SPEZIAL- MANTEL- TARIFVERTRAG - DEHOGA Niedersachsen
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Spezial-Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Seite 10<br />
3. Sachbezugswerte<br />
Arbeitnehmer/innen, die an einem unentgeltlichen und zusätzlich zum vereinbarten<br />
Arbeitsentgelt freiwillig gewährten Essen auf eigenen Wunsch arbeitstäglich<br />
teilnehmen, haben auf den jeweils gültigen Sachbezugswert der<br />
Mahlzeit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.<br />
Soweit die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 EStG (vgl. LStR 90 Nr. 32 - Belegschaftsrabatt)<br />
zutreffen, entfällt die Steuerpflicht der Sachbezugswerte je<br />
nach Vereinbarung mit dem Betriebsstättenfinanzamt teilweise oder vollständig.<br />
4. Berechnung des Stundenverdienstes<br />
Der Stundenlohn errechnet sich mit 1/171 der tariflichen Monatsvergütung für<br />
Vollzeitbeschäftigte gemäß § 6 des gültigen Entgelttarifvertrages. Zuschläge<br />
werden je Stunde mit 1/171 des Tarifentgeltes berechnet.<br />
§ 6 Arbeitsbefreiung, Arbeitsunterbrechung<br />
1. Anlässe von Arbeitsbefreiung<br />
1.1 Alle Arbeitnehmer/innen werden aus den folgenden Anlässen unter<br />
Fortzahlung ihrer Bezüge von der Arbeit freigestellt:<br />
a. 2 Tage bei Eheschließung des/der Arbeitnehmer(s)/in<br />
b. 2 Tage bei Eheschließung seiner/ihrer Kinder<br />
c. 2 Tage bei silberner oder goldener Hochzeit des/der<br />
Arbeitnehmer(s)/in<br />
d. 2 Tage beim Tod eines Kindes oder eines Elternteils des/der<br />
Arbeitnehmer(s)/in<br />
e. 2 Tage beim Tod des Ehegatten des/der Arbeitnehmer(s)/in<br />
oder eines Elternteils des Ehegatten<br />
f. 1 Tag bei Entbindung der Ehefrau des Arbeitnehmers oder<br />
Partnerin in häuslicher Gemeinschaft<br />
g. 1 Tag bei Wohnungswechsel (Umzug) von Arbeitnehmer(n)/<br />
-innen mit eigenem Hausstand am Ort<br />
h. 2 Tage bei Wohnungswechsel (Umzug) von Arbeitnehmer(n)/<br />
-innen mit eigenem Hausstand außerhalb der Wohnsitzgemeinde.