Download - RiS-Company
Download - RiS-Company
Download - RiS-Company
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
RECHTLICHE INFOS ZUM THEMA<br />
Wir haben hier für dich ein paar rechtliche Informationen zum Thema Arbeit<br />
zusammengefasst.<br />
Rechtliche Bestimmungen sind oft kompliziert, und es gibt immer wieder Ausnahmen von<br />
allgemeinen Regelungen. Auf solche Details können wir nicht eingehen. Die folgenden<br />
Informationen sollen dir einfach helfen, dich ein wenig im „Gesetzesdschungel" zu orientieren.<br />
Wenn du speziellere Fragen hast, oder wenn es Probleme bei deinem Ferialjob oder deinem<br />
Nebenjob gibt, nütze die vorhandenen Informations- und Beratungsangebote, vor allem der<br />
Arbeiterkammer (AK), und der Gewerkschaften (z.B. Gewerkschaft der Privatangestellten -<br />
GPA).<br />
Wenn du StudentIn bist, kannst du dich auch an das jeweilige Sozialzentrum der ÖH wenden.<br />
Bei all diesen Stellen wird man dir gerne weiterhelfen und weiß auch Rat bei kniffligeren<br />
Problemen.<br />
Adressen und Hinweise zu diesen Einrichtungen findest du ab Seite 12!<br />
WICHTIG: Die zulässigen Verdienstgrenzen für das Jahr 2004 waren zum Zeitpunkt der<br />
Drucklegung erst teilweise schon bekannt. Bitte achte daher bei den verschiedenen<br />
Summen auf die Jahreszahl in der Klammer.<br />
EINIGE GRUNDINFORMATIONEN:<br />
Nach dem österreichischen Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) giltst du<br />
dann nicht mehr als Kind, wenn du die allgemeine Schulpflicht (das 9. Schuljahr) erfüllt und<br />
das 15. Lebensjahr vollendet hast; ab diesem Zeitpunkt bis zu deinem 18. Geburtstag giltst<br />
du als Jugendliche/r.<br />
Allgemein muss zwischen unselbständiger und selbständiger Beschäftigung<br />
unterschieden werden:<br />
- Bei unselbständiger Beschäftigung bist du bei einem Arbeitgeber in persönlicher und<br />
wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen ein Entgelt beschäftigt. Du bist sozialversichert<br />
(Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse durch den Arbeitgeber) und<br />
die Lohnsteuer wird direkt von deinem Gehalt abgezogen.<br />
- Bei selbständiger Beschäftigung führst du als Selbständige/r oder freie/r<br />
DienstnehmerIn für eine/n AuftraggeberIn auf Honorarbasis Arbeiten durch.<br />
Du bist nicht automatisch sozialversichert (Stichwort Werkverträge) und ab einer<br />
bestimmten Höhe deines Einkommens zur Abführung der Einkommenssteuer und<br />
Umsatzsteuer verpflichtet.<br />
Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt in Österreich 40 Wochenstunden, in einigen<br />
Branchen sehen kollektivvertragliche Regelungen 38,5 Wochenstunden vor. Beschäftigungen<br />
darüber hinaus gelten grundsätzlich als Mehrstunden (ab 38,5) bzw als Überstunden (ab 40).<br />
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht für Überstunden herangezogen werden.<br />
Bei Teilzeitarbeit gelten Beschäftigungen über den vereinbarten Zeitrahmen (z.B. 20<br />
Wochenstunden) nicht als Überstunden, sondern als Mehrstunden. Mehrstunden werden<br />
daher im Gegensatz zu Überstunden, wie normale Arbeitszeit verrechnet.<br />
Für Jugendliche gelten abgesehen von zahlreichen Schutzbestimmungen und<br />
Ausnahmeregelungen auch die allgemeinen arbeitsrechtlichen (Arbeitszeit, Ruhezeiten,<br />
Urlaub etc.), sozialrechtlichen (Sozialversicherungspflicht, Entgeltfortzahlung bei<br />
Krankenstand etc.) und kollektivvertraglichen Bestimmungen.<br />
3