INFO 1/2002 - Institute for Theoretical Physics
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BUKO-Info Spezial "Unilex"<br />
Possaner-Preis<br />
Silvia Ulrich<br />
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,<br />
sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Es ist für mich eine große Ehre, heute mit dem Gabriele<br />
Possanner-Staatspreis ausgezeichnet worden zu sein. Ich<br />
freue mich sehr über diese offizielle Anerkennung meiner<br />
bisherigen Arbeit. Ich darf an dieser Stelle auch imNamen von<br />
FrauDr. Holzleithner und Frau Dr. JaroschDank sagen für die<br />
Würdigung ihrer wissenschaftlichen Leistungen durch die<br />
Gabriele Possanner-Förderungspreise.<br />
Es ist ein schönes Gefühl zu wissen, dass ich vor vielen Jahren<br />
dierichtige Entscheidung getroffen habe, nämlich Gleichheitsfragen<br />
zum Schwerpunkt meiner rechtswissenschaftlichen<br />
Arbeit zum machen. Das hat mir zwar das akademische Leben<br />
nicht immer leicht gemacht, aber ich hatte auch die Gelegenheit,<br />
mit dieser Heraus<strong>for</strong>derung zu wachsen. Ich danke allen,<br />
die mir innerhalb und außerhalb der Universität auf diesem<br />
Weg hilfreich zur Seite gestanden sind. Mein besonderer<br />
Dank gilt Frau Univ.-Prof. Dr. Ursula Floßmann [Institut für<br />
Rechtsgeschichte, Universität Linz], die mir in ihrer wissenschaftlichen<br />
Arbeit und in ihrem Engagement immer ein<br />
großes Vorbild war. Und mein Dank gilt auch Herrn Univ.-<br />
Prof. Dr. Christian Brünner [Institut für Öffentliches Recht,<br />
Rektor der Karl-Franzens-Universität Graz 1985-1989], der<br />
meine Arbeit von Beginn an als wichtigen Beitrag sowohl für<br />
das Fach als auch für die Abteilung gesehen hat.<br />
Die heutige Verleihung des Staatspreises und der Gabriele<br />
Possanner Förderungspreise hat jedoch auch eine grundsätzliche<br />
Dimension, die weit über die persönliche Ebene<br />
hinausweist. Mit diesen Verleihungsakten ist auch ein wichtiges<br />
Zeichen der Anerkennung einer neuen Forschungsrichtung<br />
gesetzt, nämlich der feministischen Rechtswissenschaft,<br />
die an den juridischen Fakultäten noch keineswegs<br />
selbstverständlich ist. Es ist dies eine Forschungsausrichtung,<br />
die u.a. durch drei wesentliche Elemente charakterisiert<br />
werden kann: Durch die kritische Analyse der Kategorie<br />
„Geschlecht` im Recht und in der Rechtsanwendung,<br />
durch die Einbeziehung der Lebensrealität von Frauen in die<br />
Rechtskritik, und durch die kritische Reflexion von rechtspositivistischen<br />
Grundannahmen wie „Objektivität` oder<br />
„Neutralität` des Rechts. Ich habe in meiner Arbeit immer<br />
wieder versucht, die frauenfeindliche Definitions- und<br />
Gestaltungsmacht von Recht aufzuzeigen. Aber genauso<br />
sehr hat es mich auch immer interessiert, die Möglichkeiten<br />
des Rechts zur Herstellung von geschlechtergerechten Lebensverhältnissen<br />
auszuloten. Gerade an den Universitäten<br />
ist in den letzten zehn Jahren auf der rechtlichen Ebene sehr<br />
viel geschehen und ich bin stolz darauf, dass ich als<br />
Rechtswissenschafterin zu diesen wichtigen frauenpolitischen<br />
Veränderungen beitragen konnte. So wurde etwa<br />
mit den Arbeitskreisen für Gleichbehandlungsfragen ein<br />
effektives Rechtsschutzsystem gegen geschlechtsspezifische<br />
Diskriminierungen etabliert, und es wurden auch vielfältige<br />
Maßnahmen der Frauenförderung rechtlich und institutionell<br />
verankert. Ich sehe den heutigen Staatspreis als Ermutigung<br />
und ernsthafte Verpflichtung, auch weiterhin für die<br />
Schaffung geschlechterdemokratischer Strukturen, insbesondere<br />
auch an den Universitäten, einzutreten. Erlauben Sie<br />
mir daher - gerade aus dieser Verpflichtung heraus - ein paar<br />
Worte zur geplanten Vollrechtsfähigkeit der Universitäten zu<br />
sagen:<br />
Es besteht die große Sorge, dass vieles von dem, was in den<br />
letzten zehn Jahren an leistungsfähigen rechtlichen Strukturen<br />
erarbeitet worden ist, mit dieser Re<strong>for</strong>m wieder aufgegeben<br />
wird. Lassen Sie mich nur zwei zentrale Aspekte nennen:<br />
Die Beibehaltung von Rechtsschutzeinrichtungen für Frauen<br />
macht nur Sinn, wenn diese auch weiterhin mit effektiven<br />
Kontrollinstrumenten ausgestattet bleiben. Und neue Modelle<br />
der Aufgabenbesorgung