SPEZIAL- MANTEL- TARIFVERTRAG - DEHOGA Niedersachsen
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Spezial-Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Seite 6<br />
Wird die Beschäftigung über die vereinbarte Probezeit ohne besondere Vereinbarung<br />
hinaus fortgesetzt, so gilt ein Arbeitsverhältnis von unbefristeter<br />
Dauer als vereinbart. Wird es nicht fortgesetzt, so soll den Arbeitnehmer(n)/<br />
-innen mindestens 7 Tage vor Ablauf der Befristung des Arbeitsverhältnisses<br />
hiervon schriftlich Mitteilung gemacht werden.<br />
4. Arbeitspapiere<br />
Bei der Einstellung hat der/die Arbeitnehmer/in seine/ihre Arbeitspapiere dem<br />
Arbeitgeber auszuhändigen. Der Arbeitgeber hat eingereichte Originalzeugnisse<br />
an den/die Arbeitnehmer/in innerhalb einer Woche zurückzugeben.<br />
5. Arbeitsvertrag<br />
Der Arbeitgeber hat unabhängig vom Nachweisgesetz innerhalb eines<br />
Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen<br />
Arbeitsvertrag zu übergeben, in den mindestens folgende Bedingungen<br />
aufgenommen werden müssen:<br />
- Name und Anschrift der Vertragsparteien<br />
- Arbeitsort<br />
- Bezeichnung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden<br />
Tätigkeit<br />
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts<br />
- die persönlich vereinbarte Arbeitszeit<br />
- Hinweis auf diesen Tarifvertrag.<br />
1. Regelmäßige Arbeitszeit<br />
§ 3 Arbeits- und Ruhezeit<br />
Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 171<br />
Stunden. Sie kann auf 5 bis 10 Stunden pro Tag und monatlich 138 bis 208<br />
Stunden verteilt werden.<br />
Pro Woche sind 2 Ruhetage zu gewähren. Ist dies aus betrieblichen Gründen<br />
nicht möglich, kann innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten für bis zu 4<br />
Wochen die Arbeitszeit auf sechs Tage verteilt werden.<br />
Innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 3 Monaten ist jedoch die durchschnittliche<br />
5-tägige Arbeitswoche einzuhalten.<br />
Darüber hinaus sind pro Kalenderjahr mindestens 15 freie Sonntage zu gewähren;<br />
im Jahr des Ein- und Austritts anteilig.<br />
Der Arbeitgeber hat ein Arbeitszeitkonto auf monatlicher Basis für den/die<br />
einzelne/n Arbeitnehmer/in zu führen, der/die Arbeitnehmer/in hat dies<br />
wöchentlich abzuzeichnen.