SPEZIAL- MANTEL- TARIFVERTRAG - DEHOGA Niedersachsen
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Spezial-Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Seite 17<br />
4. Höhe des Urlaubsgeldes<br />
Das Urlaubsgeld beträgt brutto pro Urlaubstag:<br />
im 1. und 2. Anspruchsjahr<br />
im 3. und 4. Anspruchsjahr<br />
im 5. und 6. Anspruchsjahr<br />
ab dem 7. Anspruchsjahr<br />
12,70 EUR<br />
14,09 EUR<br />
15,43 EUR<br />
15,58 EUR<br />
Auszubildende erhalten EUR 12,65 brutto pro Urlaubstag:<br />
Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf ein anteiliges Urlaubsgeld, das sich<br />
nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit<br />
bemisst.<br />
Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche Arbeitgeberkündigung<br />
entfällt für das jeweilige Anspruchsjahr der Urlaubsgeldanspruch.<br />
Etwaiges bereits bezahltes Urlaubsgeld ist in vollem Umfang zurück<br />
zu zahlen.<br />
5. Auszahlungstermin, sonstige Modalitäten<br />
Die Auszahlung erfolgt bargeldlos. Auszahlungstermin und sonstige Modalitäten<br />
werden betrieblich geregelt.<br />
6. Verfall/Rückzahlung<br />
Im Fall einer arbeitnehmerseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann<br />
der Arbeitgeber den Betrag, der über das hinaus geht, was dem<br />
Arbeitnehmer bei fiktiver Zwölftelung des Urlaubsgeldes zu zahlen wäre,<br />
zurück fordern bzw. mit anderen Ansprüchen verrechnen.<br />
§ 10 Arbeitskleidung und Reinigung<br />
1. Bereitstellung der Arbeitskleidung (im Restaurantbetrieb)<br />
Sofern der Arbeitgeber das Tragen einer „speziellen“ Arbeitskleidung verlangt,<br />
ist diese vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen (außer<br />
Schuhe). Dies gilt nicht für das Personal in den Verwaltungen. Soweit der<br />
Arbeitgeber Arbeitskleidung zur Verfügung stellt, darf der/die Arbeitnehmer/in<br />
diese nicht für die private Lebensführung verwenden.<br />
Bei der Beschaffung der Arbeitskleidung hat der Arbeitgeber besonders auf<br />
den Tragekomfort und ergonomische Gesichtspunkte (vgl. HdA-Humanisierungsprojekt)<br />
sowie auf die Würde des/der Arbeitnehmer(s)/in Rücksicht zu<br />
nehmen.