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Leistungen an Arbeitnehmer - VEB

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IAS 19<br />

<strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong><br />

Lösungen<br />

Aufgaben<br />

Aufgabe 1: Unterschied beitragsorientierter und leistungsorientierter Pl<strong>an</strong><br />

a. Vom beitragsorientierten Pl<strong>an</strong> wird gesprochen, wenn die Pensionsleistung <strong>an</strong> den<br />

Destinatär bestimmt wird aufgrund der einbezahlten Beiträge und der Rendite des <strong>an</strong>gelegten<br />

Vermögens.<br />

b. Beim leistungsorientierten Pl<strong>an</strong> wird die Pensionsleistung i.d.R. bestimmt aufgrund<br />

der Entlöhnung vor der Pensionierung (z.B. ein gewisser Prozentsatz des letzten Einkommens<br />

vor der Pensionierung) und/oder künftige <strong>Leistungen</strong> werden aufgrund von<br />

staatlich vorgegebenen Zinssätzen berechnet.<br />

Im Sinne der IFRS (IAS 19 und 26), welches die betriebswirtschaftliche Betrachtung in den<br />

Vordergrund stellt, ist der Begriff des beitragsorientierten Pl<strong>an</strong>s sehr eng gefasst: Als beitragsorientierter<br />

Pl<strong>an</strong> gilt nur ein Pensionssystem, das ausschliesslich auf Beiträgen aufbaut,<br />

also keine <strong>Leistungen</strong> oder Renditen zugesichert sind. Hier ergibt sich somit eine Differenz<br />

zwischen den Begriffen des BVG und den betriebswirtschaftlichen Betrachtungen von IFRS<br />

und US GAAP.<br />

Aufgabe 2: Berechnung des Vermögens<br />

Das Vermögen der Vorsorgeeinrichtung sollte zu seinem effektiven Wert, dem Fair value<br />

(Verkehrswert) dargestellt werden. Es ist einer der Ausg<strong>an</strong>gspunkte zur Berechnung der Deckung<br />

der Pensionsverpflichtungen des Unternehmens. Da es in der dynamischen Betrachtung<br />

aufgezinst wird, sind sämtliche Werte hier einzubeziehen:<br />

- Buchwert des Vermögens der Pensionskassen<br />

- Stille Reserven in den Anlagen der Pensionskassen<br />

- evtl. den Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) entsprechende Vermögensteile<br />

(oft in separaten, patronalen Stiftungen)<br />

- Schw<strong>an</strong>kungsreserven auf Wertschriften (bzw. <strong>an</strong>dere Rückstellungen)<br />

- Sämtliche Einzahlungen und Beiträge des Arbeitgebers, die in Nebenkassen oder<br />

patronale Stiftungen fliessen, die aber letztlich die Funktion der Abdeckung der Pensionsleistungen<br />

haben.<br />

Aufgabe 3: Berechnung der Verpflichtungen<br />

Die Zielgrösse der Berechnungen der Deckung der Pensionsverpflichtungen ist die Projected<br />

Benefit Obligation oder PBO. Die PBO stellt den Barwert des zum Bewertungsstichtags<br />

erworbenen Anspruchs dar, bezogen auf das voraussichtliche Gehalt (bei leistungsorientierter<br />

Pl<strong>an</strong>) bei Eintritt des Vorsorgefalls unter Berücksichtigung der nachfolgenden voraussichtlichen<br />

Rentenerhöhungen (Anwartschaftsbarwert). Ihrer Berechnung liegen verschiedene<br />

Annahmen betreffend Verzinsung, Fluktuationsraten, Salärentwicklungen usw. für die Zukunft<br />

zugrunde (siehe nachfolgende Ausführungen).<br />

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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />

Die Accumulated Benefit Obligation oder ABO bezieht hingegen die zukünftigen Entwicklungen<br />

der Gehälter und Renten bzw. Preisen (Inflation) nicht in die Betrachtung hinein. Die<br />

ABO muss durch das Vermögen der Pensionskassen gedeckt sein, sonst entsteht ein Deckungsdefizit.<br />

Eine Unterdeckung k<strong>an</strong>n virtuell kompensiert werden mit stillen Reserven,<br />

d.h. den Bewertungsreserven auf dem Stiftungsvermögen und sonstigen Reserven. Ansonsten<br />

sind S<strong>an</strong>ierungen notwendig wie<br />

- Einschüsse des Arbeitgebers<br />

- Beitragserhöhungen der <strong>Arbeitnehmer</strong> und des Arbeitgebers<br />

- Zusätzliche <strong>Leistungen</strong> der Mitarbeiter durch Einmaleinlagen<br />

- Leistungskürzungen der aktiven Mitarbeiter und evtl. sogar der Pensionierten<br />

Der jährliche Zuwachs der PBO, welcher den Barwert der im laufenden Jahr hinzuerworbenen<br />

Ansprüche darstellt, stellt die sogen<strong>an</strong>nte (Current) Service cost dar.<br />

Der wesentliche Unterschied zwischen der PBO und dem Deckungskapital im Sinne des<br />

BVG besteht somit in der Antizipierung der zukünftigen Entwicklung betreffend Gehaltsentwicklung,<br />

Rentenentwicklung, Austrittswahrscheinlichkeiten usw.<br />

Das Ziel besteht in der Darstellung eines stetigen, vergleichbaren Pensionsaufw<strong>an</strong>des, unabhängig<br />

von steuerlichen und regulatorischen Einflüssen.<br />

Aktiven sind zum Marktwert einzusetzen. Verpflichtungen sind nach der retrospektiven Methode<br />

(Accrued benefits method, Haupt<strong>an</strong>wendung: Projected unit credit method) mit zukünftiger<br />

Lohn- und Rentenentwicklung zu berechnen.<br />

Defizite sind beim Arbeitgeber zurückzustellen (auch nach Schweizerischem Obligationenbzw.<br />

Aktienrecht). Eine Aktivierung kommt nur in Frage, wenn ein wirtschaftlicher Nutzen des<br />

Überschusses für den Arbeitgeber zweifelsfrei nachgewiesen werden k<strong>an</strong>n. Ein aktiver Betrag<br />

k<strong>an</strong>n gemäss Swiss GAAP FER 16 Ziff. 10 nur in seltenen Fällen erfasst werden, wenn<br />

es möglich ist, diesen zur<br />

- Senkung der Arbeitgeberbeiträge und / oder zur<br />

- für einen <strong>an</strong>deren wirtschaftlichen Nutzen des Arbeitgebers zu verwenden und/oder<br />

- aufgrund der lokalen Gesetzgebung dem Arbeitgeber zurückzuerstatten.<br />

Die Aktiven umfassen auch jene der patronalen Stiftungen sowie jene zur Deckung von Arbeitgeberbeitragsreserven.<br />

Die Aktiven und Passiven sind zum Verkehrswert zu bewerten.<br />

Festverzinsliche Aktiven, bei denen die Absicht des Haltens bis zur Fälligkeit besteht, dürfen<br />

gemäss der Amortised cost-Methode bewertet werden (z.B. Obligationen).<br />

Aktiven aus Kollektivversicherungsverträgen und Anschlüssen <strong>an</strong> Sammelstiftungen sind Aktiven<br />

in diesem Sinne.<br />

Unterschiedsbeträge aus Neubewertungen müssen über die Restlaufzeit erfolgswirksam erfasst<br />

werden, falls sie mehr als 10% betragen (Überschreitung des Korridors).<br />

Im Anh<strong>an</strong>g müssen die Vorsorgeeinrichtungen und Berechnung der Vorsorgeverpflichtung<br />

erläutert werden. Zudem sind allfällige Über- und Unterdeckungen brutto sowie den ermittelten<br />

Aufw<strong>an</strong>d des Unternehmens aus Vorsorgeverpflichtung auszuweisen.<br />

Teilschliessungen (Curtailments) mit Entlassungen bzw. Frühpensionierungen (z.B. Sozialpläne)<br />

sind als Restrukturierungskosten zu buchen. Bei Reduktion von Vorsorgeverbindlichkeiten<br />

und des Vermögens ergibt die Differenz einen versicherungsmathematischen Gewinn<br />

oder Verlust.<br />

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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />

Die Schw<strong>an</strong>kungen der Überschüsse oder Defizite in den leistungsorientierten Plänen sind<br />

dabei jährlich zu erheben und in der Konzernrechnung offenzulegen. Immerhin bleibt die Berechnungsmethode<br />

dieselbe (Projected unit credit method). Auch müssen nicht jedes Jahr<br />

externe Experten beigezogen werden. Im Weiteren hat das IASB eine grosszügige Lösung<br />

für die Bil<strong>an</strong>zierung der erwähnten Schw<strong>an</strong>kungen gefunden: Diese müssen nämlich nur<br />

d<strong>an</strong>n und in dem Umf<strong>an</strong>g verbucht werden, als sie 10% der gesamten Vorsorgeverpflichtung<br />

oder des höheren Marktwerts der Vermögenswerte überschreiten. Zudem darf die Abgrenzung<br />

des so berechneten Betrages über die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der Mitarbeiter<br />

verteilt werden, so dass das Konzernergebnis nicht allzu grossen Schw<strong>an</strong>kungen<br />

unterworfen werden sollte.<br />

Ebenfalls zu dieser Problematik gehört das Thema der Arbeitgeber-Beitragsreserven, die zur<br />

Verwendung von künftigen Arbeitgeberbeiträgen verwendet werden können und so den Personalvorsorgeaufw<strong>an</strong>d<br />

des Konzerns entsprechend entlasten (Auflösung stiller Reserven).<br />

Diese können evtl. als Vorauszahlungen aktiviert und bei Verwendung über Personalaufw<strong>an</strong>d<br />

abgeschrieben werden. Sie dienen evtl. auch der Bestimmung des Asset Ceilings nach<br />

IAS 19. Nach US GAAP besteht diese Bestimmung des Asset Ceilings nicht. Ausserdem<br />

sind seit 2007 mit der Änderung von IAS 19p58A dieses Thema auch beim IFRS in Bewegung<br />

geraten. Der Beizug von Experten auf diesem Gebiet ist deshalb unerlässlich.<br />

Die Rechnungslegung für leistungsorientierte Pläne wird als besonders komplex erachtet,<br />

da versicherungsmathematische Annahmen und Diskontierungstechniken zur Bemessung<br />

der Verpflichtung her<strong>an</strong>gezogen werden müssen. Der Zweck der Berechnung liegt darin,<br />

Zeitpunkt, Art und Umf<strong>an</strong>g der Erfassung von Personalvorsorgekosten zu bestimmen. In die<br />

Berechnung der Kosten "versprochener" <strong>Leistungen</strong> fliessen Annahmen wie Sterblichkeit,<br />

Personalfluktuationen, Diskontierungssätze, erwartete Rendite auf dem eingesetzten Vermögen<br />

sowie künftiges Salär- und Leistungsniveau ein. Die in der Konzernbil<strong>an</strong>z zum Barwert<br />

zu bil<strong>an</strong>zierende Verpflichtung wird (im Fall einer ausgesonderten Stiftung) nach Abzug<br />

der Marktwerte des eingesetzten Vermögens ausgewiesen (Defizit). Liegt dieser Marktwert<br />

über dem Barwert der Verpflichtung, resultiert ein Überschuss, der nur bil<strong>an</strong>ziert werden sollte,<br />

falls mit künftigen Beitragsreduktionen oder Rückerstattung von Beiträgen gerechnet werden<br />

k<strong>an</strong>n. In der Schweiz ist die Rückerstattung von Beiträgen nicht zugelassen. U.a. da<br />

sonst die Vorsorgeeinrichtung ihren Steuerbefreiung verlieren würde.<br />

Aufgabe 4: Kollektivversicherungsverträge und Sammelstiftungen<br />

Solche Lösungen sind im Prinzip auch leistungsorientierte Pläne nach IAS 19.<br />

Aufgabe 5: Korridor<strong>an</strong>satz<br />

Im Anschluss <strong>an</strong> die erstmalige Berechnung und Bil<strong>an</strong>zierung der Pensionsverbindlichkeiten<br />

(bzw. -überschüsse) sollten mit einer <strong>an</strong>gemessenen Periodizität (praktisch jährlich) versicherungsmathematische<br />

Berechnungen durchgeführt werden, die sicherstellen, dass die bil<strong>an</strong>zierten<br />

Beträge nicht wesentlich von der tatsächlichen Situation am Bil<strong>an</strong>zstichtag abweichen.<br />

Die aus diesen Neuberechnungen resultierenden Schw<strong>an</strong>kungen sind im Sinne von<br />

versicherungsmathematischen Gewinnen oder Verlusten insofern erfolgswirksam zu verbuchen,<br />

als sie 10% des Barwerts der Verpflichtung oder des höheren Marktwerts des eingesetzten<br />

Vermögens übersteigen. Dieser Korridor dient dem Ausgleich der durch die periodische<br />

Neubewertung entstehenden Volatilität. Möglicherweise wird der Korridor-Glättungsmech<strong>an</strong>ismus<br />

abgeschafft.<br />

Für die Discount Rate nach IFRS und US GAAP wird nur noch von der Rendite von High<br />

quality corporate bonds ausgeg<strong>an</strong>gen. Damit sind Industrie<strong>an</strong>leihen mit einem Rating von<br />

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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />

mindestens AA gemäss St<strong>an</strong>dards & Poor (S&P) oder Moody s gemeint. Da die Reduktion<br />

der Discount eine sehr starken Einfluss bzw. Hebelwirkung auf die Vorsorgeverbindlichkeiten<br />

(PBO) hat, würden die Verpflichtungen stark steigen.<br />

Vom IAS Board bevorzugt wird die Verwendung eines risikofreien Diskontierungssatzes<br />

für die Ermittlung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtung, der sich auf die Marktrendite risikoloser<br />

Obligationen stützen soll. Sowohl IFRS-Anwender als auch die Versicherungsmathematiker<br />

wehren sich gegen diesen vorsichtigen Ansatz, wobei sie argumentieren, dass<br />

die Personalvorsorgepläne normalerweise mit Vermögenswerten unterlegt werden, die das<br />

Risiko der Verpflichtung reflektieren. Ihrer Ansicht nach sollte ein risikoberichtigter Diskontierungssatz<br />

zur Anwendung gel<strong>an</strong>gen, der sich auf die l<strong>an</strong>gfristige Rendite eines "<strong>an</strong>gemessenen"<br />

Portfolios von Aktiven stützt. Der IAS Board bezweifelt den Zusammenh<strong>an</strong>g zwischen<br />

der Rendite des eingesetzten Vermögens und der Personalvorsorgeverpflichtung und bevorzugt<br />

einen allgemein vergleichbaren Diskontierungssatz. Diese Lösung wird die Volatilität<br />

versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste zweifellos erhöhen und ist deshalb im<br />

Zusammenh<strong>an</strong>g mit dem oben erwähnten Korridor<strong>an</strong>satz zu beurteilen. Der Korridor-Ansatz<br />

wird vermutlich abgeschafft.<br />

Aufgabe 6: Jahrespensionsaufw<strong>an</strong>d<br />

Die Kosten der Personalvorsorge (Jahrespensionsaufw<strong>an</strong>d) umfassen folgende Komponenten:<br />

- die Kosten der Arbeitsleistung der laufenden Periode (Current service cost)<br />

- die Kosten der Arbeitsleistung verg<strong>an</strong>gener Perioden infolge Einführung oder<br />

Verbesserung von <strong>Leistungen</strong> (Past service cost)<br />

- Zinskosten<br />

- erwartete Rendite auf dem eingesetzten Vermögen<br />

- versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, soweit sie den Korridor überschreiten<br />

- Effekt allfälliger Aufgabe oder Reduktionen von <strong>Leistungen</strong><br />

Die sogen<strong>an</strong>nten Past service costs (in USA Prior service costs) sind sofort erfolgswirksam<br />

zu erfassen, sofern sie nicht mehr von künftigen Arbeitsleistungen abhängen. Andernfalls<br />

sollten sie über die entsprechende Restbeschäftigungsdauer linear der Erfolgsrechnung belastet<br />

werden.<br />

Im Anh<strong>an</strong>g sind die wichtigsten Personalvorsorgepläne zu beschreiben. Im Weiteren sollten<br />

die Komponenten des Aufw<strong>an</strong>des und des Defizits (bzw. Überschusses) sowie die versicherungsmathematischen<br />

Annahmen offengelegt werden.<br />

Fallstudien<br />

Fallstudie 1: Darstellung Personalaufw<strong>an</strong>d<br />

Gemäss IAS 19p119 muss der Vorsorgeaufw<strong>an</strong>d nicht auf einer Zeile im EBIT ausgewiesen<br />

werden, auch wenn dies in der Praxis so üblich ist. Wird der Zinsaufw<strong>an</strong>d dem Fin<strong>an</strong>zergebnis<br />

zugeordnet, sollte aber auch der Vermögensertrag auf den ausgeschiedenen Aktiven im<br />

Fin<strong>an</strong>zergebnis ausgewiesen werden. Die Verbuchung im Personalaufw<strong>an</strong>d ist aber klar<br />

vorzuziehen. Ziel von IAS 19 ist es, einen l<strong>an</strong>gfristig systematisch berechneten Vorsorgeaufw<strong>an</strong>d<br />

zu zeigen. Eine separate Verbuchung im Fin<strong>an</strong>zergebnis k<strong>an</strong>n u.E. nur d<strong>an</strong>n vertreten<br />

werden, wenn die Pensionsaktiven nicht sauber bzw. separat ausgeschieden sind (z.B.<br />

Deutschl<strong>an</strong>d) sondern in der Konzernbil<strong>an</strong>z verbleiben.<br />

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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />

Fallstudie 2: Anh<strong>an</strong>g beim leistungsorientierten Pl<strong>an</strong><br />

Allgemeine Beschreibung leistungsorientierter Pl<strong>an</strong> gemäss IAS 19p120A(b):<br />

Der Konzern trägt die Kosten der beruflichen Vorsorge aufgrund der spezifischen Vorschriften<br />

der Länder, in denen der Konzern tätig ist. Alle bedeutenden Vorsorgeeinrichtungen des<br />

Konzerns beruhen auf dem Prinzip des leistungsorientierter Pl<strong>an</strong>s. Die <strong>Leistungen</strong> für die<br />

versicherten Mitarbeiter werden in der Regel in Prozenten des in den letzten Jahren vor der<br />

Pensionierung erwarteten Salärs und abhängig von der Anzahl Dienstjahre berechnet. Die<br />

Beiträge werden vom Arbeitgeber und den <strong>Arbeitnehmer</strong>n erhoben.<br />

Für alle wesentlichen leistungsorientierten Pläne sind versicherungsmathematische Berechnungen<br />

nach der «Projected unit credit»-Methode erstellt worden.<br />

Die l<strong>an</strong>gfristigen Rückstellungen für die Vorsorgeverpflichtungen der deutschen Konzerngesellschaften<br />

sind in diesen Berechnungen mitberücksichtigt. Die versicherungsmathematischen<br />

Bewertungen werden alle drei Jahre vorgenommen und in den dazwischen liegenden<br />

Jahren jeweils fortgeschrieben.<br />

Fallstudie 3: Bruttodarstellung leistungsorientierter Pläne mit Über- und Unterdeckung<br />

Mit Ausnahme der deutschen Konzerngesellschaften werden die Kosten der beruflichen Vorsorge<br />

laufend entsprechend den länderspezifischen Gesetzgebungen <strong>an</strong> die Vorsorgeeinrichtungen<br />

überwiesen. Die Vorsorgeeinrichtungen der deutschen Konzerngesellschaften<br />

sind in der nachstehenden Tabelle mitberücksichtigt. Die Über- bzw. Unterdeckungen der<br />

bedeutenden leistungsorientierten Pläne werden nachfolgend brutto ausgewiesen:<br />

in Mio CHF Überdeckung Unterdeckung<br />

31.12.2008 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2007<br />

Vorsorgeverpflichung<br />

(PBO*) (403) (313) (311) (245)<br />

Vermögen zu Marktwerten 528 338 235 184<br />

Über (Unter-)deckung<br />

(Funded status) 125 25 (76) (61)<br />

L<strong>an</strong>gfristige Rückstellungen ** - - 44 39<br />

Total über (Unter-)deckung 125 25 (32) (22)<br />

===== ===== ===== =====<br />

* Projected Benefit Obligation ** Deutschl<strong>an</strong>d<br />

Fallstudie 4: Annahmen zur Berechnung der Verpflichtungen bei leistungsorientierten<br />

Plänen (PBO) gemäss IAS 19p120A(n):<br />

Die Annahmen für die gewichteten Durchschnittswerte, die in versicherungsmathematischen<br />

Bewertungen verwendet werden, sind den wirtschaftlichen Gegebenheiten der jeweiligen<br />

Länder <strong>an</strong>gepasst:<br />

2008 2007<br />

Diskontsatz 6.4% 6.1%<br />

Kapitalrendite 6.5% 6.0%<br />

Lohnentwicklung 3.9% 3.8%<br />

Rentenerhöhung 1.0% 1.2%<br />

Fluktuationsrate 10% 10%<br />

Sterbetafeln XYZ XYZ<br />

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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />

Fallstudie 5: Berechnung des Pensionsaufw<strong>an</strong>des gemäss IAS 19p120A(g):<br />

Die folgende Tabelle zeigt die berechneten Nettoaufwendungen der wichtigsten leistungsorientierten<br />

Plänen des Konzerns:<br />

2008 2007<br />

in Mio CHF in Mio CHF<br />

Service costs (Dienstaufw<strong>an</strong>d) 11 10<br />

Zinsaufw<strong>an</strong>d 37 40<br />

Erwartete Kapitalrendite (43) (40)<br />

Amortisation und Abgrenzungen 1 2<br />

Übrige 0 0<br />

___<br />

____<br />

Total Pensionskosten 6 12<br />

(leistungsorientierter Pl<strong>an</strong>) === ===<br />

Die versicherungsmathematisch berechneten Aufwendungen für Personalvorsorge wurden<br />

den Überweisungen <strong>an</strong> die Vorsorgeeinrichtungen gegenübergestellt. Die resultierenden aktiven<br />

Abgrenzungen von CHF 17 Mio. (Vorjahr CHF 10 Mio) sind unter den sonstigen Forderungen<br />

und aktiven Abgrenzungen, die passiven Abgrenzungen in Höhe von CHF 8 Mio<br />

(Vorjahr CHF 6 Mio) unter sonstige Verbindlichkeiten und passive Abgrenzungen ausgewiesen.<br />

Fallstudie 6: Nachweis Überschuss / Reconciliation der leistungsorientierten Pläne<br />

mit Überschüssen gemäss IAS 19p120A(e) beim XYZ Konzern<br />

PBO minus Über-<br />

Aktiven deckung<br />

Anf<strong>an</strong>gsbest<strong>an</strong>d 1.1.2008 155 303 148<br />

Währungsumrechnung -2 - 4 - 2<br />

Änderung Konsolidierungskreis 4 - 3 - 7<br />

Vorsorgekosten (Service costs) 7 - 7<br />

Technische Zinskosten auf PBO 11 - 11<br />

Gewinn aus Leistungskürzungen - 3 3<br />

Versicherungsmathematische Verluste 2 - 2<br />

Bezahlte <strong>Leistungen</strong> - 8 - 8 0<br />

Effektive Rendite aus Aktiven - 24 - 24<br />

Arbeitgeberbeiträge 8 8<br />

____ ____ ____<br />

Endbest<strong>an</strong>d 31.12.2008 166 272 106<br />

Fallstudie 7: Auswirkungen von Änderungen der Parameter<br />

1. Erhöhung des Lohnwachstums<br />

Erhöht PBO, Renten in Zukunft werden höher<br />

2. Erhöhung der l<strong>an</strong>gfristigen Rendite<br />

Senkt eigentlich PBO, da Vermögen schneller wächst, die Auswirkung ist lediglich über<br />

die Net periodic pension cost ersichtlich. In der Bil<strong>an</strong>z ändert sich die Fortschreibung und als<br />

Folge im Folgejahr der versicherungsmathematische Gewinn und Verlust.<br />

3. Verminderung der Fluktuationsrate<br />

erhöht PBO, weil mehr Mitarbeiter pensioniert werden<br />

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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />

4. Wertschriftenverluste in Pensionskasse<br />

Senkt Vermögen bzw. Nettoaktiven. Dies bewirkt ausserdem einen versicherungsmathematischen<br />

Verlust.<br />

5. Erhöhung der Lebenserwartung der Pensionierten<br />

Erhöht PBO da länger Renten bezahlt werden müssen<br />

6. Rentenkürzungen bzw. kein Inflationsausgleich mehr<br />

Senkt PBO<br />

7. Mehr junge Mitarbeiter werden <strong>an</strong>gestellt, welche Alte ersetzen<br />

Senkt PBO, da durch Fluktuation weniger Pensionierte.<br />

8. Salärkürzungen werden vorgenommen<br />

Senkt PBO<br />

9. Arbeitgeber schiesst CHF 20 Mio à fonds-perdu in Stiftung<br />

Erhöht die Netto-Aktiven<br />

10. Frühzeitige Pensionierungen von Mitarbeitern<br />

Erhöht PBO. Hängt jedoch von den getroffenen Annahmen ab.<br />

11. Verkauf der Tochtergesellschaft X <strong>an</strong> einen <strong>an</strong>deren Konzern<br />

Abnahme PBO und Netto-Aktiven, da mit Pensionskasse verkauft wird. Beim Curtailment<br />

folgen die Vorsorgeverbindlichkeiten und -aktiven dem Personal.<br />

12. Teilliquidation einer Sparte des Stammhauses<br />

Abnahme BPO und Netto-Aktiven, da Übertritt in eine neue Pensionskasse. Die <strong>Arbeitnehmer</strong><br />

erhalten ihre Freizügigkeitsleistungen wie beim Curtailment.<br />

13. Auflösung von Arbeitgeberbeitragsreserven zur Deckung des Defizits<br />

Erhöht Netto-Aktiven bzw. vermindert Schulden der Pensionskasse (vorausbezahlte Prämien<br />

des Arbeitgebers). Die AGBR sind nur zur Bestimmung des Asset Ceilings relev<strong>an</strong>t. Wenn<br />

der Funded Status darunter liegt, sind sie nicht relev<strong>an</strong>t.<br />

Fallstudie 8: Pensionsinformation<br />

1. Bedeutung:<br />

Im Konzern bestehen in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Pensionseinrichtungen.<br />

In einigen Ländern ist die Pensionsvorsorge staatlich geregelt (z.B. Fr<strong>an</strong>kreich mit der<br />

Sécurité Sociale). In den meisten Ländern (z.B. Schweiz, Engl<strong>an</strong>d, USA, Niederl<strong>an</strong>d usw.)<br />

sind die Mittel der Vorsorgeeinrichtungen vom Arbeitgeber getrennt (Funded status). In der<br />

Schweiz ist die Ausscheidung gemäss BVG-Gesetz in einer Stiftung obligatorisch. Diese Einrichtungen<br />

verfügen über Aktiven (Wertschriften wie Obligationen, Immobilien, aktive Hypothekardarlehen<br />

z.B. <strong>an</strong> Mitarbeiter). Diese sind am Jahresende zu Verkehrswerten in der Bil<strong>an</strong>z<br />

der Vorsorgeeinrichtung eingesetzt.<br />

Die Passivseite besteht vor allem aus zukünftigen Verpflichtungen <strong>an</strong> Pensionierte und Mitarbeiter.<br />

Diese werden versicherungsmathematisch berechnet. Dies ist vor allem beim leistungsorientierten<br />

Pl<strong>an</strong> notwendig. Hier werden die Pensionsleistungen oft aufgrund des letzten<br />

Salärs vor der Pensionierung berechnet (z.B. 60%). Dazu sind verschiedene Annahmen<br />

notwendig, die in Computermodellen alle paar Jahre von diplomierten Pensionskassenexperten<br />

berechnet werden müssen:<br />

- zukünftige Salärentwicklung (normalerweise Inflation)<br />

IAS 19 Seite 7/10


IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />

- Sterberaten<br />

- Diskontsatz zur Berechnung des Barwertes der Ansprüche<br />

- geschätzter Ertrag der Vermögens<strong>an</strong>lagen (Aktiven der Pensionskasse)<br />

- Fluktuationsrate der Mitarbeiter<br />

usw.<br />

Aus diesem Gutachten, das oft mit beträchtlichen Kosten verbunden ist, lässt sich ablesen,<br />

ob die Ansprüche gedeckt sind oder nicht.<br />

Unterdeckung:<br />

Überdeckung:<br />

Nettovermögen der<br />

Pensionskasse (Eigenkapital)<br />

Nettovermögen der<br />

Pensionskasse (Eigenkapital)<br />

kleiner als Ansprüche<br />

grösser als Ansprüche<br />

__________________________ __________________________<br />

= Defizit (Deficit) = Überschuss (Surplus)<br />

Im obigen Fall hat der Konzern einen Überschuss von CHF 392 Mio.<br />

In einigen Ländern (wie Deutschl<strong>an</strong>d) können die Ansprüche beim Arbeitgeber (bei der deutschen<br />

Tochtergesellschaft) passiviert werden, d.h. das Vermögen ist nicht ausgeschieden.<br />

Die Berechnung in Deutschl<strong>an</strong>d erfolgt zu steuerlich vorgegebenen Zinssätzen (moment<strong>an</strong><br />

rund 6%).<br />

2. Nettodarstellung:<br />

Das Problem der obigen Nettodarstellung insbesondere bei Vorsorgeplänen mit Defiziten<br />

besteht darin, dass Überschüsse in einem L<strong>an</strong>d (Einrichtung) nicht für die Deckung von Defiziten<br />

in einem <strong>an</strong>deren L<strong>an</strong>d verwendet werden darf. Deshalb sollte die Bruttodarstellung<br />

gewählt werden. Im Anh<strong>an</strong>g der Konzernrechnung sollte getrennt je eine Zusammenfassung<br />

(Kombination) der Vorsorgepläne mit Überschüssen und derjenigen mit Defiziten gezeigt<br />

werden.<br />

3. Beh<strong>an</strong>dlung von patronalen Stiftungen (Annahme Nettovermögen von CHF 120 Mio):<br />

Das Vermögen der patronalen Stiftung (z.B. im Falle einer Arbeitgeberbeitragsreserve) sollte<br />

in die Berechnung des Überschusses (Defizit) eingehen. Dadurch erhöht sich das Nettovermögen<br />

und der Überschuss um bis zu CHF 120 Mio nach Berücksichtigung der rechtlichen<br />

Gegebenheiten und des Steuereffektes. Es stellt für den Konzern vor der Integration eine Art<br />

stille Reserve dar, da daraus zukünftige Arbeitgeberbeiträge (Personalaufw<strong>an</strong>d) bezahlt<br />

werden k<strong>an</strong>n. In Engl<strong>an</strong>d wird dies auch als Pension holiday bezeichnet. Die Berücksichtigung<br />

der Nettovermögen der patronalen Stiftungen ist abhängig von der Stiftungsurkunde<br />

bzw. vom Stiftungszweck. Rechtliche Abklärungen sind unerlässlich.<br />

4. Beh<strong>an</strong>dlung von Arbeitgeberbeitragsreserven (Annahme rund CHF 40 Mio):<br />

gleiche wie Antwort 3. oben<br />

IAS 19 Seite 8/10


IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />

5. Fehlende Angaben nach IAS 19:<br />

Nach diesen St<strong>an</strong>dards sollten die Annahmen für die versicherungsmathematischen Berechnungen<br />

ausgewiesen werden. Diese können vorsichtig (konservative bewertet) sein oder<br />

nicht. Zu den Parametern der versicherungsmathematischen Berechnungen zählen insbesondere:<br />

- zukünftige Salärentwicklung (mindestens Inflation)<br />

- Sterberaten<br />

- Diskontsatz zur Berechnung des Barwertes der Ansprüche<br />

- geschätzter Ertrag der Vermögens<strong>an</strong>lagen (auf den Nettoaktiven der Pensionskasse)<br />

- Fluktuationsrate der Mitarbeiter<br />

- eine Unterscheidung nach PBO, ABO und Freizügigkeitskapital (VBO, Vested benefits<br />

obligation) und deren Veränderung von Anf<strong>an</strong>gsjahr zum Ende des Jahres<br />

- die Komponenten des Vorsorgeaufw<strong>an</strong>des (Pension cost)<br />

- Entwicklung des Vermögensstatus während des Jahres<br />

- Entwicklung der Verbindlichkeiten während des Jahres<br />

- eine kurze Beschreibung der Vorsorgepläne<br />

Die Vorjahreszahlen sind auch auszuweisen.<br />

Nach IAS 19 sind auch allfällige in der Bil<strong>an</strong>z aktivierte / passivierte kumulierte Differenzen<br />

nachzuweisen (bil<strong>an</strong>zmässig erfasste Überschüsse / Defizite).<br />

6. Beh<strong>an</strong>dlung von Defiziten:<br />

Defizite sollten zurückgestellt werden in der Konzernrechnung. Nach internationalen St<strong>an</strong>dards<br />

dürfen diese Defizite im Sinne eines Kompromisses durch zusätzliche Belastungen<br />

des Pensionsaufw<strong>an</strong>des über mehrere Jahre abgebaut werden oder im Eigenkapital belastet<br />

werden.<br />

7. Beh<strong>an</strong>dlung von Überschüssen:<br />

Die Überschüsse dürfen beim Arbeitgeber (Konzernbil<strong>an</strong>z) als vorausbezahlter Pensionskosten<br />

aktiviert werden. Dabei sind folgende Bedingungen zu erfüllen:<br />

Sind daraus künftige Beitragszahlungen oder Leistungsverbesserungen möglich?<br />

Gibt es keine begründete Anzeichen für Stiftungsratsentscheidungen und -reglemente gegen<br />

die Verwendungen von Überdeckungen?<br />

Gibt es keine begründeten Anzeichen für Entscheidungen der Aufsichtsbehörden gegen die<br />

Verwendung von Überdeckungen?<br />

Entsteht aus der Überdeckung ein Nutzen für den Konzern?<br />

Ist der Barwert des möglichen Nutzens das Maximum der Aktivierung?<br />

In jenem Ausmass als der Überschuss die grösseren der beiden Kennziffern PBO und Verkehrswert<br />

der Aktiven übersteigt, ist er über die durchschnittlich erwartete Verweildauer der<br />

Mitarbeiter im Unternehmen zu amortisieren, d.h. dem Pensionsaufw<strong>an</strong>d gutzuschreiben.<br />

Daraus folgt ein tieferer Pensionsaufw<strong>an</strong>d.<br />

Wenn die von der Unternehmung tatsächlich <strong>an</strong> die Personalvorsorgeeinrichtung einbezahlten<br />

Beträge grösser sind als der errechnete Pensionsaufw<strong>an</strong>d, ist die Differenz als Vorauszahlung<br />

in der Konzernbil<strong>an</strong>z zu aktivieren. Dabei sind jedoch umf<strong>an</strong>greiche rechtliche Ab-<br />

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IAS 19 <strong>Leistungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> Lösungen<br />

klärungen unerlässlich wie oben erwähnt wurde. Es geht insbesondere darum, ob damit<br />

Arbeitgeberbeiträge abgegolten werden dürfen.<br />

Im Fallbeispiel gehen wir von der Annahme aus, dass Vorauszahlungen und Überschuss betragsmässig<br />

identisch sind.<br />

Dies sind folgende Beträge in CHF Mio:<br />

Überschuss aus Berechnung 392<br />

Patronale Stiftungen (vgl. Antwort 3. oben) 120<br />

Arbeitgeberbeitragsreserven (vgl. Antwort 4. oben) 40<br />

Total Überschüsse 552<br />

abzüglich latente Steuerrückstellung zum aktuellen vollen Satz<br />

(rund 30% von CHF 552 Mio) -166<br />

Potentielle Erhöhung des Konzerneigenkapitals 386<br />

IAS 19 Seite 10/10

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