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Personalia<br />
Laudatio<br />
zum 80. Geburtstag von<br />
Prof. Dr. med. habil. Axel Simon<br />
Am 09. Mai feierte Prof. Dr. Axel Simon, ehem. Direktor des<br />
Institutes für Gerichtliche Medizin der Martin-Luther-Universität,<br />
seinen achtzigsten Geburtstag. Zu seiner Ehrung wurde<br />
durch sein ehemaliges Institut unter der Leitung von Prof. Dr.<br />
Lessig ein Symposium organisiert, das von seinen Schülern<br />
aber auch von am Institut tätigen wissenschaftlichen Mitarbeitern<br />
der Nachfolgegeneration gestaltet wurde. Eine besondere<br />
Freude für den Jubilar dürften die Grußadresse des<br />
Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin<br />
Prof. Dr. Pollak und das von Prof. Dr. Dürwald, ehem.<br />
Direktor des Institutes für gerichtliche Medizin in Leipzig,<br />
gehaltene Schlusswort gewesen sein.<br />
Nachstehend die leicht überarbeitete Fassung der gehaltenen<br />
Laudatio:<br />
Prof. Simon wurde in Riga geboren und gelangte durch die<br />
Wirren der Kriegs- und Nachkriegszeit nach Halle. Hier<br />
studierte er von 1949 bis 1955 Medizin. Schon während des<br />
Studiums muss ihn das Fach „Gerichtliche Medizin“ fasziniert<br />
haben, denn bereits in den frühen 50er Jahren war –wie<br />
das Archiv des Halleschen Institutes für Rechtsmedizin<br />
belegt- ein Famulus Simon dort als Obduzent tätig.<br />
So mag es nicht verwundern, dass er im Mai 1955 mit einem<br />
gerichtsmedizinischen Thema: „Über Wasserleichen, insbesondere<br />
zur Frage des sogenannten Badetodes“ zum Doktor<br />
der Medizin promovierte und, nachdem er ein Jahr als<br />
Pflicht assistent am Bezirkskrankenhaus Dessau-Alten gearbeitet<br />
hatte, im September 1956 am Institut für Gerichtliche<br />
Medizin und Kriminalistik in Leipzig die Weiterbildung zum<br />
Facharzt für Gerichtliche Medizin aufnahm.<br />
Hier hatte er das große Glück unter dem - nicht nur in der<br />
Rechtsmedizin - hoch verehrten Nestor des Faches Otto<br />
Prokop arbeiten und lernen zu dürfen. Er tat das offensichtlich<br />
sehr erfolgreich, denn bereits bevor er am 01.09.1959<br />
Facharzt für Gerichtliche Medizin wurde, delegierte man ihn<br />
als Oberarzt nach Halle, wo er am nach dem Weggang von<br />
Koch verwaisten Institut die fachlichen Belange zu vertreten<br />
hatte.<br />
Zuvor hatte er 1958 das Amtsarztexamen abgelegt.<br />
Unter dem Direktorat von Vamosi wurde er dann im<br />
September 1963 zum 1. Oberarzt am Institut für Gerichtliche<br />
Medizin der Martin-Luther-Universität ernannt. 1969 erfolgte<br />
seine Habilitation mit der Schrift „Über immunologische<br />
Wechselbeziehungen bei Mensch und Tier als Störfaktor bei<br />
serologischen Untersuchungen der Art- und Gruppenspezifität“.<br />
Nach erneuter kommissarischer Leitung des Institutes wurde<br />
er im September 1970 zum ordentlichen Professor und<br />
Direktor des Instituts für Gerichtliche Medizin der Martin-<br />
Luther-Universität Halle berufen. Diese Funktion hatte er bis<br />
zu seinem krankheitsbedingten Ausscheiden 1992 inne.<br />
Während der Zeit seines Direktorates war Prof. Simon mein<br />
Vorgesetzter. Rückblickend erinnere ich mich an einen in<br />
den ersten Jahren sehr strengen Chef, später wich die Strenge<br />
einer mit Nachsicht und Verständnis gepaarten Konsequenz.<br />
Konsequent erwartete er von seinen Schülern, dass sie<br />
wissenschaftlich arbeiten. Ohne Promotion gab es keine<br />
Zulassung zur Facharztprüfung. Er forderte und unterstützte<br />
- trotz der damals eingeschränkten Reisemöglichkeiten - den<br />
Ideen - und Gedankenaustausch mit den Fachkollegen des<br />
In- und Auslandes.<br />
<strong>Als</strong> gerichtsmedizinischer Praktiker war er exzellent. In<br />
diesem Zusammenhang erinnere ich mich an einen<br />
Ausspruch Prof. Prokops, der mir während eines Konsultatitionsaufenthaltes<br />
im Berliner Institut sagte: „Im Sektionssaal<br />
können Sie bei uns nichts lernen, das können Sie beim Simon<br />
viel besser.“<br />
Er schulte uns im folgerichtigen kausalen Denken und erwartete<br />
unbedingte Korrektheit. Gutachten und Sektionsprotokolle<br />
hatten Kausalketten widerzuspiegeln, sie waren<br />
eindeutig und floskellos zu formulieren. Eine Aufzählung von<br />
Befunden ohne erkennbare kausale Verknüpfung war<br />
verpönt.<br />
Gutachten wurden ohne Ansehen der Person des zu Begutachtenden<br />
und des Auftraggebers nach bestem Wissen<br />
erstellt. Dieses ethische Prinzip rechtsmedizinischer Tätigkeit<br />
lebte er seinen Schülern vor, und diese haben es verinnerlicht.<br />
Auch seine wissenschaftlichen Publikationen waren zu<br />
einem großen Teil praxisorientiert. Hervorzuheben sind die<br />
von ihm 1968 erstmals beschriebenen vitalen Reaktionen<br />
unter dem vorderen Längsband der Lendenwirbelsäule, die<br />
als SIMONsche Blutungen in die Literatur eingingen. Neben<br />
der forensischen Pathologie war die forensische Serologie<br />
ein weiterer Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Tätig-<br />
68 <strong>Ärzteblatt</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 22 (2011) 7