Gemeinde-Journal - in Großobringen
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<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal - 15 - 2. Ausgabe • 1. Februar 2005<br />
der Neubekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl. S. 41) und der §§ 18 und 21<br />
des Thür<strong>in</strong>ger Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7.5.1993 ( GVBl. S. 273 ) und<br />
des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) <strong>in</strong> der Fassung vom 19.4.1994<br />
(BGBl. S. 854) erläßt die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Wohlsborn die Satzung zur Änderung der<br />
Sondernutzungssatzung der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Wohlsborn:<br />
§ 1<br />
Die Sondernutzungssatzung der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Wohlsborn vom 27.2.2004 wird<br />
wie folgt geändert:<br />
1. Dem § 5 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung<br />
(1) Bei Ortsdurchfahrten und <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>straßen bedürfen e<strong>in</strong>er Erlaubnis nach<br />
dieser Satzung nicht:<br />
1. Im Bebauungsplan oder Baugenehmigung vorgeschriebene Überbauungen<br />
(z.B. Arkaden, Vordächer ) sowie bauaufsichtlich genehmigte<br />
Gebäudesockel, Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Erker,<br />
Sonnenschutzdächer ( Markisen ), Vordächer;<br />
2. Licht-, Luft-, E<strong>in</strong>wurf- und sonstige Schächte, die nicht mehr als 50 cm <strong>in</strong><br />
den Gehweg h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen;<br />
3. Werbeanlagen, H<strong>in</strong>weisschilder und Warenautomaten, die an e<strong>in</strong>er an die<br />
Straße grenzenden baulichen Anlage abgebracht s<strong>in</strong>d und die <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>er Höhe von 2,50 m nicht mehr als 5% der Gehwegbreite e<strong>in</strong>nehmen,<br />
jedoch nicht mehr als 30 cm <strong>in</strong> den Gehweg h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen;<br />
4. W erbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen<br />
(Aus- und Schlußverkäufe, Oster- und Weihnachtsverkäufe und dergl.)<br />
an die Stätte der Leistung, sofern sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Höhe von über 2,50 m<br />
angebracht s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>en seitlichen Abstand von m<strong>in</strong>destens 75 cm zur<br />
Fahrbahn haben sowie Werbeanlagen <strong>in</strong> der Oster- und Weihnachtszeit<br />
(Lichterketten, Girlanden, Masten, Märchenbilder und -figuren), sofern sie<br />
den Verkehr auf der Fahrbahn nicht bee<strong>in</strong>trächtigen;<br />
5. das Aufstellen und Anbr<strong>in</strong>gen von Fahnenmasten, Transparenten,<br />
Dekorationen, Lautsprecheranlagen, Tribünen, Altären und dergl. aus Anlaß<br />
von Volksfesten, Umzügen, Prozessionen und ähnlichen Veranstaltungen,<br />
sofern die öffentliche Verkehrsfläche nicht beschädigt wird;<br />
6. behördlich genehmigte Straßenversammlungen sowie der Verkauf von<br />
Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen;<br />
7. bauaufsichtlich genehmigte Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen,<br />
die auf Anordnung der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> auf Gehwegen angebracht werden;<br />
8. die Lagerung von Kohle, Holz und Baumaterial auf Gehwegen, sofern die<br />
Lagerung nicht über 24 Stunden h<strong>in</strong>ausgeht;<br />
9. Historische Kellere<strong>in</strong>gänge und Treppenanlagen.<br />
2. § 11 Absatz 1 Buchstabe a) erhält folgende neue Fassung:<br />
a) entgegen § 2 e<strong>in</strong>e Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt oder<br />
nicht dafür Sorge trägt, daß vor Ausübung der Sondernutzung diese bei<br />
der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> beantragt wird;<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />
Wohlsborn, den 28.1.2005<br />
(Siegel)<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Wohlsborn<br />
gez. Peter Thomas, Bürgermeister<br />
Ärger muß nicht se<strong>in</strong><br />
Im § 12 der Straßenverkehrsordnung ist das Abstellen (parken) von Fahrzeugen<br />
e<strong>in</strong>deutig geregelt.<br />
Grundsätzlich ist das Abstellen von LKW´s im Wohngebiet lt. § 42 Abs.4 a<br />
StVO untersagt. Im Altort haben wir zwar e<strong>in</strong> Mischgebiet und somit<br />
e<strong>in</strong>geschränkt die Erlaubnis des Parkens (siehe § 12 (3a)).<br />
Das Abstellen von PKW´s ist auf Grund der engen Straßen im Wohngebiet nur<br />
auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt. Im Altort<br />
möchte ich alle darauf h<strong>in</strong>weisen, dass nur wenn der fließende Verkehr nicht<br />
beh<strong>in</strong>dert bzw. gefährdet wird e<strong>in</strong> Abstellen auf der Straße möglich ist.<br />
Hierzu e<strong>in</strong>ige Auszüge aus § 12 StVO, die für unsere <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> zutreffen:<br />
§ 12 StVO<br />
(1) Das Halten ist unzulässig<br />
1. an engen und unübersichtlichen Straßenstellen,<br />
2. im Bereich von scharfen Kurfen,<br />
8. vor und <strong>in</strong> amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten<br />
(3) Das Parken ist unzulässig<br />
1. vor und h<strong>in</strong>ter Kreuzungen und E<strong>in</strong>mündungen bis zu je 5 m von den<br />
Schnittpunkten der Fahrbahnkante<br />
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verh<strong>in</strong>dert<br />
3. vor Grundstückse<strong>in</strong>- und Ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch<br />
ihnen gegenüber,<br />
4. bis zu je 15 m vor und h<strong>in</strong>ter Haltestellenschildern<br />
8. soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:<br />
e) Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild (<strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Wohlsborn<br />
h<strong>in</strong>ter dem Bürgerhaus vorhanden, dieser Platz ist ausschließlich für die<br />
Nutzer des Bürgerhauses vorgesehen und ke<strong>in</strong> öffentlicher Parkplatz)<br />
9. vor Bordste<strong>in</strong>absenkungen<br />
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit e<strong>in</strong>em zulässigen Gesamtgewicht über<br />
7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässigen<br />
Gesamtgewicht ist <strong>in</strong>nerhalb geschlossener Ortschaft unzulässig<br />
1. <strong>in</strong> re<strong>in</strong>en und allgeme<strong>in</strong>en Wohngebieten<br />
. das regelmäßige Parken <strong>in</strong> der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonnund<br />
Feiertagen.<br />
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der<br />
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend<br />
befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das<br />
gilt auch für den der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der<br />
rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.<br />
Bitte prüfen sie alle ihr Parkverhalten <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> selbst, ob sie<br />
sich richtig verhalten, ich fühle mich für die Ordnung und Sicherheit<br />
<strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> verantwortlich und ich glaube mit e<strong>in</strong> bisschen<br />
guten Willen geht es auch ohne E<strong>in</strong>leitung von Bußgeldverfahren.<br />
Wilde Müllablagerungen <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong><br />
Alle E<strong>in</strong>wohner möchte ich nochmals darauf h<strong>in</strong>weisen, dass jegliche<br />
Ablagerung von Grünschnitt, Reisig und anderen gleichartigen Abfällen <strong>in</strong> der<br />
Natur verboten s<strong>in</strong>d. Wir bieten weiterh<strong>in</strong> unseren besonderen Service an,<br />
Baumschnitt und Ähnliches durch unseren <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>handwerker abfahren<br />
zu lassen. Der ger<strong>in</strong>ge Unkostenbeitrag von 5 €/Multicarladung ist dafür nicht<br />
e<strong>in</strong>mal kostendeckend. Die Ablagestelle am Friedhof ist nur für Friedhofabfälle<br />
e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
Ab April ist vorgesehen, wieder den Grünschnitt und Gartenabfälle montags<br />
früh vor dem Hause abzuholen. Aus Kostengründen müssen wir zukünftig<br />
die, die diesen Service nutzen f<strong>in</strong>anziell beteiligen. Ich bitte die Nutzer um<br />
Vorschläge, wie wir dies unbürokratisch, unkompliziert und vernünftig lösen<br />
können.<br />
Brennholz<br />
Die <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> gefällten Bäume und Baumschnitt werden durch den<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>handwerker handliche Stücke geschnitten und mit dem Multicar<br />
angeliefert. Interessenten können dieses Brennholz zu e<strong>in</strong>em Unkostenbeitrag<br />
von 15,00 € je Multicarladung erwerben. Dazu melden sie sich bitte bei Herrn<br />
Schäfer.<br />
Fahrradreparaturen<br />
Zu e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Schmuckstück hat sich me<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach unser altes<br />
Wasserbass<strong>in</strong> entwickelt. Rene Reifert, Christian Kanold und Franz Seifarth<br />
haben hier an vielen Stunden Freizeit das Gelände und Gebäude wunderschön<br />
hergerichtet. Dafür gilt ihnen unser herzlicher Dank.<br />
Ihre ursprüngliche Idee, <strong>in</strong> dem alten Wasserbass<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fahrradreparaturwerkstatt<br />
e<strong>in</strong>zurichten, haben sie zwischenzeitlich auch verwirklicht.<br />
Sie bieten allen Interessenten an, gegen e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Entgelt, alte und neue<br />
Fahrräder zu reparieren. Jeder, der möchte kann sich diesbezüglich gern mit<br />
Rene Reifert unter Tel. 0162880825 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen.<br />
DSL Interessenten<br />
Da vielleicht nicht jeder Interessent im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal 01/2005 den Aufruf<br />
gelesen hat, möchten wir diesen Artikel nochmals abdrucken:<br />
Von mehreren Seiten ist der Wunsch an die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> herangetragen worden,<br />
die Interessenten für e<strong>in</strong>en DSL-Anschluß zu sammeln, um so gegenüber der<br />
Telekom nicht als E<strong>in</strong>zelkämpfer aufzutreten.<br />
Die technischen Voraussetzungen für den schnellen Internetzugang werden<br />
von der Telekom nur bei e<strong>in</strong>er entsprechenden Anzahl von Interessenten<br />
realisiert. Die eigentliche Nutzung durch jeden Haushalt ist dann e<strong>in</strong>e<br />
persönliche Entscheidung.<br />
Die Unterschriftsliste liegt zur Sprechzeit des Bürgermeisters <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong><br />
aus oder die Interessenten können sich bei Ralph Grobe, H<strong>in</strong>ter dem Pfarrgarten<br />
6, melden.<br />
Entsorgung gelber Sack<br />
Die Entsorgungsterm<strong>in</strong>e für den gelben Sack haben sich geändert. Bitte<br />
lesen Sie die abgedruckten Term<strong>in</strong>e. Als Faustregel kann man sich merken,<br />
dass immer der auf die Hausmüllentsorgung folgende Dienstag die Abfuhr des<br />
gelben Sackes erfolgt.<br />
Ich verbleibe mit den besten Grüssen von Haus zu Haus<br />
Ihr Bürgermeister Peter Thomas<br />
Geschichte und Geschichten von Wohlsborn<br />
Als 1815 das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vom Wiener Kongress<br />
zum Großherzogtum erhöht wurde, war das verbunden mit e<strong>in</strong>em ganz<br />
ordentlichen Gebiets- und Bevölkerungszuwachs. Wie im vergangenen Beitrag<br />
bereits ausgeführt, gehörte auch Wohlsborn dazu. Für das Großherzogtum<br />
war es natürlich wichtig, genaue Abmessungen der neuen Besitzungen zu<br />
erhalten. So wurde 1817 u.a. auch die Gemarkung Wohlsborn vermessen<br />
und <strong>in</strong> 6 Blättern aufgezeichnet. Blatt 1 erfasste das eigentliche Dorf und zeigt<br />
sehr deutlich den Rundl<strong>in</strong>gscharakter des Ortes.