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Gemeinde-Journal - in Großobringen

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<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal - 11 - 2. Ausgabe • 1. Februar 2005<br />

Bürgermeister: Herbert Ste<strong>in</strong>häuser<br />

Beigeordneter: Udo Malisius<br />

L E U T E N T H A L<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>anschrift: Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal<br />

Amtliches<br />

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005<br />

durch öffentliche Bekanntmachung<br />

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle<br />

Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2005 die gleiche Grundsteuer wie<br />

im Vorjahr zu entrichten haben.<br />

Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005 gemäß § 27, Abs. 3<br />

GrStG durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten<br />

Betrag festgesetzt.<br />

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />

die Rechtswirkung e<strong>in</strong>es Steuerbescheids.<br />

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />

Sie betragen:<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

Grundsteuer A<br />

215 v.H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

Grundsteuer B<br />

350 v.H.<br />

der Steuermessbeträge.<br />

Soweit Änderungen <strong>in</strong> den Besteuerungsgrundlagen oder durch<br />

Eigentumswechsel e<strong>in</strong>treten, wird hierüber e<strong>in</strong> entsprechender<br />

Grundsteuerbescheid erteilt.<br />

Zahlungsaufforderung:<br />

Die Steuerpflichtigen, die ke<strong>in</strong>e Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer<br />

erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2005 – wie im zuletzt<br />

ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.<br />

Konto der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>kasse: 042 0000 224<br />

Bankleitzahl: 820 510 00<br />

Bank:<br />

Sparkasse Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diese Steuerfestsetzung kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach dieser<br />

öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist bei der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Buttelstedt schriftlich oder zur<br />

Niederschrift e<strong>in</strong>zulegen.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Die E<strong>in</strong>legung e<strong>in</strong>es Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten<br />

Zahlungspflicht.<br />

Hundesteuer<br />

Bei der Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2005 wird analog der<br />

Festsetzung der Grundsteuern verfahren.<br />

Die Hundesteuern betragen:<br />

für den 1. Hund 30,00 €<br />

für den 2. Hund 40,00 €<br />

für jeden weiteren Hund 40,00 €<br />

Fälligkeit der Grundsteuer und der Hundesteuer:<br />

Gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zahlt der Schuldner <strong>in</strong> vierteljährlichen Raten und<br />

zwar jeweils am<br />

15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. e<strong>in</strong>es Jahres.<br />

E<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>betrag bis 15,00 € kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag am 15.08. gezahlt werden.<br />

Grundsteuer bis 30,00 € kann je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. entrichtet<br />

werden.<br />

Der Schuldner kann beantragen, daß er die Grundsteuer generell <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Betrag am 1. Juli zahlen will. Diesen Antrag muß er bis zum 30. September des<br />

Vorjahres stellen.<br />

Die Hundesteuern s<strong>in</strong>d zum 15.08. e<strong>in</strong>es jeden Jahres fällig.<br />

H<strong>in</strong>weise zur Hundehaltung im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>gebiet<br />

Bei Kontrollen des Ordnungsamt <strong>in</strong> den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n der VG Buttelstedt muß<br />

wiederholt festgestellt werden, daß öffentlichen Flächen mit Hundekot<br />

verunre<strong>in</strong>igt s<strong>in</strong>d. Weiter war zu beanstanden, daß sich Hunde ohne Aufsicht<br />

im Ort bewegen.<br />

Trotz verschiedener H<strong>in</strong>weise zur o.g. Problematik <strong>in</strong> den Amtsblättern der<br />

vergangenen Jahre trat ke<strong>in</strong>e Besserung e<strong>in</strong>. Es muß weiter festgestellt<br />

werden, daß die öffentlichen Flächen <strong>in</strong> den Orten als „Hundeklo“ mißbraucht<br />

werden.<br />

Jede Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de der VG Buttelstedt besitzt e<strong>in</strong>e Ordnungsbehördliche<br />

Verordnung. In dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung s<strong>in</strong>d Regelungen<br />

zur Tierhaltung festgehalten. Der § 12(4) legt fest:<br />

„Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht<br />

Telefon: (036451) 72 800<br />

Sprechzeit: jeden 2. Mittwoch im Monat 18 - 19 Uhr<br />

verunre<strong>in</strong>igt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren<br />

Beauftragte s<strong>in</strong>d zur sofortigen Beseitigung von Verunre<strong>in</strong>igungen<br />

verpflichtet.“<br />

Ich möchte alle Hundehalter auffordern, die Bestimmungen der<br />

Ordnungsbehördlichen Verordnung zu beachten und Verunre<strong>in</strong>igungen<br />

(Hundekot) von den öffentlichen Flächen umgehend wieder zu entfernen.<br />

Verstöße gegen diese Re<strong>in</strong>igungspflicht stellen e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit dar,<br />

die mit e<strong>in</strong>em Bußgeld geahndet wird.<br />

Noch e<strong>in</strong> weiterer H<strong>in</strong>weis zur Anle<strong>in</strong>pflicht im Ort. In den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n (bebauter<br />

Ortskern) dürfen Hunde nur angele<strong>in</strong>t ausgeführt werden.<br />

Teschke, Amtsleiter Ordnungsamt<br />

Liebe E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen und E<strong>in</strong>wohner,<br />

Die erste <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratssitzung im neuen Kalenderjahr fand <strong>in</strong> Anwesenheit<br />

aller <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räte am 18.01.05 statt. Als Gäste waren der VG-Vorsitzende,<br />

Herr Wagner, sowie die Mitarbeiter<strong>in</strong> des Bauamtes, Frau Hünniger e<strong>in</strong>geladen.<br />

Die Beschlussfähigkeit wurde als gegeben festgestellt.<br />

Im TO P Straßenausbaubeiträge/Abrechnungse<strong>in</strong>heit erläuterte Herr Wagner<br />

die Alternative e<strong>in</strong>er Änderung der Abrechnungse<strong>in</strong>heit auf Grund der aktuellen<br />

Rechtssprechung und deren Auswirkung auf die Beitragserhebung. Nach<br />

kontroverser Diskussion wurde mit Beschluss-Nr. 01/2005 bestimmt, die<br />

Abrechnungse<strong>in</strong>heit um angrenzende landwirtschaftlich genutzte<br />

Grundstücke zu erweitern.<br />

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen; 2 Ne<strong>in</strong>-Stimmen; 0 Stimmenthaltungen<br />

Zu der nun geänderten Abrechnungse<strong>in</strong>heit wird Herr Wagner wegen der<br />

Kompliziertheit der gesamten Problematik im künftigen <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal<br />

nochmals nähere Ausführungen machen.<br />

Mit Beschluss-Nr. 02/2005 erteilten alle <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räte der letzten Niederschrift<br />

über die GR-Sitzung vom 15.12.04 die Genehmigung.<br />

Zum Haushaltsplan der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> 2005 <strong>in</strong>formierte der Bürgermeister im<br />

nachfolgenden TO P. E<strong>in</strong>e Vorlage des Haushaltsplanes wurde durch die<br />

Kämmer<strong>in</strong> erstellt; es wird sich voraussichtlich e<strong>in</strong> größerer Fehlbetrag<br />

ergeben. Obwohl unsere <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> <strong>in</strong> den vergangenen Jahren stets e<strong>in</strong>en<br />

ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte, ist uns dies <strong>in</strong>folge der drastischen<br />

Sparmaßnahmen, welche die Landesregierung des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen im<br />

Rahmen des Landesetats 2005 beschlossen hat, nun nicht mehr möglich.<br />

E<strong>in</strong>e Sparpolitik, die alle Kommunen im Land substanzielltreffen könnte.<br />

In diesem Zusammenhang wies der Bürgermeister auch darauf h<strong>in</strong>, dass die<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> gegen den erhöhten Kreisumlagebescheid 2005 Widerspruch<br />

e<strong>in</strong>gelegt hat.<br />

Zum TO P 4 verständigten sich die Ratsmitglieder darauf, als Term<strong>in</strong> für den<br />

Rückbau des ehemaligen <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>büros den Zeitraum Mitte März festzulegen.<br />

Im TO P Anfragen und Verschiedenes verabschiedeten die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räte<br />

e<strong>in</strong>stimmig mit Beschluss-Nr. 03/2005 die ‚Satzung zur Erhebung e<strong>in</strong>er Steuer<br />

auf Spielapparate’. Diese Satzung ist für die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> erforderlich, falls e<strong>in</strong><br />

Antrag auf Bedarfszuweisung beim Thür<strong>in</strong>ger Innenm<strong>in</strong>isterium gestellt werden<br />

sollte (Maßnahmenkatalog).<br />

Gleichfalls e<strong>in</strong>stimmig genehmigten die Ratsmitglieder im Beschluss-Nr.04/<br />

2005 den bereits vom Ordnungsamt nach e<strong>in</strong>er Vorortbesichtigung geprüften<br />

Antrag von Herrn Schwartze zum Fällen e<strong>in</strong>er Lärche.<br />

Mit Beschluss-Nr. 05/2005 erfolgte die Vergabe e<strong>in</strong>er Hausnummer für das<br />

Grundstück von Herrn Holger Hundt, auf welchem e<strong>in</strong> Eigenheim errichtet<br />

wird. Hierfür wurde die Haus-Nummer 33a vergeben. Das<br />

Abstimmungsergebnis war e<strong>in</strong>stimmig.<br />

Sprechzeit des Bürgermeisters:<br />

Mittwoch, 16.02.05, <strong>in</strong> der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>büro<br />

Herbert Ste<strong>in</strong>häuser,Bürgermeister<br />

Nichtamtliches<br />

Term<strong>in</strong>e:<br />

Altpapier: 07.02.2005<br />

Gelber Sack: 08.02. und 22.02.05<br />

Hausmüll: 03.02. und 17.02.05<br />

Fahrbibliothek: 22.02.05 <strong>in</strong> der Zeit von 17.30 bis 18.00 Uhr

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