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Erweiterung Gewerbegebiet Seeshaupter Straße - Gemeinde Iffeldorf

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> - Bebauungsplan "<strong>Erweiterung</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Kaltluftentstehungsgebiet, wobei die entstehende Kaltluft jedoch vor allem in Richtung Westen<br />

zu den Seen, abfließt.<br />

Die lufthygienische Situation wird allgemein von den Schadstoffimmissionen und -emissionen<br />

des Umfeldes sowie Staub- und Geruchsbelastungen und deren Kombination durch die Staatsstrasse<br />

St2063 (<strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>) und Bahnbetrieb sowie <strong>Gewerbegebiet</strong> bestimmt. Darüber<br />

hinaus werden angrenzende Flächen landwirtschaftlich bewirtschaftet.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Im Zuge der Baumaßnahmen zu Gebäuden und Verkehrsflächen entstehen Belastungen durch<br />

Staubentwicklung sowie An- und Abtransport von Baustoffen. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung<br />

dieser klimatischen Beeinträchtigung auf die Bauphase kann von Auswirkungen geringer<br />

Erheblichkeit ausgegangen werden.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Ein Großteil der Flächen im Geltungsbereich wird durch die geplante Gewerbenutzung und<br />

Verkehrsflächen versiegelt. Durch den Bau von Gebäuden und Erschließungsflächen sind Akker-<br />

und Intensivgrünland mit vorwiegend geringer Klimafunktion betroffen, bei denen durch die<br />

Versiegelung ihre kleinklimatische Funktion verloren geht. Im Bereich des Mischgebietes sind<br />

bereits befestigte und gärtnerisch genutzte Flächen betroffen. Eine Verminderung der Frischluftproduktion<br />

ist jedoch nur geringfügig zu erwarten. Eine erhöhte Wärmeabstrahlung wird<br />

durch neu versiegelte Flächen hervorgerufen. Es werden durch die Planung nur wenige Bäume<br />

entfallen, die jedoch an anderer Stelle ersetzt werden können. Darüber hinaus bleiben im umliegenden<br />

Gebiet großflächige Grün- und Gehölzflächen erhalten, die eine ausgleichende Funktion<br />

einnehmen können.<br />

Durch die geplanten Grünflächen und Gehölze ist eine Vermeidung von klimatischen Beeinträchtigungen<br />

möglich ist. Daher werden die anlagebedingten Auswirkungen auf das Klima als<br />

gering erheblich eingestuft.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Lufthygiene entstehen hauptsächlich durch den Zielund<br />

Quellverkehr, der mit der Gewerbe- bzw. Wohnnutzung verbunden ist. Es ist mit einem Anstieg<br />

der Frequentierung der Zufahrten zum <strong>Gewerbegebiet</strong> durch An- und Zulieferung sowie<br />

Kundenverkehr zu rechnen. Der Anliegerverkehr durch neue Wohnnutzungen wird sich nur geringfügig<br />

bemerkbar machen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Beeinflussungen durch<br />

das bestehende <strong>Gewerbegebiet</strong> und der Staatsstrasse ist deshalb maximal mit Belastungen<br />

geringer Erheblichkeit durch sich ändernde Verkehrsströme zu rechnen.<br />

Ergebnis<br />

Baubedingte<br />

Auswirkungen<br />

Anlagebedingte<br />

Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte<br />

Auswirkungen<br />

Zusammenfassung<br />

gering gering gering gering<br />

Tab. 2 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Lufthygiene<br />

14

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