17.12.2013 Aufrufe

Gemeinde-Journal - in Großobringen

Gemeinde-Journal - in Großobringen

Gemeinde-Journal - in Großobringen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal - 5 - 2. Ausgabe • 1. Februar 2005<br />

Stadt B U T T E L S T E D T OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden<br />

www.Buttelstedt.net<br />

Bürgermeister: Joachim Ulrich<br />

Beigeordneter: Lothar Münnich<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>anschrift: Markt 14, 99439 Buttelstedt<br />

Amtliches<br />

H<strong>in</strong>weise zur Hundehaltung im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>gebiet<br />

Bei Kontrollen des Ordnungsamt <strong>in</strong> den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n der VG Buttelstedt muß<br />

wiederholt festgestellt werden, daß öffentlichen Flächen mit Hundekot<br />

verunre<strong>in</strong>igt s<strong>in</strong>d. Weiter war zu beanstanden, daß sich Hunde ohne Aufsicht<br />

im Ort bewegen.<br />

Trotz verschiedener H<strong>in</strong>weise zur o.g. Problematik <strong>in</strong> den Amtsblättern der<br />

vergangenen Jahre trat ke<strong>in</strong>e Besserung e<strong>in</strong>. Es muß weiter festgestellt<br />

werden, daß die öffentlichen Flächen <strong>in</strong> den Orten als „Hundeklo“ mißbraucht<br />

werden.<br />

Jede Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de der VG Buttelstedt besitzt e<strong>in</strong>e Ordnungsbehördliche<br />

Verordnung. In dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung s<strong>in</strong>d Regelungen<br />

zur Tierhaltung festgehalten. Der § 12(4) legt fest:<br />

„Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht<br />

verunre<strong>in</strong>igt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren<br />

Beauftragte s<strong>in</strong>d zur sofortigen Beseitigung von Verunre<strong>in</strong>igungen<br />

verpflichtet.“<br />

Ich möchte alle Hundehalter auffordern, die Bestimmungen der<br />

Ordnungsbehördlichen Verordnung zu beachten und Verunre<strong>in</strong>igungen<br />

(Hundekot) von den öffentlichen Flächen umgehend wieder zu entfernen.<br />

Verstöße gegen diese Re<strong>in</strong>igungspflicht stellen e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit dar,<br />

die mit e<strong>in</strong>em Bußgeld geahndet wird.<br />

Noch e<strong>in</strong> weiterer H<strong>in</strong>weis zur Anle<strong>in</strong>pflicht im Ort. In den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n (bebauter<br />

Ortskern) dürfen Hunde nur angele<strong>in</strong>t ausgeführt werden.<br />

Teschke, Amtsleiter Ordnungsamt<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis<br />

zur Bekanntmachung für das Wohnbebiet „H<strong>in</strong>ter den<br />

Scheunen“ im Amtsblatt der VG Butttelstedt , 1. Ausgabe,<br />

Januar 2004:<br />

Bei o.g. Veröffentlichung handelt es sich um die Genehmigung der am<br />

15.03.2001 durch den Stadtrat von Buttelstedt als Satzung<br />

beschlossenen 1. Änderung des B-Planes für das allgeme<strong>in</strong>e<br />

Wohngebiet „ H<strong>in</strong>ter den Scheunen“.<br />

Ulrich, Bürgermeister<br />

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005<br />

durch öffentliche Bekanntmachung<br />

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle<br />

Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2005 die gleiche Grundsteuer wie<br />

im Vorjahr zu entrichten haben.<br />

Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005 gemäß § 27, Abs. 3<br />

GrStG durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten<br />

Betrag festgesetzt.<br />

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />

die Rechtswirkung e<strong>in</strong>es Steuerbescheids.<br />

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />

Sie betragen:<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

Grundsteuer A<br />

250 v.H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

Grundsteuer B<br />

350 v.H.<br />

der Steuermessbeträge.<br />

Soweit Änderungen <strong>in</strong> den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel<br />

e<strong>in</strong>treten, wird hierüber e<strong>in</strong> entsprechender Grundsteuerbescheid<br />

erteilt.<br />

Zahlungsaufforderung:<br />

Die Steuerpflichtigen, die ke<strong>in</strong>e Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer<br />

erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2005 – wie im zuletzt<br />

ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.<br />

Konto der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>kasse: 042 0000 097<br />

Bankleitzahl: 820 510 00<br />

Bank:<br />

Sparkasse Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diese Steuerfestsetzung kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach dieser<br />

öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist bei der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Buttelstedt schriftlich oder zur<br />

Niederschrift e<strong>in</strong>zulegen.<br />

Landratsamt Weimarer Land<br />

Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte<br />

Telefon: (036451) 60 215<br />

Sprechzeit: jeden Dienstag 16 - 18 Uhr<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Die E<strong>in</strong>legung e<strong>in</strong>es Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten<br />

Zahlungspflicht.<br />

Hundesteuer<br />

Bei der Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2005 wird analog der<br />

Festsetzung der Grundsteuern verfahren.<br />

Die Hundesteuern betragen:<br />

für den 1. Hund 30,00 €<br />

für den 2. Hund 45,00 €<br />

für jeden weiteren Hund 75,00 €<br />

Fälligkeit der Grundsteuer und der Hundesteuer:<br />

Gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zahlt der Schuldner <strong>in</strong> vierteljährlichen Raten und<br />

zwar jeweils am<br />

15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. e<strong>in</strong>es Jahres.<br />

E<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>betrag bis 15,00 € kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag am 15.08. gezahlt werden.<br />

Grundsteuer bis 30,00 € kann je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. entrichtet<br />

werden.<br />

Der Schuldner kann beantragen, daß er die Grundsteuer generell <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Betrag am 1. Juli zahlen will. Diesen Antrag muß er bis zum 30. September des<br />

Vorjahres stellen.<br />

Die Hundesteuern s<strong>in</strong>d zum 15.08. e<strong>in</strong>es jeden Jahres fällig.<br />

Bürgernähe durch Bürgersprechstunden<br />

Im 1. Halbjahr 2004 führe ich als Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des<br />

Kreises Weimarer Land am<br />

17. Februar 2005<br />

von 10.00 Uhr - 11.30 Uhr<br />

<strong>in</strong> der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Buttelstedt,<br />

Markt 2, 99439 Buttelstedt<br />

e<strong>in</strong>e Bürgersprechstunde durch.<br />

Jede Bürger<strong>in</strong> und jeder Bürger kann sich an mich wenden, wenn Sie<br />

-Informationen oder Auskünfte zu persönlichen und alltäglichen Problemen<br />

benötigen;<br />

-Informationen im Zusammenhang des Bundes, der Länder und Kommunen<br />

haben möchten;<br />

- Kontakte zu Frauengruppen, Initiativen, Verbänden und Organisationen<br />

suchen;<br />

- sich über geschlechtsbed<strong>in</strong>gte Benachteiligungen beschweren oder darauf<br />

aufmerksam machen wollen;<br />

-Vorschläge haben, wie die Situation der Frauen im Kreis Weimarer Land<br />

verbessert werden kann;<br />

Als Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte erfülle ich Querschnittaufgaben,<br />

die alle Fachbereiche der Kommunalpolitik und der Verwaltung berühren<br />

können.<br />

Ich freue mich wie immer auf Ihr Kommen und verbleibe mit<br />

freundlichen Grüßen<br />

Ihre Beate Wiedemann<br />

Schließung der Postfiliale Buttelstedt<br />

Wie uns die Deutsche Post, Regionalleitung Süd schriftlich mitteilte, wird die<br />

Post-Service-Filiale Buttelstedt <strong>in</strong> der Kölledaer Straße ab dem 1. Februar<br />

2005 geschlossen. Der Grund dafür liegt <strong>in</strong> der Umwandlung der ehem.<br />

staatlichen Post <strong>in</strong> e<strong>in</strong> privates börsenorientiertes Wirtschaftsunternehmen<br />

welches im ständigen Wettbewerb mit anderen gleichartigen Dienstleistern<br />

steht. Um den Kostenfaktor für die Deutsche Post weiter zu m<strong>in</strong>imieren werden<br />

nur noch <strong>in</strong> Orten mit m<strong>in</strong>destens 2.000 E<strong>in</strong>wohnern Filialen betrieben. Nur <strong>in</strong><br />

absoluten Ausnahmefällen kann die E<strong>in</strong>wohnergrenze unterschritten werden.<br />

Nach Auskunft der Regionalleitung Süd haben im Falle der Filiale Buttelstedt<br />

e<strong>in</strong>gehende Überprüfungen ergeben, daß die Nachfrage nach postalischen<br />

Produkten und Dienstleistungen so stark zurückgegangen ist, daß e<strong>in</strong><br />

wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr gegeben ist, so daß hier nicht mehr von<br />

e<strong>in</strong>en echten Bedarf auszugehen ist und somit ke<strong>in</strong>e Ausnahme gemacht<br />

werden kann. E<strong>in</strong> von uns gestellter diesbezüglicher Antrag wurde<br />

dementsprechend abgelehnt. Die postalische Versorgung <strong>in</strong> Buttelstedt wird<br />

künftig durch den Mobilen Post-Service (MoPS) erfolgen. Der MoPS dient

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!