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Personalia<br />

Laudatio<br />

zum 80. Geburtstag von<br />

Prof. Dr. med. habil. Axel Simon<br />

Am 09. Mai feierte Prof. Dr. Axel Simon, ehem. Direktor des<br />

Institutes für Gerichtliche Medizin der Martin-Luther-Universität,<br />

seinen achtzigsten Geburtstag. Zu seiner Ehrung wurde<br />

durch sein ehemaliges Institut unter der Leitung von Prof. Dr.<br />

Lessig ein Symposium organisiert, das von seinen Schülern<br />

aber auch von am Institut tätigen wissenschaftlichen Mitarbeitern<br />

der Nachfolgegeneration gestaltet wurde. Eine besondere<br />

Freude für den Jubilar dürften die Grußadresse des<br />

Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin<br />

Prof. Dr. Pollak und das von Prof. Dr. Dürwald, ehem.<br />

Direktor des Institutes für gerichtliche Medizin in Leipzig,<br />

gehaltene Schlusswort gewesen sein.<br />

Nachstehend die leicht überarbeitete Fassung der gehaltenen<br />

Laudatio:<br />

Prof. Simon wurde in Riga geboren und gelangte durch die<br />

Wirren der Kriegs- und Nachkriegszeit nach Halle. Hier<br />

studierte er von 1949 bis 1955 Medizin. Schon während des<br />

Studiums muss ihn das Fach „Gerichtliche Medizin“ fasziniert<br />

haben, denn bereits in den frühen 50er Jahren war –wie<br />

das Archiv des Halleschen Institutes für Rechtsmedizin<br />

belegt- ein Famulus Simon dort als Obduzent tätig.<br />

So mag es nicht verwundern, dass er im Mai 1955 mit einem<br />

gerichtsmedizinischen Thema: „Über Wasserleichen, insbesondere<br />

zur Frage des sogenannten Badetodes“ zum Doktor<br />

der Medizin promovierte und, nachdem er ein Jahr als<br />

Pflicht assistent am Bezirkskrankenhaus Dessau-Alten gearbeitet<br />

hatte, im September 1956 am Institut für Gerichtliche<br />

Medizin und Kriminalistik in Leipzig die Weiterbildung zum<br />

Facharzt für Gerichtliche Medizin aufnahm.<br />

Hier hatte er das große Glück unter dem - nicht nur in der<br />

Rechtsmedizin - hoch verehrten Nestor des Faches Otto<br />

Prokop arbeiten und lernen zu dürfen. Er tat das offensichtlich<br />

sehr erfolgreich, denn bereits bevor er am 01.09.1959<br />

Facharzt für Gerichtliche Medizin wurde, delegierte man ihn<br />

als Oberarzt nach Halle, wo er am nach dem Weggang von<br />

Koch verwaisten Institut die fachlichen Belange zu vertreten<br />

hatte.<br />

Zuvor hatte er 1958 das Amtsarztexamen abgelegt.<br />

Unter dem Direktorat von Vamosi wurde er dann im<br />

September 1963 zum 1. Oberarzt am Institut für Gerichtliche<br />

Medizin der Martin-Luther-Universität ernannt. 1969 erfolgte<br />

seine Habilitation mit der Schrift „Über immunologische<br />

Wechselbeziehungen bei Mensch und Tier als Störfaktor bei<br />

serologischen Untersuchungen der Art- und Gruppenspezifität“.<br />

Nach erneuter kommissarischer Leitung des Institutes wurde<br />

er im September 1970 zum ordentlichen Professor und<br />

Direktor des Instituts für Gerichtliche Medizin der Martin-<br />

Luther-Universität Halle berufen. Diese Funktion hatte er bis<br />

zu seinem krankheitsbedingten Ausscheiden 1992 inne.<br />

Während der Zeit seines Direktorates war Prof. Simon mein<br />

Vorgesetzter. Rückblickend erinnere ich mich an einen in<br />

den ersten Jahren sehr strengen Chef, später wich die Strenge<br />

einer mit Nachsicht und Verständnis gepaarten Konsequenz.<br />

Konsequent erwartete er von seinen Schülern, dass sie<br />

wissenschaftlich arbeiten. Ohne Promotion gab es keine<br />

Zulassung zur Facharztprüfung. Er forderte und unterstützte<br />

- trotz der damals eingeschränkten Reisemöglichkeiten - den<br />

Ideen - und Gedankenaustausch mit den Fachkollegen des<br />

In- und Auslandes.<br />

<strong>Als</strong> gerichtsmedizinischer Praktiker war er exzellent. In<br />

diesem Zusammenhang erinnere ich mich an einen<br />

Ausspruch Prof. Prokops, der mir während eines Konsultatitionsaufenthaltes<br />

im Berliner Institut sagte: „Im Sektionssaal<br />

können Sie bei uns nichts lernen, das können Sie beim Simon<br />

viel besser.“<br />

Er schulte uns im folgerichtigen kausalen Denken und erwartete<br />

unbedingte Korrektheit. Gutachten und Sektionsprotokolle<br />

hatten Kausalketten widerzuspiegeln, sie waren<br />

eindeutig und floskellos zu formulieren. Eine Aufzählung von<br />

Befunden ohne erkennbare kausale Verknüpfung war<br />

verpönt.<br />

Gutachten wurden ohne Ansehen der Person des zu Begutachtenden<br />

und des Auftraggebers nach bestem Wissen<br />

erstellt. Dieses ethische Prinzip rechtsmedizinischer Tätigkeit<br />

lebte er seinen Schülern vor, und diese haben es verinnerlicht.<br />

Auch seine wissenschaftlichen Publikationen waren zu<br />

einem großen Teil praxisorientiert. Hervorzuheben sind die<br />

von ihm 1968 erstmals beschriebenen vitalen Reaktionen<br />

unter dem vorderen Längsband der Lendenwirbelsäule, die<br />

als SIMONsche Blutungen in die Literatur eingingen. Neben<br />

der forensischen Pathologie war die forensische Serologie<br />

ein weiterer Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Tätig-<br />

68 <strong>Ärzteblatt</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 22 (2011) 7

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