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40. Jahrgang Auflage 7.000 30. Juli 2011 Nr. 07 - Markt Regenstauf

40. Jahrgang Auflage 7.000 30. Juli 2011 Nr. 07 - Markt Regenstauf

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2. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange gingen 39 Stellungnahmen ein. Neun Stellungnahmen<br />

enthalten Anregungen, Bedenken oder Änderungsvorschläge.<br />

Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

der Bürger ging keine Stellungnahme ein.<br />

3. Übersicht zu den Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag<br />

Damit der <strong>Markt</strong>gemeinderat über sämtliche vorgetragenen Einwendungen<br />

und Anregungen umfassend und objektiv informiert<br />

ist, und so die Behandlung sachgerecht in die Abwägung einstellen<br />

kann, wurden in der Anlage alle Schreiben zusammengefasst und<br />

mit einer planerischen Stellungnahme sowie mit einem Behandlungs-/Beschlussvorschlag<br />

versehen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss I<br />

1. Der Sachstandsbericht und das Ergebnis der Öffentlichkeits- und<br />

Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2<br />

BauGB sowie sämtliche Stellungnahmen werden zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

2. Die eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend<br />

den Ausführungen in die Abwägung eingestellt und wie folgt<br />

beschlossen.<br />

2.1 Staatliches Bauamt, Regensburg vom 15. Februar <strong>2011</strong><br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die bereits im Bebauungsplan enthaltene Festsetzung hinsichtlich<br />

der Sichtdreiecke wird bezüglich der Höhen wie folgt präzisiert:<br />

SICHTDREIECKE<br />

Die Sichtfelder für die wartepflichtigen Kraftfahrer und Radfahrer<br />

an der Einmündung der Erschließungsstraße in die Bundesstraße<br />

sind entsprechend der RAS-K-1 von ständigen Sichthindernissen<br />

(Bepflanzung, Haufen, etc.) zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe<br />

freizuhalten.<br />

Über den Bau der Linksabbiege- und Rechtsabbiegestreifen auf der<br />

Bundesstraße wird rechtzeitig vor Baubeginn eine Vereinbarung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt Regensburg abgeschlossen.<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme des Staatl. Bauamtes vom 15. Februar <strong>2011</strong><br />

wird berücksichtigt.<br />

Die Festsetzung zu den Sichtdreiecken wird wie folgt präzisiert:<br />

„Die Sichtfelder für die wartepflichtigen Kraftfahrer und Radfahrer<br />

an der Einmündung der Erschließungsstraße in die Bundesstraße<br />

sind entsprechend der RAS-K-1 von ständigen Sichthindernissen<br />

(Bepflanzung, Haufen, etc.) zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe<br />

freizuhalten.“<br />

Über den Bau der Linksabbiege- und Rechtsabbiegestreifen auf der<br />

Bundesstraße wird rechtzeitig vor Baubeginn eine Vereinbarung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt Regensburg abgeschlossen.<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

2.2 Kabel Deutschland, Nürnberg vom 29. März <strong>2011</strong><br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Es wird angemerkt, dass das betreffende Kabel entlang des östlichen<br />

Fahrbahnrandes der B 15 verlegt ist.<br />

Da das Kabel auf öffentlichen Grund verlegt ist, wird ein Eintrag in<br />

den Bebauungsplan nicht für erforderlich gehalten.<br />

Die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise werden im Zuge der<br />

Detailplanung bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung u.a.<br />

auch durch eine exakte Bestimmung der Kabeltrasse beachtet.<br />

Eine Aufnahme der Hinweise in die vorliegende Änderung wird<br />

daher gleichfalls nicht für notwendig erachtet.<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme der Kabel Deutschland, Nürnberg vom 29. März<br />

<strong>2011</strong> wird im Zuge der Detailplanung bzw. der Bauausführung der<br />

Straßenanbindung beachtet.<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

2.3 Deutsche Telekom, Regensburg vom 18. April <strong>2011</strong><br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise werden im Zuge der<br />

Detailplanung bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung u.a.<br />

auch durch eine exakte Bestimmung der Kabeltrassen beachtet.<br />

Eine Aufnahme der Hinweise in die vorliegende Änderung wird<br />

daher nicht für notwendig erachtet.<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH,<br />

Regensburg vom 18. April <strong>2011</strong> wird im Zuge der Detailplanung bzw.<br />

der Bauausführung der Straßenanbindung beachtet.<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege, Regensburg vom 4. April<br />

<strong>2011</strong><br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise bezüglich der<br />

Bodendenkmäler werden im Zuge der Detailplanung bzw. der<br />

Bauausführung der Straßenanbindung und insbesondere auch bei<br />

der Realisierung des Baugebietes beachtet.<br />

Eine Aufnahme der Hinweise in die vorliegende Änderung wird<br />

daher nicht für notwendig erachtet.<br />

Es wird jedoch empfohlen, die aktuelle Stellungnahme dem Gesamtbebauungsplan<br />

als Anhang beizulegen.<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz,<br />

Regensburg vom 4. April <strong>2011</strong> wird im Zuge der Detailplanung<br />

bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung beachtet.<br />

Die Stellungnahme wird dem Gesamtbebauungsplan als Anhang<br />

beigelegt.<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

2.5 DB Services Immobilien GmbH, Regensburg vom 29. März<br />

<strong>2011</strong><br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis zu den bahneigenen Anlagen (Leitplanke oder Mauer im<br />

Bereich der geplanten Einmündung) wird im Zuge der Detailplanung<br />

bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung beachtet.<br />

Der Hinweis zum Bewuchs/Neuanpflanzung betrifft in erster Linie<br />

den Gesamtbebauungsplan, so dass eine Aufnahme dieses Hinweises<br />

in die vorliegende Änderung nicht für erforderlich gehalten<br />

wird.<br />

Es wird jedoch empfohlen, die aktuelle Stellungnahme dem Gesamtbebauungsplan<br />

als Anhang beizulegen.<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Regensburg<br />

vom 29. März <strong>2011</strong> wird dem Gesamtbebauungsplan als<br />

Anhang beigelegt.<br />

Der Hinweis zu den bahneigenen Anlagen (Leitplanke oder Mauer im<br />

Bereich der geplanten Einmündung) wird im Zuge der Detailplanung<br />

bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung beachtet.<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

2.6 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regensburg<br />

vom 28. Februar <strong>2011</strong><br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Da die Hinweise zum Bereich Landwirtschaft in erster Linie den Gesamtbebauungsplan<br />

betreffen, wird eine Aufnahme dieser Hinweise<br />

in die vorliegende Änderung nicht für notwendig erachtet.<br />

Es wird jedoch empfohlen, die aktuelle Stellungnahme dem Gesamtbebauungsplan<br />

als Anhang beizulegen.<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten, Regensburg vom 28. Februar <strong>2011</strong> wird dem Gesamtbebauungsplan<br />

als Anhang zur Beachtung beigelegt.<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

2.7 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Regental vom 14.<br />

Februar <strong>2011</strong><br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise bezüglich der<br />

Oberflächenentwässerung werden im Zuge der Detailplanung bzw.<br />

der Bauausführung der Straßenanbindung und insbesondere auch<br />

bei der Realisierung des Baugebietes beachtet.<br />

Eine Aufnahme der Hinweise in die vorliegende Änderung wird<br />

daher nicht für notwendig erachtet.<br />

Es wird jedoch empfohlen, die aktuelle Stellungnahme dem Gesamtbebauungsplan<br />

als Anhang beizulegen.<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung<br />

im Regental, <strong>Regenstauf</strong> vom 14. Februar <strong>2011</strong> wird im Zuge der<br />

Detailplanung bzw. der Bauausführung der Straßenanbindung und<br />

insbesondere auch bei der Realisierung des Baugebietes beachtet.<br />

Sie wird dem Gesamtbebauungsplan als Anhang beigelegt.<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

2.8 Wasserwirtschaftsamt Regensburg vom 18. Februar <strong>2011</strong><br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Da die Hinweise zu der Niederschlagswasserentsorgung in erster<br />

Linie den Gesamtbebauungsplan betreffen, wird eine Aufnahme<br />

dieser Hinweise in die vorliegende Änderung nicht für notwendig<br />

erachtet.<br />

Hinsichtlich der Niederschlagswasserentsorgung wurde vom<br />

Zweck verband zur Abwasserbeseitigung im Regental bereits eine<br />

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