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Zentralisierung im zweischichtigen Bibliothekssystem der Universität ...

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genannt. Sie entstehen aus dem Zusammenschluß bzw. <strong>der</strong> teilweisen Neuordnung <strong>der</strong> Institute von<br />

18 Fachbereichen zu 5 o<strong>der</strong> 6 Fakultäten (Rechtswissenschaften – Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften<br />

– Naturwissenschaften – Erziehungswissenschaft – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften<br />

– Medizin).<br />

Diese größeren, „gleichberechtigten Einheiten mit breiter fachlicher Identität“ sollen über weitgehende<br />

Eigenständigkeitsrechte und – bei entsprechen<strong>der</strong> Größe – über eine professionalisierte Leitung<br />

verfügen, zudem durch die engere organisatorische Verklammerung <strong>der</strong> Fächer zur Stärkung<br />

interdisziplinärer Lehrangebote und Forschungsansätze beitragen. Geführt werden die Fakultäten<br />

durch die Dekane. Um die Entscheidungsfähigkeit und Effizienz <strong>der</strong> akademischen Selbstverwaltung<br />

zu erhöhen und inneruniversitäre Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse zu beschleunigen,<br />

werden alle Organisations- und Gremienebenen unterhalb <strong>der</strong> Fakultäten definitiv abgeschafft.<br />

Im Rahmen des „eigenständigen, integrierten Ressourcenmanagements“, das den Fakultäten<br />

zugesprochen wird, können diese die Mittelverteilung <strong>im</strong> Rahmen des zugewiesenen Globalbudgets<br />

steuern, darüber hinaus dürfen Stellenausschreibungen und Berufungsverfahren ohne Mitwirkung<br />

zentraler Hochschulgremien durch die Fakultäten (aber nicht durch die sie bildenden Unterglie<strong>der</strong>ungen)<br />

durchgeführt und entschieden werden. Gemeinsam entscheiden Universitätspräsidium<br />

und Fakultäten über die „zentrale o<strong>der</strong> dezentrale Allokation von Service-Einheiten“ – unter<br />

beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Fragen <strong>der</strong> Nutzerfreundlichkeit und <strong>der</strong> Leistungsqualität dieser<br />

Dienstleistungseinheiten. 113<br />

Im Kern zielt also das aktuelle Hamburger Hochschulgesetz darauf, Rechte und Genehmigungsvorbehalte<br />

aus <strong>der</strong> Behörde für Wissenschaft und Forschung in das Präsidium <strong>der</strong> Universität<br />

respektive die Leitungsgremien <strong>der</strong> neu zu schaffenden Fakultäten zu delegieren, gleichzeitig jedoch<br />

die Mitwirkungsrechte <strong>der</strong> untersten Organisationseinheiten <strong>der</strong> akademischen Selbstverwaltung<br />

aufzuheben. Als Steuerungsinstrument gegenüber <strong>der</strong> Universität verfügt die Behörde künftig pr<strong>im</strong>är<br />

über Ziel- und Leistungsvereinbarungen, gestützt durch das Sanktionsmittel <strong>der</strong> finanziellen<br />

Ausstattung <strong>der</strong> Hochschulen.<br />

Für die künftige Struktur <strong>der</strong> Informationsversorgung kann die „dezentrale <strong>Zentralisierung</strong>“ <strong>der</strong><br />

universitären Selbstverwaltungsorgane und die Konzentration von Aufgaben und Kompetenzen auf<br />

„mittlerer Ebene“, die die projektierte Einrichtung <strong>der</strong> Fakultäten mittelfristig bedeutet, erhebliche<br />

Konsequenzen mit sich bringen: Denn <strong>der</strong> völlige Bedeutungsverlust <strong>der</strong> heutigen untersten Träger<br />

<strong>der</strong> dezentralen bibliothekarischen Einheiten (<strong>der</strong> Institute/Seminare) innerhalb <strong>der</strong> universitären<br />

Selbstverwaltung, den das neue Hamburger Hochschulgesetz festschreibt, kann <strong>der</strong> Zusammenfassung<br />

von dezentralen Bibliotheken in „Fakultätsbibliotheken“ Auftrieb geben, fehlt doch künftig den<br />

113 Vgl. Bürgerschaft <strong>der</strong> Freien und Hansestadt Hamburg. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft.<br />

Drucksache 17/2914 v. 17.6.2003, S.12.- Die sukzessive Einrichtung <strong>der</strong> Fakultäten wird forciert durch<br />

entsprechende Vorgaben <strong>der</strong> Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen <strong>der</strong> Behörde für Wissenschaft und<br />

Forschung und <strong>der</strong> Universität Hamburg für das Jahr 2004 und konkretere Ziel- und Entwicklungspläne <strong>der</strong><br />

einzelnen Fakultäten für 2005. Die Institutionalisierung dieser neuen Forschungs- und Lehreinheiten erfolgt dabei<br />

durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen den am Zusammenschluss beteiligten Fachbereichen einerseits,<br />

dem Universitätspräsidium an<strong>der</strong>erseits.- Vgl. exemplarisch für die Kodifizierung dieser Zusammenschlüsse die<br />

Vereinbarung zur Gründung <strong>der</strong> Fakultät für Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften unter<br />

http://www.slm.uni-hamburg.de/fb07Fakultaetsgruendung.html, letzter Zugriff 28.12.2004.

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