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Gemeinde-Journal - in Großobringen

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<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal - 15 - 2. Ausgabe • 1. Februar 2005<br />

der Neubekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl. S. 41) und der §§ 18 und 21<br />

des Thür<strong>in</strong>ger Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7.5.1993 ( GVBl. S. 273 ) und<br />

des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) <strong>in</strong> der Fassung vom 19.4.1994<br />

(BGBl. S. 854) erläßt die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Wohlsborn die Satzung zur Änderung der<br />

Sondernutzungssatzung der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Wohlsborn:<br />

§ 1<br />

Die Sondernutzungssatzung der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Wohlsborn vom 27.2.2004 wird<br />

wie folgt geändert:<br />

1. Dem § 5 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung<br />

(1) Bei Ortsdurchfahrten und <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>straßen bedürfen e<strong>in</strong>er Erlaubnis nach<br />

dieser Satzung nicht:<br />

1. Im Bebauungsplan oder Baugenehmigung vorgeschriebene Überbauungen<br />

(z.B. Arkaden, Vordächer ) sowie bauaufsichtlich genehmigte<br />

Gebäudesockel, Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Erker,<br />

Sonnenschutzdächer ( Markisen ), Vordächer;<br />

2. Licht-, Luft-, E<strong>in</strong>wurf- und sonstige Schächte, die nicht mehr als 50 cm <strong>in</strong><br />

den Gehweg h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen;<br />

3. Werbeanlagen, H<strong>in</strong>weisschilder und Warenautomaten, die an e<strong>in</strong>er an die<br />

Straße grenzenden baulichen Anlage abgebracht s<strong>in</strong>d und die <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>er Höhe von 2,50 m nicht mehr als 5% der Gehwegbreite e<strong>in</strong>nehmen,<br />

jedoch nicht mehr als 30 cm <strong>in</strong> den Gehweg h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen;<br />

4. W erbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen<br />

(Aus- und Schlußverkäufe, Oster- und Weihnachtsverkäufe und dergl.)<br />

an die Stätte der Leistung, sofern sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Höhe von über 2,50 m<br />

angebracht s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>en seitlichen Abstand von m<strong>in</strong>destens 75 cm zur<br />

Fahrbahn haben sowie Werbeanlagen <strong>in</strong> der Oster- und Weihnachtszeit<br />

(Lichterketten, Girlanden, Masten, Märchenbilder und -figuren), sofern sie<br />

den Verkehr auf der Fahrbahn nicht bee<strong>in</strong>trächtigen;<br />

5. das Aufstellen und Anbr<strong>in</strong>gen von Fahnenmasten, Transparenten,<br />

Dekorationen, Lautsprecheranlagen, Tribünen, Altären und dergl. aus Anlaß<br />

von Volksfesten, Umzügen, Prozessionen und ähnlichen Veranstaltungen,<br />

sofern die öffentliche Verkehrsfläche nicht beschädigt wird;<br />

6. behördlich genehmigte Straßenversammlungen sowie der Verkauf von<br />

Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen;<br />

7. bauaufsichtlich genehmigte Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen,<br />

die auf Anordnung der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> auf Gehwegen angebracht werden;<br />

8. die Lagerung von Kohle, Holz und Baumaterial auf Gehwegen, sofern die<br />

Lagerung nicht über 24 Stunden h<strong>in</strong>ausgeht;<br />

9. Historische Kellere<strong>in</strong>gänge und Treppenanlagen.<br />

2. § 11 Absatz 1 Buchstabe a) erhält folgende neue Fassung:<br />

a) entgegen § 2 e<strong>in</strong>e Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt oder<br />

nicht dafür Sorge trägt, daß vor Ausübung der Sondernutzung diese bei<br />

der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> beantragt wird;<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />

Wohlsborn, den 28.1.2005<br />

(Siegel)<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Wohlsborn<br />

gez. Peter Thomas, Bürgermeister<br />

Ärger muß nicht se<strong>in</strong><br />

Im § 12 der Straßenverkehrsordnung ist das Abstellen (parken) von Fahrzeugen<br />

e<strong>in</strong>deutig geregelt.<br />

Grundsätzlich ist das Abstellen von LKW´s im Wohngebiet lt. § 42 Abs.4 a<br />

StVO untersagt. Im Altort haben wir zwar e<strong>in</strong> Mischgebiet und somit<br />

e<strong>in</strong>geschränkt die Erlaubnis des Parkens (siehe § 12 (3a)).<br />

Das Abstellen von PKW´s ist auf Grund der engen Straßen im Wohngebiet nur<br />

auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt. Im Altort<br />

möchte ich alle darauf h<strong>in</strong>weisen, dass nur wenn der fließende Verkehr nicht<br />

beh<strong>in</strong>dert bzw. gefährdet wird e<strong>in</strong> Abstellen auf der Straße möglich ist.<br />

Hierzu e<strong>in</strong>ige Auszüge aus § 12 StVO, die für unsere <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> zutreffen:<br />

§ 12 StVO<br />

(1) Das Halten ist unzulässig<br />

1. an engen und unübersichtlichen Straßenstellen,<br />

2. im Bereich von scharfen Kurfen,<br />

8. vor und <strong>in</strong> amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten<br />

(3) Das Parken ist unzulässig<br />

1. vor und h<strong>in</strong>ter Kreuzungen und E<strong>in</strong>mündungen bis zu je 5 m von den<br />

Schnittpunkten der Fahrbahnkante<br />

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verh<strong>in</strong>dert<br />

3. vor Grundstückse<strong>in</strong>- und Ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch<br />

ihnen gegenüber,<br />

4. bis zu je 15 m vor und h<strong>in</strong>ter Haltestellenschildern<br />

8. soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:<br />

e) Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild (<strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Wohlsborn<br />

h<strong>in</strong>ter dem Bürgerhaus vorhanden, dieser Platz ist ausschließlich für die<br />

Nutzer des Bürgerhauses vorgesehen und ke<strong>in</strong> öffentlicher Parkplatz)<br />

9. vor Bordste<strong>in</strong>absenkungen<br />

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit e<strong>in</strong>em zulässigen Gesamtgewicht über<br />

7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässigen<br />

Gesamtgewicht ist <strong>in</strong>nerhalb geschlossener Ortschaft unzulässig<br />

1. <strong>in</strong> re<strong>in</strong>en und allgeme<strong>in</strong>en Wohngebieten<br />

. das regelmäßige Parken <strong>in</strong> der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonnund<br />

Feiertagen.<br />

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der<br />

Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend<br />

befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das<br />

gilt auch für den der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der<br />

rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.<br />

Bitte prüfen sie alle ihr Parkverhalten <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> selbst, ob sie<br />

sich richtig verhalten, ich fühle mich für die Ordnung und Sicherheit<br />

<strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> verantwortlich und ich glaube mit e<strong>in</strong> bisschen<br />

guten Willen geht es auch ohne E<strong>in</strong>leitung von Bußgeldverfahren.<br />

Wilde Müllablagerungen <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong><br />

Alle E<strong>in</strong>wohner möchte ich nochmals darauf h<strong>in</strong>weisen, dass jegliche<br />

Ablagerung von Grünschnitt, Reisig und anderen gleichartigen Abfällen <strong>in</strong> der<br />

Natur verboten s<strong>in</strong>d. Wir bieten weiterh<strong>in</strong> unseren besonderen Service an,<br />

Baumschnitt und Ähnliches durch unseren <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>handwerker abfahren<br />

zu lassen. Der ger<strong>in</strong>ge Unkostenbeitrag von 5 €/Multicarladung ist dafür nicht<br />

e<strong>in</strong>mal kostendeckend. Die Ablagestelle am Friedhof ist nur für Friedhofabfälle<br />

e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Ab April ist vorgesehen, wieder den Grünschnitt und Gartenabfälle montags<br />

früh vor dem Hause abzuholen. Aus Kostengründen müssen wir zukünftig<br />

die, die diesen Service nutzen f<strong>in</strong>anziell beteiligen. Ich bitte die Nutzer um<br />

Vorschläge, wie wir dies unbürokratisch, unkompliziert und vernünftig lösen<br />

können.<br />

Brennholz<br />

Die <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> gefällten Bäume und Baumschnitt werden durch den<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>handwerker handliche Stücke geschnitten und mit dem Multicar<br />

angeliefert. Interessenten können dieses Brennholz zu e<strong>in</strong>em Unkostenbeitrag<br />

von 15,00 € je Multicarladung erwerben. Dazu melden sie sich bitte bei Herrn<br />

Schäfer.<br />

Fahrradreparaturen<br />

Zu e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Schmuckstück hat sich me<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach unser altes<br />

Wasserbass<strong>in</strong> entwickelt. Rene Reifert, Christian Kanold und Franz Seifarth<br />

haben hier an vielen Stunden Freizeit das Gelände und Gebäude wunderschön<br />

hergerichtet. Dafür gilt ihnen unser herzlicher Dank.<br />

Ihre ursprüngliche Idee, <strong>in</strong> dem alten Wasserbass<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fahrradreparaturwerkstatt<br />

e<strong>in</strong>zurichten, haben sie zwischenzeitlich auch verwirklicht.<br />

Sie bieten allen Interessenten an, gegen e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Entgelt, alte und neue<br />

Fahrräder zu reparieren. Jeder, der möchte kann sich diesbezüglich gern mit<br />

Rene Reifert unter Tel. 0162880825 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen.<br />

DSL Interessenten<br />

Da vielleicht nicht jeder Interessent im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal 01/2005 den Aufruf<br />

gelesen hat, möchten wir diesen Artikel nochmals abdrucken:<br />

Von mehreren Seiten ist der Wunsch an die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> herangetragen worden,<br />

die Interessenten für e<strong>in</strong>en DSL-Anschluß zu sammeln, um so gegenüber der<br />

Telekom nicht als E<strong>in</strong>zelkämpfer aufzutreten.<br />

Die technischen Voraussetzungen für den schnellen Internetzugang werden<br />

von der Telekom nur bei e<strong>in</strong>er entsprechenden Anzahl von Interessenten<br />

realisiert. Die eigentliche Nutzung durch jeden Haushalt ist dann e<strong>in</strong>e<br />

persönliche Entscheidung.<br />

Die Unterschriftsliste liegt zur Sprechzeit des Bürgermeisters <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong><br />

aus oder die Interessenten können sich bei Ralph Grobe, H<strong>in</strong>ter dem Pfarrgarten<br />

6, melden.<br />

Entsorgung gelber Sack<br />

Die Entsorgungsterm<strong>in</strong>e für den gelben Sack haben sich geändert. Bitte<br />

lesen Sie die abgedruckten Term<strong>in</strong>e. Als Faustregel kann man sich merken,<br />

dass immer der auf die Hausmüllentsorgung folgende Dienstag die Abfuhr des<br />

gelben Sackes erfolgt.<br />

Ich verbleibe mit den besten Grüssen von Haus zu Haus<br />

Ihr Bürgermeister Peter Thomas<br />

Geschichte und Geschichten von Wohlsborn<br />

Als 1815 das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vom Wiener Kongress<br />

zum Großherzogtum erhöht wurde, war das verbunden mit e<strong>in</strong>em ganz<br />

ordentlichen Gebiets- und Bevölkerungszuwachs. Wie im vergangenen Beitrag<br />

bereits ausgeführt, gehörte auch Wohlsborn dazu. Für das Großherzogtum<br />

war es natürlich wichtig, genaue Abmessungen der neuen Besitzungen zu<br />

erhalten. So wurde 1817 u.a. auch die Gemarkung Wohlsborn vermessen<br />

und <strong>in</strong> 6 Blättern aufgezeichnet. Blatt 1 erfasste das eigentliche Dorf und zeigt<br />

sehr deutlich den Rundl<strong>in</strong>gscharakter des Ortes.

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