Gemeinde-Journal - in Großobringen
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<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal - 11 - 2. Ausgabe • 1. Februar 2005<br />
Bürgermeister: Herbert Ste<strong>in</strong>häuser<br />
Beigeordneter: Udo Malisius<br />
L E U T E N T H A L<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>anschrift: Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal<br />
Amtliches<br />
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005<br />
durch öffentliche Bekanntmachung<br />
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle<br />
Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2005 die gleiche Grundsteuer wie<br />
im Vorjahr zu entrichten haben.<br />
Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005 gemäß § 27, Abs. 3<br />
GrStG durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten<br />
Betrag festgesetzt.<br />
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />
die Rechtswirkung e<strong>in</strong>es Steuerbescheids.<br />
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />
Sie betragen:<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
Grundsteuer A<br />
215 v.H.<br />
b) für die Grundstücke<br />
Grundsteuer B<br />
350 v.H.<br />
der Steuermessbeträge.<br />
Soweit Änderungen <strong>in</strong> den Besteuerungsgrundlagen oder durch<br />
Eigentumswechsel e<strong>in</strong>treten, wird hierüber e<strong>in</strong> entsprechender<br />
Grundsteuerbescheid erteilt.<br />
Zahlungsaufforderung:<br />
Die Steuerpflichtigen, die ke<strong>in</strong>e Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer<br />
erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2005 – wie im zuletzt<br />
ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.<br />
Konto der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>kasse: 042 0000 224<br />
Bankleitzahl: 820 510 00<br />
Bank:<br />
Sparkasse Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Gegen diese Steuerfestsetzung kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach dieser<br />
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist bei der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Buttelstedt schriftlich oder zur<br />
Niederschrift e<strong>in</strong>zulegen.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Die E<strong>in</strong>legung e<strong>in</strong>es Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten<br />
Zahlungspflicht.<br />
Hundesteuer<br />
Bei der Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2005 wird analog der<br />
Festsetzung der Grundsteuern verfahren.<br />
Die Hundesteuern betragen:<br />
für den 1. Hund 30,00 €<br />
für den 2. Hund 40,00 €<br />
für jeden weiteren Hund 40,00 €<br />
Fälligkeit der Grundsteuer und der Hundesteuer:<br />
Gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zahlt der Schuldner <strong>in</strong> vierteljährlichen Raten und<br />
zwar jeweils am<br />
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. e<strong>in</strong>es Jahres.<br />
E<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>betrag bis 15,00 € kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag am 15.08. gezahlt werden.<br />
Grundsteuer bis 30,00 € kann je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. entrichtet<br />
werden.<br />
Der Schuldner kann beantragen, daß er die Grundsteuer generell <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Betrag am 1. Juli zahlen will. Diesen Antrag muß er bis zum 30. September des<br />
Vorjahres stellen.<br />
Die Hundesteuern s<strong>in</strong>d zum 15.08. e<strong>in</strong>es jeden Jahres fällig.<br />
H<strong>in</strong>weise zur Hundehaltung im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>gebiet<br />
Bei Kontrollen des Ordnungsamt <strong>in</strong> den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n der VG Buttelstedt muß<br />
wiederholt festgestellt werden, daß öffentlichen Flächen mit Hundekot<br />
verunre<strong>in</strong>igt s<strong>in</strong>d. Weiter war zu beanstanden, daß sich Hunde ohne Aufsicht<br />
im Ort bewegen.<br />
Trotz verschiedener H<strong>in</strong>weise zur o.g. Problematik <strong>in</strong> den Amtsblättern der<br />
vergangenen Jahre trat ke<strong>in</strong>e Besserung e<strong>in</strong>. Es muß weiter festgestellt<br />
werden, daß die öffentlichen Flächen <strong>in</strong> den Orten als „Hundeklo“ mißbraucht<br />
werden.<br />
Jede Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de der VG Buttelstedt besitzt e<strong>in</strong>e Ordnungsbehördliche<br />
Verordnung. In dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung s<strong>in</strong>d Regelungen<br />
zur Tierhaltung festgehalten. Der § 12(4) legt fest:<br />
„Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht<br />
Telefon: (036451) 72 800<br />
Sprechzeit: jeden 2. Mittwoch im Monat 18 - 19 Uhr<br />
verunre<strong>in</strong>igt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren<br />
Beauftragte s<strong>in</strong>d zur sofortigen Beseitigung von Verunre<strong>in</strong>igungen<br />
verpflichtet.“<br />
Ich möchte alle Hundehalter auffordern, die Bestimmungen der<br />
Ordnungsbehördlichen Verordnung zu beachten und Verunre<strong>in</strong>igungen<br />
(Hundekot) von den öffentlichen Flächen umgehend wieder zu entfernen.<br />
Verstöße gegen diese Re<strong>in</strong>igungspflicht stellen e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit dar,<br />
die mit e<strong>in</strong>em Bußgeld geahndet wird.<br />
Noch e<strong>in</strong> weiterer H<strong>in</strong>weis zur Anle<strong>in</strong>pflicht im Ort. In den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n (bebauter<br />
Ortskern) dürfen Hunde nur angele<strong>in</strong>t ausgeführt werden.<br />
Teschke, Amtsleiter Ordnungsamt<br />
Liebe E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen und E<strong>in</strong>wohner,<br />
Die erste <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratssitzung im neuen Kalenderjahr fand <strong>in</strong> Anwesenheit<br />
aller <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räte am 18.01.05 statt. Als Gäste waren der VG-Vorsitzende,<br />
Herr Wagner, sowie die Mitarbeiter<strong>in</strong> des Bauamtes, Frau Hünniger e<strong>in</strong>geladen.<br />
Die Beschlussfähigkeit wurde als gegeben festgestellt.<br />
Im TO P Straßenausbaubeiträge/Abrechnungse<strong>in</strong>heit erläuterte Herr Wagner<br />
die Alternative e<strong>in</strong>er Änderung der Abrechnungse<strong>in</strong>heit auf Grund der aktuellen<br />
Rechtssprechung und deren Auswirkung auf die Beitragserhebung. Nach<br />
kontroverser Diskussion wurde mit Beschluss-Nr. 01/2005 bestimmt, die<br />
Abrechnungse<strong>in</strong>heit um angrenzende landwirtschaftlich genutzte<br />
Grundstücke zu erweitern.<br />
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen; 2 Ne<strong>in</strong>-Stimmen; 0 Stimmenthaltungen<br />
Zu der nun geänderten Abrechnungse<strong>in</strong>heit wird Herr Wagner wegen der<br />
Kompliziertheit der gesamten Problematik im künftigen <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal<br />
nochmals nähere Ausführungen machen.<br />
Mit Beschluss-Nr. 02/2005 erteilten alle <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räte der letzten Niederschrift<br />
über die GR-Sitzung vom 15.12.04 die Genehmigung.<br />
Zum Haushaltsplan der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> 2005 <strong>in</strong>formierte der Bürgermeister im<br />
nachfolgenden TO P. E<strong>in</strong>e Vorlage des Haushaltsplanes wurde durch die<br />
Kämmer<strong>in</strong> erstellt; es wird sich voraussichtlich e<strong>in</strong> größerer Fehlbetrag<br />
ergeben. Obwohl unsere <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> <strong>in</strong> den vergangenen Jahren stets e<strong>in</strong>en<br />
ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte, ist uns dies <strong>in</strong>folge der drastischen<br />
Sparmaßnahmen, welche die Landesregierung des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen im<br />
Rahmen des Landesetats 2005 beschlossen hat, nun nicht mehr möglich.<br />
E<strong>in</strong>e Sparpolitik, die alle Kommunen im Land substanzielltreffen könnte.<br />
In diesem Zusammenhang wies der Bürgermeister auch darauf h<strong>in</strong>, dass die<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> gegen den erhöhten Kreisumlagebescheid 2005 Widerspruch<br />
e<strong>in</strong>gelegt hat.<br />
Zum TO P 4 verständigten sich die Ratsmitglieder darauf, als Term<strong>in</strong> für den<br />
Rückbau des ehemaligen <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>büros den Zeitraum Mitte März festzulegen.<br />
Im TO P Anfragen und Verschiedenes verabschiedeten die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räte<br />
e<strong>in</strong>stimmig mit Beschluss-Nr. 03/2005 die ‚Satzung zur Erhebung e<strong>in</strong>er Steuer<br />
auf Spielapparate’. Diese Satzung ist für die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> erforderlich, falls e<strong>in</strong><br />
Antrag auf Bedarfszuweisung beim Thür<strong>in</strong>ger Innenm<strong>in</strong>isterium gestellt werden<br />
sollte (Maßnahmenkatalog).<br />
Gleichfalls e<strong>in</strong>stimmig genehmigten die Ratsmitglieder im Beschluss-Nr.04/<br />
2005 den bereits vom Ordnungsamt nach e<strong>in</strong>er Vorortbesichtigung geprüften<br />
Antrag von Herrn Schwartze zum Fällen e<strong>in</strong>er Lärche.<br />
Mit Beschluss-Nr. 05/2005 erfolgte die Vergabe e<strong>in</strong>er Hausnummer für das<br />
Grundstück von Herrn Holger Hundt, auf welchem e<strong>in</strong> Eigenheim errichtet<br />
wird. Hierfür wurde die Haus-Nummer 33a vergeben. Das<br />
Abstimmungsergebnis war e<strong>in</strong>stimmig.<br />
Sprechzeit des Bürgermeisters:<br />
Mittwoch, 16.02.05, <strong>in</strong> der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>büro<br />
Herbert Ste<strong>in</strong>häuser,Bürgermeister<br />
Nichtamtliches<br />
Term<strong>in</strong>e:<br />
Altpapier: 07.02.2005<br />
Gelber Sack: 08.02. und 22.02.05<br />
Hausmüll: 03.02. und 17.02.05<br />
Fahrbibliothek: 22.02.05 <strong>in</strong> der Zeit von 17.30 bis 18.00 Uhr