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Erweiterung Gewerbegebiet Seeshaupter Straße - Gemeinde Iffeldorf

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> - Bebauungsplan "<strong>Erweiterung</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

• Erhaltung des überwiegenden Teils der vorhandenen Gehölzstrukturen (Gehölzbestände,<br />

Einzelbäume und Sträucher), Erhalt der vorhandenen Durchgrünung des Gebiets<br />

• Neupflanzung von Gehölzen und Festsetzung zur Verwendung von ausschließlich heimischen<br />

Bäumen und Sträuchern gemäß der den Festsetzungen beiliegenden Liste<br />

• Anpflanzung von mindestens 1 einheimischen Laubbaum pro 300 m² Grundstücksfläche<br />

und 1 einheimischen Strauch pro 50 m² Grünfläche innerhalb der Baugrundstücke im <strong>Gewerbegebiet</strong><br />

• Zulässigkeit neuer Hecken nur als Laubholzhecke aus heimischen Gehölzen, Verbot von<br />

Hecken aus Nadelhölzern (Fichte, Thuja, sonstige Koniferen), Vorzug von freiwachsenden<br />

Hecken vor streng geschnittenen Hecken<br />

• Verbot der Verwendung von Formgehölzen (z.B. Trauer- und Hängeformen, Pyramiden<br />

oder Säulenformen) und der Anpflanzung von Lebensbäumen, Zypressen, Fichten und Wacholder,<br />

aller blau- und gelbnadeligen sowie rotlaubigen Zuchtformen von Laubgehölzen<br />

• Festsetzung zur Begrünung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke<br />

• Ersatz nicht anwachsender oder entfallender Gehölze spätestens in der nächsten Vegetationsperiode<br />

• Verpflichtung zur Verwendung sockelfreier Zäune<br />

• Unzulässigkeit von Gehölzfällungen in der Zeit zwischen dem 01.03. und 30.09. zum Schutz<br />

der Vögel<br />

Schutzgut Mensch / Erholung<br />

• Erhaltung des bestehenden Fuß- und Radweges<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

• Erhaltung des überwiegenden Teils der vorhandenen Gehölzstrukturen (Gehölzbestände,<br />

Einzelbäume und Sträucher), Erhalt der vorhandenen Durchgrünung des Gebiets<br />

• Eingrünung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es durch Hecken und Bäume<br />

• Neupflanzung von Gehölzen gemäß beiliegender Pflanzenliste<br />

• Verbot von Nadelholz-Hecken und der Verwendung von Formgehölzen (z.B. Trauer- und<br />

Hängeformen, Pyramiden oder Säulenformen) und der Anpflanzung von Lebensbäumen,<br />

Zypressen, Fichten und Wacholder, aller blau- und gelbnadeligen sowie rotlaubigen Zuchtformen<br />

von Laubgehölzen<br />

• Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen im Mischgebiet von 900 m² für Einzelhäuser<br />

• Einpassung neuer Gebäude in das ortstypische Landschafts- und Siedlungsbild durch Festsetzungen<br />

zur maximal zulässigen Grundflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse, zulässigen<br />

Gebäudehöhen sowie Gestaltungsvorschriften zu Dach, Fassade und Einfriedungen<br />

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