Merkblatt Kreislaufwirtschaftsgesetz - Transporteure
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Tragen Sie hier die sog. Landeskenner ein. Dies sind:<br />
A Schleswig-Holstein<br />
B Hamburg<br />
C Niedersachsen<br />
D Bremen<br />
E Nordrhein-Westfalen<br />
F Hessen<br />
G Rheinland-Pfalz<br />
H Baden-Württemberg<br />
I Bayern<br />
K Saarland<br />
L Berlin<br />
M Mecklenburg-Vorpommern<br />
N Sachsen-Anhalt<br />
P Brandenburg<br />
R Thüringen<br />
S Sachsen.<br />
Tragen Sie hier ein, wann und wo Ihr Gewerbe angemeldet wurde. Tragen Sie die Registernummern<br />
(z.B. Gewerberegisternummer) entsprechend ein.<br />
Ist Ihr Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert, machen Sie hier entsprechende<br />
Angaben.<br />
Machen Sie hier Angaben (Name/Vorname, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift sowie Geburtsdatum/-ort)<br />
zum Betriebsinhaber sowie zum gesetzlichen Stellvertreter.<br />
Nur wenn Ihr Unternehmen über eine „für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche<br />
Person“ verfügt, die nicht identisch ist mit dem Betriebsinhaber (s. Punkt 8),<br />
dann werden Angaben abgefragt. Ansonsten bleibt dieses Feld leer.<br />
Tragen Sie hier Ort und Datum ein und unterschreiben Sie Ihren Antrag.<br />
Dieses Feld wird nicht vom Antragsteller ausgefüllt. Hier bestätigt Ihnen später die zuständige<br />
Behörde die erfolgte Anzeige. Falls Sie keine Beförderer- bzw. Maklernummer hatten,<br />
teilt Ihnen die Behörde diese hier mit.<br />
<strong>Merkblatt</strong> zur Einführung der Anzeigepflicht zum 1. Juni 2012 ǀ Stand: 1.Juni 2012 ǀ 16