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SPEZIAL- MANTEL- TARIFVERTRAG - DEHOGA Niedersachsen

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Spezial-Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Seite 19<br />

§ 12 Haftung<br />

Für Schäden sowie für Verluste von Gegenständen und sonstige Schadensfälle<br />

haftet der/die Arbeitnehmer/in im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und in<br />

den Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung beschränkt<br />

sich in der Regel auf die Höhe des Selbstkostenpreises. Eine über die allgemeinen<br />

gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehende Haftung der Arbeitnehmer/<br />

-innen wird dadurch nicht begründet.<br />

Für eingebrachte Sachen des/der Arbeitnehmer(s)/in haftet der Arbeitgeber im Rahmen<br />

der gesetzlichen Bestimmungen.<br />

1. Beendigungsgründe<br />

§ 13 Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Das Arbeitsverhältnis endet durch:<br />

- Kündigung<br />

Ohne Kündigung:<br />

- durch Aufhebungsvertrag oder<br />

- mit Ablauf der zeitlichen Befristung des Arbeitsvertrages oder<br />

- mit Erreichen des Zwecks, für den es geschlossen war oder<br />

- mit Ablauf des Monats, in dem Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im<br />

Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung eintritt oder<br />

- mit Ablauf des Monats, in dem der/die Arbeitnehmer/in das 65.<br />

Lebensjahr vollendet.<br />

2. Kündigungsfristen<br />

2.1 Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist bis zur Dauer<br />

von 2 Jahren beiderseitig 2 Wochen.<br />

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist,<br />

wenn das Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen<br />

2 Jahre bestanden hat 1 Monat<br />

5 Jahre bestanden hat 2 Monate<br />

8 Jahre bestanden hat 3 Monate<br />

10 Jahre bestanden hat 4 Monate<br />

12 Jahre bestanden hat 5 Monate<br />

15 Jahre bestanden hat 6 Monate<br />

20 Jahre bestanden hat 7 Monate<br />

zum Ende eines Kalendermonats.

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