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SPEZIAL- MANTEL- TARIFVERTRAG - DEHOGA Niedersachsen

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Spezial-Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Seite 10<br />

3. Sachbezugswerte<br />

Arbeitnehmer/innen, die an einem unentgeltlichen und zusätzlich zum vereinbarten<br />

Arbeitsentgelt freiwillig gewährten Essen auf eigenen Wunsch arbeitstäglich<br />

teilnehmen, haben auf den jeweils gültigen Sachbezugswert der<br />

Mahlzeit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.<br />

Soweit die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 EStG (vgl. LStR 90 Nr. 32 - Belegschaftsrabatt)<br />

zutreffen, entfällt die Steuerpflicht der Sachbezugswerte je<br />

nach Vereinbarung mit dem Betriebsstättenfinanzamt teilweise oder vollständig.<br />

4. Berechnung des Stundenverdienstes<br />

Der Stundenlohn errechnet sich mit 1/171 der tariflichen Monatsvergütung für<br />

Vollzeitbeschäftigte gemäß § 6 des gültigen Entgelttarifvertrages. Zuschläge<br />

werden je Stunde mit 1/171 des Tarifentgeltes berechnet.<br />

§ 6 Arbeitsbefreiung, Arbeitsunterbrechung<br />

1. Anlässe von Arbeitsbefreiung<br />

1.1 Alle Arbeitnehmer/innen werden aus den folgenden Anlässen unter<br />

Fortzahlung ihrer Bezüge von der Arbeit freigestellt:<br />

a. 2 Tage bei Eheschließung des/der Arbeitnehmer(s)/in<br />

b. 2 Tage bei Eheschließung seiner/ihrer Kinder<br />

c. 2 Tage bei silberner oder goldener Hochzeit des/der<br />

Arbeitnehmer(s)/in<br />

d. 2 Tage beim Tod eines Kindes oder eines Elternteils des/der<br />

Arbeitnehmer(s)/in<br />

e. 2 Tage beim Tod des Ehegatten des/der Arbeitnehmer(s)/in<br />

oder eines Elternteils des Ehegatten<br />

f. 1 Tag bei Entbindung der Ehefrau des Arbeitnehmers oder<br />

Partnerin in häuslicher Gemeinschaft<br />

g. 1 Tag bei Wohnungswechsel (Umzug) von Arbeitnehmer(n)/<br />

-innen mit eigenem Hausstand am Ort<br />

h. 2 Tage bei Wohnungswechsel (Umzug) von Arbeitnehmer(n)/<br />

-innen mit eigenem Hausstand außerhalb der Wohnsitzgemeinde.

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