22.11.2013 Aufrufe

Download - RiS-Company

Download - RiS-Company

Download - RiS-Company

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RECHTLICHE INFOS ZUM THEMA<br />

Wir haben hier für dich ein paar rechtliche Informationen zum Thema Arbeit<br />

zusammengefasst.<br />

Rechtliche Bestimmungen sind oft kompliziert, und es gibt immer wieder Ausnahmen von<br />

allgemeinen Regelungen. Auf solche Details können wir nicht eingehen. Die folgenden<br />

Informationen sollen dir einfach helfen, dich ein wenig im „Gesetzesdschungel" zu orientieren.<br />

Wenn du speziellere Fragen hast, oder wenn es Probleme bei deinem Ferialjob oder deinem<br />

Nebenjob gibt, nütze die vorhandenen Informations- und Beratungsangebote, vor allem der<br />

Arbeiterkammer (AK), und der Gewerkschaften (z.B. Gewerkschaft der Privatangestellten -<br />

GPA).<br />

Wenn du StudentIn bist, kannst du dich auch an das jeweilige Sozialzentrum der ÖH wenden.<br />

Bei all diesen Stellen wird man dir gerne weiterhelfen und weiß auch Rat bei kniffligeren<br />

Problemen.<br />

Adressen und Hinweise zu diesen Einrichtungen findest du ab Seite 12!<br />

WICHTIG: Die zulässigen Verdienstgrenzen für das Jahr 2004 waren zum Zeitpunkt der<br />

Drucklegung erst teilweise schon bekannt. Bitte achte daher bei den verschiedenen<br />

Summen auf die Jahreszahl in der Klammer.<br />

EINIGE GRUNDINFORMATIONEN:<br />

Nach dem österreichischen Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) giltst du<br />

dann nicht mehr als Kind, wenn du die allgemeine Schulpflicht (das 9. Schuljahr) erfüllt und<br />

das 15. Lebensjahr vollendet hast; ab diesem Zeitpunkt bis zu deinem 18. Geburtstag giltst<br />

du als Jugendliche/r.<br />

Allgemein muss zwischen unselbständiger und selbständiger Beschäftigung<br />

unterschieden werden:<br />

- Bei unselbständiger Beschäftigung bist du bei einem Arbeitgeber in persönlicher und<br />

wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen ein Entgelt beschäftigt. Du bist sozialversichert<br />

(Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse durch den Arbeitgeber) und<br />

die Lohnsteuer wird direkt von deinem Gehalt abgezogen.<br />

- Bei selbständiger Beschäftigung führst du als Selbständige/r oder freie/r<br />

DienstnehmerIn für eine/n AuftraggeberIn auf Honorarbasis Arbeiten durch.<br />

Du bist nicht automatisch sozialversichert (Stichwort Werkverträge) und ab einer<br />

bestimmten Höhe deines Einkommens zur Abführung der Einkommenssteuer und<br />

Umsatzsteuer verpflichtet.<br />

Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt in Österreich 40 Wochenstunden, in einigen<br />

Branchen sehen kollektivvertragliche Regelungen 38,5 Wochenstunden vor. Beschäftigungen<br />

darüber hinaus gelten grundsätzlich als Mehrstunden (ab 38,5) bzw als Überstunden (ab 40).<br />

Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht für Überstunden herangezogen werden.<br />

Bei Teilzeitarbeit gelten Beschäftigungen über den vereinbarten Zeitrahmen (z.B. 20<br />

Wochenstunden) nicht als Überstunden, sondern als Mehrstunden. Mehrstunden werden<br />

daher im Gegensatz zu Überstunden, wie normale Arbeitszeit verrechnet.<br />

Für Jugendliche gelten abgesehen von zahlreichen Schutzbestimmungen und<br />

Ausnahmeregelungen auch die allgemeinen arbeitsrechtlichen (Arbeitszeit, Ruhezeiten,<br />

Urlaub etc.), sozialrechtlichen (Sozialversicherungspflicht, Entgeltfortzahlung bei<br />

Krankenstand etc.) und kollektivvertraglichen Bestimmungen.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!