkt oder indirekt über mehr als 50%<br />

der Stimmrechte verfügt oder diese auf andere Weise kontrolliert.<br />

Nach der Methode der Vollkonsolidierung werden Aktiven <strong>und</strong> Passiven sowie Aufwand <strong>und</strong><br />

Ertrag zu 100% erfasst. Der Anteil von Drittaktionären am Nettovermögen <strong>und</strong> am Geschäftsergebnis<br />

wird in der <strong>Konzern</strong>bilanz <strong>und</strong> -erfolgsrechnung unter Minderheitsanteilen<br />

separat ausgewiesen.<br />

Verbindlichkeiten, Guthaben, Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge zwischen den konsolidierten Gesellschaften<br />

werden gegenseitig verrechnet. Die Zwischengewinne, welche am Jahresende<br />

in den Vorräten aus <strong>Konzern</strong>produktion enthalten sind, werden eliminiert. Die konzerninternen<br />

Geschäfte erfolgen gr<strong>und</strong>sätzlich zu Marktbedingungen.<br />

Im Laufe des Berichtsjahres erworbene <strong>Konzern</strong>gesellschaften werden ab Erwerbsdatum in<br />

die <strong>Konzern</strong>rechnung einbezogen; veräusserte Gesellschaften werden ab Verkaufsdatum<br />

aus der <strong>Konzern</strong>rechnung ausgeschlossen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt <strong>nach</strong> der Akquisitions-Methode.<br />

Der Goodwill wird aktiviert <strong>und</strong> jährlich einem Impairment-Test unterworfen.<br />

Falls der Nutzwert tiefer liegt als der Buchwert des Goodwills wird die Differenz über das<br />

Betriebsergebnis erfolgswirksam abgeschrieben. Es erfolgt keine Rückbuchung (Reversal)<br />

auf Goodwill.<br />

Nicht konsolidierte Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften sind solche, an denen die<br />

XYZ Holding AG (direkt oder indirekt) 20% bis 50% der Stimmrechte hält. Solche Beteiligungen<br />

werden <strong>nach</strong> der Equity-Methode bilanziert, wobei der jeweilige Beteiligungsbuchwert<br />

per Bilanzstichtag dem auf XYZ entfallenden Anteil an der Nettosubstanz zuzüglich eines<br />

allfälligen Goodwills entspricht. Das anteilige Ergebnis dieser Beteiligungen wird in der konsolidierten<br />

Erfolgsrechnung unter Anteil am Nettoergebnis assoziierter Gesellschaften ausgewiesen.<br />

Eine Dividendenzahlung führt zu einer Verminderung des Beteiligungsbuchwertes.<br />

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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />

Von der Konsolidierung ausgenommen sind Gesellschaften mit einem Stimmrechtsanteil von<br />

weniger als 20% <strong>und</strong> einzelne Gesellschaften von untergeordneter Bedeutung. Sie werden<br />

unter der Position "Übrige Finanzanlagen" ausgewiesen <strong>und</strong> zum geschätzten Verkehrswert<br />

bilanziert. Allfällige Verkehrswertanpassungen werden bis zur Veräusserung der Beteiligung<br />

erfolgsneutral erfasst, es sei denn, es handle sich um eine Impairment, das erfolgswirksam<br />

erfasst wird.<br />

Fallstudie 4: Konsolidierungstechnik<br />

Frage 1: Ablauf <strong>und</strong> Wesen der Konsolidierung<br />

Der Ablauf einer Konsolidierung geschieht gr<strong>und</strong>sätzlich wie folgt:<br />

1. Einheitliche Gliederung <strong>und</strong> Bewertung der Jahresrechnungen der <strong>Konzern</strong>gesellschaften<br />

2. Die Jahresrechnungen in ausländischen Währungen müssen in die <strong>Konzern</strong>währung<br />

z.B. CHF umgerechnet werden.<br />

3. Abstimmung der Salden aller konzerninternen Beziehungen (Intercompany reconciliation)<br />

4. Die umgerechneten Jahresrechnungen der einzelnen Gesellschaften werden zusammengezählt<br />

(= Summenbilanz).<br />

5. Beziehungen (Bestände, Bewegungen, Kapital <strong>und</strong> Dividenden) zwischen den <strong>Konzern</strong>-Gesellschaften<br />

sind zu eliminieren.<br />

6. Die konsolidierte Bilanz, Erfolgsrechnung <strong>und</strong> Geldflussrechnung, der Eigenkapital<strong>nach</strong>weis<br />

<strong>und</strong> der Anlagespiegel werden erstellt. Die verschiedenen Teile werden im<br />

Anhang der <strong>Konzern</strong>rechnung erläutert. Alle Beträge mit ihrem Vorjahresvergleich<br />

werden ger<strong>und</strong>et dargestellt (z.B. CHF Mio oder TCHF).<br />

Frage 2: Typische Eliminationsbuchungen in der Konsolidierung<br />

Bilanz<br />

- Warenverpflichtungen / Warenforderungen<br />

- Darlehensverpflichtungen / Darlehensforderungen<br />

- Eigenkapital / Beteiligungen<br />

Erfolgsrechnung<br />

- <strong>Konzern</strong>umsatz / Material- <strong>und</strong> Warenaufwand<br />

- Finanzertrag / Finanzaufwand<br />

- Dividendenertrag / Reserven<br />

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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />

Frage 3: Voraussetzungen für Konsolidierung<br />

Folgende Voraussetzungen müssen für alle konsolidierten Gesellschaften erfüllt sein, damit<br />

eine <strong>Konzern</strong>rechnung erstellt werden kann.<br />

Die <strong>Konzern</strong>gesellschaften müssen<br />

a. gleichartigen Kontenplänen anwenden. Die <strong>Konzern</strong>zentrale muss diese in einem <strong>Konzern</strong>handbuch<br />

(Accounting manual) verbindlich festlegen.<br />

b. ihre Bilanz <strong>und</strong> Erfolgsrechnung <strong>nach</strong> einem einheitlichen Gliederungsschema darstellen.<br />

c. die Bilanzpositionen <strong>nach</strong> einheitlichen Gr<strong>und</strong>sätzen bewerten. Diese können von den<br />

lokalen Gr<strong>und</strong>sätzen abweichen.<br />

d. ihre Abschlüsse auf den gleichen Stichtag erstellen, damit die Eliminationen richtig<br />

durchgeführt werden können.<br />

Um diese Gr<strong>und</strong>sätze einzuführen, braucht es beträchtliche Vorarbeiten für die Schulung der<br />

Controller <strong>und</strong> Überzeugung der Geschäftsleiter der <strong>Konzern</strong>gesellschaften. Es handelt sich<br />

um Eingriffe in wichtige Bereiche einer Tochtergesellschaft.<br />

Fallstudie 5: <strong>Konzern</strong>typen<br />

1. <strong>Konzern</strong>definition<br />

Ein <strong>Konzern</strong> ist ein Gebilde, das<br />

- zwei oder mehrere<br />

- rechtlich selbständige Unternehmen<br />

- mit wirtschaftlichen Zwecken<br />

- unter einheitlicher Leitung<br />

zusammenfasst.<br />

2. Holding, Subholding bzw. Untergesellschaft<br />

Jeder <strong>Konzern</strong> besteht mindestens aus einer Mutter- <strong>und</strong> einer Tochtergesellschaft. Für die<br />

Muttergesellschaft werden die Begriffe Dach-, Obergesellschaft <strong>und</strong> Holding, für die Tochter<br />

derjenige der Untergesellschaft synonym verwendet. Ist die Tochtergesellschaft wiederum<br />

Holding einer weiteren, so wird diese mitunter auch als Zwischen- oder Subholding bezeichnet;<br />

ihre Untergesellschaft wird zur Enkelgesellschaft.<br />

Der <strong>Konzern</strong> verkörpert ein rein wirtschaftliches Faktum, bei dem die einzelnen <strong>Konzern</strong>gesellschaften<br />

den Charakter von Abteilungen, Filialen oder Betriebsstätten annehmen.<br />

Jedes <strong>Konzern</strong>unternehmen besitzt seine eigene Rechtspersönlichkeit (in der Schweiz meistens<br />

als AG). Die juristischen Beziehungen zu seinen Eigentümern, Gläubigern <strong>und</strong> Schuldnern<br />

bleiben in der Regel einzig auf die einzelne <strong>Konzern</strong>gesellschaft fixiert.<br />

3. Einheitliche Leitung<br />

Die Obergesellschaft unterstellt die Tochtergesellschaft einer einheitlichen Leitung, die auf<br />

verschiedenen Ursachen beruhen kann. Sie nimmt auf deren Geschäftsgebaren, die Unternehmungspolitik<br />

<strong>und</strong> die Überwachung eine beherrschende Stellung ein. Übt sie auf ein anderes<br />

Unternehmen lediglich einen erheblichen Einfluss aus (z.B. aufgr<strong>und</strong> von Zusammenarbeits-,<br />

Konsortialverträgen oder Kartellen), so liegt keine konzernmässige Bindung vor, da<br />

das Kriterium der einheitlichen Leitung nicht erfüllt ist.<br />

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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />

4. Personenkonzern<br />

Beim Personenkonzern ist der Zusammenhalt zwischen den <strong>Konzern</strong>gesellschaften ausschliesslich<br />

durch die mehrheitliche Identität der Verwaltungs- <strong>und</strong> Leitungspersonen begründet.<br />

Ein konzernbegründendes Abhängigkeitsverhältnis vermutet, wenn ein Unternehmen<br />

die Mehrheit des Verwaltungs-, Leitungs- <strong>und</strong> Aufsichtsorgans eines anderen bestellen<br />

kann, ohne dass eine stimmen- oder kapitalmässige Beteiligung mehrheitlich oder überhaupt<br />

bestehen muss.<br />

Personenkonzerne sind in der Praxis selten.<br />

Beispiele:<br />

- Ein Garagist besitzt mehrere Garagen, Reparaturwerkstätten <strong>und</strong> Handwerkerfirmen,<br />

die er persönlich kontrolliert <strong>und</strong> von seinem Stammhaus aus in Form einer Aktiengesellschaft<br />

dirigiert.<br />

- Einem Finanzmann gehört mehrheitlich eine Bank in der Schweiz sowie eine Finanzgesellschaft<br />

auf den Cayman Islands, über die bankähnliche Geschäfte abgewickelt<br />

werden.<br />

5. Vertragskonzern<br />

Der Vertragskonzern entsteht durch vertragsrechtliche oder statutarische Bindung der Tochter-<br />

an die Muttergesellschaft, wobei eine Kombination mehrerer Verträge denkbar ist. Das<br />

unterworfene Unternehmen tritt dadurch die Geschäftsführung oder wesentliche Teile davon<br />

an ein anderes ab, ohne dass eine Mehrheitsbeteiligung vorliegen muss.<br />

Die <strong>Konzern</strong>bildung auf dem Weg der finanziellen Beteiligung ist der Normalfall (Kapitalkonzern).<br />

Besteht eine Mehrheit am stimmberechtigten Kapital, so ist eine wesentliche Voraussetzung<br />

zur Beherrschung gegeben.<br />

6. Subordinationskonzern bzw. Koordinationskonzern<br />

Der Subordinations- oder Unterordnungskonzern ist der Regelfall des <strong>Konzern</strong>s. Er setzt<br />

ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den <strong>Konzern</strong>gliedern voraus. An der Spitze steht meist<br />

eine reine oder gemischte Holding. Während die reine Holding ihre Tätigkeit auf den Erwerb<br />

<strong>und</strong> die dauernde Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere Mehrheitsbeteiligungen, beschränkt,<br />

übt die gemischte Holding zusätzlich Handels- <strong>und</strong> Produktionszwecke aus, weshalb<br />

man den durch sie geleiteten <strong>Konzern</strong> auch als Stammhauskonzern bezeichnen kann.<br />

Subordinationskonzerne können ihre Beteiligungen direkt oder über weitere <strong>Konzern</strong>gesellschaften<br />

indirekt halten.<br />

Beim Koordinations- oder Gleichordnungskonzern stehen zwei oder mehrere voneinander<br />

unabhängige Gesellschaften an der Spitze. Die einheitliche Leitung kann auf einer wechselseitigen<br />

Beteiligung beruhen <strong>und</strong> durch vertragliche Vereinbarungen oder persönliche Verflechtungen<br />

bekräftigt werden.<br />

7. Vertikal bzw. horizontal integrierter <strong>Konzern</strong> bzw. Konglomerat<br />

Nach der Art der leistungsmässigen Verb<strong>und</strong>enheit lassen sich folgende <strong>Konzern</strong>arten unterscheiden:<br />

Der vertikale <strong>Konzern</strong> umfasst Unternehmen, die verschiedenen, absatzmässig aufeinanderfolgenden<br />

Wirtschaftsstufen angehören (vertikale Integration). Das Endprodukt einer Gesellschaft<br />

bildet meist das Ausgangsprodukt der <strong>nach</strong>folgenden Stufe. Im Extremfall kann ein<br />

vertikaler <strong>Konzern</strong> von der Rohstoffgewinnung (z.B. Kohle- <strong>und</strong> Erzmine) über sämtliche<br />

Produktions- <strong>und</strong> Handelsstufen (Hochöfen, Stahl- <strong>und</strong> Walzwerk, Produktion von Endprodukten<br />

wie z.B. Fahrrädern, Konstruktionen, bis hin zum Absatz an Dritte) gehen. Dieser<br />

<strong>Konzern</strong>typ weist einen hohen internen Leistungsaustausch, gegenseitige Abhängigkeit sowie<br />

eine hohe Wertschöpfung auf.<br />

Der horizontale <strong>Konzern</strong> umfasst Gesellschaften, die produktions- <strong>und</strong> absatzmässig auf<br />

der gleichen Marktstufe stehen. Zwischen den <strong>Konzern</strong>gliedern findet kein derartig intensiver<br />

Leistungsaustausch wie beim Vertikalkonzern statt: Die angestrebten Zielsetzungen sind u.a.<br />

die Verminderung der Konkurrenz, die Aufteilung des Produktsortiments zu Rationalisie-<br />

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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />

rungszwecken sowie auch die Stärkung der Position gegenüber Abnehmern oder Zulieferunternehmen<br />

(im Extremfall Monopol).<br />

Beim Mischkonzern liegen die Formen des Horizontal- <strong>und</strong> Vertikalkonzerns gemeinsam vor.<br />

Falls sie in verschiedenen Branchen tätig sind, werden sie auch Konglomerate bzw. diversifizierte<br />

<strong>Konzern</strong>e genannt.<br />

8. Stammhaus- im Vergleich zum Holding-<strong>Konzern</strong><br />

Stammhaus-<strong>Konzern</strong>:<br />

Holding-<strong>Konzern</strong>:<br />

Der Stammhaus-<strong>Konzern</strong> ist wie folgt ent- Der Holding-<strong>Konzern</strong> trennt die<br />

standen: Eine Produktionsgesellschaft hat Holding-Funktionen von den<br />

laufend expandiert <strong>und</strong> im Ausland Tochter- operativen Tätigkeiten im Inland.<br />

gesellschaften gegründet, um die Produkte Bei der Holding- oder der<br />

absetzen zu können. Das Stammhaus führt Managementgesellschaft ist die<br />

die verschiedensten Funktionen durch wie <strong>Konzern</strong>leitung angestellt.<br />

Auch die Finanzierungsfunktionen<br />

- Produktion sind oft aus gegliedert in meistens<br />

- Niederlassungen im Inland <strong>und</strong> Off-shore Gesellschaften.<br />

evtl. Ausland (Branches, Filialen)<br />

Dadurch wird die Ge-<br />

- Verkauf im Inland schäftsleitung der schweizerischen<br />

- Finanzierung Betriebsgesellschaften von der<br />

- Beteiligungen (Holdingfunktion) (internationalen) <strong>Konzern</strong>leitung<br />

- usw. entflochten.<br />

In den letzten zwei Jahrzehnten<br />

haben immer mehr <strong>Konzern</strong>e das<br />

Stammhaus rechtlich aufgeteilt in<br />

Holdingfunktion <strong>und</strong> die übrigen<br />

Funktionen.<br />

Die Holding-Jahresrechnung ent-<br />

nur Beteiligungen <strong>und</strong> Darlehen in<br />

der Einzelbilanz.<br />

Das Stammhaus ist intern aufgeteilt<br />

in verschiedene Bereiche (Sparten,<br />

Divisions, Abteilungen usw.). Dazu ist<br />

ausgebaute eine Kostenrechnung<br />

(Controlling) unentbehrlich.<br />

Die Stammhausjahresrechnung enthält<br />

hält Zweigniederlassungen im In- <strong>und</strong> Ausland<br />

inkl. die operativen Aktiven wie Vorräte<br />

<strong>und</strong> Sachanlagen.<br />

In der weltweiten Konsolidierung ergeben sich keine Unterschiede mehr. Sowohl im<br />

Stammhauskonzern wie im Holdingkonzern werden alle Aktivitäten im In- <strong>und</strong> Ausland so<br />

zusammengefasst, als ob sie ein einziges Unternehmen wären. Die steuerliche Behandlung<br />

ist im Fall des Stammhauses bedeutend effizienter.<br />

In der Schweiz können Gewinne <strong>und</strong> Verluste von Filialen <strong>und</strong> Sparten miteinander verrechnet<br />

werden, da nur eine gesamte Steuererklärung abgegeben werden muss. Eine Gewinnverrechnungsmöglichkeit<br />

besteht nicht. Die Aufteilung wurde vor allem aus Management-<br />

Gründen (Profit centers, bessere Transparenz, Erleichterung des Verkaufes usw.) vorgenommen.<br />

Eine <strong>Konzern</strong>besteuerung ist in der Schweiz nicht bekannt (vgl. IAS 12, Ertragssteuern).<br />

9. Landesholdings<br />

In den meisten Ländern Europas besteht eine Art <strong>Konzern</strong>besteuerung im betreffenden<br />

Land. Beispiele sind Organschafts- bzw. Gewinnabführungsverträge in Deutschland. Die<br />

deutsche Holdinggesellschaft kann die Gewinne <strong>und</strong> Verluste ihrer Tochtergesellschaften<br />

in Deutschland mit ihrem Resultat verrechnen. Dies geschieht dadurch, dass die Tochtergesellschaft<br />

am Jahresende ihren Gewinn oder Verlust der Mutter gutschreibt oder belastet<br />

<strong>und</strong> so ein Nullergebnis ausweist. Dadurch sinkt die Gesamtsteuerbelastung wesentlich.<br />

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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />

Die meisten schweizerischen <strong>Konzern</strong>e haben deshalb deutsche Landesholdings gegründet,<br />

um von diesen steuerlichen Erleichterungen zu profitieren. Ähnliche <strong>Konzern</strong>besteuerungen<br />

bestehen z.B. in<br />

- England<br />

- Frankreich<br />

- den Niederlanden<br />

In den USA ist diese <strong>Konzern</strong>besteuerung als Consolidated tax return bekannt (Vgl.<br />

auch IAS 12, Ertragssteuern).<br />

10. <strong>Konzern</strong>bildung<br />

Durch die zunehmende Konkurrenzsituation <strong>und</strong> Globalisierung der Märkte versuchen sich<br />

Gesellschaften zusammenzuschliessen. Dabei geht es darum, dem Konkurrenzdruck auszuweichen<br />

bzw. die eigene Position zu stärken. In der Vergangenheit haben viele Gesellschaften<br />

versucht, durch Marktabsprachen mit Konkurrenten ihre Gewinnmargen zu sichern.<br />

Die Ausgestaltungen solcher Absprachen sind vielfältig. Meistens wurden sie begünstigt<br />

durch Berufsorganisationen. Beispielsweise haben viele Berufe bzw. Verbände Tarife für<br />

Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen geschaffen. Auch auf dem Beschaffungsmarkt wurden Absprachen<br />

getroffen, beispielsweise für Einkaufskonditionen für Waren bzw. Maximalgehälter für<br />

neue Berufsangehörige. Eine kartellistische Absprache kann nur dann Erfolg haben, wenn<br />

der Markt wächst bzw. wenn keine Überkapazitäten vorhanden sind. Zudem kann der Staat<br />

durch Antikartell-Gesetze solche Absprachen vereiteln.<br />

Heute bestehen in fast allen Märkten Überkapazitäten. Viele Gesellschaften halten sich nicht<br />

mehr an die Absprachen. Dies bewirkt ein Zerfall des Kartells.<br />

Eine andere Form der Konkurrenzverminderung ist die Übernahme von oder der Zusammenschluss<br />

mit Konkurrenten. Die erstere Form ist im Wirtschaftsleben typisch. Ein Aktienpaket<br />

einer anderen Gesellschaft wird gekauft (Akquisition). Seltener hingegen ist die rechtliche<br />

Verschmelzung (Fusion) von zwei Gesellschaften anzutreffen.<br />

Bei der Akquisition bleibt die Tochtergesellschaft rechtlich bestehen. Sie hat eine <strong>separate</strong><br />

Buchhaltung <strong>und</strong> Jahresrechnung. Erst im Rahmen der Konsolidierung werden die Tochtergesellschaften<br />

mit der Holdinggesellschaft so zusammengefasst, als ob die Gruppe ein einziges<br />

Unternehmen wäre. Bei der Fusion geht eine rechtliche Gesellschaft unter, die Bilanzen<br />

bzw. Buchhaltungen werden tatsächlich zusammengefasst (addiert).<br />

Konsolidierungstechnisch bestehen jedoch bei der Fusion bzw. beim <strong>Konzern</strong> ähnliche Fragen<br />

z.B. bezüglich Fusionsgewinn <strong>und</strong> -verlust bzw. Badwill <strong>und</strong> Goodwill.<br />

Fallstudie 6: Einheitliche Bewertung <strong>und</strong> Rechnungswesen im <strong>Konzern</strong><br />

1. Einheitliche Bewertung<br />

Alle <strong>Konzern</strong>rechnungslegungs-Standards (Swiss GAAP FER, <strong>IFRS</strong>, US GAAP)) verlangen,<br />

dass die <strong>Konzern</strong>gesellschaften einheitliche Richtlinien für die Gliederung <strong>und</strong> Bewertung<br />

anwenden. Deshalb sind Formulare <strong>und</strong> <strong>Konzern</strong>instruktionen (<strong>Konzern</strong>handbuch = Accounting<br />

manual) unerlässlich.<br />

Nur die Buchwerte zu konsolidieren, ist keine einheitliche Bewertung. Eine solche Buchwertkonsolidierung<br />

ist zwar <strong>nach</strong> dem neuen Aktienrecht ausreichend. Sie kann aber auf keinen<br />

Fall ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong><br />

Ertragslage (True and fair view) ergeben.<br />

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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />

Deshalb ist praktisch in jedem internationalen <strong>Konzern</strong> ein sogenanntes Dual Reporting vorhanden.<br />

Dieses besteht aus:<br />

- Handelsbilanz I (HB I): lokale Bilanz für Generalversammlung <strong>und</strong><br />

evtl. Steuererklärung.<br />

- Aufrechnung stiller Reserven, Überleitung <strong>nach</strong> Berücksichtigung latenter Steuern.<br />

- Handelsbilanz II (HB II): Rechnung <strong>nach</strong> konzerneinheitlichen Bewertungs<strong>und</strong><br />

Gliederungsvorschriften zu Konsolidierungszwecken.<br />

Beispiele dazu sind:<br />

Eine US-Tochtergesellschaft in der Schweiz hat massive stille Reserven (z.B. Anlagen, Warenlager)<br />

<strong>und</strong> erstellt in einer Überleitungsrechnung einen Abschluss <strong>nach</strong> US Generally Accepted<br />

Accounting Principles (GAAP), der in den USA in die weltweite Konsolidierung eingeht.<br />

Bei einer deutschen Tochtergesellschaften in der Schweiz müssen die Zahlen der gesetzlichen<br />

Jahresrechnung (HB I) in einer Überleitungsrechnung in eine Bilanz <strong>nach</strong> <strong>Konzern</strong>vorschriften<br />

<strong>nach</strong> dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) umgestaltet werden. Diese Jahresrechnung<br />

für Konsolidierungszwecke wird auch Handelsbilanz II (HB II) genannt.<br />

2. Bestandteile des Rechnungswesens<br />

Das Rechnungswesen besteht aus folgenden Bestandteilen, die für die <strong>Konzern</strong>rechnung<br />

wichtig sind:<br />

a. Bei der lokalen Tochtergesellschaft für den Einzelabschluss<br />

Finanzbuchhaltung (FIBU):<br />

Sie zeigt die externen Beziehungen (K<strong>und</strong>en/Lieferanten/Banken) <strong>und</strong> ist vom Gesetz vorgeschrieben<br />

(HB I). Die Finanzbuchhaltung besteht aus folgenden Teilen:<br />

- Belege (ursprüngliche Aufzeichnung eines Geschäftsfalles)<br />

- Journal (chronologische Aufzeichnung)<br />

- Nebenbücher (z.B. Salär, Debitoren, Kreditoren)<br />

- Hauptbuch (sachlogische Aufzeichnung, kontrolliert die Nebenbuchhaltungen), aus<br />

dem Hauptbuch wird die Bilanz <strong>und</strong> Erfolgsrechnung am Jahresende erstellt<br />

Betriebsabrechnung <strong>und</strong> Kalkulation (BEBU):<br />

- Sie zeigt die internen Beziehungen in der Gesellschaft<br />

- Erfassung <strong>und</strong> Zuordnung von Kosten auf Kostenarten, Kostenstellen,<br />

Kostenträger zur Bewertung von Halb- <strong>und</strong> Fertigfabrikaten <strong>und</strong> selbsterstellten<br />

Sachanlagen<br />

- Die Materialbuchhaltung ist wichtig für den Bestandes<strong>nach</strong>weis der Vorräte<br />

- Die Anlagenbuchhaltung ist wichtig für die Bestimmung der Abschreibungen <strong>und</strong><br />

Restbuchwerte bzw. für die Erstellung des Anlagespiegels<br />

- Sie stellen ein Managementinstrument dar<br />

- Sie sind wichtig für das Offertwesen (Vor- <strong>und</strong> Nachkalkulation)<br />

Planungsrechnungen<br />

- Budget (Goal), meistens für ein Jahr fixiert.<br />

- Vorschau (Forecast, Latest estimate) macht eine Prognose auf das Jahresende hin<br />

- Evtl. besteht eine mehrjährige Planung (z.B. 3 bis 5 Jahre)<br />

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IAS 27 <strong>Konzern</strong>- <strong>und</strong> <strong>separate</strong> <strong>Einzelabschlüsse</strong> <strong>nach</strong> <strong>IFRS</strong> Lösungen<br />

Überleitungsrechnung für Konsolidierungszwecke:<br />

- Zwischenabschlüsse <strong>und</strong> am Jahresende (HB II)<br />

- Enthält auch die latenten Steuerrückstellungen<br />

Weitere Angaben für Konsolidierungszwecke:<br />

- Ausserbilanzgeschäfte (z.B. Capital Commitments, Contingent Liabilities usw.)<br />

b. Bei der Holdinggesellschaft in der Konsolidierungsstelle<br />

Konsolidierte <strong>Konzern</strong>rechnung mit<br />

- Budgets<br />

- Vorschau<br />

- Planung<br />

- Zwischenabschlüssen<br />

- Jahresrechnung (wird geprüft vom <strong>Konzern</strong>prüfer)<br />

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