Gemeinde-Journal - in Großobringen
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<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>journal - 7 - 2. Ausgabe • 1. Februar 2005<br />
Bürgermeister: Bernd Schröder<br />
Beigeordneter: Jens Lange<br />
G R O S S O B R I N G E N<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>anschrift: Unterdorf 122, 99439 Großobr<strong>in</strong>gen<br />
Amtliches<br />
Sehr geehrte E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen und E<strong>in</strong>wohner,<br />
am 15.01.2005 fand <strong>in</strong> der Gaststätte „Schlemmergut“ die Jahreshauptversammlung<br />
der FFw Großobr<strong>in</strong>gen statt.<br />
Durch den Ortsbrandmeister, Gerhard Herrmann, wurden die Versammlung<br />
eröffnet. Als Gäste waren der Kreisbrandmeister Helmut Streiber und Ehefrau<br />
sowie die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räte Jens Lange, Dieter Westphalen und Jürgen Wolfram<br />
anwesend.<br />
Der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2004 wurde von der Kamerad<strong>in</strong> Erika<br />
Herrmann erstattet.<br />
Besonders wurden die Mädchen und Jungen unserer Jugendfeuerwehr<br />
begrüßt. E<strong>in</strong>e frühe Ausbildung ist das Fundament für die Übernahme von<br />
Verantwortung <strong>in</strong> der FFw.<br />
Herzlichen Dank möchte ich den Kamerad<strong>in</strong>nen und Kameraden der FFw<br />
Großobr<strong>in</strong>gen aussprechen, die <strong>in</strong> den letzten Wochen und Monaten<br />
Verantwortung übernommen haben, denn es war <strong>in</strong> letzter Zeit für alle nicht<br />
leicht.<br />
Die Veranstaltung <strong>in</strong>sgesamt, aber auch die vielen sachlichen Diskussionen<br />
haben gezeigt, die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Großobr<strong>in</strong>gen hat e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>satzbereite Feuerwehr.<br />
Aber es muss ganz deutlich angesprochen werden, die FFw Großobr<strong>in</strong>gen<br />
braucht noch Verstärkung. Jeder solle sich darüber im Klaren se<strong>in</strong>,<br />
umfangreiche Hilfeleistung kann nur erfolgen, wenn ausreichend gut<br />
ausgebildete Feuerwehrleute vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
Bernd Schröder,Bürgermeister<br />
Term<strong>in</strong>e:<br />
Gelber Sack: Freitag, 04.02. und 18.02.2005<br />
Papier: Montag, 07.02.2005<br />
Hausmüll: Mittwoch, 02. und 16.02.2005<br />
Fahrbibliothek: Freitag, den 11.03.2005 von 17:00 bis 17:45 Uhr<br />
H<strong>in</strong>weise zur Hundehaltung im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>gebiet<br />
Bei Kontrollen des Ordnungsamt <strong>in</strong> den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n der VG Buttelstedt muß<br />
wiederholt festgestellt werden, daß öffentlichen Flächen mit Hundekot<br />
verunre<strong>in</strong>igt s<strong>in</strong>d. Weiter war zu beanstanden, daß sich Hunde ohne Aufsicht<br />
im Ort bewegen.<br />
Trotz verschiedener H<strong>in</strong>weise zur o.g. Problematik <strong>in</strong> den Amtsblättern der<br />
vergangenen Jahre trat ke<strong>in</strong>e Besserung e<strong>in</strong>. Es muß weiter festgestellt<br />
werden, daß die öffentlichen Flächen <strong>in</strong> den Orten als „Hundeklo“ mißbraucht<br />
werden.<br />
Jede Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de der VG Buttelstedt besitzt e<strong>in</strong>e Ordnungsbehördliche<br />
Verordnung. In dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung s<strong>in</strong>d Regelungen<br />
zur Tierhaltung festgehalten. Der § 12(4) legt fest:<br />
„Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht<br />
verunre<strong>in</strong>igt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren<br />
Beauftragte s<strong>in</strong>d zur sofortigen Beseitigung von Verunre<strong>in</strong>igungen<br />
verpflichtet.“<br />
Ich möchte alle Hundehalter auffordern, die Bestimmungen der<br />
Ordnungsbehördlichen Verordnung zu beachten und Verunre<strong>in</strong>igungen<br />
(Hundekot) von den öffentlichen Flächen umgehend wieder zu entfernen.<br />
Verstöße gegen diese Re<strong>in</strong>igungspflicht stellen e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit dar,<br />
die mit e<strong>in</strong>em Bußgeld geahndet wird.<br />
Noch e<strong>in</strong> weiterer H<strong>in</strong>weis zur Anle<strong>in</strong>pflicht im Ort. In den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n (bebauter<br />
Ortskern) dürfen Hunde nur angele<strong>in</strong>t ausgeführt werden.<br />
Teschke, Amtsleiter Ordnungsamt<br />
Nichtamtliches<br />
Telefon: (03643) 42 06 67<br />
Sprechzeit: jeden Dienstag 16 - 18 Uhr<br />
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005<br />
durch öffentliche Bekanntmachung<br />
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle<br />
Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2005 die gleiche Grundsteuer wie<br />
im Vorjahr zu entrichten haben.<br />
Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2005 gemäß § 27, Abs. 3<br />
GrStG durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten<br />
Betrag festgesetzt.<br />
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />
die Rechtswirkung e<strong>in</strong>es Steuerbescheids.<br />
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />
Sie betragen:<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
Grundsteuer A<br />
250 v.H.<br />
b) für die Grundstücke<br />
Grundsteuer B<br />
350 v.H.<br />
der Steuermessbeträge.<br />
Soweit Änderungen <strong>in</strong> den Besteuerungsgrundlagen oder durch<br />
Eigentumswechsel e<strong>in</strong>treten, wird hierüber e<strong>in</strong> entsprechender<br />
Grundsteuerbescheid erteilt.<br />
Zahlungsaufforderung:<br />
Die Steuerpflichtigen, die ke<strong>in</strong>e Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer<br />
erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2005 – wie im zuletzt<br />
ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.<br />
Konto der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>kasse: 042 0001 085<br />
Bankleitzahl: 820 510 00<br />
Bank:<br />
Sparkasse Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Gegen diese Steuerfestsetzung kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach dieser<br />
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist bei der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Buttelstedt schriftlich oder zur<br />
Niederschrift e<strong>in</strong>zulegen.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Die E<strong>in</strong>legung e<strong>in</strong>es Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten<br />
Zahlungspflicht.<br />
Hundesteuer<br />
Bei der Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2005 wird analog der<br />
Festsetzung der Grundsteuern verfahren.<br />
Die Hundesteuern betragen:<br />
für den 1. Hund 31,00 €<br />
für den 2. Hund 51,00 €<br />
für jeden weiteren Hund 77,00 €<br />
für e<strong>in</strong>en Gefahrenhund 500,00 €<br />
Fälligkeit der Grundsteuer und der Hundesteuer:<br />
Gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zahlt der Schuldner <strong>in</strong> vierteljährlichen Raten und<br />
zwar jeweils am<br />
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. e<strong>in</strong>es Jahres.<br />
E<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>betrag bis 15,00 € kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag am 15.08. gezahlt werden.<br />
Grundsteuer bis 30,00 € kann je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. entrichtet<br />
werden.<br />
Der Schuldner kann beantragen, daß er die Grundsteuer generell <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Betrag am 1. Juli zahlen will. Diesen Antrag muß er bis zum 30. September des<br />
Vorjahres stellen.<br />
Die Hundesteuern s<strong>in</strong>d zum 15.08. e<strong>in</strong>es jeden Jahres fällig.<br />
E<strong>in</strong>ladung<br />
Herzlich e<strong>in</strong>geladen s<strong>in</strong>d alle Rentner zum Dia-Vortrag über Thür<strong>in</strong>gen am<br />
23.2.05, 14.30 Uhr, <strong>in</strong> das Pfarrhaus.