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Scania Bewegt Ausgabe 4 -2013

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SERVICE<br />

Text: Paul Göttl, Fotos: <strong>Scania</strong><br />

Gewinnspiel<br />

SCANIA BEWEGT verlost unter allen richtigen<br />

Ein sendungen zehn <strong>Scania</strong> R 560 Feuerwehr<br />

Trucks mit Drehleiter, Löschwasserpumpe<br />

und Warnleuchten mit Ton. Tanks wasserbefüllbar.<br />

Die Türen können geöffnet werden. Wasserschlauch<br />

kann mit Hilfe einer Kurbel ausgerollt werden.<br />

Maße: 59 x 20 x 26,5 cm. Maßstab: 1 : 16. Beantworten<br />

Sie die drei Fragen rechts, stecken Sie den Coupon mit<br />

den richtigen Antworten in ein Kuvert (Absender nicht<br />

vergessen) und senden oder faxen ihn an folgende<br />

Adresse:<br />

<strong>Scania</strong> Deutschland GmbH<br />

SCANIA BEWEGT · Stichwort Gewinnspiel<br />

August-Horch-Straße 10 · D-56070 Koblenz<br />

Fax: 02 61/8 97-92 08<br />

Die zehn Gewinner der analogen Digitaluhr<br />

aus dem letzten Rätsel heißen:<br />

Martin Weigand<br />

Holger Hanenkampf<br />

Holger Buck<br />

Rainer Köhler-Emden<br />

Pierre Beckers<br />

Anke Kötting<br />

Lothar Westbrock<br />

Marianne Pfuhl<br />

Tobias Franz<br />

Carmen Schindler<br />

GEWINNFRAGEN<br />

1<br />

2<br />

Welches Unternehmen hat einen<br />

<strong>Scania</strong> Lkw auf dem Dach?<br />

Wie heißt das <strong>Scania</strong> System, das auf<br />

bergigen Strecken Kraftstoff spart?<br />

Was bedeutet die Abkürzung<br />

3<br />

„YETD“ ?<br />

ABSENDER<br />

Vorname Name Telefon-Nr.<br />

Adresse<br />

E-Mail-Adresse<br />

❑ Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass <strong>Scania</strong> meine angegebenen Daten zu Werbezwecken per Post und<br />

E-Mail nutzen und verarbeiten darf. <strong>Scania</strong> versichert, dass eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte für Werbezwecke<br />

nicht erfolgt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen,<br />

es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung auf dem Postweg oder per E-Mail.<br />

Mitarbeiter der <strong>Scania</strong> Deutschland Organisation sind von der Teilnahme<br />

am Gewinnspiel ausgenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

EINSENDESCHLUSS:<br />

17. Januar 2014<br />

Aktuelle<br />

Urteile<br />

durchführen. Tut er das nicht, begeht er eine<br />

Ordnungswidrigkeit, sagt das Oberlandesgericht<br />

Bamberg (Az.: 2 Ss OWi 659/13). Im zugrunde liegenden<br />

Fall wurde der Disponent einer Logistikfirma<br />

von einem Amtsgericht zu einer Geldbuße von<br />

270 Euro verurteilt. Das Gericht warf dem Mann vor,<br />

seinen Überwachungspflichten mittels Vornahme<br />

regelmäßiger Stichproben nicht ausreichend<br />

nachgekommen zu sein. Der Disponent war in der<br />

Firma für die Einhaltung der Ladungssicherungs-<br />

Vorschriften und deren Überprüfung verantwortlich.<br />

§ Missachtung der<br />

Tunnelhöhe<br />

Stößt ein Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug gegen<br />

einen Tunnel, weil er die Durchfahrtshöhe nicht<br />

beachtet, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Die Versicherung<br />

darf dann ihre Leistungen um die Hälfte<br />

kürzen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Hagen<br />

(Az.: 7S 31/12) weist das Portal www.kostenloseurteile.de<br />

hin. Im vorliegenden Fall stieß ein Fahrer<br />

eines Miet-Lkw gegen eine Tunneldecke. Die<br />

Versicher-ung regulierte den Schaden. Sie kürzte<br />

aber mit der Begründung, der Lkw-Fahrer habe<br />

grob fahrlässig gehandelt, die Leistung um<br />

50 Prozent. Die Schil-der vor dem Tunnel wiesen<br />

auf die Tunnelhöhe von 3,10 Metern hin. Sein Lkw<br />

war 3,50 Meter hoch. Der Fahrer hätte wissen<br />

müssen, dass das nicht passt.<br />

§ Ladungssicherung<br />

Wer in einem Betrieb für die Einhaltung von Ladungssicherungs-Vorschriften<br />

verantwortlich ist,<br />

muss regelmäßig und unerwartet Stichproben<br />

§ Samstag ist Werktag<br />

Viele Verkehrszeichen auf deutschen Straßen gelten<br />

nur an Werktagen. Wer hier an Montag bis Freitag<br />

denkt, liegt falsch. Tatsächlich richtet sich der Zusatz<br />

„werktags“ auf Verkehrszeichen auch an den<br />

Samstag. Wie der DAV (Deutscher Anwalt verein)<br />

berichtet, hat eine Klage gegen ein samstägliches<br />

Knöllchen praktisch keine Chance. Das Oberlandesgericht<br />

Hamm hat entschieden, dass der<br />

Samstag im allgemeinen Sprachgebrauch auch<br />

heute noch ein Werktag sei. Der Begriff Werktag<br />

sei nicht mit Arbeitstag gleichzusetzen, sondern sei<br />

vielmehr ein Gegensatz zu Sonn- und Feiertagen<br />

(Az.: 2 Ss OWi 127/01).<br />

26 SCANIA BEWEGT • 4.<strong>2013</strong> www.scania.de

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