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40. Jahrgang Auflage 7.000 30. Juli 2011 Nr. 07 - Markt Regenstauf

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Stellungnahme abgegeben. Hierauf wird hingewiesen.<br />

Die Hinweise des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung im<br />

Regental werden dabei im Zuge der Erschließung des gesamten<br />

Baugebietes beachtet.<br />

Es wird zudem empfohlen, die aktuelle Stellungnahme dem Gesamtbebauungsplan<br />

als Anhang beizulegen.<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, Regensburg vom<br />

18. Februar <strong>2011</strong> wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Niederschlagswasserbeseitigung wird mit dem Zweckverband<br />

zur Abwasserbeseitigung im Regental im Rahmen der Erschließungsplanung<br />

erörtert. Weiterhin wird bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung<br />

die Sickerfähigkeit im Gesamtplangebiet im<br />

Rahmen einer Baugrundbegutachtung untersucht. Diese Untersuchung<br />

und die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird<br />

dem Gesamtbebauungsplan als Anhang beigelegt<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

2.9 LRA Regensburg, Sachgebiet S 41, Bauleitplanung vom 18.<br />

April <strong>2011</strong><br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anmerkungen werden wie folgt behandelt:<br />

Wie in der Stellungnahme bereits richtig erläutert, wurde durch den<br />

qualifizierten Bebauungsplan eine planungsrechtliche Zuordnung<br />

zum Siedlungsbereich vorgenommen und somit eine Innenbereichsfläche<br />

definiert.<br />

Hierbei besteht jedoch nach hiesiger Auffassung keine zeitliche<br />

Beschränkung in der Realisierung einer Planungsfläche.<br />

Nachdem sich der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> im Rahmen seiner Planungshoheit<br />

entschieden hat, zuerst den westlichen Teilbereich des<br />

Gewerbe- und Industriegebietes (westlich der Bahnlinie) als einen<br />

1. Bauabschnitt vollständig zu realisieren, wird nunmehr als Zielsetzung<br />

der nachhaltigen, städtebaulich vernünftigen Siedlungspolitik<br />

der <strong>Markt</strong>gemeinde der letzte Bauabschnitt der Gewerbeflächen<br />

<strong>Regenstauf</strong>-Süd erschlossen. Hierbei stellt die vorgesehene zusätzliche<br />

Straßenanbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz,<br />

die im Übrigen keinen weiteren zusätzlichen Flächenverbrauch und<br />

auch keine wesentlichen zusätzlichen Versiegelungen benötigt, einen<br />

wichtigen Baustein zur Steigerung der Attraktivität dar und trägt<br />

damit auch zu einer zügigen Realisierung des Baugebietes bei.<br />

Zudem ist die durch den Ausbau der Abbiegespuren bedingte Erweiterung<br />

des Bebauungsplanes ausschließlich auf den bereits vorhandenen<br />

öffentlichen Grundstücksflächen der B 15 vorgesehen.<br />

Nachdem nach hiesiger Auffassung dadurch u.a. auch die Grundzüge<br />

der Planung nur unwesentlich berührt werden, wird an der<br />

Zuordnung der vorliegenden Straßenanbindung zu den bereits vorhandenen<br />

Innenbereichsflächen und somit auch am beschleunigten<br />

Verfahren gemäß § 13a BauGB als eine „andere Maßnahme der<br />

Innenentwicklung“ weiterhin festgehalten.<br />

Hierzu wird auch auf die entsprechende Begründung in der vorliegenden<br />

Bebauungsplan-Änderung und Erweiterung hingewiesen.<br />

Eine Überarbeitung der Festsetzungen wird zum derzeitigen Zeitpunkt<br />

nicht für notwendig erachtet.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Zu dem Schreiben des LRA, Regensburg, Bauabteilung wird wie<br />

folgt Stellung genommen: Aus Sicht der Bauverwaltung ist der gesamte<br />

planerische Ansatz der Gewerbegebietsentwicklung im Süden<br />

von <strong>Regenstauf</strong> zu betrachten. Die auch im Flächennutzungsplan<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> beschriebene Entwicklungsvorstellung<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> war dabei von der Absicht bestimmt,<br />

entlang der Bahnlinie und der B15 im Süden von <strong>Regenstauf</strong> eine<br />

gewerbliche Entwicklung einzuleiten. Rechtlich abgesichert wurde<br />

diese durch die Bebauungspläne „Gewerbe- und Industriegebiet<br />

<strong>Regenstauf</strong> - Süd, Teil I bis III. Die Bebauungspläne „Gewerbe- und<br />

Industriegebiet <strong>Regenstauf</strong> - Süd, I und III und II, 2. Bauabschnitt<br />

sind mittlerweile nahezu komplett bebaut. Der gegenständliche Bebauungsplan<br />

ist etwa zu einem Drittel umgesetzt und soll nunmehr<br />

als letzte Entwicklungsfläche in der Gesamtplanung erschlossen<br />

werden. Die Entwicklungsvorstellungen aus den 1980ger Jahren<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> werden sich damit vollständig verwirklichen<br />

lassen. Die vom LRA zitierte Kommentierung kann damit als<br />

nicht gegenständlich bezeichnet werden und kann daher keine<br />

Anwendung finden.<br />

Darüber hinaus ist nach Ansicht der Bauverwaltung festzustellen,<br />

dass das für den gegenständlichen Bebauungsplan gewählte<br />

Verfahren besonders der Intension des § 13a BauGB entspricht.<br />

§ 13a BauGB ist insbesondere dann anzuwenden, wenn durch<br />

Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung und andere Maßnahmen<br />

der Innenentwicklung erreicht werden kann, die zusätzliche<br />

Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen im Außenbereich<br />

zu verringern.<br />

Mit der im Änderungsverfahren angestrebten besseren Erschließung<br />

wird gerade erreicht, bereits im Flächennutzungsplan darge-<br />

stellte und durch Bebauungsplan festgesetzte Bauflächen optimal<br />

der geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verfügung zu<br />

stellen. Damit müssen keine neuen, noch nicht überplante Außenbereichsflächen<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Auch handelt es sich beim betreffenden Baugebiet nicht um eine<br />

isoliert in den Außenbereich vorstoßenden Fläche. Vielmehr ist die<br />

Baugebietsfläche bereits nördlich, westlich und östlich von Erschließungs-<br />

und Siedlungsflächen umgeben, sodass sie sich zweifelsfrei<br />

als eine Fläche im Siedlungsbereich darstellt und damit die mit<br />

der Planänderung beabsichtigte Optimierung der Erschließung<br />

des Baugebietes als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“<br />

zu bewerten ist.<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme des LRA Regensburg, Sachgebiet 41, Bauleitplanung<br />

vom 18. April <strong>2011</strong> wird zurückgewiesen. Eine Überarbeitung<br />

der Gesamtplanung ist nicht erforderlich.<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden weiteren<br />

Beschluss II:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> erlässt auf Grund der §§ 2, 9 und 10 BauGB<br />

i.d. Fassung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I Seite 2141), Art. 23<br />

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 81 Bayer. Bauordnung,<br />

der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />

(Baunutzungsverordnung - BauNVO) und der Planzeichenverordnung<br />

in den derzeit gültigen Fassungen die beiliegende Satzung<br />

zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet <strong>Regenstauf</strong><br />

- Süd, Teil II, Am Lauber Weg“ Änderung und Erweiterung (Anbindung<br />

B15) (Textteil und Planteil vom 7. Juni <strong>2011</strong>); diese Anlagen<br />

sind wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

Ja Stimmen: 20<br />

Nein Stimmen: 0<br />

Integriertes Stadtentwicklungskonzept <strong>Regenstauf</strong>, ISEK<br />

- Beschlussfassung zur Bildung einer Lenkungsgruppe<br />

- Berufung der Mitglieder<br />

Der Vorsitzende liest den Sachbericht vor:<br />

Bildung einer Lenkungsgruppe<br />

Im Rahmen der Projektsteuerung und der Grundlagenermittlung<br />

zum ISEK <strong>Regenstauf</strong> wurde zwischen der Bauverwaltung und<br />

dem beauftragten Stadtentwicklungsbüro, DIS Dürsch Institut für<br />

Stadtentwicklung, München, die Bildung einer Lenkungsgruppe<br />

erörtert.<br />

Die Lenkungsgruppe ist als Bindeglied zwischen den Bürgern und<br />

dem <strong>Markt</strong>gemeinderat zu verstehen und hat sowohl während der<br />

Konzeptphase als auch während der Umsetzungsphase ein zugewiesenes<br />

Aufgabenspektrum.<br />

1. Aufgaben der Lenkungsgruppe - Konzeptphase<br />

Aufgabe der Lenkungsgruppe ist die Begleitung des Integrierten<br />

städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong>.<br />

Die Lenkungsgruppe gibt Empfehlungen an den <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

zu den künftigen Inhalten des Integrierten städtebaulichen<br />

Entwicklungskonzeptes sowie zum Ablauf (z.B. Beteiligung). Die<br />

Lenkungsgruppe trifft selbst keine Entscheidungen, diese werden<br />

von den Gemeindeorganen nach der gültigen Geschäftsordnung<br />

getroffen. Zu den Empfehlungen gehören z.B.:<br />

- Kenntnisnahme der Ergebnisse der Analysen und Befragungen<br />

und ggf. Empfehlungen zu Ergänzungen<br />

- Kenntnisnahme der Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung<br />

und ggf. Empfehlungen zu Ergänzungen<br />

- Kenntnisnahme der Vorschläge zu Zielen und Leitvorstellungen<br />

der künftigen Entwicklung und eigene Vorschläge - Empfehlungen<br />

an den <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

- Kenntnisnahme der Vorschläge zur Umsetzung der Ziele bzw.<br />

zu Maßnahmen und eigene Vorschläge - Empfehlungen an den<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

- Schließlich Kenntnisnahme des Entwurfes des Integrierten<br />

städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und entsprechende<br />

Empfehlungen hierzu an den <strong>Markt</strong>gemeinderat.<br />

2. Aufgaben der Lenkungsgruppe - Umsetzungsphase<br />

Aufgabe der Lenkungsgruppe in dieser Phase ist es, die Umsetzung<br />

des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für<br />

den <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> zu begleiten sowie die ggf. erforderliche<br />

Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />

weiter zu führen.<br />

Die Lenkungsgruppe gibt Empfehlungen an den <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

zur praktischen Umsetzung des Integrierten städtebaulichen<br />

Entwicklungskonzeptes, hier insbesondere des Maßnahmenkonzeptes,<br />

sowie zum Ablauf der Umsetzung (z.B. Verstetigung der<br />

Beteiligung). Die Lenkungsgruppe trifft selbst keine Entscheidungen,<br />

diese werden von den Gemeindeorganen nach der gültigen<br />

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