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Möglich ist auch die Mitarbeit bei Ferienaktionen, Parkbetreuung oder Spielebus.<br />
Babysitting als Nebenjob ist vor allem für Mädchen und junge Frauen interessant, manche<br />
Agenturen vermitteln schon ab 16 Jahren. Infos dazu gibt es in den meisten Jugendinfos.<br />
siehe österreichische Jugendinfos ab Seite 45<br />
PROMOTIONTÄTIGKEIT – MITGLIEDERWERBUNG<br />
Mitgliederwerbung für Umwelt-, Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen in Österreich und<br />
vor allem in Deutschland ist eine Möglichkeit, gut zu verdienen, setzt aber voraus, dass dir<br />
das Ansprechen von Menschen auf der Straße oder auch an der Wohnungstür leicht fällt,<br />
auch sind die Bedingungen für manche zu stressig. Du solltest über 18 Jahre alt sein und dich<br />
genau erkundigen, wie der Joballtag aussieht. Am besten bei Leuten, die schon dabei waren.<br />
http://oeh.jobfinder.at.<br />
Immer wieder Inserate von Anbietern dieser Jobs<br />
www.mcjobs.at<br />
Adressen weiterer Agenturen<br />
INFORMATIONEN ZUM PFLICHTPRAKTIKUM<br />
Für das Pflichtpraktikum gibt es Lehrplanbestimmungen, in denen z.B. Dauer, Art der<br />
Tätigkeiten und die Abfassung eines Berichts festgehalten sind. Der Inhalt des Praktikums<br />
richtet sich nach den schulrechtlichen Bestimmungen, das heißt, der/die PraktikantIn muss in<br />
dieser Zeit einschlägige, mit dem Lehrplan abgestimmte praktische Arbeiten verrichten.<br />
Das Praktikantenverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis. In einigen Branchen wurden<br />
Lohnregelungen für PflichtpraktikantInnen und FerialjobberInnen kollektivvertraglich<br />
festgesetzt. Im Gastgewerbe steht z.B. den PflichtpraktikantInnen ein Entgelt in der Höhe der<br />
jeweils geltenden Lehrlingsentschädigung zu.<br />
Gibt es keine solche Regelung, ist ein angemessenes Entgelt zu bezahlen. Das richtet sich<br />
natürlich auch nach der Art deiner Tätigkeit. Es macht einen Unterschied, ob du 4 Wochen<br />
lang kopierst und Botendienste erledigst oder eine fachspezifische Arbeit leistest.<br />
Empfehlenswert ist weiters der Abschluss eines "Praktikanten-Arbeitsvertrages"!<br />
TIPP: Auf jeden Fall solltest du ein Arbeitstagebuch führen, wann du wieviele Stunden welche<br />
Tätigkeiten verrichtet hast. Das ist ein notwendiger Nachweis, falls es z.B. Probleme mit der<br />
Bezahlung gibt.<br />
Informationen, Formulare für Arbeitsaufzeichnungen und Verträge, Auskunft und Beratung zu<br />
Arbeitsrecht, sowie Unterstützung, wenn Probleme auftreten findest du bei den<br />
Rechtsberatungsstellen zu Pflichtpraktika unter „Servicestellen zu Rechtsfragen“<br />
ab Seite 12!<br />
Infos für Jugendliche mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft findest du im Kapitel<br />
„Rechtliche Infos zum Thema“ auf Seite 11 !<br />
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