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Hatzendorfer Agricola Ausgabe Nr. 33

Der Hatzendorfer Agricola ist eine kostenloses Informationsblatt der ÖVP Hatzendorf welches mehrmals im Jahr an alle Haushalte der Gemeinde verschickt wird.

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Ehrungen<br />

<strong>Hatzendorfer</strong><br />

<strong>Agricola</strong><br />

Frau Christine Schweinzer aus Ödgraben feierte die<br />

Vollendung des 85. Lebensjahres.<br />

Der ältesten <strong>Hatzendorfer</strong>in, Frau Maria Fasching<br />

konnte zum 96. Geburtstag gratuliert werden.<br />

Zum 93. Geburtstag ergingen Glückwünsche an<br />

Frau Josefa Rath aus Obertiefenbach.<br />

Frau Maria Hartinger aus Bohnerberg<br />

vollendete das 93. Lebensjahr.<br />

Den 91. Geburtstag feierte<br />

Frau Margaretha Matzhold aus Kirchenegg.<br />

Den 92. Geburtstag feierte<br />

Frau Josefa Konrath aus Habegg.<br />

Die Vollendung des 85. Geburtstages von<br />

Frau Maria Otter aus Hatzendorf wurde gefeiert.<br />

Zur Vollendung des 85. Lebensjahres wurde<br />

Frau Josefa Friedl aus Tiefenbach gratuliert.<br />

INFO: Alleinverdienerabsetzbetrag<br />

Auch heuer bietet der Bauernbund wieder allen Landwirten<br />

die Möglichkeit, unter Mithilfe des Finanzfachmannes ÖAAB-<br />

BO Johann Hartinger, verschiedene Absetzbeträge oder<br />

Zuschläge beim Finanzamt geltend zu machen. Alle Landwirte,<br />

die dies noch nicht gemacht haben, bzw. andere<br />

Informationen und Auskünfte auf diesem Gebiet haben<br />

möchten , sind dazu recht herzlich eingeladen.<br />

ALLEINVERDIENERABSETZBETRAG<br />

Voraussetzungen:<br />

- Keine nichtselbständige Einkünfte im Antragsjahr<br />

- Keine Veranlagung zur Einkommensteuer<br />

- Für ein Kind im Antragsjahr für mind. 7 Mo. die<br />

Familienbeihilfe bezogen<br />

ALLEINERZIEHERABSETZBETRAG<br />

Alleinerzieher(in) ist, wer mit mindestens einem Kind mehr<br />

als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft<br />

mit einem (Ehe)Partner lebt.<br />

MEHRKINDZUSCHLAG<br />

Voraussetzungen:<br />

- Im Antragsjahr für mind. drei Kinder die Familienbeihilfe<br />

bezogen<br />

- Grundsätzlich nur vom Familienbeihilfenbezieher(in)<br />

beantragbar, bzw.Schriftlicher Verzicht zu Gunsten des<br />

(Ehe)Partners.<br />

- Diese Anträge können bis 5 Jahre rückwirkend gestellt<br />

werden.<br />

Bitte mitbringen:<br />

- Einheitswertbescheid<br />

- Beitragsnachweis der SVB je Antragsjahr<br />

- Pachtverträge<br />

TERMIN BITTE VORMERKEN:<br />

Mittwoch 16. März 2005 von 18 – 20 Uhr, Gemeindeamt<br />

Bitte nutzen sie diese Gelegenheit der Hilfe und Information!<br />

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