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Bayerischer Rahmenhygieneplan

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<strong>Bayerischer</strong> <strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Infektionsprävention in Heimen<br />

Stand Mai 2010<br />

8.3.3 Wechsel der Trachealkanüle<br />

• Abhusten durch den Bewohner oder absaugen falls erforderlich<br />

• Vor und nach Manipulationen am Tracheostoma bzw. an der Trachealkanüle erfolgt<br />

eine hygienische Händedesinfektion (Kat. IB). Einmalhandschuhe müssen getragen<br />

werden.<br />

• Bei frischem Tracheostoma muss beim Wechsel der Trachealkanüle eine sterile Kanüle<br />

unter aseptischen Bedingungen eingesetzt werden (Kat. IA).<br />

• Bei Trachealkanülen-Wechsel bei Langzeit-Tracheostoma ist die Verwendung einer<br />

desinfizierten Trachealkanüle ausreichend (Kat. II).<br />

• Aufbereitung der entfernten Kanüle gemäß Herstellerangaben (Kat. IB).<br />

8.3.4 Endotracheales Absaugen<br />

• Endotracheale Absaugung unter aseptischen Bedingungen durchführen (Kat. IB).<br />

• Hygienische Händedesinfektion vor und nach dem endotrachealen Absaugen (Kat. IA).<br />

• Zum Absaugen sind keimarme Einmalhandschuhe zu tragen (Kat. IV).<br />

• Bei Anwendung des offenen Absaugverfahrens sind sterile Einmalkatheter zu verwenden<br />

(Kat. IB). Innerhalb eines Absaugvorgangs kann derselbe Katheter mehrfach verwendet<br />

werden; zur Spülung ist dabei steriles Wasser zu verwenden (Kat. IA).<br />

Für detaillierte Hinweise wird auf die aktuellen „Empfehlungen zur Prävention der nosokomialen<br />

Pneumonie" der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention<br />

beim Robert Koch-Institut verwiesen.<br />

8.4 Prävention von Haut- und Weichteilinfektionen<br />

8.4.1 Wundverbände/Verbandwechsel<br />

• Besteht das Risiko der Kontamination der Arbeitskleidung, wird bei großen Wundflächen<br />

eine Einmalschürze/Kittel getragen (Kat. IV).<br />

• Vor dem Verbandswechsel müssen die Hände desinfiziert und ggf. keimarme Einmalhandschuhe<br />

(z. B. bei durchfeuchtetem Verband) angezogen werden (Kat. IB).<br />

• Nach Abnehmen des Wundverbandes (festklebende wundabdeckende Kompressen<br />

mit steriler Pinzette entfernen) werden die Einmalhandschuhe entsorgt (Kat. IB).<br />

• Erneute Händedesinfektion (Kat. IB).<br />

• Die Wundbehandlung erfolgt nach hygienischer Händedesinfektion in Not-Touch-<br />

Technik mit sterilen Instrumenten oder mit sterilen Handschuhen nach den Vorgaben<br />

der behandelnden Ärzte (Kat. IB).<br />

• Zum Spülen von Wunden dürfen nur sterile Lösungen verwendet werden (Kat. IB), Leitungswasser<br />

ist nicht frei von Mikroorganismen.<br />

• Hinsichtlich der Haltbarkeit der für die Spülungen verwendeten Lösungen müssen die<br />

Angaben des Herstellers beachtet werden (Kat. IV).<br />

• Benutztes Instrumentarium wird unmittelbar nach Gebrauch unter Vermeidung der<br />

Kontamination des Umfeldes sicher entsorgt (Kat. IV).<br />

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