Bayerischer Rahmenhygieneplan
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<strong>Bayerischer</strong> <strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Infektionsprävention in Heimen<br />
Stand Mai 2010<br />
Nicht nur personelle, sondern auch materiell-technische und räumliche Voraussetzungen<br />
und das Betreiben eines Qualitätsmanagements liegen in der Verantwortlichkeit des jeweiligen<br />
Trägers.<br />
2.3 Hygieneorganisation<br />
Zu den Aufgaben des Hygienemanagements gehören unter anderem:<br />
• Festlegung der Schwerpunkte der Infektionsprävention<br />
• Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplanes<br />
• Kontrolle der Meldung von Infektionskrankheiten und –häufungen<br />
• Erreichen einer breiten Akzeptanz der Hygienemaßnahmen bei den Mitarbeitern<br />
• Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen<br />
• Festlegung von hygienisch-mikrobiologischen Umgebungsuntersuchungen<br />
• Durchführung und Dokumentation von Hygienebelehrungen<br />
• Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und der Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />
Der Hygieneplan soll hinsichtlich seiner Aktualität jährlich überprüft und ggf. angepasst<br />
werden.<br />
Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgt u. a. routinemäßig durch<br />
Begehungen der Einrichtung durch die zuständige Behörde gemäß den Vorgaben des<br />
PfleWoqG und die hierzu erlassenen Verordnungen sowie bei aktuellem Bedarf. Die<br />
Überwachung nach Art. 11 PfleWoqG stellt auf die Einhaltung der dort für den Betrieb<br />
festgeschriebenen Anforderungen ab, vorliegend geht es aber um Infektionsschutz. Die<br />
Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert.<br />
Der Hygieneplan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein.<br />
Mindestens einmal pro Jahr soll eine Belehrung hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen<br />
erfolgen. Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren. Bei der Einweisung<br />
der Mitarbeiter von Fremdfirmen ist die besondere Art der Einrichtung zu beachten und in<br />
die vertraglichen Vereinbarungen einzuarbeiten. Für die Reinigung und Desinfektion von<br />
Flächen und der Wäsche gelten dabei die Vorgaben des Hygieneplanes.<br />
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