Eleganter Bericht
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Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />
Abbildung 5: Bewilligte Erstanträge für Erziehungsgeld im Verhältnis zu den Lebendgeburten 1<br />
(West 2 - und Ostdeutschland 3 ; 1995 bis 2003; Angaben in %)<br />
100,0<br />
90,0<br />
94,5<br />
97,0<br />
99,1 99,3 99,9 99,7 102,5<br />
96,2<br />
91,1 93,4 92,5 93,3 92,8<br />
91,7 90,8 91,6<br />
80,0<br />
70,0<br />
60,0<br />
50,0<br />
40,0<br />
30,0<br />
20,0<br />
10,0<br />
0,0<br />
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />
Westdeutschland<br />
Ostdeutschland<br />
1 Lebendgeburten bereinigt um die Mehrlingsgeburten<br />
2 Westdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-West, ab 2001 einschließlich Berlin-Gesamt<br />
3 Ostdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-Ost, ab 2001 ohne Berlin<br />
Für das Jahr 2001 liegen keine Werte vor (vgl. Fußnote 6, S. 7). Die bezogen auf die Geburten höhere Zahl von<br />
Bewilligungen im Jahr 2003 in Ostdeutschland geht vor allem auf die Werte in Sachsen und Sachsen-Anhalt zurück<br />
(vgl. Tabelle 4). Grund ist in Sachsen eine Umstellung der EDV Ende 2002. Dadurch hatte sich ein Antragstau<br />
ergeben, der 2003 abgearbeitet wurde. Der gleichfalls über 100% liegende Umfang der Bewilligungen in<br />
Sachsen-Anhalt dürfte auf ähnliche statistische Ursachen zurückzuführen sein.<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik, verschiedene Jahrgänge; BMFSFJ: Bundesstatistik Erziehungsgeld<br />
2002; eigene Berechnungen<br />
Im Vergleich zu dem prozentualen Anteil der bewilligten Erstanträge des Erziehungsgeldes<br />
in Bezug auf die Lebendgeburten mit über 90%, beträgt der Wert der bewilligten Zweitanträge<br />
in Bezug auf die Lebendgeburten des Vorjahres bundesweit im Jahr 2003 noch 57,7%<br />
(vgl. Abbildung 6). Von allen bewilligten Erstanträgen im Jahre 2002 werden noch 62,5%<br />
als Zweitantrag in 2003 bewilligt, im Hinblick auf die über den 6. Lebensmonat hinaus bewilligten<br />
Erstanträge des Jahres 2002 sind es noch 79,3%. Auf Grund der Gesetzesnovelle in<br />
2001 mit der Einführung der Wahlmöglichkeit von Regelbeitrag und Budgetform des Erziehungsgeldes<br />
können die Ergebnisse der Zweitanträge nicht mit früheren Jahren verglichen<br />
werden. Zwischen 2002 und 2003 hat jedoch die Anzahl der bewilligten Zweitanträge im<br />
Verhältnis zu den Lebendgeburten bundesweit leicht von 56,1% auf 57,7% zugenommen<br />
(vgl. Abbildung 6). Wurde bereits in Bezug auf den Erstantrag in der Ost-West-Perspektive<br />
der Unterschied zwischen den beiden Landesteilen deutlich, zeigt sich dieser in Bezug auf<br />
den Zweitantrag noch offensichtlicher: Während 2003 in Westdeutschland 55,4% der Mütter<br />
bzw. Väter Erziehungsgeld nach bewilligtem Zweitantrag erhalten, sind es in Ostdeutschland<br />
72,8%. Die Differenz beträgt damit 17,4 Prozentpunkte. Auch ist der prozentuale Anteil zwi-<br />
Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />
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