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Erweiterung Gewerbegebiet Seeshaupter Straße - Gemeinde Iffeldorf

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> - Bebauungsplan "<strong>Erweiterung</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />

BEGRÜNDUNG<br />

(<strong>Gewerbegebiet</strong>) aufgrund ihrer mittleren Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild der<br />

Kategorie II zugeordnet (in Abbildung gelb hervorgehoben).<br />

Darstellung der Eingriffsflächen und Ermittlung des Ausgleichsbedarfs<br />

Auch bei der Ermittlung der Eingriffschwere ist zu unterscheiden: Flächen mit bestehender Erschließung<br />

/ Versiegelung (Gebäude, Verkehrsflächen) bleiben unberücksichtigt. Weiterhin ist<br />

die unterschiedliche Wertigkeit der betroffenen Flächen zu beachten.<br />

Eingriffstyp B<br />

Faktor 0,3<br />

Eingriffstyp B<br />

Faktor 0,3<br />

Eingriffstyp B<br />

Faktor 0,8<br />

bereits versiegelte<br />

Flächen, Gebäude,<br />

Erschließung<br />

Kategorie I<br />

unterer Wert<br />

Kategorie I<br />

oberer Wert<br />

Kategorie II<br />

Eingriffstyp A<br />

Faktor 0,4<br />

Eingriffstyp A<br />

Faktor 0,9<br />

Abb. 8 Darstellung der Eingriffsfläche (blaue Linie), Grundlage: Bewertung des Ausgangszustands<br />

Für die Fläche im Süden, speziell die neue Anbindung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es, besteht bereits<br />

Baurecht über den Bebauungsplan "<strong>Gewerbegebiet</strong> an der <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>" aus dem Jahre<br />

1995. Diese Fläche bleibt deshalb unberücksichtigt.<br />

Die zukünftige Versiegelung innerhalb des Geltungsbereiches wird über die maximal zulässige<br />

Grundflächenzahl (GRZ) innerhalb der einzelnen Baufelder geregelt. Insgesamt ist im <strong>Gewerbegebiet</strong><br />

eine GRZ von maximal 0,5 und im Mischgebiet von maximal 0,25 zulässig. Das bedeutet<br />

gemäß Bayerischen Leitfaden für das <strong>Gewerbegebiet</strong> den Eingriffstyp A (hoher Versiegelungsgrad)<br />

und für das Mischgebiet den Eingriffstyp B (niedriger bis mittlerer Versiegelungsgrad).<br />

Wie aus der vorhergehenden Abbildung zu entnehmen ist, werden die Baugrundstücke bis zu<br />

den Grundstücksgrenzen als potentielle Eingriffsfläche definiert. Bestehende Versiegelungen<br />

(z.B. durch Gebäude, Verkehrswege, asphaltierter Fuß- und Radweg, private Zufahrten) werden<br />

nicht in die Eingriffsfläche einbezogen. Der Eingriff umfasst somit insgesamt eine Fläche<br />

von ca. 2,21 ha.<br />

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