Erweiterung Gewerbegebiet Seeshaupter Straße - Gemeinde Iffeldorf
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> - Bebauungsplan "<strong>Erweiterung</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Außerhalb der Baufenster wird der vorhandene Baumbestand sowie die heckenartigen Strukturen<br />
am bestehenden <strong>Gewerbegebiet</strong> als zu erhalten festgesetzt, da diese zur Einbindung der<br />
Gebäude in die Landschaft wichtig sind.<br />
4.9 Artenschutzrechtliche Belange<br />
Das Planungsgebiet ist aufgrund seiner ackerbaulichen und intensiv grünlandwirtschaftlichen<br />
Nutzung in diesem Bereich nicht durchgrünt. Gehölzbestandene Flächen sind im Bereich der<br />
Wohnbauung und nördlich des bestehenden <strong>Gewerbegebiet</strong>es als Eingrünungsstreifen vorhanden.<br />
Diese Bäume und Sträucher sind überwiegend heimisch und standortgerecht. Das Untersuchungsgebiet<br />
hat somit aus artenschutzrechtlicher Sicht teilweise eine Bedeutung für Vögel,<br />
Kleinsäuger und Insekten. Im Rahmen der Bestandsaufnahmen wurden jedoch keine Nester<br />
oder Höhlenbäume festgestellt.<br />
Neben den o.g. grünordnerischen Maßnahmen wurden im Hinblick auf das Artenschutzrecht<br />
deshalb Vermeidungsmaßnahmen im Bebauungsplan aufgenommen. Dazu zählt die Begrenzung<br />
von Gehölzentnahmen auf die Zeit außerhalb der Brutzeiträume (vgl. Kapitel 5.4.1 Vermeidungsmaßnahmen).<br />
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