40. Jahrgang Auflage 7.000 30. Juli 2011 Nr. 07 - Markt Regenstauf
40. Jahrgang Auflage 7.000 30. Juli 2011 Nr. 07 - Markt Regenstauf
40. Jahrgang Auflage 7.000 30. Juli 2011 Nr. 07 - Markt Regenstauf
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Stellungnahme abgegeben. Hierauf wird hingewiesen.<br />
Die Hinweise des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung im<br />
Regental werden dabei im Zuge der Erschließung des gesamten<br />
Baugebietes beachtet.<br />
Es wird zudem empfohlen, die aktuelle Stellungnahme dem Gesamtbebauungsplan<br />
als Anhang beizulegen.<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, Regensburg vom<br />
18. Februar <strong>2011</strong> wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Niederschlagswasserbeseitigung wird mit dem Zweckverband<br />
zur Abwasserbeseitigung im Regental im Rahmen der Erschließungsplanung<br />
erörtert. Weiterhin wird bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung<br />
die Sickerfähigkeit im Gesamtplangebiet im<br />
Rahmen einer Baugrundbegutachtung untersucht. Diese Untersuchung<br />
und die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird<br />
dem Gesamtbebauungsplan als Anhang beigelegt<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
2.9 LRA Regensburg, Sachgebiet S 41, Bauleitplanung vom 18.<br />
April <strong>2011</strong><br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Anmerkungen werden wie folgt behandelt:<br />
Wie in der Stellungnahme bereits richtig erläutert, wurde durch den<br />
qualifizierten Bebauungsplan eine planungsrechtliche Zuordnung<br />
zum Siedlungsbereich vorgenommen und somit eine Innenbereichsfläche<br />
definiert.<br />
Hierbei besteht jedoch nach hiesiger Auffassung keine zeitliche<br />
Beschränkung in der Realisierung einer Planungsfläche.<br />
Nachdem sich der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> im Rahmen seiner Planungshoheit<br />
entschieden hat, zuerst den westlichen Teilbereich des<br />
Gewerbe- und Industriegebietes (westlich der Bahnlinie) als einen<br />
1. Bauabschnitt vollständig zu realisieren, wird nunmehr als Zielsetzung<br />
der nachhaltigen, städtebaulich vernünftigen Siedlungspolitik<br />
der <strong>Markt</strong>gemeinde der letzte Bauabschnitt der Gewerbeflächen<br />
<strong>Regenstauf</strong>-Süd erschlossen. Hierbei stellt die vorgesehene zusätzliche<br />
Straßenanbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz,<br />
die im Übrigen keinen weiteren zusätzlichen Flächenverbrauch und<br />
auch keine wesentlichen zusätzlichen Versiegelungen benötigt, einen<br />
wichtigen Baustein zur Steigerung der Attraktivität dar und trägt<br />
damit auch zu einer zügigen Realisierung des Baugebietes bei.<br />
Zudem ist die durch den Ausbau der Abbiegespuren bedingte Erweiterung<br />
des Bebauungsplanes ausschließlich auf den bereits vorhandenen<br />
öffentlichen Grundstücksflächen der B 15 vorgesehen.<br />
Nachdem nach hiesiger Auffassung dadurch u.a. auch die Grundzüge<br />
der Planung nur unwesentlich berührt werden, wird an der<br />
Zuordnung der vorliegenden Straßenanbindung zu den bereits vorhandenen<br />
Innenbereichsflächen und somit auch am beschleunigten<br />
Verfahren gemäß § 13a BauGB als eine „andere Maßnahme der<br />
Innenentwicklung“ weiterhin festgehalten.<br />
Hierzu wird auch auf die entsprechende Begründung in der vorliegenden<br />
Bebauungsplan-Änderung und Erweiterung hingewiesen.<br />
Eine Überarbeitung der Festsetzungen wird zum derzeitigen Zeitpunkt<br />
nicht für notwendig erachtet.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Zu dem Schreiben des LRA, Regensburg, Bauabteilung wird wie<br />
folgt Stellung genommen: Aus Sicht der Bauverwaltung ist der gesamte<br />
planerische Ansatz der Gewerbegebietsentwicklung im Süden<br />
von <strong>Regenstauf</strong> zu betrachten. Die auch im Flächennutzungsplan<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> beschriebene Entwicklungsvorstellung<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> war dabei von der Absicht bestimmt,<br />
entlang der Bahnlinie und der B15 im Süden von <strong>Regenstauf</strong> eine<br />
gewerbliche Entwicklung einzuleiten. Rechtlich abgesichert wurde<br />
diese durch die Bebauungspläne „Gewerbe- und Industriegebiet<br />
<strong>Regenstauf</strong> - Süd, Teil I bis III. Die Bebauungspläne „Gewerbe- und<br />
Industriegebiet <strong>Regenstauf</strong> - Süd, I und III und II, 2. Bauabschnitt<br />
sind mittlerweile nahezu komplett bebaut. Der gegenständliche Bebauungsplan<br />
ist etwa zu einem Drittel umgesetzt und soll nunmehr<br />
als letzte Entwicklungsfläche in der Gesamtplanung erschlossen<br />
werden. Die Entwicklungsvorstellungen aus den 1980ger Jahren<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> werden sich damit vollständig verwirklichen<br />
lassen. Die vom LRA zitierte Kommentierung kann damit als<br />
nicht gegenständlich bezeichnet werden und kann daher keine<br />
Anwendung finden.<br />
Darüber hinaus ist nach Ansicht der Bauverwaltung festzustellen,<br />
dass das für den gegenständlichen Bebauungsplan gewählte<br />
Verfahren besonders der Intension des § 13a BauGB entspricht.<br />
§ 13a BauGB ist insbesondere dann anzuwenden, wenn durch<br />
Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung und andere Maßnahmen<br />
der Innenentwicklung erreicht werden kann, die zusätzliche<br />
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen im Außenbereich<br />
zu verringern.<br />
Mit der im Änderungsverfahren angestrebten besseren Erschließung<br />
wird gerade erreicht, bereits im Flächennutzungsplan darge-<br />
stellte und durch Bebauungsplan festgesetzte Bauflächen optimal<br />
der geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verfügung zu<br />
stellen. Damit müssen keine neuen, noch nicht überplante Außenbereichsflächen<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
Auch handelt es sich beim betreffenden Baugebiet nicht um eine<br />
isoliert in den Außenbereich vorstoßenden Fläche. Vielmehr ist die<br />
Baugebietsfläche bereits nördlich, westlich und östlich von Erschließungs-<br />
und Siedlungsflächen umgeben, sodass sie sich zweifelsfrei<br />
als eine Fläche im Siedlungsbereich darstellt und damit die mit<br />
der Planänderung beabsichtigte Optimierung der Erschließung<br />
des Baugebietes als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“<br />
zu bewerten ist.<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme des LRA Regensburg, Sachgebiet 41, Bauleitplanung<br />
vom 18. April <strong>2011</strong> wird zurückgewiesen. Eine Überarbeitung<br />
der Gesamtplanung ist nicht erforderlich.<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden weiteren<br />
Beschluss II:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> erlässt auf Grund der §§ 2, 9 und 10 BauGB<br />
i.d. Fassung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I Seite 2141), Art. 23<br />
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 81 Bayer. Bauordnung,<br />
der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />
(Baunutzungsverordnung - BauNVO) und der Planzeichenverordnung<br />
in den derzeit gültigen Fassungen die beiliegende Satzung<br />
zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet <strong>Regenstauf</strong><br />
- Süd, Teil II, Am Lauber Weg“ Änderung und Erweiterung (Anbindung<br />
B15) (Textteil und Planteil vom 7. Juni <strong>2011</strong>); diese Anlagen<br />
sind wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
Ja Stimmen: 20<br />
Nein Stimmen: 0<br />
Integriertes Stadtentwicklungskonzept <strong>Regenstauf</strong>, ISEK<br />
- Beschlussfassung zur Bildung einer Lenkungsgruppe<br />
- Berufung der Mitglieder<br />
Der Vorsitzende liest den Sachbericht vor:<br />
Bildung einer Lenkungsgruppe<br />
Im Rahmen der Projektsteuerung und der Grundlagenermittlung<br />
zum ISEK <strong>Regenstauf</strong> wurde zwischen der Bauverwaltung und<br />
dem beauftragten Stadtentwicklungsbüro, DIS Dürsch Institut für<br />
Stadtentwicklung, München, die Bildung einer Lenkungsgruppe<br />
erörtert.<br />
Die Lenkungsgruppe ist als Bindeglied zwischen den Bürgern und<br />
dem <strong>Markt</strong>gemeinderat zu verstehen und hat sowohl während der<br />
Konzeptphase als auch während der Umsetzungsphase ein zugewiesenes<br />
Aufgabenspektrum.<br />
1. Aufgaben der Lenkungsgruppe - Konzeptphase<br />
Aufgabe der Lenkungsgruppe ist die Begleitung des Integrierten<br />
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong>.<br />
Die Lenkungsgruppe gibt Empfehlungen an den <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
zu den künftigen Inhalten des Integrierten städtebaulichen<br />
Entwicklungskonzeptes sowie zum Ablauf (z.B. Beteiligung). Die<br />
Lenkungsgruppe trifft selbst keine Entscheidungen, diese werden<br />
von den Gemeindeorganen nach der gültigen Geschäftsordnung<br />
getroffen. Zu den Empfehlungen gehören z.B.:<br />
- Kenntnisnahme der Ergebnisse der Analysen und Befragungen<br />
und ggf. Empfehlungen zu Ergänzungen<br />
- Kenntnisnahme der Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung<br />
und ggf. Empfehlungen zu Ergänzungen<br />
- Kenntnisnahme der Vorschläge zu Zielen und Leitvorstellungen<br />
der künftigen Entwicklung und eigene Vorschläge - Empfehlungen<br />
an den <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
- Kenntnisnahme der Vorschläge zur Umsetzung der Ziele bzw.<br />
zu Maßnahmen und eigene Vorschläge - Empfehlungen an den<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
- Schließlich Kenntnisnahme des Entwurfes des Integrierten<br />
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und entsprechende<br />
Empfehlungen hierzu an den <strong>Markt</strong>gemeinderat.<br />
2. Aufgaben der Lenkungsgruppe - Umsetzungsphase<br />
Aufgabe der Lenkungsgruppe in dieser Phase ist es, die Umsetzung<br />
des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für<br />
den <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> zu begleiten sowie die ggf. erforderliche<br />
Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />
weiter zu führen.<br />
Die Lenkungsgruppe gibt Empfehlungen an den <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
zur praktischen Umsetzung des Integrierten städtebaulichen<br />
Entwicklungskonzeptes, hier insbesondere des Maßnahmenkonzeptes,<br />
sowie zum Ablauf der Umsetzung (z.B. Verstetigung der<br />
Beteiligung). Die Lenkungsgruppe trifft selbst keine Entscheidungen,<br />
diese werden von den Gemeindeorganen nach der gültigen<br />
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