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Eleganter Bericht

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Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

3. Ausgaben der öffentlichen Hand für Erziehungsgeld<br />

Die Aufwendungen der öffentlichen Hand für Erziehungsgeld werden vom Bund übernommen.<br />

Anders als bei den personenbezogenen Merkmalen der Anspruchsberechtigten des Erziehungsgeldes,<br />

wird die Summe der Ausgaben für Erziehungsgeld nicht beim Statistischen<br />

Bundesamt zusammengetragen, sondern beim Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend.<br />

Im Jahr 2003 wurden 3,17 Mrd. EUR für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz<br />

aufgewendet. Während die finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand für diese<br />

Leistung zwischen 2001 und 2002 fast konstant geblieben sind (-0,4%), gingen sie zwischen<br />

2002 und 2003 um 0,14 Mrd. EUR bzw. -4,3% zurück. Dies geht tendenziell einher mit der<br />

sinkenden Anzahl der bewilligten Erst- und Zweitanträge auf Erziehungsgeld, wenngleich der<br />

prozentuale Rückgang der finanziellen Aufwendungen etwas höher ist als der Rückgang der<br />

bewilligten Anträge zwischen 2002 und 2003 (vgl. Tabelle 1). Die Bezugnahme auf die Entwicklung<br />

der geminderten und ungeminderten Ansprüche auf Erziehungsgeld kann dabei<br />

nicht zur Erklärung herangezogen werden, da im Jahr 2003 der Anteil des ungeminderten<br />

Erziehungsgeldes sowohl beim Erstantrag als auch beim Zweitantrag sogar etwas höher ist<br />

als in 2002.<br />

Abbildung 16: Entwicklung der finanziellen Aufwendungen für Erziehungsgeld (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in Mrd. EUR)<br />

3,50<br />

3,32<br />

3,31<br />

3,17<br />

3,00<br />

2,50<br />

2,77 2,75<br />

2,64<br />

Angaben in Mrd. EUR<br />

2,00<br />

1,50<br />

1,00<br />

0,50<br />

0,55<br />

0,56<br />

0,53<br />

0,00<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

2001 2002 2003<br />

Quelle: BMFSFJ: Ausgaben für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz 2001, 2002, 2003<br />

Die Entwicklung der finanziellen Aufwendungen für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz<br />

geht insbesondere auf die Ausgaben in Westdeutschland zurück. Hier sind<br />

die Ausgaben für Erziehungsgeld zwischen 2002 und 2003 um 0,11 Mrd. EUR (-4,0%) ge-<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

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