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Konzentration im Energiesektor - Bund

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ment für andere Marktteilnehmer verschlossen ist.<br />

Der Neubau von AKW ist per Gesetz ausgeschlossen,<br />

für ein Braunkohlekraftwerk würde ein eigenes Braunkohleabbaugebiet<br />

benötigt werden, da Braunkohle<br />

nicht am Markt gehandelt wird und lukrative Standorte<br />

für neue Wasserkraftwerke sind in Deutschland<br />

nicht mehr vorhanden.<br />

Die Monopolkommission stellt dazu fest: „Im Strombereich<br />

haben Zusammenschlüsse die horizontale<br />

<strong>Konzentration</strong> auf der Verbundebene beträchtlich<br />

erhöht und die <strong>im</strong>plizite Verhaltenskoordination<br />

zwischen den vier verbliebenen Unternehmen vereinfacht.<br />

Mit der Zunahme der <strong>Konzentration</strong> haben sich<br />

auch die Spielräume zur manipulativen Beein flussung<br />

der Stromgroßhandelsmärkte durch einseitige<br />

Maßnahmen eines einzelnen Verbundunternehmens<br />

drastisch vergrößert.“ 38<br />

Die einzige Entwicklung, die den marktbeherrschenden<br />

Kapitalfigurationen Sorge bereiten kann, ist der<br />

Ausbau der regenerativen Energien. Hier sind die<br />

großen Vier kaum engagiert. Die kleinen Stromerzeuger<br />

haben bis 2006, befördert durch das Erneuerbare<br />

Energien Gesetz 20,6 GW Windkraft, 2,7 GW Photovoltaik-<br />

und 2,7 GW Biomasseanlagen installiert. Vor<br />

allem die Windkraft führt so zu einer Abschwächung<br />

des <strong>Konzentration</strong>sprozesses, allerdings nur wenn<br />

man die Gesamtstromkapazitäten betrachtet, Windenergie<br />

gehört nicht zum Grundlastbereich.<br />

3.5. Regionalversorger und Stadtwerke<br />

Bereits vor der Abschaffung von Demarkationen und<br />

exklusiven Konzessionen begannen die Verbundunternehmen<br />

und die Ferngasunternehmen durch Kauf von<br />

Anteilen an regionalen und lokalen Energiever sorgern<br />

ihre Wettbewerbsposition für die Zeit nach der Liberalisierung<br />

zu sichern. Nachdem das Konstrukt der langjährigen<br />

Lieferverträge rechtlich beanstandbar geworden<br />

war, sicherte man sich den Absatz von Strom und<br />

Gas über Beteiligungen an Regionalversorgern und<br />

Stadtwerken ab. „Praktisch alle großen europäischen<br />

Energiekonzerne haben eine vertikale Expansionspolitik<br />

betrieben, die unter ordnungspolitischem Blickwinkel<br />

nur noch als Wettbewerb um Beteiligungen und<br />

nicht mehr als Wettbewerb auf den angestammten<br />

Märkten für Strom und Gas zu bezeichnen ist.“ 39<br />

Auch wenn der VDEW nach wie vor von 1.100 bis<br />

1.200 Unternehmen spricht, die am Einzelhandelsmarkt<br />

für Strom teilnehmen, haben sich die Besitzstrukturen<br />

gravierend verändert. Viele kommunale<br />

Versorgungsunternehmen wurden inzwischen anteilig<br />

oder komplett verkauft. Eine Untersuchung des difu-<br />

Institutes 2003 ermittelte, dass <strong>im</strong> <strong>Energiesektor</strong><br />

noch 29 % der kommunalen Beteiligungsunternehmen<br />

entweder direkt oder indirekt zu 100 % in kommuna-<br />

38<br />

16. Hauptgutachten der Monopolkommission 2004/2005, Drucksache<br />

16/2460, S. 59.<br />

39<br />

Klaue, Siegfried / Schwintowski, Hans-Peter, a.a.O, S. 11.<br />

lem Besitz seien, bei 54 % halte die Kommune mehr<br />

als 50 %, bei 17 % ist sie nur noch Minderheitsgesellschafterin.<br />

„E.ON hat 193 Minderheitsbeteiligungen an regionalen<br />

Stromversorgern (unter anderem Stadtwerke).<br />

RWE besitzt 71, EnBW 40 und Vattenfall<br />

Europe zehn.“ 40 „Die meisten solcher EVU sind <strong>im</strong><br />

angestammten Versorgungsgebiet des jeweiligen<br />

Duopolisten tätig. Die Mehrheitsgesellschafter sind<br />

überwiegend Kommunen, die in den Organen der<br />

EVU normalerweise mit politischen Mandatsträgern<br />

der Kommunen vertreten sind. Die Minderheitsgesellschafter<br />

haben in solchen Fällen aufgrund ihrer unabweisbaren<br />

Sach- und Fachkompetenz ein höheres<br />

Gewicht, als ihnen auf Grund des Minderheitsanteils<br />

zukommt.” 41<br />

Das <strong>Bund</strong>eskartellamt hat 2001/2002 begonnen,<br />

die vertikale Integration verschärft unter Aufsicht zu<br />

nehmen und nicht erst bei einem Anteilserwerb von<br />

20 % von einem anmeldungspflichtigen Anteilserwerb<br />

auszugehen, „(…) in Hinblick darauf, dass Beteiligungen<br />

an Weiterverteiler-Kunden auch bei relativ niedriger<br />

Beteiligungshöhe kaum als Finanzbe teiligungen,<br />

sondern i.d.R. als strategische „wettbewerblich erheblichen<br />

Einfluss“ vermittelnde Beteiligungen anzusehen<br />

sind (…)“. 42 Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung<br />

stellt fest, dass das verschärfte Vorgehen<br />

des <strong>Bund</strong>eskartellamtes Wirkung gezeigt habe. „Bis<br />

Ende 2003 erwarben sie (E.ON und RWE, Anm. d.<br />

Verf.) über 130 Beteiligungen auf der Lokalversorgerebene,<br />

meist innerhalb der eigenen Verbundnetzgebiete.<br />

(…) Gleichwohl ist mit der Veränderung der<br />

kartellbehördlichen Fusionskontrollpolitik die Zahl<br />

der Zusammenschlüsse stark zurückgegangen. Die<br />

ZEPHYR-Datenbank erfasst zwischen 2004 und 2007<br />

nur acht vollzogene Anteilerwerbe der vier Verbundunternehmen<br />

an lokalen Energieversorgern.“ 43<br />

Untersagungen wurden ausgesprochen gegen den<br />

Erwerb von 33 % an den Stadtwerke Eschwege durch<br />

die zum E.ON-Konzern gehörende EAM Energie AG,<br />

ein Beschluss, der <strong>im</strong> Juni vom OLG Düsseldorf bestätigt<br />

wurde, der Übernahme von 49,9 % an den Stadtwerken<br />

Lübeck durch E.ON Hanse AG (rechtskräftig),<br />

sowie die Übernahme der SaarFerngas AG durch<br />

RWE (12.3.07 untersagt, dagegen ist Beschwerde<br />

eingelegt). Weitere Vorhaben wurden <strong>im</strong> Vorfeld einer<br />

eventuell negativen Entscheidung des Kartellamtes<br />

aufgegeben.<br />

Umso mehr erstaunt die Freigabe der Übernahme von<br />

bis zu 25 % an dem aus der Fusion der Stadtwerke<br />

Krefeld und Neuss entstehenden Versorgers durch<br />

40<br />

Sondergutachten der Monopolkommission, a.a.O., S.54.<br />

41<br />

Klaue, Siegfried / Schwintowski, Hans-Peter, a.a.O., S. 11.<br />

42<br />

Bericht des <strong>Bund</strong>eskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren<br />

2001/2002 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem<br />

Aufgabengebiet, Drucksache 15/1226.<br />

43<br />

Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH: M & A<br />

Report Oktober 2007, S.4.<br />

21

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