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29.11.98!<br />

Legalize it<br />

Löst sich Schweizer<br />

Dufthanf-Modell in Rauch auf?<br />

SF. «Herr Hiltebrand», teilt am späten Freitag Nachmittag des 16. Oktobers der<br />

Zürcher Bezirksrichter Thomas Meyer dem Angeklagten Hanfladenbetreiber mit,<br />

«sie werden schuldig gesprochen, gewerbsmässig mit Marijuana gehandelt zu<br />

haben!» Dieses Urteil hat nicht nur Bruno Hiltebrand von «James Blunt» ein für die<br />

Schweiz hartes Urteil eingebracht, es hat auch die Schweizer Hanf-Szene verunsichert<br />

– aber dafür auch zusätzliche Kräfte für die Initiative «Für eine vernünftige<br />

Drogenpolitik» mobilisiert, welche am 29. November zur Abstimmung gelangt!<br />

Nur der Handel mit ganzen<br />

Pflanzen legal?<br />

Bezirksanwalt Max Spörri als Vertreter<br />

der Anklage brauchte nicht viele Beweise<br />

auf den Tisch zu legen, um den Richter<br />

von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen.<br />

Er meinte, es sei völlig unglaubwürdig,<br />

dass jugendliche KäuferInnen<br />

von sogenannten «Duftsäcklein» mehrmals<br />

im Monat fünfzig oder sogar hundert<br />

Franken ausgeben würden für Hanf,<br />

den sie nur in ihren Kleiderschrank hängen<br />

würden. Er verwies darauf, dass die<br />

Qualität des Marijuanas in den Duftsäcklein<br />

besser sei als jenes, welches auf der<br />

Gasse gehandelt werde. Die Schweiz bekomme<br />

auch bereits international Druck<br />

zu spüren, weil laufend Jugendliche an<br />

den Grenzen zu Deutschland, Österreich,<br />

Frankreich und Italien mit Marijuana<br />

erwischt würden, welches sie problemlos<br />

in den Schweizer Hanfläden einkaufen<br />

könnten. Laut konstanter Rechtsprechung<br />

des Bundesgerichts sei zwar die<br />

Hanfpflanze legal, nicht aber der Handel<br />

mit jenen Teilen der Pflanze, welche einen<br />

hohen THC-Gehalt aufwiesen. Somit sei<br />

alles, was Bruno Hiltebrand gemacht<br />

habe, illegal, wonach sich auch nicht<br />

mehr die Frage stelle, ob Bruno Hiltebrand<br />

in kauf genommen habe, dass das<br />

Kraut geraucht würde oder nicht. Das<br />

Gericht habe nicht die Aufgabe, politische<br />

Entscheide zu fällen und müsse Bruno<br />

Hiltebrand verurteilen.<br />

Verteidigung fand kein Gehör<br />

«Es gibt keine vernünftigen Gründe für<br />

die Verteufelung des Hanfs, die Cannabis-Prohibition<br />

ist eine Fehlleistung unserer<br />

Zeit!», war eine der zentralen Aussagen<br />

des Verteidigers Thomas Gabathuler.<br />

Er verwies auf die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten<br />

des Hanfs, insbesondere<br />

auch im therapeutischen Bereich und den<br />

Einsatz von berauschendem Cannabis in<br />

den fernöstlichen Religionen. Zum vorliegenden<br />

Fall meinte er, dass es sich bei<br />

Marijuana um mexikanischen Hanf<br />

handle, der in keinen Gesetzestexten<br />

erwähnt werde. So handle es sich bei Hanf<br />

und Marijuana um ein und dasselbe.<br />

Das schweizerische Betäubungsmittelgesetz<br />

verbiete den Handel mit Hanfkraut<br />

zur Betäubungsmittelgewinnung,<br />

woraus klar ersichtlich sei, dass die<br />

Absicht der Betäubungsmittelgewinnung<br />

effektiv vorliegen müsse. Nicht der Hanf<br />

an sich sei illegal, sondern der Verwendungszweck<br />

als Betäubungsmittel. Ein<br />

Autoverkäufer werde ja auch nicht angeklagt,<br />

wenn der Käufer eines Porsches<br />

damit fahrlässig einen Unfall verursache.<br />

Nach dem über einstündigen Plädoyer<br />

des Verteidigers folgte eine Prozesspause<br />

bis zur Urteilsverkündung.<br />

Während dieser hatten die vielen anwesenden<br />

MedienvertreterInnen Gelegenheit,<br />

die am Prozess direkt<br />

Beteiligten zu befragen sowie die<br />

Stimmungslage der vielen Sympathisanten<br />

aus der Hanf-Branche auszuloten.<br />

Die Ernüchterung erfolgte<br />

gleich zu Beginn der Urteilsverkündung:<br />

Bruno Hiltebrand wurde vollumfänglich<br />

schuldig gesprochen<br />

und zu 14 Monaten Gefängnis auf<br />

Bewährung verurteilt. Zudem<br />

muss er eine Busse von Fr. 20 000.–<br />

und die Gerichtskosten von rund<br />

Fr. 3 000.– bezahlen sowie den Gewinn<br />

von Fr. 100 000.– abliefern… Logisch,<br />

dass Bruno dieses Urteil nicht akzeptiert<br />

und beim Zürcher Obergericht Berufung<br />

Bruno Hiltebrand<br />

vom Zürcher Hanfladen<br />

«James Blunt».<br />

Jährlich sterben weltweit ca. 10 000 Menschen durch illegale Drogen. Dagegen<br />

sterben an Tabak ca. 3 Millionen und an Alkohol ca. 300 000 Menschen, völlig legal.<br />

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