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Hatzendorfer Agricola Ausgabe Nr. 48

Der Hatzendorfer Agricola ist eine kostenloses Informationsblatt der ÖVP Hatzendorf welches mehrmals im Jahr an alle Haushalte der Gemeinde verschickt wird.

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<strong>Ausgabe</strong> <strong>48</strong> April 2009<br />

Tennisverein Hatzendorf<br />

Mit dem Frühlingsbeginn<br />

erwacht<br />

auch die<br />

Sommersportsaison<br />

wieder aus<br />

ihrer Winterruhe.<br />

Somit können in<br />

den nächsten Tagen<br />

(je nach Wetterlage)<br />

die Tennisplätze<br />

wieder spielbereit gemacht<br />

und die Saison begonnen werden. Zum<br />

Einstieg wird am 3. Mai das Saisoneröffnungsturnier<br />

veranstaltet. Dabei<br />

steht neben den ersten Tennisschlägen<br />

vor allem das Zusammentreffen<br />

und gemütliche Beisammensein aller<br />

Tennisbegeisterten im Vordergrund.<br />

Weitere Highlights im Jahr 2009 sind<br />

das 10-Jahres-Jubiläum des Seniorenturniers,<br />

die Teilnahmen am Dorf- und<br />

Ladiescup und die alljährlichen Vereinsmeisterschaften.<br />

Doch auch im Winter wurde fleißig<br />

trainiert und an diversen Vergleichskämpfen<br />

sehr erfolgreich teilgenommen.<br />

So musste sich die <strong>Hatzendorfer</strong><br />

Herrenmannschaft beim Wintercup in<br />

Bad Gleichenberg erst im Finale den<br />

favorisierten Spielkameraden aus Riegersburg<br />

geschlagen geben. Ebenso<br />

erreichte das Damenteam den hervorragenden<br />

2. Platz beim BusinessCup<br />

in Feldbach. Die Dorfcup-Mannschaft<br />

wurde beim Wintercup in Feldbach<br />

letztendlich 6.<br />

Auch im heurigen Jahr bietet der Tennisverein<br />

für alle Mitglieder und Nicht-<br />

Mitglieder das so genannte „freie Spielen“<br />

an jedem Freitag ab 17 Uhr an.<br />

Ebenso gibt es heuer wieder für Groß<br />

und Klein die Möglichkeit, Trainerstunden<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

Für weitere Informationen rund um<br />

den Tennisverein bzw. um das Seniorenturnier<br />

wurde eine Homepage eingerichtet:<br />

www.seniorenturnier.tk<br />

Somit wünschen wir allen <strong>Hatzendorfer</strong>Innen<br />

ein frohes Osterfest<br />

und freuen uns auf ein sportliches<br />

Wiedersehen am Tennisplatz.<br />

g Roland Kern<br />

Gebühren- und Grunderwerbsteuerpflicht<br />

bei Hausverlosungen<br />

Da in den letzten Monaten Verlosungen<br />

von schwer- oder unverkäuflichen<br />

Liegenschaften als neuer Vermarktungsweg<br />

entdeckt und immer populärer<br />

wurden, sind nun vor allem glücksspielrechtliche<br />

und verkehrsteuerrechtliche<br />

Fragen zu klären. Dazu hat das Bundesministerium<br />

für Finanzen seine Meinung<br />

wie folgt dargelegt:<br />

• Objektverlosungen von privaten Personen<br />

(ohne Wiederholungsabsicht)<br />

fallen nicht unter das Glückspielgesetz<br />

und sind daher auch ohne Bewilligung<br />

nach dem Glückspielgesetz<br />

zulässig.<br />

• Allerdings ist zu beachten, dass bei<br />

diesen Verlosungen Gebühren für<br />

Glückspielverträge anfallen. Die Gebühr<br />

beträgt 12 % vom Gesamtwert<br />

aller nach dem Spielplan bedungenen<br />

Einsätze. Darunter ist jener Betrag<br />

zu verstehen, der sich aus der Multiplikation<br />

der Gesamtzahl aller aufgelegten<br />

Lose mit dem Lospreis ergibt.<br />

ACHTUNG: Die Gebührenschuld<br />

entsteht bereits mit dem Zeitpunkt<br />

des ersten Losverkaufs und besteht<br />

auch dann im vollen Umfang, wenn<br />

nicht alle Lose verkauft werden oder<br />

die Verlosung gar nicht stattfindet.<br />

• Bei der Objektverlosung fällt außerdem<br />

noch Grunderwerbsteuer an.<br />

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer<br />

ist die Gegenleistung.<br />

Nach Ansicht des BMF ist dies bei<br />

einer Objektverlosung der Betrag,<br />

der sich aus der Anzahl aller verkauften<br />

Lose multipliziert mit dem Lospreis<br />

ergibt. Die derzeit bekannten<br />

Vertragsbedingungen der Objektverlosungen<br />

sehen vor, dass die Grunderwerbsteuer<br />

vom Objektverloser<br />

übernommen wird. Jedoch sollte auf<br />

die entsprechende Vertragsbedingung<br />

vor Kauf eines Loses unbedingt<br />

geachtet werden.<br />

• Abseits der verkehrssteuerrechtlichen<br />

Folgen ist auch noch darauf<br />

hinzuweisen, dass der Objektverloser<br />

auch einkommensteuerrechtliche<br />

Folgen zu beachten hat, wenn er sich<br />

noch innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist<br />

des Einkommensteuergesetzes<br />

befindet.<br />

Allerdings gibt es bei derartigen<br />

(Haus-)Verlosungen noch Rechtsprobleme<br />

anderer Art, nämlich einerseits<br />

Probleme mit den Geldwäschebestimmungen<br />

und andererseits mit<br />

der strafrechtlichen Einordnung. Das<br />

österreichische Strafgesetzbuch verbietet<br />

ausdrücklich und ausnahmslos<br />

Glückspiele, bei denen Gewinne und<br />

Verluste „ausschließlich oder vorwiegend<br />

vom Zufall abhängen“. Ob der<br />

vom Bundesministerium für Finanzen<br />

festgestellte Wegfall der Bewilligung<br />

diese Verlosungen auch strafrechtlich<br />

saniert, ist derzeit noch ungeklärt.<br />

Für weitere Fragen stehen Ihnen die<br />

Mitarbeiter/Innen unserer Kanzlei<br />

gerne zur Verfügung!

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