Gemeinde-Journal - in Großobringen
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<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal - 5 - 2. Ausgabe • 1. Februar 2005<br />
Stadt B U T T E L S T E D T OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden<br />
www.Buttelstedt.net<br />
Bürgermeister: Joachim Ulrich<br />
Beigeordneter: Lothar Münnich<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>anschrift: Markt 14, 99439 Buttelstedt<br />
Amtliches<br />
H<strong>in</strong>weise zur Hundehaltung im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>gebiet<br />
Bei Kontrollen des Ordnungsamt <strong>in</strong> den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n der VG Buttelstedt muß<br />
wiederholt festgestellt werden, daß öffentlichen Flächen mit Hundekot<br />
verunre<strong>in</strong>igt s<strong>in</strong>d. Weiter war zu beanstanden, daß sich Hunde ohne Aufsicht<br />
im Ort bewegen.<br />
Trotz verschiedener H<strong>in</strong>weise zur o.g. Problematik <strong>in</strong> den Amtsblättern der<br />
vergangenen Jahre trat ke<strong>in</strong>e Besserung e<strong>in</strong>. Es muß weiter festgestellt<br />
werden, daß die öffentlichen Flächen <strong>in</strong> den Orten als „Hundeklo“ mißbraucht<br />
werden.<br />
Jede Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de der VG Buttelstedt besitzt e<strong>in</strong>e Ordnungsbehördliche<br />
Verordnung. In dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung s<strong>in</strong>d Regelungen<br />
zur Tierhaltung festgehalten. Der § 12(4) legt fest:<br />
„Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht<br />
verunre<strong>in</strong>igt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren<br />
Beauftragte s<strong>in</strong>d zur sofortigen Beseitigung von Verunre<strong>in</strong>igungen<br />
verpflichtet.“<br />
Ich möchte alle Hundehalter auffordern, die Bestimmungen der<br />
Ordnungsbehördlichen Verordnung zu beachten und Verunre<strong>in</strong>igungen<br />
(Hundekot) von den öffentlichen Flächen umgehend wieder zu entfernen.<br />
Verstöße gegen diese Re<strong>in</strong>igungspflicht stellen e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit dar,<br />
die mit e<strong>in</strong>em Bußgeld geahndet wird.<br />
Noch e<strong>in</strong> weiterer H<strong>in</strong>weis zur Anle<strong>in</strong>pflicht im Ort. In den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n (bebauter<br />
Ortskern) dürfen Hunde nur angele<strong>in</strong>t ausgeführt werden.<br />
Teschke, Amtsleiter Ordnungsamt<br />
Verfahrensh<strong>in</strong>weis<br />
zur Bekanntmachung für das Wohnbebiet „H<strong>in</strong>ter den<br />
Scheunen“ im Amtsblatt der VG Butttelstedt , 1. Ausgabe,<br />
Januar 2004:<br />
Bei o.g. Veröffentlichung handelt es sich um die Genehmigung der am<br />
15.03.2001 durch den Stadtrat von Buttelstedt als Satzung<br />
beschlossenen 1. Änderung des B-Planes für das allgeme<strong>in</strong>e<br />
Wohngebiet „ H<strong>in</strong>ter den Scheunen“.<br />
Ulrich, Bürgermeister<br />
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005<br />
durch öffentliche Bekanntmachung<br />
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle<br />
Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2005 die gleiche Grundsteuer wie<br />
im Vorjahr zu entrichten haben.<br />
Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005 gemäß § 27, Abs. 3<br />
GrStG durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten<br />
Betrag festgesetzt.<br />
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />
die Rechtswirkung e<strong>in</strong>es Steuerbescheids.<br />
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />
Sie betragen:<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
Grundsteuer A<br />
250 v.H.<br />
b) für die Grundstücke<br />
Grundsteuer B<br />
350 v.H.<br />
der Steuermessbeträge.<br />
Soweit Änderungen <strong>in</strong> den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel<br />
e<strong>in</strong>treten, wird hierüber e<strong>in</strong> entsprechender Grundsteuerbescheid<br />
erteilt.<br />
Zahlungsaufforderung:<br />
Die Steuerpflichtigen, die ke<strong>in</strong>e Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer<br />
erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2005 – wie im zuletzt<br />
ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.<br />
Konto der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>kasse: 042 0000 097<br />
Bankleitzahl: 820 510 00<br />
Bank:<br />
Sparkasse Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Gegen diese Steuerfestsetzung kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach dieser<br />
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist bei der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Buttelstedt schriftlich oder zur<br />
Niederschrift e<strong>in</strong>zulegen.<br />
Landratsamt Weimarer Land<br />
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte<br />
Telefon: (036451) 60 215<br />
Sprechzeit: jeden Dienstag 16 - 18 Uhr<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Die E<strong>in</strong>legung e<strong>in</strong>es Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten<br />
Zahlungspflicht.<br />
Hundesteuer<br />
Bei der Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2005 wird analog der<br />
Festsetzung der Grundsteuern verfahren.<br />
Die Hundesteuern betragen:<br />
für den 1. Hund 30,00 €<br />
für den 2. Hund 45,00 €<br />
für jeden weiteren Hund 75,00 €<br />
Fälligkeit der Grundsteuer und der Hundesteuer:<br />
Gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zahlt der Schuldner <strong>in</strong> vierteljährlichen Raten und<br />
zwar jeweils am<br />
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. e<strong>in</strong>es Jahres.<br />
E<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>betrag bis 15,00 € kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag am 15.08. gezahlt werden.<br />
Grundsteuer bis 30,00 € kann je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. entrichtet<br />
werden.<br />
Der Schuldner kann beantragen, daß er die Grundsteuer generell <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Betrag am 1. Juli zahlen will. Diesen Antrag muß er bis zum 30. September des<br />
Vorjahres stellen.<br />
Die Hundesteuern s<strong>in</strong>d zum 15.08. e<strong>in</strong>es jeden Jahres fällig.<br />
Bürgernähe durch Bürgersprechstunden<br />
Im 1. Halbjahr 2004 führe ich als Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des<br />
Kreises Weimarer Land am<br />
17. Februar 2005<br />
von 10.00 Uhr - 11.30 Uhr<br />
<strong>in</strong> der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Buttelstedt,<br />
Markt 2, 99439 Buttelstedt<br />
e<strong>in</strong>e Bürgersprechstunde durch.<br />
Jede Bürger<strong>in</strong> und jeder Bürger kann sich an mich wenden, wenn Sie<br />
-Informationen oder Auskünfte zu persönlichen und alltäglichen Problemen<br />
benötigen;<br />
-Informationen im Zusammenhang des Bundes, der Länder und Kommunen<br />
haben möchten;<br />
- Kontakte zu Frauengruppen, Initiativen, Verbänden und Organisationen<br />
suchen;<br />
- sich über geschlechtsbed<strong>in</strong>gte Benachteiligungen beschweren oder darauf<br />
aufmerksam machen wollen;<br />
-Vorschläge haben, wie die Situation der Frauen im Kreis Weimarer Land<br />
verbessert werden kann;<br />
Als Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte erfülle ich Querschnittaufgaben,<br />
die alle Fachbereiche der Kommunalpolitik und der Verwaltung berühren<br />
können.<br />
Ich freue mich wie immer auf Ihr Kommen und verbleibe mit<br />
freundlichen Grüßen<br />
Ihre Beate Wiedemann<br />
Schließung der Postfiliale Buttelstedt<br />
Wie uns die Deutsche Post, Regionalleitung Süd schriftlich mitteilte, wird die<br />
Post-Service-Filiale Buttelstedt <strong>in</strong> der Kölledaer Straße ab dem 1. Februar<br />
2005 geschlossen. Der Grund dafür liegt <strong>in</strong> der Umwandlung der ehem.<br />
staatlichen Post <strong>in</strong> e<strong>in</strong> privates börsenorientiertes Wirtschaftsunternehmen<br />
welches im ständigen Wettbewerb mit anderen gleichartigen Dienstleistern<br />
steht. Um den Kostenfaktor für die Deutsche Post weiter zu m<strong>in</strong>imieren werden<br />
nur noch <strong>in</strong> Orten mit m<strong>in</strong>destens 2.000 E<strong>in</strong>wohnern Filialen betrieben. Nur <strong>in</strong><br />
absoluten Ausnahmefällen kann die E<strong>in</strong>wohnergrenze unterschritten werden.<br />
Nach Auskunft der Regionalleitung Süd haben im Falle der Filiale Buttelstedt<br />
e<strong>in</strong>gehende Überprüfungen ergeben, daß die Nachfrage nach postalischen<br />
Produkten und Dienstleistungen so stark zurückgegangen ist, daß e<strong>in</strong><br />
wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr gegeben ist, so daß hier nicht mehr von<br />
e<strong>in</strong>en echten Bedarf auszugehen ist und somit ke<strong>in</strong>e Ausnahme gemacht<br />
werden kann. E<strong>in</strong> von uns gestellter diesbezüglicher Antrag wurde<br />
dementsprechend abgelehnt. Die postalische Versorgung <strong>in</strong> Buttelstedt wird<br />
künftig durch den Mobilen Post-Service (MoPS) erfolgen. Der MoPS dient