Reich werden … … können Sie bei uns nicht! - AWO Rhein-Erft ...
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Ansprechpartnerinnen: Helga Kube 02271 603-11<br />
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VORTRAG: PATIENTENVERFÜGUNG<br />
Insbesondere für haupt- und nebenamtlich tätige Betreuerinnen<br />
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung<br />
für den (späteren) Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit mehr bestehen wird.<br />
Eine schriftliche, hinreichend konkrete Patientenverfügung gilt durch eine<br />
Neuregelung im BGB als verbindlich.<br />
Die Referentin gibt fundierte Informationen zur Verfügung, insbesondere auch in<br />
Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht. Im Vordergrund steht die Vermeidung<br />
einer gerichtlichen Betreuung.<br />
Euskirchen, <strong>AWO</strong>, Peter-Simons-Str. 44<br />
Leitung: Marion Kuschek, Rechtspflegerin Amtsgericht Euskirchen<br />
AM 850A Mo. 14:00 - 15:30 Uhr 01.03. € 5,00<br />
VORTRAG: NEUERUNGEN IM BETREUUNGSRECHT<br />
Insbesondere für haupt- und nebenamtlich tätige Betreuerinnen<br />
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten<br />
der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz auch Familienverfahrensgesetz (FamFG),<br />
betrifft die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen.<br />
Bei diesem Vortrag liegt der Focus auf den Auswirkungen für das Betreuungsrecht,<br />
insbesonderer der Vermögensanlage und der Freigaben.<br />
Euskirchen, <strong>AWO</strong>, Peter-Simons-Str. 44<br />
Leitung: Marion Kuschek, Rechtspflegerin Amtsgericht Euskirchen<br />
AM 851A Mo. 14:00 - 15:30 Uhr 19.04. € 5,00<br />
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