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Gemeinde-Journal - in Großobringen

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<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal - 7 - 2. Ausgabe • 1. Februar 2005<br />

Bürgermeister: Bernd Schröder<br />

Beigeordneter: Jens Lange<br />

G R O S S O B R I N G E N<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>anschrift: Unterdorf 122, 99439 Großobr<strong>in</strong>gen<br />

Amtliches<br />

Sehr geehrte E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen und E<strong>in</strong>wohner,<br />

am 15.01.2005 fand <strong>in</strong> der Gaststätte „Schlemmergut“ die Jahreshauptversammlung<br />

der FFw Großobr<strong>in</strong>gen statt.<br />

Durch den Ortsbrandmeister, Gerhard Herrmann, wurden die Versammlung<br />

eröffnet. Als Gäste waren der Kreisbrandmeister Helmut Streiber und Ehefrau<br />

sowie die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räte Jens Lange, Dieter Westphalen und Jürgen Wolfram<br />

anwesend.<br />

Der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2004 wurde von der Kamerad<strong>in</strong> Erika<br />

Herrmann erstattet.<br />

Besonders wurden die Mädchen und Jungen unserer Jugendfeuerwehr<br />

begrüßt. E<strong>in</strong>e frühe Ausbildung ist das Fundament für die Übernahme von<br />

Verantwortung <strong>in</strong> der FFw.<br />

Herzlichen Dank möchte ich den Kamerad<strong>in</strong>nen und Kameraden der FFw<br />

Großobr<strong>in</strong>gen aussprechen, die <strong>in</strong> den letzten Wochen und Monaten<br />

Verantwortung übernommen haben, denn es war <strong>in</strong> letzter Zeit für alle nicht<br />

leicht.<br />

Die Veranstaltung <strong>in</strong>sgesamt, aber auch die vielen sachlichen Diskussionen<br />

haben gezeigt, die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Großobr<strong>in</strong>gen hat e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>satzbereite Feuerwehr.<br />

Aber es muss ganz deutlich angesprochen werden, die FFw Großobr<strong>in</strong>gen<br />

braucht noch Verstärkung. Jeder solle sich darüber im Klaren se<strong>in</strong>,<br />

umfangreiche Hilfeleistung kann nur erfolgen, wenn ausreichend gut<br />

ausgebildete Feuerwehrleute vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

Bernd Schröder,Bürgermeister<br />

Term<strong>in</strong>e:<br />

Gelber Sack: Freitag, 04.02. und 18.02.2005<br />

Papier: Montag, 07.02.2005<br />

Hausmüll: Mittwoch, 02. und 16.02.2005<br />

Fahrbibliothek: Freitag, den 11.03.2005 von 17:00 bis 17:45 Uhr<br />

H<strong>in</strong>weise zur Hundehaltung im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>gebiet<br />

Bei Kontrollen des Ordnungsamt <strong>in</strong> den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n der VG Buttelstedt muß<br />

wiederholt festgestellt werden, daß öffentlichen Flächen mit Hundekot<br />

verunre<strong>in</strong>igt s<strong>in</strong>d. Weiter war zu beanstanden, daß sich Hunde ohne Aufsicht<br />

im Ort bewegen.<br />

Trotz verschiedener H<strong>in</strong>weise zur o.g. Problematik <strong>in</strong> den Amtsblättern der<br />

vergangenen Jahre trat ke<strong>in</strong>e Besserung e<strong>in</strong>. Es muß weiter festgestellt<br />

werden, daß die öffentlichen Flächen <strong>in</strong> den Orten als „Hundeklo“ mißbraucht<br />

werden.<br />

Jede Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de der VG Buttelstedt besitzt e<strong>in</strong>e Ordnungsbehördliche<br />

Verordnung. In dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung s<strong>in</strong>d Regelungen<br />

zur Tierhaltung festgehalten. Der § 12(4) legt fest:<br />

„Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht<br />

verunre<strong>in</strong>igt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren<br />

Beauftragte s<strong>in</strong>d zur sofortigen Beseitigung von Verunre<strong>in</strong>igungen<br />

verpflichtet.“<br />

Ich möchte alle Hundehalter auffordern, die Bestimmungen der<br />

Ordnungsbehördlichen Verordnung zu beachten und Verunre<strong>in</strong>igungen<br />

(Hundekot) von den öffentlichen Flächen umgehend wieder zu entfernen.<br />

Verstöße gegen diese Re<strong>in</strong>igungspflicht stellen e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit dar,<br />

die mit e<strong>in</strong>em Bußgeld geahndet wird.<br />

Noch e<strong>in</strong> weiterer H<strong>in</strong>weis zur Anle<strong>in</strong>pflicht im Ort. In den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n (bebauter<br />

Ortskern) dürfen Hunde nur angele<strong>in</strong>t ausgeführt werden.<br />

Teschke, Amtsleiter Ordnungsamt<br />

Nichtamtliches<br />

Telefon: (03643) 42 06 67<br />

Sprechzeit: jeden Dienstag 16 - 18 Uhr<br />

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005<br />

durch öffentliche Bekanntmachung<br />

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle<br />

Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2005 die gleiche Grundsteuer wie<br />

im Vorjahr zu entrichten haben.<br />

Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005 gemäß § 27, Abs. 3<br />

GrStG durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten<br />

Betrag festgesetzt.<br />

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />

die Rechtswirkung e<strong>in</strong>es Steuerbescheids.<br />

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />

Sie betragen:<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

Grundsteuer A<br />

250 v.H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

Grundsteuer B<br />

350 v.H.<br />

der Steuermessbeträge.<br />

Soweit Änderungen <strong>in</strong> den Besteuerungsgrundlagen oder durch<br />

Eigentumswechsel e<strong>in</strong>treten, wird hierüber e<strong>in</strong> entsprechender<br />

Grundsteuerbescheid erteilt.<br />

Zahlungsaufforderung:<br />

Die Steuerpflichtigen, die ke<strong>in</strong>e Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer<br />

erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2005 – wie im zuletzt<br />

ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.<br />

Konto der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>kasse: 042 0001 085<br />

Bankleitzahl: 820 510 00<br />

Bank:<br />

Sparkasse Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diese Steuerfestsetzung kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach dieser<br />

öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist bei der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Buttelstedt schriftlich oder zur<br />

Niederschrift e<strong>in</strong>zulegen.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Die E<strong>in</strong>legung e<strong>in</strong>es Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten<br />

Zahlungspflicht.<br />

Hundesteuer<br />

Bei der Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2005 wird analog der<br />

Festsetzung der Grundsteuern verfahren.<br />

Die Hundesteuern betragen:<br />

für den 1. Hund 31,00 €<br />

für den 2. Hund 51,00 €<br />

für jeden weiteren Hund 77,00 €<br />

für e<strong>in</strong>en Gefahrenhund 500,00 €<br />

Fälligkeit der Grundsteuer und der Hundesteuer:<br />

Gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zahlt der Schuldner <strong>in</strong> vierteljährlichen Raten und<br />

zwar jeweils am<br />

15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. e<strong>in</strong>es Jahres.<br />

E<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>betrag bis 15,00 € kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag am 15.08. gezahlt werden.<br />

Grundsteuer bis 30,00 € kann je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. entrichtet<br />

werden.<br />

Der Schuldner kann beantragen, daß er die Grundsteuer generell <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Betrag am 1. Juli zahlen will. Diesen Antrag muß er bis zum 30. September des<br />

Vorjahres stellen.<br />

Die Hundesteuern s<strong>in</strong>d zum 15.08. e<strong>in</strong>es jeden Jahres fällig.<br />

E<strong>in</strong>ladung<br />

Herzlich e<strong>in</strong>geladen s<strong>in</strong>d alle Rentner zum Dia-Vortrag über Thür<strong>in</strong>gen am<br />

23.2.05, 14.30 Uhr, <strong>in</strong> das Pfarrhaus.

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