Leistungen an Arbeitnehmer - VEB
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IAS 19<br />
<strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong><br />
Lösungen<br />
Aufgaben<br />
Aufgabe 1: Unterschied beitragsorientierter und leistungsorientierter Pl<strong>an</strong><br />
a. Vom beitragsorientierten Pl<strong>an</strong> wird gesprochen, wenn die Pensionsleistung <strong>an</strong> den<br />
Destinatär bestimmt wird aufgrund der einbezahlten Beiträge und der Rendite des <strong>an</strong>gelegten<br />
Vermögens.<br />
b. Beim leistungsorientierten Pl<strong>an</strong> wird die Pensionsleistung i.d.R. bestimmt aufgrund<br />
der Entlöhnung vor der Pensionierung (z.B. ein gewisser Prozentsatz des letzten Einkommens<br />
vor der Pensionierung) und/oder künftige <strong>Leistungen</strong> werden aufgrund von<br />
staatlich vorgegebenen Zinssätzen berechnet.<br />
Im Sinne der IFRS (IAS 19 und 26), welches die betriebswirtschaftliche Betrachtung in den<br />
Vordergrund stellt, ist der Begriff des beitragsorientierten Pl<strong>an</strong>s sehr eng gefasst: Als beitragsorientierter<br />
Pl<strong>an</strong> gilt nur ein Pensionssystem, das ausschliesslich auf Beiträgen aufbaut,<br />
also keine <strong>Leistungen</strong> oder Renditen zugesichert sind. Hier ergibt sich somit eine Differenz<br />
zwischen den Begriffen des BVG und den betriebswirtschaftlichen Betrachtungen von IFRS<br />
und US GAAP.<br />
Aufgabe 2: Berechnung des Vermögens<br />
Das Vermögen der Vorsorgeeinrichtung sollte zu seinem effektiven Wert, dem Fair value<br />
(Verkehrswert) dargestellt werden. Es ist einer der Ausg<strong>an</strong>gspunkte zur Berechnung der Deckung<br />
der Pensionsverpflichtungen des Unternehmens. Da es in der dynamischen Betrachtung<br />
aufgezinst wird, sind sämtliche Werte hier einzubeziehen:<br />
- Buchwert des Vermögens der Pensionskassen<br />
- Stille Reserven in den Anlagen der Pensionskassen<br />
- evtl. den Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) entsprechende Vermögensteile<br />
(oft in separaten, patronalen Stiftungen)<br />
- Schw<strong>an</strong>kungsreserven auf Wertschriften (bzw. <strong>an</strong>dere Rückstellungen)<br />
- Sämtliche Einzahlungen und Beiträge des Arbeitgebers, die in Nebenkassen oder<br />
patronale Stiftungen fliessen, die aber letztlich die Funktion der Abdeckung der Pensionsleistungen<br />
haben.<br />
Aufgabe 3: Berechnung der Verpflichtungen<br />
Die Zielgrösse der Berechnungen der Deckung der Pensionsverpflichtungen ist die Projected<br />
Benefit Obligation oder PBO. Die PBO stellt den Barwert des zum Bewertungsstichtags<br />
erworbenen Anspruchs dar, bezogen auf das voraussichtliche Gehalt (bei leistungsorientierter<br />
Pl<strong>an</strong>) bei Eintritt des Vorsorgefalls unter Berücksichtigung der nachfolgenden voraussichtlichen<br />
Rentenerhöhungen (Anwartschaftsbarwert). Ihrer Berechnung liegen verschiedene<br />
Annahmen betreffend Verzinsung, Fluktuationsraten, Salärentwicklungen usw. für die Zukunft<br />
zugrunde (siehe nachfolgende Ausführungen).<br />
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Die Accumulated Benefit Obligation oder ABO bezieht hingegen die zukünftigen Entwicklungen<br />
der Gehälter und Renten bzw. Preisen (Inflation) nicht in die Betrachtung hinein. Die<br />
ABO muss durch das Vermögen der Pensionskassen gedeckt sein, sonst entsteht ein Deckungsdefizit.<br />
Eine Unterdeckung k<strong>an</strong>n virtuell kompensiert werden mit stillen Reserven,<br />
d.h. den Bewertungsreserven auf dem Stiftungsvermögen und sonstigen Reserven. Ansonsten<br />
sind S<strong>an</strong>ierungen notwendig wie<br />
- Einschüsse des Arbeitgebers<br />
- Beitragserhöhungen der <strong>Arbeitnehmer</strong> und des Arbeitgebers<br />
- Zusätzliche <strong>Leistungen</strong> der Mitarbeiter durch Einmaleinlagen<br />
- Leistungskürzungen der aktiven Mitarbeiter und evtl. sogar der Pensionierten<br />
Der jährliche Zuwachs der PBO, welcher den Barwert der im laufenden Jahr hinzuerworbenen<br />
Ansprüche darstellt, stellt die sogen<strong>an</strong>nte (Current) Service cost dar.<br />
Der wesentliche Unterschied zwischen der PBO und dem Deckungskapital im Sinne des<br />
BVG besteht somit in der Antizipierung der zukünftigen Entwicklung betreffend Gehaltsentwicklung,<br />
Rentenentwicklung, Austrittswahrscheinlichkeiten usw.<br />
Das Ziel besteht in der Darstellung eines stetigen, vergleichbaren Pensionsaufw<strong>an</strong>des, unabhängig<br />
von steuerlichen und regulatorischen Einflüssen.<br />
Aktiven sind zum Marktwert einzusetzen. Verpflichtungen sind nach der retrospektiven Methode<br />
(Accrued benefits method, Haupt<strong>an</strong>wendung: Projected unit credit method) mit zukünftiger<br />
Lohn- und Rentenentwicklung zu berechnen.<br />
Defizite sind beim Arbeitgeber zurückzustellen (auch nach Schweizerischem Obligationenbzw.<br />
Aktienrecht). Eine Aktivierung kommt nur in Frage, wenn ein wirtschaftlicher Nutzen des<br />
Überschusses für den Arbeitgeber zweifelsfrei nachgewiesen werden k<strong>an</strong>n. Ein aktiver Betrag<br />
k<strong>an</strong>n gemäss Swiss GAAP FER 16 Ziff. 10 nur in seltenen Fällen erfasst werden, wenn<br />
es möglich ist, diesen zur<br />
- Senkung der Arbeitgeberbeiträge und / oder zur<br />
- für einen <strong>an</strong>deren wirtschaftlichen Nutzen des Arbeitgebers zu verwenden und/oder<br />
- aufgrund der lokalen Gesetzgebung dem Arbeitgeber zurückzuerstatten.<br />
Die Aktiven umfassen auch jene der patronalen Stiftungen sowie jene zur Deckung von Arbeitgeberbeitragsreserven.<br />
Die Aktiven und Passiven sind zum Verkehrswert zu bewerten.<br />
Festverzinsliche Aktiven, bei denen die Absicht des Haltens bis zur Fälligkeit besteht, dürfen<br />
gemäss der Amortised cost-Methode bewertet werden (z.B. Obligationen).<br />
Aktiven aus Kollektivversicherungsverträgen und Anschlüssen <strong>an</strong> Sammelstiftungen sind Aktiven<br />
in diesem Sinne.<br />
Unterschiedsbeträge aus Neubewertungen müssen über die Restlaufzeit erfolgswirksam erfasst<br />
werden, falls sie mehr als 10% betragen (Überschreitung des Korridors).<br />
Im Anh<strong>an</strong>g müssen die Vorsorgeeinrichtungen und Berechnung der Vorsorgeverpflichtung<br />
erläutert werden. Zudem sind allfällige Über- und Unterdeckungen brutto sowie den ermittelten<br />
Aufw<strong>an</strong>d des Unternehmens aus Vorsorgeverpflichtung auszuweisen.<br />
Teilschliessungen (Curtailments) mit Entlassungen bzw. Frühpensionierungen (z.B. Sozialpläne)<br />
sind als Restrukturierungskosten zu buchen. Bei Reduktion von Vorsorgeverbindlichkeiten<br />
und des Vermögens ergibt die Differenz einen versicherungsmathematischen Gewinn<br />
oder Verlust.<br />
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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />
Die Schw<strong>an</strong>kungen der Überschüsse oder Defizite in den leistungsorientierten Plänen sind<br />
dabei jährlich zu erheben und in der Konzernrechnung offenzulegen. Immerhin bleibt die Berechnungsmethode<br />
dieselbe (Projected unit credit method). Auch müssen nicht jedes Jahr<br />
externe Experten beigezogen werden. Im Weiteren hat das IASB eine grosszügige Lösung<br />
für die Bil<strong>an</strong>zierung der erwähnten Schw<strong>an</strong>kungen gefunden: Diese müssen nämlich nur<br />
d<strong>an</strong>n und in dem Umf<strong>an</strong>g verbucht werden, als sie 10% der gesamten Vorsorgeverpflichtung<br />
oder des höheren Marktwerts der Vermögenswerte überschreiten. Zudem darf die Abgrenzung<br />
des so berechneten Betrages über die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der Mitarbeiter<br />
verteilt werden, so dass das Konzernergebnis nicht allzu grossen Schw<strong>an</strong>kungen<br />
unterworfen werden sollte.<br />
Ebenfalls zu dieser Problematik gehört das Thema der Arbeitgeber-Beitragsreserven, die zur<br />
Verwendung von künftigen Arbeitgeberbeiträgen verwendet werden können und so den Personalvorsorgeaufw<strong>an</strong>d<br />
des Konzerns entsprechend entlasten (Auflösung stiller Reserven).<br />
Diese können evtl. als Vorauszahlungen aktiviert und bei Verwendung über Personalaufw<strong>an</strong>d<br />
abgeschrieben werden. Sie dienen evtl. auch der Bestimmung des Asset Ceilings nach<br />
IAS 19. Nach US GAAP besteht diese Bestimmung des Asset Ceilings nicht. Ausserdem<br />
sind seit 2007 mit der Änderung von IAS 19p58A dieses Thema auch beim IFRS in Bewegung<br />
geraten. Der Beizug von Experten auf diesem Gebiet ist deshalb unerlässlich.<br />
Die Rechnungslegung für leistungsorientierte Pläne wird als besonders komplex erachtet,<br />
da versicherungsmathematische Annahmen und Diskontierungstechniken zur Bemessung<br />
der Verpflichtung her<strong>an</strong>gezogen werden müssen. Der Zweck der Berechnung liegt darin,<br />
Zeitpunkt, Art und Umf<strong>an</strong>g der Erfassung von Personalvorsorgekosten zu bestimmen. In die<br />
Berechnung der Kosten "versprochener" <strong>Leistungen</strong> fliessen Annahmen wie Sterblichkeit,<br />
Personalfluktuationen, Diskontierungssätze, erwartete Rendite auf dem eingesetzten Vermögen<br />
sowie künftiges Salär- und Leistungsniveau ein. Die in der Konzernbil<strong>an</strong>z zum Barwert<br />
zu bil<strong>an</strong>zierende Verpflichtung wird (im Fall einer ausgesonderten Stiftung) nach Abzug<br />
der Marktwerte des eingesetzten Vermögens ausgewiesen (Defizit). Liegt dieser Marktwert<br />
über dem Barwert der Verpflichtung, resultiert ein Überschuss, der nur bil<strong>an</strong>ziert werden sollte,<br />
falls mit künftigen Beitragsreduktionen oder Rückerstattung von Beiträgen gerechnet werden<br />
k<strong>an</strong>n. In der Schweiz ist die Rückerstattung von Beiträgen nicht zugelassen. U.a. da<br />
sonst die Vorsorgeeinrichtung ihren Steuerbefreiung verlieren würde.<br />
Aufgabe 4: Kollektivversicherungsverträge und Sammelstiftungen<br />
Solche Lösungen sind im Prinzip auch leistungsorientierte Pläne nach IAS 19.<br />
Aufgabe 5: Korridor<strong>an</strong>satz<br />
Im Anschluss <strong>an</strong> die erstmalige Berechnung und Bil<strong>an</strong>zierung der Pensionsverbindlichkeiten<br />
(bzw. -überschüsse) sollten mit einer <strong>an</strong>gemessenen Periodizität (praktisch jährlich) versicherungsmathematische<br />
Berechnungen durchgeführt werden, die sicherstellen, dass die bil<strong>an</strong>zierten<br />
Beträge nicht wesentlich von der tatsächlichen Situation am Bil<strong>an</strong>zstichtag abweichen.<br />
Die aus diesen Neuberechnungen resultierenden Schw<strong>an</strong>kungen sind im Sinne von<br />
versicherungsmathematischen Gewinnen oder Verlusten insofern erfolgswirksam zu verbuchen,<br />
als sie 10% des Barwerts der Verpflichtung oder des höheren Marktwerts des eingesetzten<br />
Vermögens übersteigen. Dieser Korridor dient dem Ausgleich der durch die periodische<br />
Neubewertung entstehenden Volatilität. Möglicherweise wird der Korridor-Glättungsmech<strong>an</strong>ismus<br />
abgeschafft.<br />
Für die Discount Rate nach IFRS und US GAAP wird nur noch von der Rendite von High<br />
quality corporate bonds ausgeg<strong>an</strong>gen. Damit sind Industrie<strong>an</strong>leihen mit einem Rating von<br />
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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />
mindestens AA gemäss St<strong>an</strong>dards & Poor (S&P) oder Moody s gemeint. Da die Reduktion<br />
der Discount eine sehr starken Einfluss bzw. Hebelwirkung auf die Vorsorgeverbindlichkeiten<br />
(PBO) hat, würden die Verpflichtungen stark steigen.<br />
Vom IAS Board bevorzugt wird die Verwendung eines risikofreien Diskontierungssatzes<br />
für die Ermittlung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtung, der sich auf die Marktrendite risikoloser<br />
Obligationen stützen soll. Sowohl IFRS-Anwender als auch die Versicherungsmathematiker<br />
wehren sich gegen diesen vorsichtigen Ansatz, wobei sie argumentieren, dass<br />
die Personalvorsorgepläne normalerweise mit Vermögenswerten unterlegt werden, die das<br />
Risiko der Verpflichtung reflektieren. Ihrer Ansicht nach sollte ein risikoberichtigter Diskontierungssatz<br />
zur Anwendung gel<strong>an</strong>gen, der sich auf die l<strong>an</strong>gfristige Rendite eines "<strong>an</strong>gemessenen"<br />
Portfolios von Aktiven stützt. Der IAS Board bezweifelt den Zusammenh<strong>an</strong>g zwischen<br />
der Rendite des eingesetzten Vermögens und der Personalvorsorgeverpflichtung und bevorzugt<br />
einen allgemein vergleichbaren Diskontierungssatz. Diese Lösung wird die Volatilität<br />
versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste zweifellos erhöhen und ist deshalb im<br />
Zusammenh<strong>an</strong>g mit dem oben erwähnten Korridor<strong>an</strong>satz zu beurteilen. Der Korridor-Ansatz<br />
wird vermutlich abgeschafft.<br />
Aufgabe 6: Jahrespensionsaufw<strong>an</strong>d<br />
Die Kosten der Personalvorsorge (Jahrespensionsaufw<strong>an</strong>d) umfassen folgende Komponenten:<br />
- die Kosten der Arbeitsleistung der laufenden Periode (Current service cost)<br />
- die Kosten der Arbeitsleistung verg<strong>an</strong>gener Perioden infolge Einführung oder<br />
Verbesserung von <strong>Leistungen</strong> (Past service cost)<br />
- Zinskosten<br />
- erwartete Rendite auf dem eingesetzten Vermögen<br />
- versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, soweit sie den Korridor überschreiten<br />
- Effekt allfälliger Aufgabe oder Reduktionen von <strong>Leistungen</strong><br />
Die sogen<strong>an</strong>nten Past service costs (in USA Prior service costs) sind sofort erfolgswirksam<br />
zu erfassen, sofern sie nicht mehr von künftigen Arbeitsleistungen abhängen. Andernfalls<br />
sollten sie über die entsprechende Restbeschäftigungsdauer linear der Erfolgsrechnung belastet<br />
werden.<br />
Im Anh<strong>an</strong>g sind die wichtigsten Personalvorsorgepläne zu beschreiben. Im Weiteren sollten<br />
die Komponenten des Aufw<strong>an</strong>des und des Defizits (bzw. Überschusses) sowie die versicherungsmathematischen<br />
Annahmen offengelegt werden.<br />
Fallstudien<br />
Fallstudie 1: Darstellung Personalaufw<strong>an</strong>d<br />
Gemäss IAS 19p119 muss der Vorsorgeaufw<strong>an</strong>d nicht auf einer Zeile im EBIT ausgewiesen<br />
werden, auch wenn dies in der Praxis so üblich ist. Wird der Zinsaufw<strong>an</strong>d dem Fin<strong>an</strong>zergebnis<br />
zugeordnet, sollte aber auch der Vermögensertrag auf den ausgeschiedenen Aktiven im<br />
Fin<strong>an</strong>zergebnis ausgewiesen werden. Die Verbuchung im Personalaufw<strong>an</strong>d ist aber klar<br />
vorzuziehen. Ziel von IAS 19 ist es, einen l<strong>an</strong>gfristig systematisch berechneten Vorsorgeaufw<strong>an</strong>d<br />
zu zeigen. Eine separate Verbuchung im Fin<strong>an</strong>zergebnis k<strong>an</strong>n u.E. nur d<strong>an</strong>n vertreten<br />
werden, wenn die Pensionsaktiven nicht sauber bzw. separat ausgeschieden sind (z.B.<br />
Deutschl<strong>an</strong>d) sondern in der Konzernbil<strong>an</strong>z verbleiben.<br />
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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />
Fallstudie 2: Anh<strong>an</strong>g beim leistungsorientierten Pl<strong>an</strong><br />
Allgemeine Beschreibung leistungsorientierter Pl<strong>an</strong> gemäss IAS 19p120A(b):<br />
Der Konzern trägt die Kosten der beruflichen Vorsorge aufgrund der spezifischen Vorschriften<br />
der Länder, in denen der Konzern tätig ist. Alle bedeutenden Vorsorgeeinrichtungen des<br />
Konzerns beruhen auf dem Prinzip des leistungsorientierter Pl<strong>an</strong>s. Die <strong>Leistungen</strong> für die<br />
versicherten Mitarbeiter werden in der Regel in Prozenten des in den letzten Jahren vor der<br />
Pensionierung erwarteten Salärs und abhängig von der Anzahl Dienstjahre berechnet. Die<br />
Beiträge werden vom Arbeitgeber und den <strong>Arbeitnehmer</strong>n erhoben.<br />
Für alle wesentlichen leistungsorientierten Pläne sind versicherungsmathematische Berechnungen<br />
nach der «Projected unit credit»-Methode erstellt worden.<br />
Die l<strong>an</strong>gfristigen Rückstellungen für die Vorsorgeverpflichtungen der deutschen Konzerngesellschaften<br />
sind in diesen Berechnungen mitberücksichtigt. Die versicherungsmathematischen<br />
Bewertungen werden alle drei Jahre vorgenommen und in den dazwischen liegenden<br />
Jahren jeweils fortgeschrieben.<br />
Fallstudie 3: Bruttodarstellung leistungsorientierter Pläne mit Über- und Unterdeckung<br />
Mit Ausnahme der deutschen Konzerngesellschaften werden die Kosten der beruflichen Vorsorge<br />
laufend entsprechend den länderspezifischen Gesetzgebungen <strong>an</strong> die Vorsorgeeinrichtungen<br />
überwiesen. Die Vorsorgeeinrichtungen der deutschen Konzerngesellschaften<br />
sind in der nachstehenden Tabelle mitberücksichtigt. Die Über- bzw. Unterdeckungen der<br />
bedeutenden leistungsorientierten Pläne werden nachfolgend brutto ausgewiesen:<br />
in Mio CHF Überdeckung Unterdeckung<br />
31.12.2008 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2007<br />
Vorsorgeverpflichung<br />
(PBO*) (403) (313) (311) (245)<br />
Vermögen zu Marktwerten 528 338 235 184<br />
Über (Unter-)deckung<br />
(Funded status) 125 25 (76) (61)<br />
L<strong>an</strong>gfristige Rückstellungen ** - - 44 39<br />
Total über (Unter-)deckung 125 25 (32) (22)<br />
===== ===== ===== =====<br />
* Projected Benefit Obligation ** Deutschl<strong>an</strong>d<br />
Fallstudie 4: Annahmen zur Berechnung der Verpflichtungen bei leistungsorientierten<br />
Plänen (PBO) gemäss IAS 19p120A(n):<br />
Die Annahmen für die gewichteten Durchschnittswerte, die in versicherungsmathematischen<br />
Bewertungen verwendet werden, sind den wirtschaftlichen Gegebenheiten der jeweiligen<br />
Länder <strong>an</strong>gepasst:<br />
2008 2007<br />
Diskontsatz 6.4% 6.1%<br />
Kapitalrendite 6.5% 6.0%<br />
Lohnentwicklung 3.9% 3.8%<br />
Rentenerhöhung 1.0% 1.2%<br />
Fluktuationsrate 10% 10%<br />
Sterbetafeln XYZ XYZ<br />
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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />
Fallstudie 5: Berechnung des Pensionsaufw<strong>an</strong>des gemäss IAS 19p120A(g):<br />
Die folgende Tabelle zeigt die berechneten Nettoaufwendungen der wichtigsten leistungsorientierten<br />
Plänen des Konzerns:<br />
2008 2007<br />
in Mio CHF in Mio CHF<br />
Service costs (Dienstaufw<strong>an</strong>d) 11 10<br />
Zinsaufw<strong>an</strong>d 37 40<br />
Erwartete Kapitalrendite (43) (40)<br />
Amortisation und Abgrenzungen 1 2<br />
Übrige 0 0<br />
___<br />
____<br />
Total Pensionskosten 6 12<br />
(leistungsorientierter Pl<strong>an</strong>) === ===<br />
Die versicherungsmathematisch berechneten Aufwendungen für Personalvorsorge wurden<br />
den Überweisungen <strong>an</strong> die Vorsorgeeinrichtungen gegenübergestellt. Die resultierenden aktiven<br />
Abgrenzungen von CHF 17 Mio. (Vorjahr CHF 10 Mio) sind unter den sonstigen Forderungen<br />
und aktiven Abgrenzungen, die passiven Abgrenzungen in Höhe von CHF 8 Mio<br />
(Vorjahr CHF 6 Mio) unter sonstige Verbindlichkeiten und passive Abgrenzungen ausgewiesen.<br />
Fallstudie 6: Nachweis Überschuss / Reconciliation der leistungsorientierten Pläne<br />
mit Überschüssen gemäss IAS 19p120A(e) beim XYZ Konzern<br />
PBO minus Über-<br />
Aktiven deckung<br />
Anf<strong>an</strong>gsbest<strong>an</strong>d 1.1.2008 155 303 148<br />
Währungsumrechnung -2 - 4 - 2<br />
Änderung Konsolidierungskreis 4 - 3 - 7<br />
Vorsorgekosten (Service costs) 7 - 7<br />
Technische Zinskosten auf PBO 11 - 11<br />
Gewinn aus Leistungskürzungen - 3 3<br />
Versicherungsmathematische Verluste 2 - 2<br />
Bezahlte <strong>Leistungen</strong> - 8 - 8 0<br />
Effektive Rendite aus Aktiven - 24 - 24<br />
Arbeitgeberbeiträge 8 8<br />
____ ____ ____<br />
Endbest<strong>an</strong>d 31.12.2008 166 272 106<br />
Fallstudie 7: Auswirkungen von Änderungen der Parameter<br />
1. Erhöhung des Lohnwachstums<br />
Erhöht PBO, Renten in Zukunft werden höher<br />
2. Erhöhung der l<strong>an</strong>gfristigen Rendite<br />
Senkt eigentlich PBO, da Vermögen schneller wächst, die Auswirkung ist lediglich über<br />
die Net periodic pension cost ersichtlich. In der Bil<strong>an</strong>z ändert sich die Fortschreibung und als<br />
Folge im Folgejahr der versicherungsmathematische Gewinn und Verlust.<br />
3. Verminderung der Fluktuationsrate<br />
erhöht PBO, weil mehr Mitarbeiter pensioniert werden<br />
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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />
4. Wertschriftenverluste in Pensionskasse<br />
Senkt Vermögen bzw. Nettoaktiven. Dies bewirkt ausserdem einen versicherungsmathematischen<br />
Verlust.<br />
5. Erhöhung der Lebenserwartung der Pensionierten<br />
Erhöht PBO da länger Renten bezahlt werden müssen<br />
6. Rentenkürzungen bzw. kein Inflationsausgleich mehr<br />
Senkt PBO<br />
7. Mehr junge Mitarbeiter werden <strong>an</strong>gestellt, welche Alte ersetzen<br />
Senkt PBO, da durch Fluktuation weniger Pensionierte.<br />
8. Salärkürzungen werden vorgenommen<br />
Senkt PBO<br />
9. Arbeitgeber schiesst CHF 20 Mio à fonds-perdu in Stiftung<br />
Erhöht die Netto-Aktiven<br />
10. Frühzeitige Pensionierungen von Mitarbeitern<br />
Erhöht PBO. Hängt jedoch von den getroffenen Annahmen ab.<br />
11. Verkauf der Tochtergesellschaft X <strong>an</strong> einen <strong>an</strong>deren Konzern<br />
Abnahme PBO und Netto-Aktiven, da mit Pensionskasse verkauft wird. Beim Curtailment<br />
folgen die Vorsorgeverbindlichkeiten und -aktiven dem Personal.<br />
12. Teilliquidation einer Sparte des Stammhauses<br />
Abnahme BPO und Netto-Aktiven, da Übertritt in eine neue Pensionskasse. Die <strong>Arbeitnehmer</strong><br />
erhalten ihre Freizügigkeitsleistungen wie beim Curtailment.<br />
13. Auflösung von Arbeitgeberbeitragsreserven zur Deckung des Defizits<br />
Erhöht Netto-Aktiven bzw. vermindert Schulden der Pensionskasse (vorausbezahlte Prämien<br />
des Arbeitgebers). Die AGBR sind nur zur Bestimmung des Asset Ceilings relev<strong>an</strong>t. Wenn<br />
der Funded Status darunter liegt, sind sie nicht relev<strong>an</strong>t.<br />
Fallstudie 8: Pensionsinformation<br />
1. Bedeutung:<br />
Im Konzern bestehen in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Pensionseinrichtungen.<br />
In einigen Ländern ist die Pensionsvorsorge staatlich geregelt (z.B. Fr<strong>an</strong>kreich mit der<br />
Sécurité Sociale). In den meisten Ländern (z.B. Schweiz, Engl<strong>an</strong>d, USA, Niederl<strong>an</strong>d usw.)<br />
sind die Mittel der Vorsorgeeinrichtungen vom Arbeitgeber getrennt (Funded status). In der<br />
Schweiz ist die Ausscheidung gemäss BVG-Gesetz in einer Stiftung obligatorisch. Diese Einrichtungen<br />
verfügen über Aktiven (Wertschriften wie Obligationen, Immobilien, aktive Hypothekardarlehen<br />
z.B. <strong>an</strong> Mitarbeiter). Diese sind am Jahresende zu Verkehrswerten in der Bil<strong>an</strong>z<br />
der Vorsorgeeinrichtung eingesetzt.<br />
Die Passivseite besteht vor allem aus zukünftigen Verpflichtungen <strong>an</strong> Pensionierte und Mitarbeiter.<br />
Diese werden versicherungsmathematisch berechnet. Dies ist vor allem beim leistungsorientierten<br />
Pl<strong>an</strong> notwendig. Hier werden die Pensionsleistungen oft aufgrund des letzten<br />
Salärs vor der Pensionierung berechnet (z.B. 60%). Dazu sind verschiedene Annahmen<br />
notwendig, die in Computermodellen alle paar Jahre von diplomierten Pensionskassenexperten<br />
berechnet werden müssen:<br />
- zukünftige Salärentwicklung (normalerweise Inflation)<br />
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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />
- Sterberaten<br />
- Diskontsatz zur Berechnung des Barwertes der Ansprüche<br />
- geschätzter Ertrag der Vermögens<strong>an</strong>lagen (Aktiven der Pensionskasse)<br />
- Fluktuationsrate der Mitarbeiter<br />
usw.<br />
Aus diesem Gutachten, das oft mit beträchtlichen Kosten verbunden ist, lässt sich ablesen,<br />
ob die Ansprüche gedeckt sind oder nicht.<br />
Unterdeckung:<br />
Überdeckung:<br />
Nettovermögen der<br />
Pensionskasse (Eigenkapital)<br />
Nettovermögen der<br />
Pensionskasse (Eigenkapital)<br />
kleiner als Ansprüche<br />
grösser als Ansprüche<br />
__________________________ __________________________<br />
= Defizit (Deficit) = Überschuss (Surplus)<br />
Im obigen Fall hat der Konzern einen Überschuss von CHF 392 Mio.<br />
In einigen Ländern (wie Deutschl<strong>an</strong>d) können die Ansprüche beim Arbeitgeber (bei der deutschen<br />
Tochtergesellschaft) passiviert werden, d.h. das Vermögen ist nicht ausgeschieden.<br />
Die Berechnung in Deutschl<strong>an</strong>d erfolgt zu steuerlich vorgegebenen Zinssätzen (moment<strong>an</strong><br />
rund 6%).<br />
2. Nettodarstellung:<br />
Das Problem der obigen Nettodarstellung insbesondere bei Vorsorgeplänen mit Defiziten<br />
besteht darin, dass Überschüsse in einem L<strong>an</strong>d (Einrichtung) nicht für die Deckung von Defiziten<br />
in einem <strong>an</strong>deren L<strong>an</strong>d verwendet werden darf. Deshalb sollte die Bruttodarstellung<br />
gewählt werden. Im Anh<strong>an</strong>g der Konzernrechnung sollte getrennt je eine Zusammenfassung<br />
(Kombination) der Vorsorgepläne mit Überschüssen und derjenigen mit Defiziten gezeigt<br />
werden.<br />
3. Beh<strong>an</strong>dlung von patronalen Stiftungen (Annahme Nettovermögen von CHF 120 Mio):<br />
Das Vermögen der patronalen Stiftung (z.B. im Falle einer Arbeitgeberbeitragsreserve) sollte<br />
in die Berechnung des Überschusses (Defizit) eingehen. Dadurch erhöht sich das Nettovermögen<br />
und der Überschuss um bis zu CHF 120 Mio nach Berücksichtigung der rechtlichen<br />
Gegebenheiten und des Steuereffektes. Es stellt für den Konzern vor der Integration eine Art<br />
stille Reserve dar, da daraus zukünftige Arbeitgeberbeiträge (Personalaufw<strong>an</strong>d) bezahlt<br />
werden k<strong>an</strong>n. In Engl<strong>an</strong>d wird dies auch als Pension holiday bezeichnet. Die Berücksichtigung<br />
der Nettovermögen der patronalen Stiftungen ist abhängig von der Stiftungsurkunde<br />
bzw. vom Stiftungszweck. Rechtliche Abklärungen sind unerlässlich.<br />
4. Beh<strong>an</strong>dlung von Arbeitgeberbeitragsreserven (Annahme rund CHF 40 Mio):<br />
gleiche wie Antwort 3. oben<br />
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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />
5. Fehlende Angaben nach IAS 19:<br />
Nach diesen St<strong>an</strong>dards sollten die Annahmen für die versicherungsmathematischen Berechnungen<br />
ausgewiesen werden. Diese können vorsichtig (konservative bewertet) sein oder<br />
nicht. Zu den Parametern der versicherungsmathematischen Berechnungen zählen insbesondere:<br />
- zukünftige Salärentwicklung (mindestens Inflation)<br />
- Sterberaten<br />
- Diskontsatz zur Berechnung des Barwertes der Ansprüche<br />
- geschätzter Ertrag der Vermögens<strong>an</strong>lagen (auf den Nettoaktiven der Pensionskasse)<br />
- Fluktuationsrate der Mitarbeiter<br />
- eine Unterscheidung nach PBO, ABO und Freizügigkeitskapital (VBO, Vested benefits<br />
obligation) und deren Veränderung von Anf<strong>an</strong>gsjahr zum Ende des Jahres<br />
- die Komponenten des Vorsorgeaufw<strong>an</strong>des (Pension cost)<br />
- Entwicklung des Vermögensstatus während des Jahres<br />
- Entwicklung der Verbindlichkeiten während des Jahres<br />
- eine kurze Beschreibung der Vorsorgepläne<br />
Die Vorjahreszahlen sind auch auszuweisen.<br />
Nach IAS 19 sind auch allfällige in der Bil<strong>an</strong>z aktivierte / passivierte kumulierte Differenzen<br />
nachzuweisen (bil<strong>an</strong>zmässig erfasste Überschüsse / Defizite).<br />
6. Beh<strong>an</strong>dlung von Defiziten:<br />
Defizite sollten zurückgestellt werden in der Konzernrechnung. Nach internationalen St<strong>an</strong>dards<br />
dürfen diese Defizite im Sinne eines Kompromisses durch zusätzliche Belastungen<br />
des Pensionsaufw<strong>an</strong>des über mehrere Jahre abgebaut werden oder im Eigenkapital belastet<br />
werden.<br />
7. Beh<strong>an</strong>dlung von Überschüssen:<br />
Die Überschüsse dürfen beim Arbeitgeber (Konzernbil<strong>an</strong>z) als vorausbezahlter Pensionskosten<br />
aktiviert werden. Dabei sind folgende Bedingungen zu erfüllen:<br />
Sind daraus künftige Beitragszahlungen oder Leistungsverbesserungen möglich?<br />
Gibt es keine begründete Anzeichen für Stiftungsratsentscheidungen und -reglemente gegen<br />
die Verwendungen von Überdeckungen?<br />
Gibt es keine begründeten Anzeichen für Entscheidungen der Aufsichtsbehörden gegen die<br />
Verwendung von Überdeckungen?<br />
Entsteht aus der Überdeckung ein Nutzen für den Konzern?<br />
Ist der Barwert des möglichen Nutzens das Maximum der Aktivierung?<br />
In jenem Ausmass als der Überschuss die grösseren der beiden Kennziffern PBO und Verkehrswert<br />
der Aktiven übersteigt, ist er über die durchschnittlich erwartete Verweildauer der<br />
Mitarbeiter im Unternehmen zu amortisieren, d.h. dem Pensionsaufw<strong>an</strong>d gutzuschreiben.<br />
Daraus folgt ein tieferer Pensionsaufw<strong>an</strong>d.<br />
Wenn die von der Unternehmung tatsächlich <strong>an</strong> die Personalvorsorgeeinrichtung einbezahlten<br />
Beträge grösser sind als der errechnete Pensionsaufw<strong>an</strong>d, ist die Differenz als Vorauszahlung<br />
in der Konzernbil<strong>an</strong>z zu aktivieren. Dabei sind jedoch umf<strong>an</strong>greiche rechtliche Ab-<br />
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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />
klärungen unerlässlich wie oben erwähnt wurde. Es geht insbesondere darum, ob damit<br />
Arbeitgeberbeiträge abgegolten werden dürfen.<br />
Im Fallbeispiel gehen wir von der Annahme aus, dass Vorauszahlungen und Überschuss betragsmässig<br />
identisch sind.<br />
Dies sind folgende Beträge in CHF Mio:<br />
Überschuss aus Berechnung 392<br />
Patronale Stiftungen (vgl. Antwort 3. oben) 120<br />
Arbeitgeberbeitragsreserven (vgl. Antwort 4. oben) 40<br />
Total Überschüsse 552<br />
abzüglich latente Steuerrückstellung zum aktuellen vollen Satz<br />
(rund 30% von CHF 552 Mio) -166<br />
Potentielle Erhöhung des Konzerneigenkapitals 386<br />
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