SPEZIAL- MANTEL- TARIFVERTRAG - DEHOGA Niedersachsen
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Spezial-Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Seite 19<br />
§ 12 Haftung<br />
Für Schäden sowie für Verluste von Gegenständen und sonstige Schadensfälle<br />
haftet der/die Arbeitnehmer/in im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und in<br />
den Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung beschränkt<br />
sich in der Regel auf die Höhe des Selbstkostenpreises. Eine über die allgemeinen<br />
gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehende Haftung der Arbeitnehmer/<br />
-innen wird dadurch nicht begründet.<br />
Für eingebrachte Sachen des/der Arbeitnehmer(s)/in haftet der Arbeitgeber im Rahmen<br />
der gesetzlichen Bestimmungen.<br />
1. Beendigungsgründe<br />
§ 13 Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Das Arbeitsverhältnis endet durch:<br />
- Kündigung<br />
Ohne Kündigung:<br />
- durch Aufhebungsvertrag oder<br />
- mit Ablauf der zeitlichen Befristung des Arbeitsvertrages oder<br />
- mit Erreichen des Zwecks, für den es geschlossen war oder<br />
- mit Ablauf des Monats, in dem Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im<br />
Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung eintritt oder<br />
- mit Ablauf des Monats, in dem der/die Arbeitnehmer/in das 65.<br />
Lebensjahr vollendet.<br />
2. Kündigungsfristen<br />
2.1 Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist bis zur Dauer<br />
von 2 Jahren beiderseitig 2 Wochen.<br />
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist,<br />
wenn das Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen<br />
2 Jahre bestanden hat 1 Monat<br />
5 Jahre bestanden hat 2 Monate<br />
8 Jahre bestanden hat 3 Monate<br />
10 Jahre bestanden hat 4 Monate<br />
12 Jahre bestanden hat 5 Monate<br />
15 Jahre bestanden hat 6 Monate<br />
20 Jahre bestanden hat 7 Monate<br />
zum Ende eines Kalendermonats.