Dokumente über die Ausbildung - OFM
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V. DIE LEITUNG DES ORDENS<br />
39<br />
Das Generaldefinitorium<br />
• Stu<strong>die</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Leitung des Ordens<br />
45. Das Generalkapitel 2009 gibt dem Generaldefinitorium den Auftrag,<br />
eine gründliche Stu<strong>die</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Problematik der Leitung des Ordens<br />
durchzuführen und sich dabei einer internationalen Kommission zu be<strong>die</strong>nen,<br />
<strong>die</strong> <strong>die</strong> Provinzen und Konferenzen und alle Hinweise des Generalkapitels<br />
2009 einbeziehen sollen. Diese Kommission soll ihre Arbeit bis zum 1.<br />
Januar 2012 erledigen. Die Ergebnisse sollen danach beim Ordensrat<br />
(CPO) aufgrund Art.194 §3 der GK diskutiert werden. Der Ordensrat soll,<br />
was <strong>die</strong> Zahl der Generaldefinitoren und den Wahlmodus betrifft, Normen<br />
formulieren, <strong>die</strong> beim Generalkapitel 2015 ad experimentum in Kraft treten.<br />
• CPO<br />
46. Das Generalkapitel beschließt:<br />
• In <strong>die</strong>sem Sexennium soll der Ordensrat veranstaltet werden, der<br />
gemäß Art. 138 der Generalstatuten zu einer Zeit und an einem Ort<br />
stattfinden wird, wie es vom Generalminister mit Zustimmung seines<br />
Definitoriums bestimmt wird.<br />
• Dieses Generalkapitel hebt <strong>die</strong> Vorschrift des Art. 143 §1 der GS auf<br />
und <strong>über</strong>trägt dem Ordensrat, <strong>die</strong> Zahl und den Wahlmodus der Generaldefinitoren,<br />
<strong>die</strong> vom Generalkapitel 2015 zu wählen sind, zu bestimmen,<br />
im Licht der Stu<strong>die</strong> aller Probleme hinsichtlich der Leitung<br />
des Ordens, <strong>die</strong> vom Generalminister und vom Definitorium durchgeführt<br />
wird.<br />
• Dieses Generalkapitel gewährt entsprechend Art. 195 §1 der GK dem<br />
Ordensrat, der im nächsten Sexennium stattfinden wird, für <strong>die</strong>se Materie<br />
Entscheidungsvollmacht.<br />
• Redimensionierung und Restrukturierung<br />
47. Das Generalkapitel bittet den Generalminister mit seinem Definitorium,<br />
das Studium des Themas der Redimensionierung und Restrukturierung der<br />
Provinzen fortzusetzen und <strong>die</strong> Ziele, <strong>die</strong> Methoden und Typologie zu klären;<br />
ferner Leitlinien für <strong>die</strong> Begleitung <strong>die</strong>ser Prozesse anzubieten unter dem<br />
Gesichtspunkt, dem evangelischen und missionarischen Leben eine größere<br />
Dynamik zu verleihen.<br />
Dokument des Generalkapitels 2009