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Möglich ist auch die Mitarbeit bei Ferienaktionen, Parkbetreuung oder Spielebus.<br />

Babysitting als Nebenjob ist vor allem für Mädchen und junge Frauen interessant, manche<br />

Agenturen vermitteln schon ab 16 Jahren. Infos dazu gibt es in den meisten Jugendinfos.<br />

siehe österreichische Jugendinfos ab Seite 45<br />

PROMOTIONTÄTIGKEIT – MITGLIEDERWERBUNG<br />

Mitgliederwerbung für Umwelt-, Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen in Österreich und<br />

vor allem in Deutschland ist eine Möglichkeit, gut zu verdienen, setzt aber voraus, dass dir<br />

das Ansprechen von Menschen auf der Straße oder auch an der Wohnungstür leicht fällt,<br />

auch sind die Bedingungen für manche zu stressig. Du solltest über 18 Jahre alt sein und dich<br />

genau erkundigen, wie der Joballtag aussieht. Am besten bei Leuten, die schon dabei waren.<br />

http://oeh.jobfinder.at.<br />

Immer wieder Inserate von Anbietern dieser Jobs<br />

www.mcjobs.at<br />

Adressen weiterer Agenturen<br />

INFORMATIONEN ZUM PFLICHTPRAKTIKUM<br />

Für das Pflichtpraktikum gibt es Lehrplanbestimmungen, in denen z.B. Dauer, Art der<br />

Tätigkeiten und die Abfassung eines Berichts festgehalten sind. Der Inhalt des Praktikums<br />

richtet sich nach den schulrechtlichen Bestimmungen, das heißt, der/die PraktikantIn muss in<br />

dieser Zeit einschlägige, mit dem Lehrplan abgestimmte praktische Arbeiten verrichten.<br />

Das Praktikantenverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis. In einigen Branchen wurden<br />

Lohnregelungen für PflichtpraktikantInnen und FerialjobberInnen kollektivvertraglich<br />

festgesetzt. Im Gastgewerbe steht z.B. den PflichtpraktikantInnen ein Entgelt in der Höhe der<br />

jeweils geltenden Lehrlingsentschädigung zu.<br />

Gibt es keine solche Regelung, ist ein angemessenes Entgelt zu bezahlen. Das richtet sich<br />

natürlich auch nach der Art deiner Tätigkeit. Es macht einen Unterschied, ob du 4 Wochen<br />

lang kopierst und Botendienste erledigst oder eine fachspezifische Arbeit leistest.<br />

Empfehlenswert ist weiters der Abschluss eines "Praktikanten-Arbeitsvertrages"!<br />

TIPP: Auf jeden Fall solltest du ein Arbeitstagebuch führen, wann du wieviele Stunden welche<br />

Tätigkeiten verrichtet hast. Das ist ein notwendiger Nachweis, falls es z.B. Probleme mit der<br />

Bezahlung gibt.<br />

Informationen, Formulare für Arbeitsaufzeichnungen und Verträge, Auskunft und Beratung zu<br />

Arbeitsrecht, sowie Unterstützung, wenn Probleme auftreten findest du bei den<br />

Rechtsberatungsstellen zu Pflichtpraktika unter „Servicestellen zu Rechtsfragen“<br />

ab Seite 12!<br />

Infos für Jugendliche mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft findest du im Kapitel<br />

„Rechtliche Infos zum Thema“ auf Seite 11 !<br />

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