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INFO 1/2002 - Institute for Theoretical Physics

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BUKO-Info Spezial "Unilex"<br />

Possaner-Preis<br />

Silvia Ulrich<br />

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,<br />

sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Es ist für mich eine große Ehre, heute mit dem Gabriele<br />

Possanner-Staatspreis ausgezeichnet worden zu sein. Ich<br />

freue mich sehr über diese offizielle Anerkennung meiner<br />

bisherigen Arbeit. Ich darf an dieser Stelle auch imNamen von<br />

FrauDr. Holzleithner und Frau Dr. JaroschDank sagen für die<br />

Würdigung ihrer wissenschaftlichen Leistungen durch die<br />

Gabriele Possanner-Förderungspreise.<br />

Es ist ein schönes Gefühl zu wissen, dass ich vor vielen Jahren<br />

dierichtige Entscheidung getroffen habe, nämlich Gleichheitsfragen<br />

zum Schwerpunkt meiner rechtswissenschaftlichen<br />

Arbeit zum machen. Das hat mir zwar das akademische Leben<br />

nicht immer leicht gemacht, aber ich hatte auch die Gelegenheit,<br />

mit dieser Heraus<strong>for</strong>derung zu wachsen. Ich danke allen,<br />

die mir innerhalb und außerhalb der Universität auf diesem<br />

Weg hilfreich zur Seite gestanden sind. Mein besonderer<br />

Dank gilt Frau Univ.-Prof. Dr. Ursula Floßmann [Institut für<br />

Rechtsgeschichte, Universität Linz], die mir in ihrer wissenschaftlichen<br />

Arbeit und in ihrem Engagement immer ein<br />

großes Vorbild war. Und mein Dank gilt auch Herrn Univ.-<br />

Prof. Dr. Christian Brünner [Institut für Öffentliches Recht,<br />

Rektor der Karl-Franzens-Universität Graz 1985-1989], der<br />

meine Arbeit von Beginn an als wichtigen Beitrag sowohl für<br />

das Fach als auch für die Abteilung gesehen hat.<br />

Die heutige Verleihung des Staatspreises und der Gabriele<br />

Possanner Förderungspreise hat jedoch auch eine grundsätzliche<br />

Dimension, die weit über die persönliche Ebene<br />

hinausweist. Mit diesen Verleihungsakten ist auch ein wichtiges<br />

Zeichen der Anerkennung einer neuen Forschungsrichtung<br />

gesetzt, nämlich der feministischen Rechtswissenschaft,<br />

die an den juridischen Fakultäten noch keineswegs<br />

selbstverständlich ist. Es ist dies eine Forschungsausrichtung,<br />

die u.a. durch drei wesentliche Elemente charakterisiert<br />

werden kann: Durch die kritische Analyse der Kategorie<br />

„Geschlecht` im Recht und in der Rechtsanwendung,<br />

durch die Einbeziehung der Lebensrealität von Frauen in die<br />

Rechtskritik, und durch die kritische Reflexion von rechtspositivistischen<br />

Grundannahmen wie „Objektivität` oder<br />

„Neutralität` des Rechts. Ich habe in meiner Arbeit immer<br />

wieder versucht, die frauenfeindliche Definitions- und<br />

Gestaltungsmacht von Recht aufzuzeigen. Aber genauso<br />

sehr hat es mich auch immer interessiert, die Möglichkeiten<br />

des Rechts zur Herstellung von geschlechtergerechten Lebensverhältnissen<br />

auszuloten. Gerade an den Universitäten<br />

ist in den letzten zehn Jahren auf der rechtlichen Ebene sehr<br />

viel geschehen und ich bin stolz darauf, dass ich als<br />

Rechtswissenschafterin zu diesen wichtigen frauenpolitischen<br />

Veränderungen beitragen konnte. So wurde etwa<br />

mit den Arbeitskreisen für Gleichbehandlungsfragen ein<br />

effektives Rechtsschutzsystem gegen geschlechtsspezifische<br />

Diskriminierungen etabliert, und es wurden auch vielfältige<br />

Maßnahmen der Frauenförderung rechtlich und institutionell<br />

verankert. Ich sehe den heutigen Staatspreis als Ermutigung<br />

und ernsthafte Verpflichtung, auch weiterhin für die<br />

Schaffung geschlechterdemokratischer Strukturen, insbesondere<br />

auch an den Universitäten, einzutreten. Erlauben Sie<br />

mir daher - gerade aus dieser Verpflichtung heraus - ein paar<br />

Worte zur geplanten Vollrechtsfähigkeit der Universitäten zu<br />

sagen:<br />

Es besteht die große Sorge, dass vieles von dem, was in den<br />

letzten zehn Jahren an leistungsfähigen rechtlichen Strukturen<br />

erarbeitet worden ist, mit dieser Re<strong>for</strong>m wieder aufgegeben<br />

wird. Lassen Sie mich nur zwei zentrale Aspekte nennen:<br />

Die Beibehaltung von Rechtsschutzeinrichtungen für Frauen<br />

macht nur Sinn, wenn diese auch weiterhin mit effektiven<br />

Kontrollinstrumenten ausgestattet bleiben. Und neue Modelle<br />

der Aufgabenbesorgung

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