40. Jahrgang Auflage 7.000 30. Juli 2011 Nr. 07 - Markt Regenstauf
40. Jahrgang Auflage 7.000 30. Juli 2011 Nr. 07 - Markt Regenstauf
40. Jahrgang Auflage 7.000 30. Juli 2011 Nr. 07 - Markt Regenstauf
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2. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange gingen 39 Stellungnahmen ein. Neun Stellungnahmen<br />
enthalten Anregungen, Bedenken oder Änderungsvorschläge.<br />
Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
der Bürger ging keine Stellungnahme ein.<br />
3. Übersicht zu den Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag<br />
Damit der <strong>Markt</strong>gemeinderat über sämtliche vorgetragenen Einwendungen<br />
und Anregungen umfassend und objektiv informiert<br />
ist, und so die Behandlung sachgerecht in die Abwägung einstellen<br />
kann, wurden in der Anlage alle Schreiben zusammengefasst und<br />
mit einer planerischen Stellungnahme sowie mit einem Behandlungs-/Beschlussvorschlag<br />
versehen.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss I<br />
1. Der Sachstandsbericht und das Ergebnis der Öffentlichkeits- und<br />
Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2<br />
BauGB sowie sämtliche Stellungnahmen werden zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
2. Die eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend<br />
den Ausführungen in die Abwägung eingestellt und wie folgt<br />
beschlossen.<br />
2.1 Staatliches Bauamt, Regensburg vom 15. Februar <strong>2011</strong><br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die bereits im Bebauungsplan enthaltene Festsetzung hinsichtlich<br />
der Sichtdreiecke wird bezüglich der Höhen wie folgt präzisiert:<br />
SICHTDREIECKE<br />
Die Sichtfelder für die wartepflichtigen Kraftfahrer und Radfahrer<br />
an der Einmündung der Erschließungsstraße in die Bundesstraße<br />
sind entsprechend der RAS-K-1 von ständigen Sichthindernissen<br />
(Bepflanzung, Haufen, etc.) zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe<br />
freizuhalten.<br />
Über den Bau der Linksabbiege- und Rechtsabbiegestreifen auf der<br />
Bundesstraße wird rechtzeitig vor Baubeginn eine Vereinbarung mit<br />
dem Staatlichen Bauamt Regensburg abgeschlossen.<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme des Staatl. Bauamtes vom 15. Februar <strong>2011</strong><br />
wird berücksichtigt.<br />
Die Festsetzung zu den Sichtdreiecken wird wie folgt präzisiert:<br />
„Die Sichtfelder für die wartepflichtigen Kraftfahrer und Radfahrer<br />
an der Einmündung der Erschließungsstraße in die Bundesstraße<br />
sind entsprechend der RAS-K-1 von ständigen Sichthindernissen<br />
(Bepflanzung, Haufen, etc.) zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe<br />
freizuhalten.“<br />
Über den Bau der Linksabbiege- und Rechtsabbiegestreifen auf der<br />
Bundesstraße wird rechtzeitig vor Baubeginn eine Vereinbarung mit<br />
dem Staatlichen Bauamt Regensburg abgeschlossen.<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
2.2 Kabel Deutschland, Nürnberg vom 29. März <strong>2011</strong><br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Es wird angemerkt, dass das betreffende Kabel entlang des östlichen<br />
Fahrbahnrandes der B 15 verlegt ist.<br />
Da das Kabel auf öffentlichen Grund verlegt ist, wird ein Eintrag in<br />
den Bebauungsplan nicht für erforderlich gehalten.<br />
Die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise werden im Zuge der<br />
Detailplanung bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung u.a.<br />
auch durch eine exakte Bestimmung der Kabeltrasse beachtet.<br />
Eine Aufnahme der Hinweise in die vorliegende Änderung wird<br />
daher gleichfalls nicht für notwendig erachtet.<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme der Kabel Deutschland, Nürnberg vom 29. März<br />
<strong>2011</strong> wird im Zuge der Detailplanung bzw. der Bauausführung der<br />
Straßenanbindung beachtet.<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
2.3 Deutsche Telekom, Regensburg vom 18. April <strong>2011</strong><br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise werden im Zuge der<br />
Detailplanung bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung u.a.<br />
auch durch eine exakte Bestimmung der Kabeltrassen beachtet.<br />
Eine Aufnahme der Hinweise in die vorliegende Änderung wird<br />
daher nicht für notwendig erachtet.<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH,<br />
Regensburg vom 18. April <strong>2011</strong> wird im Zuge der Detailplanung bzw.<br />
der Bauausführung der Straßenanbindung beachtet.<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege, Regensburg vom 4. April<br />
<strong>2011</strong><br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise bezüglich der<br />
Bodendenkmäler werden im Zuge der Detailplanung bzw. der<br />
Bauausführung der Straßenanbindung und insbesondere auch bei<br />
der Realisierung des Baugebietes beachtet.<br />
Eine Aufnahme der Hinweise in die vorliegende Änderung wird<br />
daher nicht für notwendig erachtet.<br />
Es wird jedoch empfohlen, die aktuelle Stellungnahme dem Gesamtbebauungsplan<br />
als Anhang beizulegen.<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz,<br />
Regensburg vom 4. April <strong>2011</strong> wird im Zuge der Detailplanung<br />
bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung beachtet.<br />
Die Stellungnahme wird dem Gesamtbebauungsplan als Anhang<br />
beigelegt.<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
2.5 DB Services Immobilien GmbH, Regensburg vom 29. März<br />
<strong>2011</strong><br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis zu den bahneigenen Anlagen (Leitplanke oder Mauer im<br />
Bereich der geplanten Einmündung) wird im Zuge der Detailplanung<br />
bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung beachtet.<br />
Der Hinweis zum Bewuchs/Neuanpflanzung betrifft in erster Linie<br />
den Gesamtbebauungsplan, so dass eine Aufnahme dieses Hinweises<br />
in die vorliegende Änderung nicht für erforderlich gehalten<br />
wird.<br />
Es wird jedoch empfohlen, die aktuelle Stellungnahme dem Gesamtbebauungsplan<br />
als Anhang beizulegen.<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Regensburg<br />
vom 29. März <strong>2011</strong> wird dem Gesamtbebauungsplan als<br />
Anhang beigelegt.<br />
Der Hinweis zu den bahneigenen Anlagen (Leitplanke oder Mauer im<br />
Bereich der geplanten Einmündung) wird im Zuge der Detailplanung<br />
bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung beachtet.<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
2.6 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regensburg<br />
vom 28. Februar <strong>2011</strong><br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Da die Hinweise zum Bereich Landwirtschaft in erster Linie den Gesamtbebauungsplan<br />
betreffen, wird eine Aufnahme dieser Hinweise<br />
in die vorliegende Änderung nicht für notwendig erachtet.<br />
Es wird jedoch empfohlen, die aktuelle Stellungnahme dem Gesamtbebauungsplan<br />
als Anhang beizulegen.<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Forsten, Regensburg vom 28. Februar <strong>2011</strong> wird dem Gesamtbebauungsplan<br />
als Anhang zur Beachtung beigelegt.<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
2.7 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Regental vom 14.<br />
Februar <strong>2011</strong><br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise bezüglich der<br />
Oberflächenentwässerung werden im Zuge der Detailplanung bzw.<br />
der Bauausführung der Straßenanbindung und insbesondere auch<br />
bei der Realisierung des Baugebietes beachtet.<br />
Eine Aufnahme der Hinweise in die vorliegende Änderung wird<br />
daher nicht für notwendig erachtet.<br />
Es wird jedoch empfohlen, die aktuelle Stellungnahme dem Gesamtbebauungsplan<br />
als Anhang beizulegen.<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung<br />
im Regental, <strong>Regenstauf</strong> vom 14. Februar <strong>2011</strong> wird im Zuge der<br />
Detailplanung bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung und<br />
insbesondere auch bei der Realisierung des Baugebietes beachtet.<br />
Sie wird dem Gesamtbebauungsplan als Anhang beigelegt.<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
2.8 Wasserwirtschaftsamt Regensburg vom 18. Februar <strong>2011</strong><br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Da die Hinweise zu der Niederschlagswasserentsorgung in erster<br />
Linie den Gesamtbebauungsplan betreffen, wird eine Aufnahme<br />
dieser Hinweise in die vorliegende Änderung nicht für notwendig<br />
erachtet.<br />
Hinsichtlich der Niederschlagswasserentsorgung wurde vom<br />
Zweck verband zur Abwasserbeseitigung im Regental bereits eine<br />
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