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„Systemkompetenz“ in der Forensischen Psychiatrie - Lehranstalt für ...

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FORENSISCHE PSYCHIATRIE ><br />

ELISABETH WAGNER<br />

SYSTEMKOMPETENZ<br />

IN DER FORENSISCHEN PSYCHIATRIE<br />

EINLEITUNG<br />

Wenn systemische Therapie<br />

nicht <strong>in</strong> privater Praxis o<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

Beratungsstellen, wo e<strong>in</strong> klassisches<br />

Therapiesett<strong>in</strong>g mit den<br />

konstituierenden Merkmalen<br />

von Freiwilligkeit und Verschwiegenheit<br />

besteht, son<strong>der</strong>n<br />

<strong>in</strong> öffentlichen Institutionen wie Psychiatrischen Krankenhäusern,<br />

Suchtkl<strong>in</strong>iken, Jugendämtern, Gefängnissen,<br />

zur Anwendung kommt, müssen die <strong>der</strong> systemischen<br />

Therapie zugrunde liegenden Konzepte kritisch<br />

reflektiert und differenziert werden. Da öffentliche<br />

soziale Institutionen immer auch die Schutz- und Ordnungs<strong>in</strong>teressen<br />

<strong>der</strong> durch den Staat repräsentierten<br />

Öffentlichkeit vertreten, haben sie neben e<strong>in</strong>em Hilfsauch<br />

e<strong>in</strong>en Ordnungs- und Kontrollauftrag zu erfüllen<br />

(vgl. Brandl-Nebehay, Russ<strong>in</strong>ger 1995); es geht um<br />

gesellschaftliche Macht, aber auch um die schutzwürdigen<br />

Bedürfnisse von Dritten. Der Staat übernimmt<br />

Verantwortung, drohende Gefahren abzuwenden und<br />

bedient sich dabei <strong>der</strong> professionellen Arbeit von BeraterInnen<br />

und/o<strong>der</strong> TherapeutInnen. Daraus ergibt sich<br />

das typische Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle,<br />

zwischen Therapie und Strafe (vgl. Russ<strong>in</strong>ger,<br />

Wagner 1999)<br />

Nach e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>führenden Darstellung des Arbeitskontextes<br />

Maßnahmenvollzug soll <strong>in</strong> diesem Beitrag aufgezeigt<br />

werden, wie e<strong>in</strong>e unkritische Anwendung zentraler<br />

systemischer Konzepte wie Auftragsfokussierung,<br />

Lösungs- und Ressourcenorientierung den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

e<strong>in</strong>er verantwortungsvollen therapeutischen Arbeit<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Forensischen</strong> <strong>Psychiatrie</strong> zuwi<strong>der</strong>läuft, während<br />

die kritische Reflexion dieser Konzepte unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

<strong>der</strong> Systemtheorie als Theorie sozialer Systeme<br />

und als Metatheorie des Beobachtens und Unterscheidens<br />

e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Kompetenz des systemischen Therapeuten<br />

darstellen kann. Da diese Kompetenz nicht<br />

wesentlich aus <strong>der</strong> Anwendung kl<strong>in</strong>ischen Wissens (dem<br />

Wissen über gesunde versus pathologische seelische Phänomene)<br />

erwächst, möchte ich sie unter dem Begriff<br />

<strong>„Systemkompetenz“</strong> diskutieren.<br />

Das Konstrukt Systemkompetenz wurde von Schiepek<br />

e<strong>in</strong>geführt (Manteufel & Schiepek, 1998) und be<strong>in</strong>haltet<br />

neben dem Verständnis <strong>für</strong> allgeme<strong>in</strong>e Charakteristika<br />

dynamischer Systeme (z.B. Rückkopplung, Nichtl<strong>in</strong>earität,<br />

Selbstorganisation usw.) und <strong>der</strong> Fähigkeit zu<br />

kompetentem selbstreflexiven Handeln beim E<strong>in</strong>greifen<br />

<strong>in</strong> komplexe Systeme auch e<strong>in</strong> fundiertes Fachwissen<br />

über das jeweils spezifische komplexe System (d.h. über<br />

die Vernetzung relevanter Systemelemente und E<strong>in</strong>flussfaktoren).<br />

<strong>„Systemkompetenz“</strong>, def<strong>in</strong>iert als Kompetenz<br />

im Umgang mit komplexen dynamischen Systemen,<br />

besteht damit aus e<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en bereichsübergreifenden<br />

und e<strong>in</strong>em speziellen bereichsspezifischen<br />

Anteil. E<strong>in</strong>erseits s<strong>in</strong>d situationsbezogenes und<br />

doma<strong>in</strong>spezifisches Wissen und Handlungskompetenzen<br />

notwendig, um mit den <strong>in</strong> <strong>der</strong> speziellen Anfor<strong>der</strong>ungssituation<br />

relevanten Systemen und Systemelementen<br />

angemessen umzugehen. An<strong>der</strong>erseits wird postuliert,<br />

dass auch e<strong>in</strong>e „allgeme<strong>in</strong>e“, bereichsübergreifende<br />

Systemkompetenz entwickelt werden kann. Diese<br />

übergreifenden Wissens- und Fähigkeitskomponenten<br />

helfen Personen <strong>in</strong> verschiedenen komplexen Problemsituationen<br />

beim Management von Systemprozessen<br />

(Kriz 2000).<br />

FÜR DIE AUSEINANDERSETZUNG mit dem Arbeitskontext<br />

Forensische <strong>Psychiatrie</strong> möchte ich die anzustrebende<br />

<strong>„Systemkompetenz“</strong> auf drei Ebenen explizieren:<br />

a) die Ebene <strong>der</strong> angemessenen Konzeptualisierung des<br />

<strong>in</strong>stitutionellen Kontextes vor dem H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong><br />

Theorie Luhmanns,<br />

b) die Ebene <strong>der</strong> angemessenen erkenntnistheoretischen<br />

Fundierung von Expertenwissen <strong>in</strong> <strong>der</strong> forensischen<br />

<strong>Psychiatrie</strong> und<br />

c) die Ebene <strong>der</strong> angemessenen Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong> therapeutischen<br />

Beziehung <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf das Teilhaben<br />

an <strong>der</strong> <strong>in</strong>stitutionellen Macht <strong>der</strong> Vollzugsanstalt.<br />

Zunächst soll aber <strong>der</strong> Arbeitskontext Forensische <strong>Psychiatrie</strong><br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Grundzügen vorgestellt und die<br />

grundsätzliche Schwierigkeit <strong>der</strong> Anwendung systemischer<br />

Konzepte diskutiert werden.<br />

12 SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04


ZUM ARBEITSKONTEXT FORENSISCHE PSYCHIATRIE<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die strafrechtliche Verantwortlichkeit<br />

des Täters, somit <strong>für</strong> dessen Schuldfähigkeit, ist dessen<br />

Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Tat. Wer<br />

nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage ist, das Unrecht se<strong>in</strong>er Tat e<strong>in</strong>zusehen<br />

und entsprechend diesem Urteil zu handeln, <strong>der</strong> handelt<br />

nicht schuldhaft und kann nicht bestraft werden. Wenn<br />

jedoch zu be<strong>für</strong>chten ist, dass jemand, <strong>der</strong> „unter dem<br />

E<strong>in</strong>fluss e<strong>in</strong>er geistigen o<strong>der</strong> seelischen Abartigkeit<br />

höheren Grades“ e<strong>in</strong> Delikt begangen hat, unter dem<br />

E<strong>in</strong>fluss dieser „Abartigkeit“ e<strong>in</strong>e weitere strafbare<br />

Handlung mit schweren Folgen begehen könnte, erfolgt<br />

DIE UNTERBRINGUNG IM MASSNAHMENVOLL-<br />

ZUG IST ALS „VORBEUGENDE MASSNAHME“<br />

DEFINIERT, DIE DEM ABBAU DER SPEZIFI-<br />

SCHEN GEFÄHRLICHKEIT UND DAMIT DER<br />

ABWENDUNG KÜNFTIGER GEFAHREN, DIE VOM<br />

UNTERGEBRACHTEN AUSGEHEN, DIENT<br />

die E<strong>in</strong>weisung <strong>in</strong> den Maßnahmenvollzug. Aus dem<br />

Rechtsbrecher wird e<strong>in</strong> Patient <strong>der</strong> <strong>Forensischen</strong> <strong>Psychiatrie</strong>,<br />

<strong>der</strong> behandelt wird, bis se<strong>in</strong>e Gefährlichkeit abgebaut<br />

ist und dann mit e<strong>in</strong>er gerichtlichen Behandlungsweisung<br />

bed<strong>in</strong>gt entlassen werden kann. Die Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

im Maßnahmenvollzug ist als „vorbeugende Maßnahme“<br />

def<strong>in</strong>iert, die dem Abbau <strong>der</strong> spezifischen<br />

Gefährlichkeit und damit <strong>der</strong> Abwendung künftiger<br />

Gefahren, die vom Untergebrachten ausgehen, dient.<br />

Zweck <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung ist, den Zustand des Untergebrachten<br />

soweit zu bessern, dass von ihm die Begehung<br />

weiterer Straftaten nicht mehr zu erwarten ist,<br />

und „den Untergebrachten zu e<strong>in</strong>er rechtschaffenen<br />

und den Erfor<strong>der</strong>nissen des Geme<strong>in</strong>schaftslebens angepassten<br />

Lebense<strong>in</strong>stellung zu verhelfen“. Zur Erreichung<br />

<strong>der</strong> Vollzugszwecke s<strong>in</strong>d die Untergebrachten<br />

„entsprechend ihrem Zustand ärztlich, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

psychotherapeutisch, psychohygienisch und erzieherisch<br />

zu betreuen“.<br />

Ohne hier auf die Details <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

„vorbeugenden Maßnahme“ e<strong>in</strong>gehen zu wollen, sollen<br />

doch die wesentlichen Charakteristika genannt se<strong>in</strong>:<br />

■ Die Unterbr<strong>in</strong>gung erfolgt, was das Ausmaß an Freiheitse<strong>in</strong>schränkung<br />

betrifft, unter haftähnlichen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen, unabhängig davon, ob sie an spezialisierten<br />

forensischen Abteilungen psychiatrischer<br />

Krankenhäusern o<strong>der</strong> <strong>in</strong> spezialisierten Justizanstalten<br />

vollzogen wird.<br />

■ Die Unterbr<strong>in</strong>gung erfolgt zeitlich unbegrenzt. Da es<br />

sich unabhängig von <strong>der</strong> Schwere des Delikts um e<strong>in</strong>e<br />

„vorbeugende Maßnahme zum Abbau <strong>der</strong> spezifischen<br />

Gefährlichkeit“ handelt, ist die Entlassung an<br />

den Behandlungserfolg und<br />

die damit verbundene günstige<br />

Prognose geknüpft.<br />

■ Die Überprüfung <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />

<strong>der</strong> weiteren<br />

Anhaltung erfolgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

e<strong>in</strong>mal jährlich.<br />

■ Die Entscheidung über die<br />

Entlassung fällt das Gericht. In<br />

<strong>der</strong> Regel werden da<strong>für</strong> positive<br />

Stellungnahmen <strong>der</strong> Behandelnden und e<strong>in</strong> positives<br />

Gutachten e<strong>in</strong>es externen Sachverständigen benötigt.<br />

■ Bei <strong>der</strong> Entlassung handelt es sich immer um e<strong>in</strong>e<br />

bed<strong>in</strong>gte Entlassung, d. h. die Entlassung ist an<br />

Bed<strong>in</strong>gungen (meist die Fortführung e<strong>in</strong>er bestimmten<br />

Art <strong>der</strong> Betreuung o<strong>der</strong> Behandlung) geknüpft.<br />

Aus diesen Eckdaten wird ersichtlich, dass die Entstehung<br />

des Maßnahmenvollzuges untrennbar mit dem<br />

Auftreten e<strong>in</strong>er Fachdiszipl<strong>in</strong>, <strong>der</strong> <strong>Forensischen</strong> <strong>Psychiatrie</strong>,<br />

verknüpft war, die den Anspruch erhob, über prognostisches<br />

Wissen zur Gefährlichkeitse<strong>in</strong>schätzung und<br />

behandlungstechnische Kompetenz zum „Abbau <strong>der</strong><br />

spezifischen Gefährlichkeit“ zu verfügen. Dieser Anspruch<br />

ersche<strong>in</strong>t z.B. beim paranoid-psychotischen<br />

Patienten, <strong>der</strong> im Rahmen e<strong>in</strong>es Verfolgungswahnes se<strong>in</strong>en<br />

verme<strong>in</strong>tlichen Verfolger umgebracht hat und durch<br />

antipsychotische Behandlung von se<strong>in</strong>em Wahn distanziert<br />

ist, relativ unproblematisch. Nach erfolgter psychopathologischer<br />

Stabilisierung kann er unter <strong>der</strong> Auflage,<br />

SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04 13


WAGNER ><br />

dass er sich weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er medikamentösen Therapie<br />

unterzieht, entlassen werden. Diese (relative) E<strong>in</strong>deutigkeit<br />

psychiatrischer Kategorien fehlt jedoch z.B. beim<br />

impulsiven Vergewaltiger, dessen „seelische Abartigkeit<br />

höheren Grades“ sich nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em psychiatrisch gut<br />

def<strong>in</strong>ierten Krankheitsbild (paranoide Psychose) son<strong>der</strong>n<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em unabhängig vom Delikt häufig schlecht<br />

identifizierbaren Verhaltens- bzw. Persönlichkeitsmerkmal<br />

manifestiert.<br />

Zur Konzeptualisierung dieser pathologischen Persönlichkeitsentwicklungen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Forensischen</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

zunächst vor allem psychoanalytische Konzepte<br />

verfolgt worden, welche sich aus mehreren Gründen <strong>für</strong><br />

diesen Kontext eignen: Sie bieten<br />

das mit Abstand reichhaltigste<br />

theoretische Repertoire an<br />

Erklärungsmustern <strong>für</strong> abweichendes<br />

Erleben und Verhalten.<br />

Sie stimmen darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong><br />

ihrem Umgang mit Kausalität,<br />

Zeit und Geschichtlichkeit mit<br />

den Grundannahmen des Maßnahmevollzugs<br />

übere<strong>in</strong>: Das<br />

Delikt ist Ausdruck (Symptom)<br />

e<strong>in</strong>er Störung, diese Störung<br />

kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em langwierigen therapeutischen Prozess<br />

behandelt werden. In den letzten Jahren haben sich <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Forensischen</strong> <strong>Psychiatrie</strong> h<strong>in</strong>gegen zunehmend kognitiv-behaviorale<br />

und psychoedukative Behandlungsstrategien<br />

verbreitet, die wegen <strong>der</strong> Zielgerichtetheit<br />

ihrer Interventionen und ihrer empirisch nachgewiesenen<br />

Wirksamkeit punkten konnten. In e<strong>in</strong>em Rückfallpräventionsprogramm<br />

lernt <strong>der</strong> Täter, den eigenen Entscheidungsprozess<br />

und damit zusammenhängende Risikofaktoren<br />

zu identifizieren und Kontrolle über diesen<br />

Entscheidungsprozess zu übernehmen. Im Zentrum <strong>der</strong><br />

Behandlung steht die Arbeit am Deliktszenario, die erst<br />

abgeschlossen ist, wenn <strong>der</strong> Täter die <strong>für</strong> ihn typische<br />

Abfolge von Situationen, Gefühlen, Gedanken und<br />

Handlungen kennt, die dazu führen können, dass er<br />

wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Delikt begeht.<br />

Trotz aller <strong>in</strong>haltlicher Unterschiede zwischen e<strong>in</strong>em<br />

psychoanalytischen und e<strong>in</strong>em kognitiv-behavioralen<br />

Therapieansatz (vgl. Parfy, Wagner 1999) weisen diese<br />

Modelle doch auch gewisse Geme<strong>in</strong>samkeiten auf, die<br />

sie an<strong>der</strong>erseits von e<strong>in</strong>em systemischen Therapieverständnis<br />

unterscheiden: beide Theorien haben ausgefeilte<br />

Störungsmodelle, rechnen mit <strong>der</strong> Möglichkeit zielgerichteter<br />

Interventionen und konzeptualisieren eher<br />

kont<strong>in</strong>uierliche Verän<strong>der</strong>ungsprozesse („Durcharbeiten<br />

<strong>der</strong> Konflikte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Übertragungsbeziehung“ bzw.<br />

„Arbeit am Deliktszenario“). Dieses Bekenntnis zu l<strong>in</strong>earer<br />

Kausalität, dieser Umgang mit Zeit und Geschichtlichkeit<br />

s<strong>in</strong>d mit den Grundannahmen des Maßnahmenvollzugs<br />

gut kompatibel.<br />

IM ZENTRUM DER BEHANDLUNG STEHT DIE<br />

ARBEIT AM DELIKTSZENARIO, DIE ERST ABGE-<br />

SCHLOSSEN IST, WENN DER TÄTER DIE FÜR<br />

IHN TYPISCHE ABFOLGE VON SITUATIONEN,<br />

GEFÜHLEN, GEDANKEN UND HANDLUNGEN<br />

KENNT, DIE DAZU FÜHREN KÖNNEN, DASS ER<br />

WIEDER EIN DELIKT BEGEHT.<br />

Daraus ergibt sich aber auch die grundsätzliche Schwierigkeit<br />

bei <strong>der</strong> Anwendung systemisch-konstruktivistischer<br />

Konzepte <strong>in</strong> diesem Kontext. SystemikerInnen<br />

konzeptualisieren ke<strong>in</strong>e „zugrundeliegenden Störungen“,<br />

sie verstehen Therapie nicht als langwierigen therapeutischen<br />

Prozess, <strong>in</strong> dem <strong>der</strong> Klient wie <strong>in</strong> den<br />

psychodynamischen Therapien im Wege <strong>der</strong> Durcharbeitung<br />

<strong>der</strong> Übertragung se<strong>in</strong>e psychische Struktur verän<strong>der</strong>t<br />

o<strong>der</strong> wie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em psychoedukativen Programm<br />

schrittweise an die Übernahme von Eigenverantwortung<br />

herangeführt wird. Systemische Modelle verweisen im<br />

Gegensatz dazu auf die Nicht-Instruierbarkeit psychischer<br />

o<strong>der</strong> sozialer Systeme, legen eher diskont<strong>in</strong>uierliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen nahe (Was würde wohl e<strong>in</strong> Gutachter<br />

von e<strong>in</strong>er s<strong>in</strong>gle-session-therapy e<strong>in</strong>es Gewalttäters<br />

halten?) und rufen zur Skepsis gegenüber jedem diagnostischen<br />

und prognostischen Wissen auf.<br />

14 SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04


SIND SYSTEMISCHE KONZEPTE<br />

FÜR DIE ARBEIT IN ZWANGSKONTEXTEN<br />

GRUNDSÄTZLICH UNPASSEND?<br />

In e<strong>in</strong>er Vielzahl kritischer Artikel (Her<strong>in</strong>gton 1993,<br />

Levold 1993, Levold et al 1993, Pleyer 1996) werden die<br />

konstituierenden Charakteristika systemisch-therapeutischen<br />

Arbeitens <strong>für</strong> den Kontext von Gewalt und sozialer<br />

Kontrolle zum<strong>in</strong>dest kontroversiell diskutiert. Diese<br />

Diskussion wurde an<strong>der</strong>norts ausführlich dargestellt<br />

(Russ<strong>in</strong>ger, Wagner 1999) und soll daher <strong>in</strong> diesem Beitrag<br />

nur mit wenigen Sätzen angerissen werden.<br />

E<strong>in</strong> grundlegendes Charakteristikum systemischen Denkens<br />

– die Infragestellung l<strong>in</strong>earer Kausalität und die<br />

Fokussierung auf Zirkularität – ersche<strong>in</strong>t vielen Autoren<br />

problematisch, wenn es zu schweren Gewalttaten<br />

gekommen ist. Vor allem aus fem<strong>in</strong>istischer Perspektive<br />

wurde kritisiert, dass durch die Konstruktion zirkulärer<br />

Zusammenhänge dem Opfer <strong>der</strong> Gewalttat implizit<br />

Schuld zugewiesen wird. Was <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Beratungs- o<strong>der</strong><br />

Therapiekontext, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong> Paar aktiv an Verän<strong>der</strong>ung<br />

des problematischen evtl. auch gewalttätigen Verhaltens<br />

arbeitet, hilfreich ist, kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelarbeit mit verleugnenden<br />

Tätern höchst problematisch se<strong>in</strong>. Allzu<br />

bereitwillig können <strong>in</strong>haftierte Gewalttäter die „Provokation“<br />

durch das Opfer nicht nur als Auslöser son<strong>der</strong>n<br />

als ausreichende Erklärung (und Entschuldigung) <strong>für</strong><br />

das Delikt heranziehen, wodurch die Übernahme von<br />

Verantwortung und die Erarbeitung sozial akzeptierter<br />

Verhaltensweisen erschwert wird. Auch durch die Ablehnung<br />

e<strong>in</strong>er „objektiven Realität“, durch e<strong>in</strong>e undifferenzierte,<br />

„neutrale Haltung“ gegenüber dem <strong>in</strong>krim<strong>in</strong>ierten<br />

Verhalten und durch e<strong>in</strong>e strikte Auftragsfokussierung<br />

(wenn nämlich nur <strong>der</strong> Therapieauftrag des Klienten<br />

berücksichtigt wird) können systemische TherapeutInnen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e unheilvolle Koalition mit den Verleugnungstendenzen<br />

des Täters geraten.<br />

Dass bei angemessener Differenzierungs- und Reflexionsleistung<br />

systemische Konzepte auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeit<br />

mit Gewalttätern verantwortungsvoll angewandt werden<br />

können, wurde <strong>in</strong> dem Beitrag „Gewalt – Zwang –<br />

System“ (Russ<strong>in</strong>ger, Wagner 1999) ausführlich dargestellt.<br />

LeserInnen, die sich <strong>für</strong> die Anwendung systemi-<br />

scher Konzepte, die nötige Adaptierung und Begrenzung<br />

<strong>für</strong> die Arbeit <strong>in</strong> Zwangskontexten <strong>in</strong>teressieren, seien<br />

auf diese Arbeit verwiesen. In diesem Beitrag sollen nun<br />

drei Ebenen <strong>der</strong> <strong>„Systemkompetenz“</strong> erläutert werden.<br />

DREI EBENEN DER SYSTEMKOMPETENZ<br />

IN DER FORENSISCHEN PSYCHIATRIE<br />

A) SYSTEMKOMPETENZ BEI DER THEORETISCHEN<br />

BETRACHTUNG DES INSTITUTIONELLEN KONTEXTES<br />

Luhmanns Konzept <strong>der</strong> funktionalen Differenzierung<br />

gesellschaftlicher Subsysteme und die Umwandlung von<br />

Gefahren <strong>in</strong> Risken durch die Kopplung an e<strong>in</strong>e Entscheidung<br />

In e<strong>in</strong>er systemtheoretischen Betrachtungsweise drängt<br />

sich die Formulierung auf, dass im Maßnahmenvollzug<br />

Komplexität entlang zweier verschiedener Leitdifferenzen<br />

reduziert wird: gesund/krank im mediz<strong>in</strong>isch-therapeutischen<br />

Bereich, Recht/Unrecht im Bereich <strong>der</strong><br />

Justizverwaltung. Dass es sich dabei nicht nur um e<strong>in</strong>e<br />

abstrakte, <strong>der</strong> soziologischen Reflexion entsprungene<br />

Unterscheidung handelt, son<strong>der</strong>n diese <strong>in</strong> hohem Ausmaß<br />

die tägliche Zusammenarbeit <strong>der</strong> Berufsgruppen<br />

bestimmt, ist zum<strong>in</strong>dest den dort Beschäftigten<br />

schmerzhaft bewusst. Bei je<strong>der</strong> Teamentscheidung über<br />

Vollzugslockerungen, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Psychiater über den zu<br />

rehabilitierenden Kranken, <strong>der</strong> Beamte über den zu<br />

bewachenden Rechtsbrecher spricht, kann diese Differenz<br />

<strong>der</strong> Unterscheidung deutlich werden. Das<br />

„Warum“ e<strong>in</strong>er Vollzugslockerung bedarf <strong>für</strong> den Arzt<br />

o<strong>der</strong> Therapeuten ke<strong>in</strong>er Begründung, wohl aber muss<br />

das „Warum nicht“ (Gefährlichkeit, Rückfallgefahr) kritisch<br />

bedacht werden. Der Justizwachebeamte, <strong>der</strong> nicht<br />

von therapeutischen Idealen geleitet ist, son<strong>der</strong>n im<br />

Insassen den Rechtsbrecher sieht, vor dem die Gesellschaft<br />

geschützt werden will, mag nicht nur die Gefährlichkeit<br />

an<strong>der</strong>s e<strong>in</strong>schätzen (me<strong>in</strong>er Erfahrung nach ist<br />

bei <strong>der</strong> Beantwortung des „Warum nicht“ relativ leicht<br />

E<strong>in</strong>igung zu erzielen) – er stellt vor allem die viel grundsätzlichere<br />

Frage des „Warum“ e<strong>in</strong>er Vollzugslockerung,<br />

die er zunächst als vermeidbares Risiko ansieht.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Forensischen</strong> <strong>Psychiatrie</strong> treffen damit regelmäßig<br />

zwei verschiedene „Systemlogiken“ aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong>, und alle<br />

SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04 15


WAGNER ><br />

Entscheidungsträger s<strong>in</strong>d aufgefor<strong>der</strong>t, die Berechtigung<br />

<strong>der</strong> jeweils an<strong>der</strong>en Logik und die daraus erwachsende<br />

Argumentation zu würdigen.<br />

Neben dem vertieften Verständnis <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />

Leitdifferenzen und den daraus erwachsenden<br />

Konfliktl<strong>in</strong>ien hat mir die Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit Luhmanns<br />

Werk noch e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e wichtige Denkfigur eröffnet,<br />

welche die Entwicklung von e<strong>in</strong>em kustodialen zu<br />

e<strong>in</strong>em therapeutischem Vollzug <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en größeren gesellschaftlichen<br />

Zusammenhang stellt. Luhmann (1991) hat<br />

darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Gesellschaft<br />

zunehmend Gefahren <strong>in</strong> Risken umgewandelt werden,<br />

<strong>in</strong>dem sie Entscheidungen zugerechnet werden. Dies<br />

geschieht auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Entwicklung des Strafvollzugs von<br />

e<strong>in</strong>em kustodialen zu e<strong>in</strong>em therapeutischen: Vollzugslockerungen<br />

und die Entlassung aus dem therapeutischen<br />

Vollzug basieren auf Entscheidungen, an denen<br />

zumeist die „professionellen Helfer“, also Psychiater,<br />

Psychotherapeuten etc. mit ihren jeweiligen handlungsleitenden<br />

Fachtheorien beteiligt s<strong>in</strong>d. Durch die Zurechnung<br />

auf e<strong>in</strong>e Entscheidung wird aus <strong>der</strong> Gefahr e<strong>in</strong>er<br />

neuerlichen Straftat <strong>in</strong> Luhmanns<br />

Term<strong>in</strong>ologie e<strong>in</strong> Risiko, das im<br />

Gegensatz zu den „schicksalhaften“<br />

Gefahren verantwortet werden muss.<br />

Deshalb wird <strong>der</strong> therapeutische<br />

Vollzug – im Vergleich zum kustodialen<br />

Vollzug – weit mehr daran<br />

gemessen, wie sich die Insassen nach<br />

<strong>der</strong> Entlassung bzw. während <strong>der</strong><br />

Vollzugslockerungen verhalten.<br />

Die Entwicklung des therapeutischen<br />

Vollzugs ist somit auch <strong>in</strong> Zusammenhang mit<br />

dem Auftreten e<strong>in</strong>er wissenschaftlichen Diszipl<strong>in</strong>, <strong>in</strong><br />

unserem Fall <strong>der</strong> <strong>Forensischen</strong> <strong>Psychiatrie</strong>, zu sehen, die<br />

sich anbietet, mit Hilfe ihrer fachspezifischen Theorie<br />

das Risiko zu konzeptualisieren und abzuschätzen. Die<br />

adäquate epistemologische Fundierung dieser fachspezifischen<br />

Theorien soll nach <strong>der</strong> Konzeptualisierung des<br />

<strong>in</strong>stitutionellen Kontextes mit Hilfe Luhmanns Theorie<br />

<strong>der</strong> funktional differenzierten Gesellschaft als zweite<br />

Ebene von Systemkompetenz diskutiert werden.<br />

B) ERKENNTNISTHEORETISCHE KOMPETENZ<br />

IM UMGANG MIT FACHSPEZIFISCHEN THEORIEN<br />

Da auch psychotherapeutisch geschulte Fachdienste <strong>in</strong><br />

die regelmäßig erfor<strong>der</strong>liche Risikoe<strong>in</strong>schätzung im<br />

Zusammenhang mit Freigängen, Lockerungen o<strong>der</strong> Entlassungen<br />

e<strong>in</strong>gebunden s<strong>in</strong>d, fließen hier auch verschiedene<br />

schulenspezifische Theorien e<strong>in</strong>. Therapeuten<br />

strukturieren ihre Überlegungen entsprechend psychotherapeutischer<br />

Konzepte und formulieren sie <strong>in</strong> Begriffen,<br />

die sich aus den komplexen und günstigen Falls<br />

empirisch abgesicherten therapeutischen Theoriengebäuden<br />

ableiten.<br />

Auf diese Weise werden e<strong>in</strong>zelne Ereignisse, z.B.<br />

„gefährliche Drohungen“ im Rahmen verbaler Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen,<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en kl<strong>in</strong>isch-biographischen und<br />

diagnostischen Rahmen gestellt und differentiell beurteilt.<br />

Was bei e<strong>in</strong>em als aggressiv-gehemmt e<strong>in</strong>geschätzten<br />

Patienten als Fortschritt gesehen werden kann, mag<br />

bei e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en e<strong>in</strong>e unerfreuliche Wie<strong>der</strong>holung<br />

e<strong>in</strong>es pathologischen Musters darstellen. Bereits dieses<br />

triviale Beispiel macht den Unterschied zum kustodialen<br />

WAS BEI EINEM ALS AGGRESSIV-GEHEMMT<br />

EINGESCHÄTZTEN PATIENTEN ALS FORT-<br />

SCHRITT GESEHEN WERDEN KANN, MAG<br />

BEI EINEM ANDEREN EINE UNERFREULICHE<br />

WIEDERHOLUNG EINES PATHOLOGISCHEN<br />

MUSTERS DARSTELLEN.<br />

Vollzugswesen deutlich, wo Regelverstöße e<strong>in</strong>deutig<br />

def<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d und vorhersagbare Folgen nach sich ziehen.<br />

Die Beurteilung von Verhalten vor dem H<strong>in</strong>tergrund<br />

e<strong>in</strong>er psychotherapeutischen Theorie erhöht<br />

zunächst Komplexität durch das E<strong>in</strong>führen <strong>der</strong> Dimension<br />

„Bedeutung“ (vgl. Parfy, Wagner 1999).<br />

Dadurch muss es freilich noch nicht zu „besseren“ Entscheidungen<br />

kommen; gegenüber e<strong>in</strong>er fixen Kopplung<br />

von e<strong>in</strong>zelnen Verhaltensweisen an konkrete Entscheidungen<br />

wird zunächst e<strong>in</strong> Mehr an Variabilität e<strong>in</strong>ge-<br />

16 SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04


führt, wodurch <strong>der</strong> Entscheidungsspielraum und damit<br />

<strong>der</strong> Argumentationsbedarf erhöht wird. Wenn Entscheidungen<br />

nicht willkürlich o<strong>der</strong> zufällig getroffen werden<br />

sollen, ist zu for<strong>der</strong>n, dass das <strong>der</strong> Entscheidung zugrundeliegende<br />

Verständnis psychosozialer Zusammenhänge<br />

(evtl. vor dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>es psychotherapeutischen<br />

Konzeptes) expliziert werden kann. Diese Argumentation<br />

muss auch <strong>für</strong> Außenstehende nachvollziehbar und<br />

darüber h<strong>in</strong>aus geeignet se<strong>in</strong>, die Problemlage differenzierter<br />

darzustellen. Insbeson<strong>der</strong>e nach Fehlentscheidungen<br />

kann dies von großer Wichtigkeit se<strong>in</strong>, da so <strong>der</strong><br />

Vorwurf, es habe Schlamperei und Willkür geherrscht,<br />

durch e<strong>in</strong>e klare und theoriegeleitete Begründung entkräftet<br />

und gegenüber <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit die Rationalität<br />

<strong>der</strong> getroffenen Entscheidung begründet werden<br />

kann.<br />

E<strong>in</strong>e auf psychotherapeutische Vorstellungen gestützte<br />

Argumentation verlässt allerd<strong>in</strong>gs auch den Boden alltagspsychologischer<br />

o<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>ischer Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

und betritt das Feld <strong>der</strong> teils konkurrierenden<br />

psychotherapeutischen Modellbildungen – und<br />

zwar meist, ohne die alternativen Strukturierungsmöglichkeiten<br />

<strong>in</strong> Betracht zu ziehen, die sich aus an<strong>der</strong>en<br />

Konzepten ableiten lassen würden.<br />

Ich weise auf diesen Punkt h<strong>in</strong>, weil hier nicht mehr<br />

nach dem Analogieschluss entschieden („gute Führung<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Anstalt erlaubt Ausgang“) son<strong>der</strong>n auf<br />

fachliche E<strong>in</strong>schätzungen zurückgegriffen wird, die<br />

e<strong>in</strong>er bestimmten theoretischen Konzeptualisierung von<br />

Menschen, Störungen o<strong>der</strong> Krankheiten und <strong>der</strong> damit<br />

verbundenen Gefährlichkeit entspr<strong>in</strong>gen. Es ist e<strong>in</strong><br />

Unterschied, ob me<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schätzung von Gefährlichkeit<br />

das Konzept „Aggressionstrieb“ o<strong>der</strong> „maligner Narzißmus“<br />

zugrunde liegt, o<strong>der</strong> ob ich e<strong>in</strong>e Gewalttat <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em zirkulären Verständnis als Teil e<strong>in</strong>er Interaktionssequenz<br />

verstehe.<br />

Es gibt also im Bereich <strong>der</strong> forensischen <strong>Psychiatrie</strong><br />

neben <strong>der</strong> Aufgabe, therapeutisch zu handeln, auch die<br />

Aufgabe, aus dieser Expertenposition Entscheidungen,<br />

die nicht die Therapie im engeren S<strong>in</strong>ne, son<strong>der</strong>n die<br />

„Lebenswelt“ des Patienten betreffen, mitzuformulieren<br />

und rational zu begründen. Das Verfügbarmachen e<strong>in</strong>er<br />

rationalen Entscheidungsgrundlage, die letztlich auf dem<br />

Erahnen künftigen Verhaltens e<strong>in</strong>es Menschen beruht,<br />

erwächst jedoch ke<strong>in</strong>eswegs direkt aus <strong>der</strong> therapeutischen<br />

Kompetenz, zum<strong>in</strong>dest nicht aus <strong>der</strong> Kompetenz<br />

e<strong>in</strong>er systemischen Therapeut<strong>in</strong>, <strong>der</strong>en kl<strong>in</strong>ische Theorie<br />

von autopoietischen Systemen und <strong>der</strong>en funktionaler<br />

Geschlossenheit ausgeht und damit eher die Nicht-Voraussagbarkeit<br />

menschlichen Verhaltens impliziert.<br />

Wenn es darum geht, auf <strong>der</strong> Basis e<strong>in</strong>er ausdifferenzierten<br />

kl<strong>in</strong>ischen Theorie über den Patienten sprechen und<br />

ihn betreffende Entscheidungen begründen zu können,<br />

bietet das Theoriengebäude <strong>der</strong> Systemischen Therapie<br />

weniger Hilfestellung als e<strong>in</strong>e pathologie- und konfliktorientierte<br />

Theorie, die neben <strong>der</strong> <strong>in</strong>itialen Diagnostik<br />

auch die Beschreibung von Therapiefortschritten<br />

erlaubt. Die Ausbildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bestimmten Therapieschule<br />

kann als Sozialisationsprozess begriffen werden,<br />

<strong>der</strong> dazu befähigt, die Komplexität kl<strong>in</strong>ischer Phänomene<br />

mit Hilfe bestimmter Modellbildungen zu reduzieren<br />

(vgl. Wagner 1996). Therapeuten verschiedener Schulen<br />

unterscheiden sich dann dar<strong>in</strong>, <strong>für</strong> die Erkennung welcher<br />

Muster sie e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Sensibilität entwickelt<br />

haben. So wie Ressourcenorientierung dabei hilft,<br />

Ressourcen aufzuspüren und diese im therapeutischen<br />

Prozess zu nützen, darf man wohl davon ausgehen, dass<br />

Konfliktorientierung e<strong>in</strong>e ähnliche Sensibilität <strong>für</strong> nicht<br />

offen thematisierte Konflikte schafft. Ohne die Ressourcenorientierung<br />

und das „Gehör <strong>für</strong> Lösungsmelodien“<br />

(vgl. de Shazer 1992) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeit mit geistig abnormen<br />

Rechtsbrechern missen zu wollen, sche<strong>in</strong>t mir hier e<strong>in</strong>e<br />

gewisse Expertise betreffend (Persönlichkeits-)Pathologie<br />

doch unabd<strong>in</strong>gbar, um verantwortungsvolle Entscheidungen<br />

mitgestalten zu können.<br />

Wenn nun die Systemische Therapeut<strong>in</strong> durch das Fehlen<br />

e<strong>in</strong>er pathologieorientierten kl<strong>in</strong>ischen Theorie <strong>für</strong><br />

die genaue diagnostische Erfassung von psychopathologischen<br />

Phänomenen, <strong>für</strong> die differenzierte Beschreibung<br />

von <strong>der</strong>en Verän<strong>der</strong>ungen und die daraus abgeleitete<br />

Prognose schon auf Expertenwissen an<strong>der</strong>er Diszipl<strong>in</strong>en<br />

zurückgreifen muss, bietet doch die durch die<br />

Systemtheorie vermittelte erkenntniskritische Grundhaltung<br />

e<strong>in</strong> hohes Maß an Sensibilität da<strong>für</strong>, wie mittels<br />

SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04 17


WAGNER ><br />

e<strong>in</strong>er spezifischen psychotherapeutischen o<strong>der</strong> kl<strong>in</strong>isch –<br />

psychologischen Theorie und ihrer Leitdifferenzen<br />

jeweils spezifische Unterschiede und damit Realitäten<br />

erzeugt werden. „Die Theorie bestimmt, was wir sehen<br />

können“ – im Falle <strong>der</strong> Systemtheorie, als e<strong>in</strong>er Metatheorie<br />

des Beobachtens, gel<strong>in</strong>gt häufig das Sichtbarmachen<br />

<strong>der</strong> getroffenen Unterscheidungen und damit auch<br />

die Identifikation <strong>der</strong> „bl<strong>in</strong>den Flecke“ verschiedener<br />

Theorien. Damit soll die Nutzung von Expertenwissen,<br />

von kl<strong>in</strong>ischen Theorien verschiedener Provenienz ke<strong>in</strong>eswegs<br />

<strong>in</strong> Frage gestellt werden: Entsprechend e<strong>in</strong>em<br />

Verständnis von Systemtheorie als e<strong>in</strong>er Theorie <strong>der</strong><br />

Beobachtung zweiter Ordnung ist die Nutzung von<br />

solch spezifischem „Wissen“ solange legitim, als e<strong>in</strong>e<br />

exakte, logische Buchhaltung sicherstellt, dass Beobachtungen<br />

erster und zweiter Ordnung unterschieden werden.<br />

Expertenwissen kann es immer nur bei <strong>der</strong> Beobachtung<br />

erster Ordnung geben. Der wertvolle Beitrag,<br />

den systemische TherapeutInnen <strong>in</strong> solchen Fachdiskussionen<br />

leisten können, ist weniger die Formulierung<br />

e<strong>in</strong>er zusätzlichen kl<strong>in</strong>ischen Theorie als die Anregung<br />

jener Reflexionsleistung, die nachzeichnet, <strong>in</strong> welcher<br />

Art <strong>der</strong> vor dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>er bestimmten Theorie<br />

erhobene Befund von <strong>der</strong> Theorie und damit vom Beobachter<br />

und nicht vom Beobachteten bee<strong>in</strong>flusst wird.<br />

Wichtig ist dabei, dass es gel<strong>in</strong>gt, dies nicht als Entwertung<br />

<strong>der</strong> fachspezifischen Theorien im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Radikal<strong>in</strong>fragestellung<br />

von Erkenntnismöglichkeit, son<strong>der</strong>n<br />

als Methode zur selbstreflexiven Vertiefung des Erkenntnisaktes<br />

zu formulieren.<br />

C) SYSTEMKOMPETENZ IM UMGANG<br />

MIT DEN KONTEXTABHÄNGIGEN SCHWIERIGKEITEN<br />

DES MASSNAHMENVOLLZUGS<br />

Bei diesen kontextabhängigen Schwierigkeiten handelt<br />

es sich vor allem um die Vermischung <strong>der</strong> Therapeutenrolle<br />

mit Aspekten <strong>der</strong> sozialen Kontrolle und das Teilhaben<br />

des Therapeuten an <strong>der</strong> <strong>in</strong>stitutionellen Macht<br />

<strong>der</strong> Vollzugsanstalt.<br />

Es sche<strong>in</strong>t nahezuliegen, das Problem <strong>der</strong> Rollenverquickung<br />

aus sozialer Kontrolle und Therapie zu lösen,<br />

<strong>in</strong>dem man externe (<strong>in</strong>stitutionsfremde) o<strong>der</strong> semi-<strong>in</strong>tegrierte<br />

Therapeuten mit <strong>der</strong> psychotherapeutischen Versorgung<br />

beauftragt. Gleichzeitig würde man aber auf diese<br />

Weise auf die Vorteile verzichten, die e<strong>in</strong>e therapeutische<br />

Institution bietet: <strong>der</strong> Therapeut verliert se<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss<br />

auf das Geschehen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Institution, es können die<br />

an<strong>der</strong>en Mitarbeiter nicht <strong>in</strong> den therapeutischen Prozess<br />

mite<strong>in</strong>bezogen werden, wodurch das Risiko <strong>in</strong>konsistenten<br />

Verhaltens verschiedener Berufsgruppen wächst.<br />

Gleichzeitig werden Spaltungsprozesse bei den Insassen<br />

(„guter Therapeut“, „böse Anstalt“) geför<strong>der</strong>t.<br />

In <strong>der</strong> systemischen Literatur hat die Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung<br />

mit therapeutischen Institutionen e<strong>in</strong>e erst kurze<br />

Tradition. Die Übernahme von Kontrollfunktion wird<br />

dabei kontroversiell beurteilt. Während e<strong>in</strong>ige Autoren<br />

an ihrer Expertenschaft <strong>für</strong> Kommunikation festhalten<br />

und sich dementsprechend als Gäste im Zwangskontext<br />

def<strong>in</strong>ieren, sprechen sich an<strong>der</strong>e <strong>für</strong> die explizite Übernahme<br />

e<strong>in</strong>er parentalen Funktion aus (vgl. Pleyer 1996).<br />

Die Pioniere auf dem Gebiet <strong>der</strong> therapeutischen Institutionen<br />

– August Aichhorn, Fritz Redl, Edward Glover<br />

o<strong>der</strong> Tilman Moser – stehen e<strong>in</strong>em psychodynamischen<br />

Therapieverständnis nahe und prägten Begriffe wie<br />

„therapeutisches Milieu“, „hygienische Atmosphäre“<br />

(<strong>für</strong> die Ausschaltung aller krankmachenden Umweltfaktoren)<br />

und „aufgeteilte Übertragung“ <strong>für</strong> Übertragungsphänomene,<br />

die sich unter mehreren Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des therapeutischen Teams aufteilten. Für die genannten<br />

Autoren war e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>nige Zusammenarbeit von Psychotherapeuten<br />

und Betreuungspersonal e<strong>in</strong>e conditio s<strong>in</strong>e<br />

qua non therapeutischer Institutionen.<br />

Die Implikationen <strong>der</strong> dabei auftretenden Rollenkonfusion<br />

von sozialer Kontrolle und Therapie <strong>für</strong> den Therapieauftrag<br />

und die therapeutische Beziehung, vor allem<br />

aber die Möglichkeiten, damit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er systemischen<br />

Perspektive konstruktiv umzugehen, ist Inhalt me<strong>in</strong>er<br />

weiteren Ausführungen.<br />

Laut Ludewig führt nur explizites Hilfesuchen bei <strong>der</strong><br />

Lösung e<strong>in</strong>es verän<strong>der</strong>ungswürdigen und verän<strong>der</strong>baren<br />

Problems zu Therapie. Für Psychotherapie im Zwangskontext<br />

ist h<strong>in</strong>gegen e<strong>in</strong>e „gemischte Auftragslage“ charakteristisch.<br />

Aber auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> familientherapeutischen<br />

Praxis ist das Ideal <strong>der</strong> völlig freiwilligen Therapie mit<br />

18 SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04


hoher Eigenmotivation aller Beteiligten nicht immer<br />

gegeben. Häufig kommen K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Jugendliche o<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Partner nur auf Bestreben e<strong>in</strong>es Familienmitgliedes.<br />

In an<strong>der</strong>en Fällen besteht nur e<strong>in</strong> diffuser Leidensdruck,<br />

und die Klienten gelangen durch Überweisung<br />

<strong>in</strong> die Therapie. Ludewig (1992) unterscheidet<br />

daher Anleitung, Beratung, Therapie und Begleitung,<br />

was dem „Helfer“ erleichtern soll, im Interesse des Hilfesuchenden,<br />

also „auftragsgerecht“ zu arbeiten. Ludewig<br />

berücksichtigt damit die offensichtlich nicht nur<br />

im Maßnahmenvollzug relevante Tatsache, dass <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em therapeutischen Kontext von Klienten nicht ausschließlich<br />

(o<strong>der</strong> nicht e<strong>in</strong>mal überwiegend?) „Therapieaufträge“<br />

im engeren S<strong>in</strong>n geäußert werden. Auch<br />

PSYCHOTHERAPIE WIRD AUCH IM MASSNAH-<br />

MENVOLLZUG KEINESWEGS ALS ZWANGS-<br />

MASSNAHME IM ENGEREN SINN – WIE Z.B.<br />

EIN UMERZIEHUNGSPLAN – GESEHEN.<br />

die Unterscheidung von Besuchern, Klägern und Kunden,<br />

wie sie de Shazer (1993) vornimmt, zielt nicht auf<br />

e<strong>in</strong>e Motivationstypologie ab, son<strong>der</strong>n beschreibt<br />

aktuelle Beziehungsmuster, die sich im Laufe <strong>der</strong> Zeit<br />

än<strong>der</strong>n können. Der S<strong>in</strong>n dieser Unterscheidung<br />

besteht dann nicht dar<strong>in</strong>, die „guten“ – weil gut motivierten<br />

– von den „schlechten“ – weil schlecht motivierten<br />

– Klienten zu trennen, son<strong>der</strong>n dar<strong>in</strong>, dem Therapeuten<br />

bei <strong>der</strong> Auswahl geeigneter Interventionen zu<br />

helfen.<br />

Auch <strong>der</strong> Insasse e<strong>in</strong>er Vollzugsanstalt wird <strong>in</strong> vielen<br />

Phasen Besucher o<strong>der</strong> Kläger se<strong>in</strong>, doch ist auch damit<br />

zu rechnen, dass er <strong>in</strong> Bezug auf gewisse Ziele zum Kunden<br />

werden kann, <strong>der</strong> explizit Hilfe <strong>für</strong> die Lösung verän<strong>der</strong>ungswürdiger<br />

und verän<strong>der</strong>barer Probleme sucht.<br />

Aus diesem Grunde ersche<strong>in</strong>t es mir wie auch an<strong>der</strong>en <strong>in</strong><br />

diesem Kontext Arbeitenden (vgl. Drewes, Krott 1996)<br />

nicht hilfreich, den „Therapiestatus“ <strong>in</strong> diesem Kontext<br />

radikal <strong>in</strong> Abrede zu stellen, da dies auch den Therapeuten<br />

von <strong>der</strong> Verantwortung befreien würde, sich immer<br />

wie<strong>der</strong> um e<strong>in</strong>en Therapieauftrag bzw. e<strong>in</strong>e therapeutische<br />

Haltung zu bemühen. Gefor<strong>der</strong>t wäre h<strong>in</strong>gegen<br />

e<strong>in</strong>e hohe Sensibilität <strong>in</strong> bezug auf das jeweils aktualisierte<br />

Beziehungsmuster, wobei im beson<strong>der</strong>en die<br />

Aspekte sozialer Kontrolle berücksichtigt werden müssen.<br />

Neben <strong>der</strong> potentiell zu weiteren Beschränkungen<br />

führenden E<strong>in</strong>schätzung des Therapeuten wird gerade <strong>in</strong><br />

Maßnahmenvollzugsanstalten <strong>der</strong> Therapeut häufig als<br />

Fürsprecher o<strong>der</strong> Anwalt des Klienten wahrgenommen –<br />

und zwar sowohl von den an<strong>der</strong>en Bediensteten als auch<br />

von den Insassen selbst.<br />

Psychotherapie wird auch im Maßnahmenvollzug also<br />

ke<strong>in</strong>eswegs als Zwangsmaßnahme im engeren S<strong>in</strong>n wie<br />

z.B. e<strong>in</strong> Umerziehungsplan gesehen. Häufig besteht e<strong>in</strong>e<br />

ambivalente Haltung – entwe<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong> latentes Misstrauen o<strong>der</strong>,<br />

noch typischer, e<strong>in</strong> Schwanken<br />

zwischen Idealisierung („Sie s<strong>in</strong>d<br />

me<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger Gesprächspartner“<br />

und den damit verbundenen<br />

Hoffnungen „Sie helfen mir da<br />

raus“ o<strong>der</strong> „Mit Ihrer Hilfe werde<br />

ich e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Mensch“) und tiefstem Misstrauen<br />

und Entwertung.<br />

Es gilt hier also zunächst e<strong>in</strong>mal <strong>für</strong> sich selbst, dann<br />

aber auch mit dem Klienten, die Auftragslage zu klären:<br />

Welchen Auftrag hat <strong>der</strong> Gesetzgeber an die Institution,<br />

welchen Auftrag hat die Institution an den Therapeuten?<br />

In manchen Institutionen soll <strong>der</strong> Umgang mit<br />

Insassen erleichtert werden, <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en erwartet man<br />

sich vom Psychotherapeuten Verständnis- und Entscheidungshilfen.<br />

Es muss nicht je<strong>der</strong> Auftrag angenommen<br />

o<strong>der</strong> gar erfüllt werden, doch sollte das Feld nach mehr<br />

o<strong>der</strong> weniger explizit formulierten Erwartungen (o<strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>schätzungen von Erwartungen) abgetastet werden.<br />

Dieses Vorgehen wird dem Umstand gerecht, dass therapeutische<br />

Beziehungen im Zwangskontext als triadisch<br />

zu konzeptualisieren s<strong>in</strong>d: <strong>der</strong> „Auftraggeber“ als machtvolle<br />

Instanz, die den Zwang ausübt, muss berücksichtigt<br />

werden (vgl. Peyer 1996).<br />

Gerade hier bieten die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Systemischen Therapie<br />

üblichen Fragen zur Auftragsklärung gegenüber an<strong>der</strong>en<br />

SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04 19


WAGNER ><br />

Therapieschulen e<strong>in</strong>en erheblichen Startvorteil bezüglich<br />

Transparenz und Kontextsensitivität:<br />

Was erwartet x?<br />

Woran würde x merken, dass se<strong>in</strong> Auftrag erfüllt ist?<br />

Woran würde x merken, dass wir an se<strong>in</strong>em Auftrag (nicht)<br />

arbeiten?<br />

Welches Bild hat x von Ihrem Problem, dass er e<strong>in</strong>e Therapie<br />

empfiehlt?<br />

All diese Fragen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Bezug auf die relevanten Entscheidungs<strong>in</strong>stanzen<br />

(Anstaltsleiter, Sachverständigengutachter,<br />

Richter, Angehörige) aber auch <strong>in</strong> Bezug auf<br />

die eigenen verschiedenen Rollen und die daraus<br />

erwachsende „gemischte Auftragslage“ anzuwenden:<br />

Woran würde <strong>der</strong> Gutachter/<strong>der</strong> Richter merken, dass Ihre<br />

Gefährlichkeit abgebaut ist?<br />

Welches Bild hat <strong>der</strong> Richter von Ihrer Störung, dass er e<strong>in</strong>e<br />

Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er therapeutischen Institution veranlasste?<br />

Was müssten Sie mir als Therapeut<strong>in</strong> Ihrer Me<strong>in</strong>ung nach<br />

erzählen, damit ich zu <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung komme, dass Ihre<br />

Gefährlichkeit abgebaut ist?<br />

Was müssten Sie mir Ihrer E<strong>in</strong>schätzung nach erzählen,<br />

damit ich von Vollzugslockerungen abrate?<br />

Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass Gefängnis<strong>in</strong>sassen<br />

mehrheitlich die<br />

Überzeugung hegen, dass<br />

Psychotherapie geeignet ist,<br />

ihre Probleme zu lösen.<br />

Wären sie dieser Überzeugung,<br />

hätten sie eventuell<br />

schon vor <strong>der</strong> Inhaftierung<br />

versucht, auf diesem Weg<br />

Verän<strong>der</strong>ungen zu erzielen.<br />

Es ist daher zumeist Aufgabe<br />

des Therapeuten, statt<br />

den vielfach fatalistischen Weltentwürfen <strong>der</strong> Insassen<br />

Problemdef<strong>in</strong>itionen zu entwickeln, die den Klienten<br />

und erst dadurch auch den Therapeuten handlungsfähig<br />

machen. Die Konzeptualisierung von „Therapiemotivation“<br />

als e<strong>in</strong>dimensionale Personeneigenschaft<br />

wi<strong>der</strong>spricht nicht nur systemischem Denken, son<strong>der</strong>n<br />

ist vor allem im Bereich <strong>der</strong> Forensik, wo antitherapeutische<br />

Strukturen e<strong>in</strong>er entsprechenden Selbstdef<strong>in</strong>ition<br />

<strong>der</strong> Betroffenen entgegenwirken, durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong>teraktives<br />

Person-Angebot-Konzept zu ersetzen (vgl. Steller 1994).<br />

Als Nicht-Gefängnis-Insasse könnte man vermuten,<br />

dass <strong>der</strong> wesentliche Auftrag des Klienten lautet: „Hilf<br />

mir, dass ich so schnell wie möglich entlassen werde“.<br />

Me<strong>in</strong>er Erfahrung nach haben Insassen jedoch ke<strong>in</strong>eswegs<br />

zw<strong>in</strong>gend die Tendenz, die Therapie laufend <strong>in</strong><br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Entlassung zu sehen. „Was<br />

muß hier geschehen, damit ich entlassen werde“ wird<br />

zum<strong>in</strong>dest explizit kaum gefragt. Der Klient wechselt<br />

von e<strong>in</strong>em „Was werden o<strong>der</strong> können Sie <strong>für</strong> me<strong>in</strong>e<br />

Entlassung tun“ am Anfang <strong>der</strong> Therapie häufig unerwartet<br />

schnell zu e<strong>in</strong>em sche<strong>in</strong>bar absichtslosen<br />

„Wenigstens Sie verstehen mich“, um dann eventuell<br />

wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> Zorn und bittere Enttäuschung darüber zu<br />

verfallen, dass <strong>der</strong> Therapeut nicht genug <strong>für</strong> die Entlassung<br />

getan hat.<br />

Man kann sich als Therapeut also ke<strong>in</strong>eswegs darauf verlassen,<br />

dass <strong>der</strong> Klient konsequent die Therapie im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die Entlassung nützt. Häufig neigen Insassen<br />

dazu, sich als Opfer ihrer Tat bzw. des Justizsystems zu<br />

fühlen und schreiben sich selbst wenig Verän<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten<br />

zu. Die Therapie dient dann eher dazu,<br />

HÄUFIG NEIGEN INSASSEN DAZU, SICH ALS<br />

OPFER IHRER TAT BZW. DES JUSTIZSYSTEMS ZU<br />

FÜHLEN UND SCHREIBEN SICH SELBST WENIG<br />

VERÄNDERUNGSMÖGLICHKEITEN ZU. DIE THE-<br />

RAPIE DIENT DANN EHER DAZU, DIE WIDRIGEN<br />

UMSTÄNDE DER HAFT BESSER ZU ERTRAGEN.<br />

die widrigen Umstände <strong>der</strong> Haft besser zu ertragen, was<br />

e<strong>in</strong> typisches Beispiel <strong>für</strong> „Begleitung“ darstellen würde.<br />

Auch diesen Auftrag kann man ernst- und annehmen.<br />

Bei allem Respekt <strong>für</strong> diesen Auftrag thematisiere ich<br />

aber immer wie<strong>der</strong> den Unterschied zwischen dem, was<br />

dann hier geschieht und den Erwartungen <strong>der</strong> „Überweiser“.<br />

20 SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04


Das kann dann z.B. so kl<strong>in</strong>gen:<br />

„Ich verstehe, dass Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sehr schwierigen Situation<br />

s<strong>in</strong>d und Hilfe brauchen, um all diese Belastungen<br />

besser auszuhalten,....ich frage mich nur, wie sich diese<br />

Art von Hilfestellung <strong>für</strong> den Gutachter o<strong>der</strong> den Richter<br />

darstellt, die ja mit dieser E<strong>in</strong>weisung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e therapeutische<br />

E<strong>in</strong>richtung des Strafvollzuges deutlich<br />

gemacht haben, dass sie von Ihnen e<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ung<br />

erwarten.........<br />

Es kann aber auch so kl<strong>in</strong>gen:<br />

„Ich verstehe, dass Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sehr schwierigen Situation<br />

s<strong>in</strong>d und am liebsten diese Stunden verwenden<br />

würden, um über die Probleme zu sprechen, die erst<br />

durch die Inhaftierung auf Sie zugekommen s<strong>in</strong>d. Aber<br />

an<strong>der</strong>erseits ist die Therapie hier ke<strong>in</strong>e Abmachung zwischen<br />

uns beiden, bezahlt werde ich vom Staat – und<br />

zwar nicht da<strong>für</strong>, – würde <strong>der</strong> Richter sagen, Ihnen die<br />

Haft erträglich zu machen, son<strong>der</strong>n da<strong>für</strong>, dass diese<br />

Stunden etwas dazu beitragen, dass ihre Gefährlichkeit<br />

abgebaut wird. Glauben Sie, dass es dazu kommen kann,<br />

wenn wir nur über Ihre Schwierigkeiten hier im Gefängnis<br />

sprechen?“<br />

Diese Berufung auf den Kontext, das Thematisieren <strong>der</strong><br />

triadischen Auftragslage kann so an ungeliebte (unbewußte?)<br />

ausgeblendete Themen heranführen und bietet<br />

damit e<strong>in</strong>e pragmatische und mit systemischen Konzepten<br />

kompatible Alternative zu dem, was an<strong>der</strong>e Therapieschulen<br />

als „Arbeit am Wi<strong>der</strong>stand“ bezeichnen.<br />

Auch wenn im obengenannten Beispiel <strong>der</strong> Therapeut<br />

durch zirkuläres Fragen die Kontrollfunktion auf Gutachter<br />

und/o<strong>der</strong> Richter überträgt und dadurch <strong>für</strong> die<br />

therapeutische Arbeit e<strong>in</strong>e neutrale Reflexionsposition<br />

sichert, muss <strong>in</strong> diesem Kontext die Vermengung von<br />

Psychotherapie mit Elementen sozialer Kontrolle doch<br />

auch offen thematisiert werden. In <strong>der</strong> systemischen<br />

Literatur wird dieses Thema <strong>für</strong> den ambulanten Bereich<br />

(z.B. K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutz) breit diskutiert. Vielfach wird dabei<br />

e<strong>in</strong>e Trennung von Kontrolle und Hilfe postuliert, aber<br />

auch die Gegenposition ist bekannt: Tom Levold (1993)<br />

hält diese Trennung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Sche<strong>in</strong>lösung – besser sei<br />

e<strong>in</strong> offener (o<strong>der</strong> offensiver) Umgang mit <strong>der</strong> Kontrollfunktion<br />

und <strong>der</strong> damit vere<strong>in</strong>barten Machtposition,<br />

welche mit <strong>der</strong> „Selbstbescheidung als Experte <strong>für</strong> Kommunikation“<br />

nicht auszufüllen ist. Levold for<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e<br />

„parentale Position“: Die reale Machtposition muss<br />

offen thematisiert werden.<br />

Der Rückzug auf die therapeutische Verschwiegenheit<br />

kann häufig als Etikettenschw<strong>in</strong>del entlarvt werden,<br />

wenn z.B. Therapeuten ke<strong>in</strong>e Stellungnahmen schreiben,<br />

aber ihrem Vorgesetzten unter dem Titel „Supervision“<br />

die da<strong>für</strong> nötigen Informationen geben. Ich bevorzuge<br />

hier e<strong>in</strong> Modell <strong>der</strong> „doppelten Transparenz“, wie<br />

es auch von Vertretern <strong>der</strong> Mailän<strong>der</strong> Schule (Cirillo et<br />

al 1992) vorgestellt wurde: Ich b<strong>in</strong> als Therapeut<strong>in</strong><br />

transparent gegenüber <strong>der</strong> Institution, <strong>in</strong>dem ich über<br />

wesentliche Faktoren des Therapieverlaufes berichte, b<strong>in</strong><br />

aber <strong>in</strong> dieser Transparenz wie<strong>der</strong> gegenüber dem<br />

Patienten transparent, <strong>in</strong>dem ich ihm alle Stellungnahmen<br />

vorlese und mit ihm bespreche.<br />

Auch Virg<strong>in</strong>ia Goldner (1993) hält die Trennung von<br />

systemischer Arbeit und sozialer Kontrolle <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Illusion<br />

und die „formalistische Spaltung <strong>in</strong> moralische und<br />

kl<strong>in</strong>ische Kategorien <strong>für</strong> theoretisch bedeutungslos und<br />

psychologisch unglaubwürdig. Die Alternative besteht<br />

dar<strong>in</strong>, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Therapie moralische Fragen aufzuwerfen,<br />

z.B. auf die psychischen Aspekte moralischer Konflikte<br />

und auf die moralischen Aspekte psychischer Konflikte<br />

h<strong>in</strong>zuweisen.“<br />

E<strong>in</strong> wesentlicher Faktor ist dabei natürlich <strong>der</strong> Umgang<br />

mit Lüge und Verleugnung. Der Aspekt sozialer Kontrolle<br />

äußert sich <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Therapie nicht dar<strong>in</strong>,<br />

dass man Detektiv spielen muß, um die Wahrheit ans<br />

Licht zu br<strong>in</strong>gen son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Tatsache, dass <strong>der</strong> Klient häufig gute Gründe hat zu<br />

lügen, was wie<strong>der</strong>holt thematisiert werden sollte:<br />

Gesetzt den Fall, das ist die Wahrheit, was erwarten Sie,<br />

was ich mit dieser Information anfange?<br />

Was würde passieren, wenn ich Ihnen nicht glaube?<br />

Gesetzt den Fall, das ist nicht die Wahrheit, was erwarten<br />

Sie von mir, wie ich mit dieser Information umgehe?<br />

Wie würde es sich auf Ihr Bild von mir auswirken, wenn<br />

ich Ihnen trotzdem glaube: Würde Sie das <strong>für</strong> mich e<strong>in</strong>nehmen<br />

o<strong>der</strong> würde ich <strong>in</strong> Ihrem Ansehen s<strong>in</strong>ken?...<br />

Es wäre e<strong>in</strong> Mißverständnis systemisch-konstruktivisti-<br />

SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04 21


WAGNER ><br />

scher Arbeit, jede Aussage, jede Selbstbeschreibung als<br />

subjektive Realitätskonstruktion unh<strong>in</strong>terfragt stehen zu<br />

lassen. Es geht <strong>in</strong> <strong>der</strong> systemischen Therapie ja gerade<br />

und sehr explizit um das H<strong>in</strong>terfragen <strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuellen<br />

Wirklichkeitsbeschreibungen. Dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Fragestellung<br />

<strong>der</strong> Kontext berücksichtigt wird, liegt nahe.<br />

Statt von Lügen und Verleugnung könnte man dann<br />

auch – weniger wertend und schuldzuschreibend - von<br />

kontextspezifischen Interessen des Klienten sprechen.<br />

Diese kontextspezifischen Interessen können als Störung<br />

des therapeutischen Prozesses wahrgenommen werden –<br />

hier empfiehlt es sich, diese „Störung“ zum Thema zu<br />

machen – denn das Reden über e<strong>in</strong>e Störung ist etwas<br />

an<strong>der</strong>es als die Störung.<br />

RESUMÉE<br />

<strong>„Systemkompetenz“</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Forensischen</strong> <strong>Psychiatrie</strong><br />

besteht neben e<strong>in</strong>er angemessenen Konzeptualisierung<br />

des <strong>in</strong>stitutionellen Kontextes also auf theoretischer<br />

Ebene dar<strong>in</strong>, die Kontextabhängigkeit von Verhalten<br />

und die Beobachterabhängigkeit von Beschreibungen im<br />

Bewußtse<strong>in</strong> zu halten und <strong>für</strong> die Leitdifferenzen und<br />

damit auch <strong>für</strong> die bl<strong>in</strong>den Flecken an<strong>der</strong>er kl<strong>in</strong>ischer<br />

Konzepte zu sensibilisieren. Auf e<strong>in</strong>er praktischen Ebene<br />

ermöglicht Systemkompetenz e<strong>in</strong>e therapeutische Haltung,<br />

die das explizite Thematisieren von Rollenverquickungen<br />

nahelegt und <strong>in</strong> <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

Offenheit und Transparenz (nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> unkritischen<br />

Akzeptanz je<strong>der</strong> Selbstbeschreibung) auch Respekt<br />

gegenüber dem zur Therapie Gezwungenen ausdrückt.<br />

Literaturverzeichnis<br />

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CIRILLO D., DI BLASIO P. (1992): Familiengewalt. Klett Cotta, Stuttgart<br />

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DREWES M., KROTT E. (1996): Der Schlüssel zum Glück? Zwang als<br />

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219–247<br />

DR. ELISABETH WAGNER ist Fachärzt<strong>in</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychiatrie</strong> und<br />

Neurologie, Psychotherapeut<strong>in</strong> <strong>in</strong> systemischer Familientherapie<br />

<strong>in</strong> freier Praxis, Lehrtherapeut<strong>in</strong> <strong>für</strong> systemische Familientherapie<br />

i.A.; sie leitet die psychiatrische Abteilung <strong>der</strong> Justizanstalt<br />

Favoriten und hat langjährige Erfahrung <strong>in</strong> <strong>in</strong>stutiioneller<br />

Psychotherapie.<br />

22 SYSTEMISCHE NOTIZEN 02/04

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