Konzentration im Energiesektor - Bund
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ment für andere Marktteilnehmer verschlossen ist.<br />
Der Neubau von AKW ist per Gesetz ausgeschlossen,<br />
für ein Braunkohlekraftwerk würde ein eigenes Braunkohleabbaugebiet<br />
benötigt werden, da Braunkohle<br />
nicht am Markt gehandelt wird und lukrative Standorte<br />
für neue Wasserkraftwerke sind in Deutschland<br />
nicht mehr vorhanden.<br />
Die Monopolkommission stellt dazu fest: „Im Strombereich<br />
haben Zusammenschlüsse die horizontale<br />
<strong>Konzentration</strong> auf der Verbundebene beträchtlich<br />
erhöht und die <strong>im</strong>plizite Verhaltenskoordination<br />
zwischen den vier verbliebenen Unternehmen vereinfacht.<br />
Mit der Zunahme der <strong>Konzentration</strong> haben sich<br />
auch die Spielräume zur manipulativen Beein flussung<br />
der Stromgroßhandelsmärkte durch einseitige<br />
Maßnahmen eines einzelnen Verbundunternehmens<br />
drastisch vergrößert.“ 38<br />
Die einzige Entwicklung, die den marktbeherrschenden<br />
Kapitalfigurationen Sorge bereiten kann, ist der<br />
Ausbau der regenerativen Energien. Hier sind die<br />
großen Vier kaum engagiert. Die kleinen Stromerzeuger<br />
haben bis 2006, befördert durch das Erneuerbare<br />
Energien Gesetz 20,6 GW Windkraft, 2,7 GW Photovoltaik-<br />
und 2,7 GW Biomasseanlagen installiert. Vor<br />
allem die Windkraft führt so zu einer Abschwächung<br />
des <strong>Konzentration</strong>sprozesses, allerdings nur wenn<br />
man die Gesamtstromkapazitäten betrachtet, Windenergie<br />
gehört nicht zum Grundlastbereich.<br />
3.5. Regionalversorger und Stadtwerke<br />
Bereits vor der Abschaffung von Demarkationen und<br />
exklusiven Konzessionen begannen die Verbundunternehmen<br />
und die Ferngasunternehmen durch Kauf von<br />
Anteilen an regionalen und lokalen Energiever sorgern<br />
ihre Wettbewerbsposition für die Zeit nach der Liberalisierung<br />
zu sichern. Nachdem das Konstrukt der langjährigen<br />
Lieferverträge rechtlich beanstandbar geworden<br />
war, sicherte man sich den Absatz von Strom und<br />
Gas über Beteiligungen an Regionalversorgern und<br />
Stadtwerken ab. „Praktisch alle großen europäischen<br />
Energiekonzerne haben eine vertikale Expansionspolitik<br />
betrieben, die unter ordnungspolitischem Blickwinkel<br />
nur noch als Wettbewerb um Beteiligungen und<br />
nicht mehr als Wettbewerb auf den angestammten<br />
Märkten für Strom und Gas zu bezeichnen ist.“ 39<br />
Auch wenn der VDEW nach wie vor von 1.100 bis<br />
1.200 Unternehmen spricht, die am Einzelhandelsmarkt<br />
für Strom teilnehmen, haben sich die Besitzstrukturen<br />
gravierend verändert. Viele kommunale<br />
Versorgungsunternehmen wurden inzwischen anteilig<br />
oder komplett verkauft. Eine Untersuchung des difu-<br />
Institutes 2003 ermittelte, dass <strong>im</strong> <strong>Energiesektor</strong><br />
noch 29 % der kommunalen Beteiligungsunternehmen<br />
entweder direkt oder indirekt zu 100 % in kommuna-<br />
38<br />
16. Hauptgutachten der Monopolkommission 2004/2005, Drucksache<br />
16/2460, S. 59.<br />
39<br />
Klaue, Siegfried / Schwintowski, Hans-Peter, a.a.O, S. 11.<br />
lem Besitz seien, bei 54 % halte die Kommune mehr<br />
als 50 %, bei 17 % ist sie nur noch Minderheitsgesellschafterin.<br />
„E.ON hat 193 Minderheitsbeteiligungen an regionalen<br />
Stromversorgern (unter anderem Stadtwerke).<br />
RWE besitzt 71, EnBW 40 und Vattenfall<br />
Europe zehn.“ 40 „Die meisten solcher EVU sind <strong>im</strong><br />
angestammten Versorgungsgebiet des jeweiligen<br />
Duopolisten tätig. Die Mehrheitsgesellschafter sind<br />
überwiegend Kommunen, die in den Organen der<br />
EVU normalerweise mit politischen Mandatsträgern<br />
der Kommunen vertreten sind. Die Minderheitsgesellschafter<br />
haben in solchen Fällen aufgrund ihrer unabweisbaren<br />
Sach- und Fachkompetenz ein höheres<br />
Gewicht, als ihnen auf Grund des Minderheitsanteils<br />
zukommt.” 41<br />
Das <strong>Bund</strong>eskartellamt hat 2001/2002 begonnen,<br />
die vertikale Integration verschärft unter Aufsicht zu<br />
nehmen und nicht erst bei einem Anteilserwerb von<br />
20 % von einem anmeldungspflichtigen Anteilserwerb<br />
auszugehen, „(…) in Hinblick darauf, dass Beteiligungen<br />
an Weiterverteiler-Kunden auch bei relativ niedriger<br />
Beteiligungshöhe kaum als Finanzbe teiligungen,<br />
sondern i.d.R. als strategische „wettbewerblich erheblichen<br />
Einfluss“ vermittelnde Beteiligungen anzusehen<br />
sind (…)“. 42 Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung<br />
stellt fest, dass das verschärfte Vorgehen<br />
des <strong>Bund</strong>eskartellamtes Wirkung gezeigt habe. „Bis<br />
Ende 2003 erwarben sie (E.ON und RWE, Anm. d.<br />
Verf.) über 130 Beteiligungen auf der Lokalversorgerebene,<br />
meist innerhalb der eigenen Verbundnetzgebiete.<br />
(…) Gleichwohl ist mit der Veränderung der<br />
kartellbehördlichen Fusionskontrollpolitik die Zahl<br />
der Zusammenschlüsse stark zurückgegangen. Die<br />
ZEPHYR-Datenbank erfasst zwischen 2004 und 2007<br />
nur acht vollzogene Anteilerwerbe der vier Verbundunternehmen<br />
an lokalen Energieversorgern.“ 43<br />
Untersagungen wurden ausgesprochen gegen den<br />
Erwerb von 33 % an den Stadtwerke Eschwege durch<br />
die zum E.ON-Konzern gehörende EAM Energie AG,<br />
ein Beschluss, der <strong>im</strong> Juni vom OLG Düsseldorf bestätigt<br />
wurde, der Übernahme von 49,9 % an den Stadtwerken<br />
Lübeck durch E.ON Hanse AG (rechtskräftig),<br />
sowie die Übernahme der SaarFerngas AG durch<br />
RWE (12.3.07 untersagt, dagegen ist Beschwerde<br />
eingelegt). Weitere Vorhaben wurden <strong>im</strong> Vorfeld einer<br />
eventuell negativen Entscheidung des Kartellamtes<br />
aufgegeben.<br />
Umso mehr erstaunt die Freigabe der Übernahme von<br />
bis zu 25 % an dem aus der Fusion der Stadtwerke<br />
Krefeld und Neuss entstehenden Versorgers durch<br />
40<br />
Sondergutachten der Monopolkommission, a.a.O., S.54.<br />
41<br />
Klaue, Siegfried / Schwintowski, Hans-Peter, a.a.O., S. 11.<br />
42<br />
Bericht des <strong>Bund</strong>eskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren<br />
2001/2002 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem<br />
Aufgabengebiet, Drucksache 15/1226.<br />
43<br />
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH: M & A<br />
Report Oktober 2007, S.4.<br />
21