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Bayerischer Rahmenhygieneplan

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<strong>Bayerischer</strong> <strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Infektionsprävention in Heimen<br />

Stand Mai 2010<br />

11 Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers<br />

Durch den Träger/Einrichtungsleiter ist zu veranlassen, dass das Personal entsprechend<br />

der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1<br />

„Grundsätze der Prävention“ vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu<br />

Gefahren und Maßnahmen zum Schutz einschließlich der Ersten Hilfe unterwiesen wird.<br />

Er hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung von Personen die erforderlichen<br />

Einrichtungen, Sachmittel und geeignete Personen verfügbar sind.<br />

11.1 Erste-Hilfe-Material<br />

Entsprechend den aktuellen DIN-Normen für Verbandkästen wird folgendes Erste-Hilfe-<br />

Material empfohlen:<br />

● großer Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13169<br />

● kleiner Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13157<br />

Die Entnahme von Verbandsmaterial ist im Verbandbuch zu dokumentieren. Verbrauchte<br />

Materialien (z.B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzen, regelmäßige<br />

Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen sind durchzuführen.<br />

11.2 Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

11.2.1 Versorgung einer verletzten Person<br />

Der Ersthelfer hat bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen Einmalhandschuhe<br />

zu tragen und sich nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren.<br />

Parallel zur Erstversorgung ist vom Ersthelfer zu entscheiden, ob sofortige ärztliche Hilfe<br />

zur weiteren Versorgung des Verletzten hinzuzuziehen ist.<br />

11.2.2 Behandlung kontaminierter Flächen<br />

Mit Blut, Erbrochenem oder anderen potentiell infektiösen Körperflüssigkeiten kontaminierte<br />

Flächen sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen mit einem desinfektionsmittelgetränkten<br />

Tuch grob zu reinigen und die betroffene Fläche anschließend nochmals zu<br />

desinfizieren.<br />

11.3 Notrufnummern<br />

In zentraler Lage und zusätzlich in Bereichen mit erhöhter Gefährdung soll ein Aushang<br />

mit folgenden Rufnummern angebracht werden:<br />

● Ersthelfer<br />

● Rettungsleitstelle<br />

● Ärztlicher Notdienst<br />

● Polizei/Feuerwehr<br />

● Giftnotruf<br />

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