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Merkblatt Kreislaufwirtschaftsgesetz - Transporteure

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Tragen Sie in diesem Feld die Angaben zu Ihrem Unternehmen ein (Firmenname und Anschrift)<br />

Geben Sie in diesem Feld die Ihnen von ihrer zuständigen Behörde zugeteilte „Beförderernummer“<br />

an. Die Beförderernummer ist 9-stellig und beginnt mit einem länderspezifischen<br />

Großbuchstaben, gefolgt von acht Ziffern.<br />

Falls Sie als Abfallhändler oder Abfallmakler tätig sind, geben Sie in diesem Feld ggf. ihre<br />

Makler- und/oder Händlernummer an. Auch diese wird Ihnen von Ihrer zuständigen Behörde<br />

zugeteilt.<br />

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen tätig sind, kreuzen Sie „Ja“ an. Wenn nicht (z.B.<br />

beim Werksverkehr) entsprechend „Nein“.<br />

Wenn Sie „Ja“ angekreuzt haben, dann machen Sie hier Angaben wann und wo das Gewerbe<br />

angemeldet wurde. Registernummern (z.B. Gewerberegisternummer) werden weiter unten<br />

abgefragt, siehe Punkt 8.<br />

Sind Sie gewerblich tätig, verfügen Sie entweder über eine „GüKG-Genehmigung“ oder über<br />

eine „EU-Lizenz“. In diesem Fall kreuzen Sie „Ja“ an.<br />

Verfügen Sie nicht über solche Lizenzen (z.B. beim Werksverkehr), dann kreuzen Sie „Nein“<br />

an.<br />

Wenn Ihr Unternehmen im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist,<br />

kreuzen Sie „Ja“ an. Ansonsten „Nein“.<br />

Wenn Sie im Feld 7 mit „Ja“ geantwortet haben, dann tragen Sie hier das Registergericht<br />

sowie die entsprechende Registernummer ein (z.B. die Nummer aus dem Handelsregister).<br />

Wenn Ihr Unternehmen Abfälle einsammelt, kreuzen Sie „Ja“ an. Mehrfachnennungen sind<br />

natürlich möglich.<br />

Was ein Sammler ist, definiert § 3 Absatz 10 KrWG: Sammler von Abfällen im Sinne dieses<br />

Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig oder im Rahmen<br />

wirtschaftlicher Unternehmen, das heißt, aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder<br />

wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht auf die Sammlung von Abfällen gerichtet ist, Abfälle sammelt.<br />

Wenn Ihr Unternehmen Abfälle befördert, kreuzen Sie „Ja“ an. Mehrfachnennungen sind natürlich<br />

möglich.<br />

Was ein Beförderer ist, definiert § 3 Absatz 11 KrWG: Beförderer von Abfällen im Sinne dieses<br />

Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig oder im Rahmen<br />

wirtschaftlicher Unternehmen, das heißt, aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder<br />

wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht auf die Beförderung von Abfällen gerichtet ist, Abfälle befördert.<br />

Wenn Ihr Unternehmen mit Abfällen handelt, kreuzen Sie „Ja“ an. Mehrfachnennungen sind<br />

natürlich möglich.<br />

Was ein Händler ist, definiert § 3 Absatz 12 KrWG: Händler von Abfällen im Sinne dieses<br />

Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig oder im Rahmen<br />

wirtschaftlicher Unternehmen, das heißt, aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder<br />

wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht auf das Handeln mit Abfällen gerichtet ist, oder öffentlicher<br />

Einrichtungen in eigener Verantwortung Abfälle erwirbt und weiterveräußert; die Erlangung<br />

der tatsächlichen Sachherrschaft über die Abfälle ist hierfür nicht erforderlich.<br />

Wenn Ihr Unternehmen mit Abfällen makelt, kreuzen Sie „Ja“ an. Mehrfachnennungen sind<br />

natürlich möglich.<br />

Was ein Makler ist, definiert § 3 Absatz 13 KrWG: Makler von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes<br />

ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher<br />

Unternehmen, das heißt, aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen<br />

Tätigkeit, die nicht auf das Makeln von Abfällen gerichtet ist, oder öffentlicher<br />

Einrichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen für Dritte sorgt; die Erlangung der tatsächlichen<br />

Sachherrschaft über die Abfälle ist hierfür nicht erforderlich.<br />

Ist Ihr Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert, kreuzen Sie „Ja“ an. Ansonsten<br />

„Nein“.<br />

Hier wird gewünscht, dass Sie Ihr Unternehmen kurz beschreiben. Dies könnte so aussehen:<br />

„Die Firma X. wurde im Jahr 19.. gegründet. Das familiengeführte Unternehmen verfügt derzeit<br />

über x Fahrzeuge. Die Firma ist im Bereich... (z.B. Umzug, Belieferung, etc) tätig. In<br />

diesem Zusammenhang werden leere Kartonagen sowie leere Verpackungen zurückgenommen.“<br />

<strong>Merkblatt</strong> zur Einführung der Anzeigepflicht zum 1. Juni 2012 ǀ Stand: 1.Juni 2012 ǀ 19

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