Erweiterung Gewerbegebiet Seeshaupter Straße - Gemeinde Iffeldorf
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> - Bebauungsplan "<strong>Erweiterung</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
• Erhaltung des überwiegenden Teils der vorhandenen Gehölzstrukturen (Gehölzbestände,<br />
Einzelbäume und Sträucher), Erhalt der vorhandenen Durchgrünung des Gebiets<br />
• Neupflanzung von Gehölzen und Festsetzung zur Verwendung von ausschließlich heimischen<br />
Bäumen und Sträuchern gemäß der den Festsetzungen beiliegenden Liste<br />
• Anpflanzung von mindestens 1 einheimischen Laubbaum pro 300 m² Grundstücksfläche<br />
und 1 einheimischen Strauch pro 50 m² Grünfläche innerhalb der Baugrundstücke im <strong>Gewerbegebiet</strong><br />
• Zulässigkeit neuer Hecken nur als Laubholzhecke aus heimischen Gehölzen, Verbot von<br />
Hecken aus Nadelhölzern (Fichte, Thuja, sonstige Koniferen), Vorzug von freiwachsenden<br />
Hecken vor streng geschnittenen Hecken<br />
• Verbot der Verwendung von Formgehölzen (z.B. Trauer- und Hängeformen, Pyramiden<br />
oder Säulenformen) und der Anpflanzung von Lebensbäumen, Zypressen, Fichten und Wacholder,<br />
aller blau- und gelbnadeligen sowie rotlaubigen Zuchtformen von Laubgehölzen<br />
• Festsetzung zur Begrünung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke<br />
• Ersatz nicht anwachsender oder entfallender Gehölze spätestens in der nächsten Vegetationsperiode<br />
• Verpflichtung zur Verwendung sockelfreier Zäune<br />
• Unzulässigkeit von Gehölzfällungen in der Zeit zwischen dem 01.03. und 30.09. zum Schutz<br />
der Vögel<br />
Schutzgut Mensch / Erholung<br />
• Erhaltung des bestehenden Fuß- und Radweges<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
• Erhaltung des überwiegenden Teils der vorhandenen Gehölzstrukturen (Gehölzbestände,<br />
Einzelbäume und Sträucher), Erhalt der vorhandenen Durchgrünung des Gebiets<br />
• Eingrünung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es durch Hecken und Bäume<br />
• Neupflanzung von Gehölzen gemäß beiliegender Pflanzenliste<br />
• Verbot von Nadelholz-Hecken und der Verwendung von Formgehölzen (z.B. Trauer- und<br />
Hängeformen, Pyramiden oder Säulenformen) und der Anpflanzung von Lebensbäumen,<br />
Zypressen, Fichten und Wacholder, aller blau- und gelbnadeligen sowie rotlaubigen Zuchtformen<br />
von Laubgehölzen<br />
• Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen im Mischgebiet von 900 m² für Einzelhäuser<br />
• Einpassung neuer Gebäude in das ortstypische Landschafts- und Siedlungsbild durch Festsetzungen<br />
zur maximal zulässigen Grundflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse, zulässigen<br />
Gebäudehöhen sowie Gestaltungsvorschriften zu Dach, Fassade und Einfriedungen<br />
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