Gemeinde-Journal - in Großobringen
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<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal - 9 - 2. Ausgabe • 1. Februar 2005<br />
(z.B. Arkaden, Vordächer ) sowie bauaufsichtlich genehmigte Gebäudesockel,<br />
Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes der<br />
Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Erker, Sonnenschutzdächer ( Markisen ),<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Kle<strong>in</strong>obr<strong>in</strong>gen, Landkreis Weimarer Land,<br />
Vordächer;<br />
für das Wohngebiet „Im Hirseborn“<br />
2. Licht-, Luft-, E<strong>in</strong>wurf- und sonstige Schächte, die nicht mehr als 50 cm <strong>in</strong><br />
(AZ: 210-4621.20-APD-039 WA „Im Hirseborn“ 1. Ä.)<br />
den Gehweg h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen;<br />
3. Werbeanlagen, H<strong>in</strong>weisschilder und Warenautomaten, die an e<strong>in</strong>er an die<br />
Mit Datum vom 30.03.1999 hat das Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt,<br />
Straße grenzenden baulichen Anlage abgebracht s<strong>in</strong>d und die <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />
Referatsgruppe II, Bau- und Wohnungswesen, mittels Bescheid die vom<br />
Höhe von 2,50 m nicht mehr als 5% der Gehwegbreite e<strong>in</strong>nehmen, jedoch<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat von Kle<strong>in</strong>obr<strong>in</strong>gen am 04.03.1999 als Satzung beschlossene<br />
nicht mehr als 30 cm <strong>in</strong> den Gehweg h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen;<br />
o.g. 1. Änderung des Bebauungsplanes genehmigt.<br />
4. Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen<br />
Diese Genehmigung wird hiermit bekannt gegeben.<br />
(Aus- und Schlußverkäufe, Oster- und Weihnachtsverkäufe und dergl.) an<br />
Diese Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (TeilA) und dem Text<br />
die Stätte der Leistung, sofern sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Höhe von über 2,50 m angebracht<br />
(TeilB)trittmitVollzug dieser Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />
s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>en seitlichen Abstand von m<strong>in</strong>destens 75 cm zur Fahrbahn haben<br />
Sie kann von jedermann <strong>in</strong> der VG Buttelstedt, Bauverwaltungsamt, Markt<br />
sowie Werbeanlagen <strong>in</strong> der Oster- und Weihnachtszeit (Lichterketten,<br />
2, Buttelstedt während der Dienstzeiten<br />
Girlanden, Masten, Märchenbilder und -figuren), sofern sie den Verkehr auf<br />
Mo., Mi., Do. 7.30 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr<br />
der Fahrbahn nicht bee<strong>in</strong>trächtigen;<br />
Die.<br />
7.30 – 11.30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr<br />
5. das Aufstellen und Anbr<strong>in</strong>gen von Fahnenmasten, Transparenten,<br />
Fr.<br />
7.30 – 12.00 Uhr<br />
Dekorationen, Lautsprecheranlagen, Tribünen, Altären und dergl. aus Anlaß<br />
von Volksfesten, Umzügen, Prozessionen und ähnlichen Veranstaltungen,<br />
sofern die öffentliche Verkehrsfläche nicht beschädigt wird;<br />
6. behördlich genehmigte Straßenversammlungen sowie der Verkauf von Losen<br />
für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen;<br />
7. bauaufsichtlich genehmigte Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen,<br />
die auf Anordnung der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> auf Gehwegen angebracht werden;<br />
8. die Lagerung von Kohle, Holz und Baumaterial auf Gehwegen, sofern die<br />
Lagerung nicht über 24 Stunden h<strong>in</strong>ausgeht;<br />
9. Historische Kellere<strong>in</strong>gänge und Treppenanlagen.<br />
2. § 11 Absatz 1 Buchstabe a) erhält folgende neue Fassung:<br />
a) entgegen § 2 e<strong>in</strong>e Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt oder<br />
nicht dafür Sorge trägt, daß vor Ausübung der Sondernutzung diese bei der<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> beantragt wird;<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />
Kle<strong>in</strong>obr<strong>in</strong>gen, den 28.1.2005<br />
(Siegel)<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Kle<strong>in</strong>obr<strong>in</strong>gen<br />
gez. Gerhard Schauerhammer,Bürgermeister<br />
Term<strong>in</strong>e:<br />
Gelber Sack: Freitag, 04.02. und 18.02.2005<br />
Papier: Montag, 28.02.2005<br />
Hausmüll: Mittwoch, 02.02. und 16.02.2005<br />
Fahrbibliothek: Donnerstag, den 03.02.2005 von 14:30 bis 15:10 Uhr<br />
Gerhard Schauerhammer,Bürgermeister<br />
Aus formellen Gründen müssen alle Genehmigungen des Bebauungsplanes<br />
„Im Hirseborn“e<strong>in</strong>schließlich der 1. und 2. Änderung<br />
neu veröffentlicht werden.<br />
Genehmigung des Bebauungsplanes der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong><br />
Kle<strong>in</strong>obr<strong>in</strong>gen, Landkreis Weimarer Land, für das Wohngebiet<br />
„Im Hirseborn“<br />
(AZ: 210-4621.20-APD-039 WA „Im Hirseborn“)<br />
Mit Datum vom 03. Juni 1996 hat das Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt,<br />
Referatsgruppe II, Bau- und Wohnungswesen, mittels Bescheid den vom<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat von Kle<strong>in</strong>obr<strong>in</strong>gen am 12.03.1996 als Satzung beschlossenen<br />
o.g. Bebauungsplan genehmigt.<br />
Diese Genehmigung wird hiermit bekannt gegeben.<br />
Diese Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (TeilA) und dem Text<br />
(TeilB)trittmitVollzug dieser Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />
Sie kann von jedermann <strong>in</strong> der VG Buttelstedt, Bauverwaltungsamt, Markt<br />
2, Buttelstedt während der Dienstzeiten<br />
Mo., Mi., Do. 7.30 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr<br />
Die.<br />
7.30 – 11.30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr<br />
Fr.<br />
7.30 – 12.00 Uhr e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
E<strong>in</strong>e Verletzung der <strong>in</strong> § 214 Abs. 1, Satz Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> geltend gemacht worden ist.<br />
Mängel <strong>in</strong> der Abwägung s<strong>in</strong>d unbeachtlich, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb von<br />
sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> geltend gemacht worden s<strong>in</strong>d. Dabei ist der Sachverhalt, der die<br />
Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB<br />
über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />
für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bisher zulässige Nutzung durch diesen<br />
Bebauungsplan und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
Schauerhammer, Bürgermeister<br />
e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
E<strong>in</strong>e Verletzung der <strong>in</strong> § 214 Abs. 1, Satz Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> geltend gemacht worden ist.<br />
Mängel <strong>in</strong> der Abwägung s<strong>in</strong>d unbeachtlich, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb von<br />
sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> geltend gemacht worden s<strong>in</strong>d. Dabei ist der Sachverhalt, der die<br />
Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB<br />
über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />
für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan<br />
und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
Schauerhammer, Bürgermeister<br />
Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes der<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Kle<strong>in</strong>obr<strong>in</strong>gen, Landkreis Weimarer Land, für das<br />
Wohngebiet<br />
„Im Hirseborn“<br />
(AZ: 300-4621.20-071039 Im Hirseborn 2. Ä.)<br />
Mit Datum vom 13.10.2004 hat das Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt,<br />
Referatsgruppe II, Bau- und Wohnungswesen, mittels Bescheid die vom<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat von Kle<strong>in</strong>obr<strong>in</strong>gen am 18.05.2004 als Satzung beschlossene<br />
o.g. 2. Änderung des Bebauungsplanes genehmigt.<br />
Diese Genehmigung wird hiermit bekannt gegeben.<br />
Diese Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (TeilA) und dem Text<br />
(TeilB)trittmitVollzug dieser Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />
Sie kann von jedermann <strong>in</strong> der VG Buttelstedt, Bauverwaltungsamt,<br />
Markt 2, Buttelstedt während der Dienstzeiten<br />
Mo., Mi., Do. 7.30 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr<br />
Die.<br />
7.30 – 11.30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr<br />
Fr.<br />
7.30 – 12.00 Uhr<br />
e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
E<strong>in</strong>e Verletzung der <strong>in</strong> § 214 Abs. 1, Satz Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> geltend gemacht worden ist.<br />
Mängel <strong>in</strong> der Abwägung s<strong>in</strong>d unbeachtlich, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb von<br />
sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> geltend gemacht worden s<strong>in</strong>d. Dabei ist der Sachverhalt, der die<br />
Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB<br />
über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />
für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan<br />
und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
Schauerhammer, Bürgermeister<br />
H<strong>in</strong>weise zur Hundehaltung im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>gebiet<br />
Bei Kontrollen des Ordnungsamt <strong>in</strong> den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n der VG Buttelstedt muß<br />
wiederholt festgestellt werden, daß öffentlichen Flächen mit Hundekot<br />
verunre<strong>in</strong>igt s<strong>in</strong>d. Weiter war zu beanstanden, daß sich Hunde ohne Aufsicht<br />
im Ort bewegen.<br />
Trotz verschiedener H<strong>in</strong>weise zur o.g. Problematik <strong>in</strong> den Amtsblättern der<br />
vergangenen Jahre trat ke<strong>in</strong>e Besserung e<strong>in</strong>. Es muß weiter festgestellt<br />
werden, daß die öffentlichen Flächen <strong>in</strong> den Orten als „Hundeklo“ mißbraucht<br />
werden.<br />
Jede Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de der VG Buttelstedt besitzt e<strong>in</strong>e Ordnungsbehördliche<br />
Verordnung. In dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung s<strong>in</strong>d Regelungen<br />
zur Tierhaltung festgehalten. Der § 12(4) legt fest: