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SPEZIAL- MANTEL- TARIFVERTRAG - DEHOGA Niedersachsen

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Spezial-Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Seite 6<br />

Wird die Beschäftigung über die vereinbarte Probezeit ohne besondere Vereinbarung<br />

hinaus fortgesetzt, so gilt ein Arbeitsverhältnis von unbefristeter<br />

Dauer als vereinbart. Wird es nicht fortgesetzt, so soll den Arbeitnehmer(n)/<br />

-innen mindestens 7 Tage vor Ablauf der Befristung des Arbeitsverhältnisses<br />

hiervon schriftlich Mitteilung gemacht werden.<br />

4. Arbeitspapiere<br />

Bei der Einstellung hat der/die Arbeitnehmer/in seine/ihre Arbeitspapiere dem<br />

Arbeitgeber auszuhändigen. Der Arbeitgeber hat eingereichte Originalzeugnisse<br />

an den/die Arbeitnehmer/in innerhalb einer Woche zurückzugeben.<br />

5. Arbeitsvertrag<br />

Der Arbeitgeber hat unabhängig vom Nachweisgesetz innerhalb eines<br />

Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen<br />

Arbeitsvertrag zu übergeben, in den mindestens folgende Bedingungen<br />

aufgenommen werden müssen:<br />

- Name und Anschrift der Vertragsparteien<br />

- Arbeitsort<br />

- Bezeichnung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden<br />

Tätigkeit<br />

- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts<br />

- die persönlich vereinbarte Arbeitszeit<br />

- Hinweis auf diesen Tarifvertrag.<br />

1. Regelmäßige Arbeitszeit<br />

§ 3 Arbeits- und Ruhezeit<br />

Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 171<br />

Stunden. Sie kann auf 5 bis 10 Stunden pro Tag und monatlich 138 bis 208<br />

Stunden verteilt werden.<br />

Pro Woche sind 2 Ruhetage zu gewähren. Ist dies aus betrieblichen Gründen<br />

nicht möglich, kann innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten für bis zu 4<br />

Wochen die Arbeitszeit auf sechs Tage verteilt werden.<br />

Innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 3 Monaten ist jedoch die durchschnittliche<br />

5-tägige Arbeitswoche einzuhalten.<br />

Darüber hinaus sind pro Kalenderjahr mindestens 15 freie Sonntage zu gewähren;<br />

im Jahr des Ein- und Austritts anteilig.<br />

Der Arbeitgeber hat ein Arbeitszeitkonto auf monatlicher Basis für den/die<br />

einzelne/n Arbeitnehmer/in zu führen, der/die Arbeitnehmer/in hat dies<br />

wöchentlich abzuzeichnen.

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