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Sogenannte Neue Selbständige arbeiten selbständig auf der Basis von Werkverträgen, d.h.<br />
sie schulden ihrem/r AuftraggeberIn ein „Werk“.<br />
Kennzeichnend für diese Art von selbständiger Beschäftigung ist, dass du als Neue/r<br />
Selbständige/r über die wesentlichen eigenen Betriebsmittel und freie Zeiteinteilung bei<br />
der Ausführung deines Auftrages verfügst, nicht dem Weisungsrecht durch deinen<br />
Auftraggeber unterliegst und die Möglichkeit zur Vertretung besteht.<br />
Sozialversicherung und Neue Selbständige:<br />
Als Neue/r Selbständige/r bist du nicht automatisch sozialversichert. Wenn deine<br />
Einkünfte (sprich Gewinne: Einnahmen minus Ausgaben) aus dieser Tätigkeit allerdings<br />
6.453,36 EUR (Wert 2003) pro Jahr übersteigen, musst du dich bei der gewerblichen<br />
Sozialversicherungsanstalt melden, weil du dann versicherungspflichtig bist.<br />
Bei Einkünften unter diesem Betrag besteht wie bei geringfügiger Beschäftigung die<br />
Möglichkeit zu einem "opting in", d.h. du kannst dich freiwillig sozialversichern lassen.<br />
Erkundige dich bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.<br />
Zu beachten ist dabei, dass das nur gilt, wenn du ausschließlich als Neue/r Selbständige/r<br />
Einkünfte beziehst.<br />
Bist du nebenbei auch in einem Dienstverhältnis als ArbeiterIn oder Angestellte/r oder freie/r<br />
DienstnehmerIn, so bist du bereits ab dem Betrag von 309,38 EUR (Wert 2003) pro Monat<br />
bzw. 3.712,56 EUR (Wert 2003) pro Jahr (12-fache der Geringfügigkeitsgrenze)<br />
sozialversicherungspflichtig. Der Wert gilt auch, wenn du keine anderen Einkommen, wie<br />
Pensionen, Kranken- und Wochengeld, Karenzgeld oder aus der Arbeitslosenversicherung<br />
beziehst. All diese Einkommen sind einem Erwerbseinkommen gleichgestellt.<br />
Folgende Beiträge sind im Fall der Sozialversicherungspflicht abzuführen: 81,37 EUR (Wert<br />
2003) UV einmal pro Jahr sowie 8,9% KV und 15% PV pro Monat.<br />
Wie du aus den wenigen Ausführungen ersehen kannst, sind die gesetzlichen Bestimmungen<br />
zu diesem Bereich ziemlich kompliziert. Wir können dir hier nur einige Grundinformationen<br />
liefern. Wenn du speziellere Fragen hast oder nicht genau weißt, unter welche Kategorie<br />
deine Beschäftigung fällt, wende dich bitte an die ÖH, GPA, jeweilige Fachgewerkschaft oder<br />
AK. Auch die einzelnen Krankenkassen und Sozialversicherungsanstalten werden dir gerne<br />
Auskunft geben.<br />
Hinweis:<br />
Die Abgrenzung zwischen freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbständigen ist nicht<br />
einfach und muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden.<br />
Du hast nun auch die Möglichkeit, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />
Wirtschaft einen Feststellungsbescheid über das Vorliegen einer Pflichtversicherung nach<br />
dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) zu beantragen.<br />
Kurz gesagt, du kannst überprüfen lassen, ob deine Tätigkeit unter die Versicherungspflicht<br />
für Neue Selbständige fällt. Wird ein positiver Bescheid ausgestellt, ist daran auch die<br />
Gebietskrankenkasse gebunden, bis sie einen gegenteiligen Bescheid über das Vorliegen<br />
einer Versicherung als freie/r DienstnehmerIn im Sinne des ASVG (Allgemeines<br />
Sozialversicherungsgesetz) ausstellt.<br />
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