Scania Bewegt Ausgabe 4 -2013
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SERVICE<br />
Text: Paul Göttl, Fotos: <strong>Scania</strong><br />
Gewinnspiel<br />
SCANIA BEWEGT verlost unter allen richtigen<br />
Ein sendungen zehn <strong>Scania</strong> R 560 Feuerwehr<br />
Trucks mit Drehleiter, Löschwasserpumpe<br />
und Warnleuchten mit Ton. Tanks wasserbefüllbar.<br />
Die Türen können geöffnet werden. Wasserschlauch<br />
kann mit Hilfe einer Kurbel ausgerollt werden.<br />
Maße: 59 x 20 x 26,5 cm. Maßstab: 1 : 16. Beantworten<br />
Sie die drei Fragen rechts, stecken Sie den Coupon mit<br />
den richtigen Antworten in ein Kuvert (Absender nicht<br />
vergessen) und senden oder faxen ihn an folgende<br />
Adresse:<br />
<strong>Scania</strong> Deutschland GmbH<br />
SCANIA BEWEGT · Stichwort Gewinnspiel<br />
August-Horch-Straße 10 · D-56070 Koblenz<br />
Fax: 02 61/8 97-92 08<br />
Die zehn Gewinner der analogen Digitaluhr<br />
aus dem letzten Rätsel heißen:<br />
Martin Weigand<br />
Holger Hanenkampf<br />
Holger Buck<br />
Rainer Köhler-Emden<br />
Pierre Beckers<br />
Anke Kötting<br />
Lothar Westbrock<br />
Marianne Pfuhl<br />
Tobias Franz<br />
Carmen Schindler<br />
GEWINNFRAGEN<br />
1<br />
2<br />
Welches Unternehmen hat einen<br />
<strong>Scania</strong> Lkw auf dem Dach?<br />
Wie heißt das <strong>Scania</strong> System, das auf<br />
bergigen Strecken Kraftstoff spart?<br />
Was bedeutet die Abkürzung<br />
3<br />
„YETD“ ?<br />
ABSENDER<br />
Vorname Name Telefon-Nr.<br />
Adresse<br />
E-Mail-Adresse<br />
❑ Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass <strong>Scania</strong> meine angegebenen Daten zu Werbezwecken per Post und<br />
E-Mail nutzen und verarbeiten darf. <strong>Scania</strong> versichert, dass eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte für Werbezwecke<br />
nicht erfolgt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Nutzung meiner Daten kann ich jederzeit widersprechen,<br />
es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung auf dem Postweg oder per E-Mail.<br />
Mitarbeiter der <strong>Scania</strong> Deutschland Organisation sind von der Teilnahme<br />
am Gewinnspiel ausgenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
EINSENDESCHLUSS:<br />
17. Januar 2014<br />
Aktuelle<br />
Urteile<br />
durchführen. Tut er das nicht, begeht er eine<br />
Ordnungswidrigkeit, sagt das Oberlandesgericht<br />
Bamberg (Az.: 2 Ss OWi 659/13). Im zugrunde liegenden<br />
Fall wurde der Disponent einer Logistikfirma<br />
von einem Amtsgericht zu einer Geldbuße von<br />
270 Euro verurteilt. Das Gericht warf dem Mann vor,<br />
seinen Überwachungspflichten mittels Vornahme<br />
regelmäßiger Stichproben nicht ausreichend<br />
nachgekommen zu sein. Der Disponent war in der<br />
Firma für die Einhaltung der Ladungssicherungs-<br />
Vorschriften und deren Überprüfung verantwortlich.<br />
§ Missachtung der<br />
Tunnelhöhe<br />
Stößt ein Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug gegen<br />
einen Tunnel, weil er die Durchfahrtshöhe nicht<br />
beachtet, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Die Versicherung<br />
darf dann ihre Leistungen um die Hälfte<br />
kürzen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Hagen<br />
(Az.: 7S 31/12) weist das Portal www.kostenloseurteile.de<br />
hin. Im vorliegenden Fall stieß ein Fahrer<br />
eines Miet-Lkw gegen eine Tunneldecke. Die<br />
Versicher-ung regulierte den Schaden. Sie kürzte<br />
aber mit der Begründung, der Lkw-Fahrer habe<br />
grob fahrlässig gehandelt, die Leistung um<br />
50 Prozent. Die Schil-der vor dem Tunnel wiesen<br />
auf die Tunnelhöhe von 3,10 Metern hin. Sein Lkw<br />
war 3,50 Meter hoch. Der Fahrer hätte wissen<br />
müssen, dass das nicht passt.<br />
§ Ladungssicherung<br />
Wer in einem Betrieb für die Einhaltung von Ladungssicherungs-Vorschriften<br />
verantwortlich ist,<br />
muss regelmäßig und unerwartet Stichproben<br />
§ Samstag ist Werktag<br />
Viele Verkehrszeichen auf deutschen Straßen gelten<br />
nur an Werktagen. Wer hier an Montag bis Freitag<br />
denkt, liegt falsch. Tatsächlich richtet sich der Zusatz<br />
„werktags“ auf Verkehrszeichen auch an den<br />
Samstag. Wie der DAV (Deutscher Anwalt verein)<br />
berichtet, hat eine Klage gegen ein samstägliches<br />
Knöllchen praktisch keine Chance. Das Oberlandesgericht<br />
Hamm hat entschieden, dass der<br />
Samstag im allgemeinen Sprachgebrauch auch<br />
heute noch ein Werktag sei. Der Begriff Werktag<br />
sei nicht mit Arbeitstag gleichzusetzen, sondern sei<br />
vielmehr ein Gegensatz zu Sonn- und Feiertagen<br />
(Az.: 2 Ss OWi 127/01).<br />
26 SCANIA BEWEGT • 4.<strong>2013</strong> www.scania.de