Erweiterung Gewerbegebiet Seeshaupter Straße - Gemeinde Iffeldorf
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> - Bebauungsplan "<strong>Erweiterung</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Kaltluftentstehungsgebiet, wobei die entstehende Kaltluft jedoch vor allem in Richtung Westen<br />
zu den Seen, abfließt.<br />
Die lufthygienische Situation wird allgemein von den Schadstoffimmissionen und -emissionen<br />
des Umfeldes sowie Staub- und Geruchsbelastungen und deren Kombination durch die Staatsstrasse<br />
St2063 (<strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>) und Bahnbetrieb sowie <strong>Gewerbegebiet</strong> bestimmt. Darüber<br />
hinaus werden angrenzende Flächen landwirtschaftlich bewirtschaftet.<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Im Zuge der Baumaßnahmen zu Gebäuden und Verkehrsflächen entstehen Belastungen durch<br />
Staubentwicklung sowie An- und Abtransport von Baustoffen. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung<br />
dieser klimatischen Beeinträchtigung auf die Bauphase kann von Auswirkungen geringer<br />
Erheblichkeit ausgegangen werden.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Ein Großteil der Flächen im Geltungsbereich wird durch die geplante Gewerbenutzung und<br />
Verkehrsflächen versiegelt. Durch den Bau von Gebäuden und Erschließungsflächen sind Akker-<br />
und Intensivgrünland mit vorwiegend geringer Klimafunktion betroffen, bei denen durch die<br />
Versiegelung ihre kleinklimatische Funktion verloren geht. Im Bereich des Mischgebietes sind<br />
bereits befestigte und gärtnerisch genutzte Flächen betroffen. Eine Verminderung der Frischluftproduktion<br />
ist jedoch nur geringfügig zu erwarten. Eine erhöhte Wärmeabstrahlung wird<br />
durch neu versiegelte Flächen hervorgerufen. Es werden durch die Planung nur wenige Bäume<br />
entfallen, die jedoch an anderer Stelle ersetzt werden können. Darüber hinaus bleiben im umliegenden<br />
Gebiet großflächige Grün- und Gehölzflächen erhalten, die eine ausgleichende Funktion<br />
einnehmen können.<br />
Durch die geplanten Grünflächen und Gehölze ist eine Vermeidung von klimatischen Beeinträchtigungen<br />
möglich ist. Daher werden die anlagebedingten Auswirkungen auf das Klima als<br />
gering erheblich eingestuft.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Lufthygiene entstehen hauptsächlich durch den Zielund<br />
Quellverkehr, der mit der Gewerbe- bzw. Wohnnutzung verbunden ist. Es ist mit einem Anstieg<br />
der Frequentierung der Zufahrten zum <strong>Gewerbegebiet</strong> durch An- und Zulieferung sowie<br />
Kundenverkehr zu rechnen. Der Anliegerverkehr durch neue Wohnnutzungen wird sich nur geringfügig<br />
bemerkbar machen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Beeinflussungen durch<br />
das bestehende <strong>Gewerbegebiet</strong> und der Staatsstrasse ist deshalb maximal mit Belastungen<br />
geringer Erheblichkeit durch sich ändernde Verkehrsströme zu rechnen.<br />
Ergebnis<br />
Baubedingte<br />
Auswirkungen<br />
Anlagebedingte<br />
Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte<br />
Auswirkungen<br />
Zusammenfassung<br />
gering gering gering gering<br />
Tab. 2 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Lufthygiene<br />
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