Bayerischer Rahmenhygieneplan
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<strong>Bayerischer</strong> <strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Infektionsprävention in Heimen<br />
Stand Mai 2010<br />
11 Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers<br />
Durch den Träger/Einrichtungsleiter ist zu veranlassen, dass das Personal entsprechend<br />
der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1<br />
„Grundsätze der Prävention“ vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu<br />
Gefahren und Maßnahmen zum Schutz einschließlich der Ersten Hilfe unterwiesen wird.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung von Personen die erforderlichen<br />
Einrichtungen, Sachmittel und geeignete Personen verfügbar sind.<br />
11.1 Erste-Hilfe-Material<br />
Entsprechend den aktuellen DIN-Normen für Verbandkästen wird folgendes Erste-Hilfe-<br />
Material empfohlen:<br />
● großer Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13169<br />
● kleiner Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13157<br />
Die Entnahme von Verbandsmaterial ist im Verbandbuch zu dokumentieren. Verbrauchte<br />
Materialien (z.B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzen, regelmäßige<br />
Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen sind durchzuführen.<br />
11.2 Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
11.2.1 Versorgung einer verletzten Person<br />
Der Ersthelfer hat bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen Einmalhandschuhe<br />
zu tragen und sich nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren.<br />
Parallel zur Erstversorgung ist vom Ersthelfer zu entscheiden, ob sofortige ärztliche Hilfe<br />
zur weiteren Versorgung des Verletzten hinzuzuziehen ist.<br />
11.2.2 Behandlung kontaminierter Flächen<br />
Mit Blut, Erbrochenem oder anderen potentiell infektiösen Körperflüssigkeiten kontaminierte<br />
Flächen sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen mit einem desinfektionsmittelgetränkten<br />
Tuch grob zu reinigen und die betroffene Fläche anschließend nochmals zu<br />
desinfizieren.<br />
11.3 Notrufnummern<br />
In zentraler Lage und zusätzlich in Bereichen mit erhöhter Gefährdung soll ein Aushang<br />
mit folgenden Rufnummern angebracht werden:<br />
● Ersthelfer<br />
● Rettungsleitstelle<br />
● Ärztlicher Notdienst<br />
● Polizei/Feuerwehr<br />
● Giftnotruf<br />
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