Reich werden … … können Sie bei uns nicht! - AWO Rhein-Erft ...
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DAS KLEINGEDRUCKTE<br />
... oder: Wie wir <strong>uns</strong> eine gute Zusammenar<strong>bei</strong>t wünschen<br />
129<br />
Ermäßigung (gilt nur für Kurse der FBS)<br />
Der Landschaftsverband gewährt u. g. Personenkreisen eine Ermäßigung des Teilnehmer<strong>bei</strong>trages<br />
von 25 %, allerdings nur, wenn der/die Teilnehmer/-in <strong>nicht</strong>* in der Lage ist, die volle<br />
Kursgebühr zu begleichen:<br />
1. Familien aus sozialen Brennpunkten und aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und<br />
Infrastruktur / 2. Sozialhilfeempfänger und ihre Familien, Ar<strong>bei</strong>tslose und Kurzar<strong>bei</strong>ter und ihre<br />
Familien / 3. Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei und mehr Kindern / 4. Menschen mit Zuwanderungshintergrund<br />
und Aussiedler / 5. Familien, in denen Menschen mit Behinderungen und<br />
Suchtkrankheiten leben / 6. vom Strafvollzug betroffene Familien (*Der Ermäßigungsempfänger<br />
quittiert/bestätigt dies auf einer gesonderten Liste <strong>bei</strong> der Kursleitung)<br />
Bildungsurlaub<br />
Seit Bestehen des Ar<strong>bei</strong>tnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) hat jede/r Ar<strong>bei</strong>tnehmer/-in das<br />
Recht, an sogenannten Bildungsurlaubsveranstaltungen zur beruflichen oder politischen Bildung<br />
teilzunehmen. Das bedeutet eine jährliche 3-5-tägige bezahlte Freistellung von der Ar<strong>bei</strong>t zu<br />
Weiterbildungszwecken. Diese Freistellung wird zusätzlich zum Jahresurlaub gewährt. Bedingung<br />
ist allerdings, dass es sich da<strong>bei</strong> um anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltungen handelt,<br />
die einen Bezug zu Ihrem Beruf besitzen oder zur politischen Bildung gehören. Diese Bedingungen<br />
<strong>werden</strong> vom Marie-Juchacz-Bildungswerk erfüllt.<br />
Die als Bildungsurlaub anerkannten Seminare sind gekennzeichnet (AWbG). Sollten <strong>Sie</strong> eine<br />
dieser Veranstaltungen besuchen wollen, so melden <strong>Sie</strong> sich bitte frühzeitig an, damit <strong>Sie</strong> <strong>bei</strong><br />
Ihrem Ar<strong>bei</strong>tgeber mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Teilnahme beantragen<br />
<strong>können</strong>. Die schriftliche Teilnahmebestätigung mit der vorläufigen Ar<strong>bei</strong>tgeberbescheinigung<br />
erhalten <strong>Sie</strong> von <strong>uns</strong> unmittelbar nach Ihrer Anmeldung zum Seminar. Die detaillierte Teilnahmebescheinigung<br />
mit der endgültigen Ar<strong>bei</strong>tgeberbescheinigung hingegen zum Seminar-Ende.<br />
/ Prämiengutschein<br />
Die Landesregierung in NRW unterstützt seit zweieinhalb Jahren berufliche Weiterbildung mit<br />
dem Bildungsscheck. Für eine Weiterbildungsmaßnahme zahlt das Land maximal 500 Euro aus<br />
dem Europäischen Sozialfond.Zur Zeit ändert das Land die Zugangsvoraussetzungen. Bitte<br />
informieren <strong>Sie</strong> sich direkt über die Seite des Ministeriums www.bildungsscheck.de, oder über<br />
die ortsansässigen Beratungsstellen – z. B. in Bergheim die VHS, Frau Bermann-Klein, 02271<br />
476019<br />
<strong>Sie</strong> erkennen die förderungsfähigen Seminare in <strong>uns</strong>rem Heft an dem Hinweis „Bildungsscheck“.<br />
Die Bildungsprämie bietet drei neue Finanzierungsmöglichkeiten zur Finanzierung von individueller<br />
beruflicher, <strong>nicht</strong> betrieblicher Weiterbildung (Weiterbildungsdarlehen, Weiterbildungssparen<br />
und der Prämiengutschein). <strong>Sie</strong> gilt im Gegensatz zu Bildungsgutschein bundesweit, auch für<br />
Mitar<strong>bei</strong>ter/-innen von Großunternehmen und des öffentlichen Dienstes. Die genauen Bestimmungen<br />
<strong>werden</strong> derzeit festgelegt. Bitte informieren <strong>Sie</strong> sich weiter www.bildungspraemie.info