Erweiterung Gewerbegebiet Seeshaupter Straße - Gemeinde Iffeldorf
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> - Bebauungsplan "<strong>Erweiterung</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
BEGRÜNDUNG<br />
(<strong>Gewerbegebiet</strong>) aufgrund ihrer mittleren Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild der<br />
Kategorie II zugeordnet (in Abbildung gelb hervorgehoben).<br />
Darstellung der Eingriffsflächen und Ermittlung des Ausgleichsbedarfs<br />
Auch bei der Ermittlung der Eingriffschwere ist zu unterscheiden: Flächen mit bestehender Erschließung<br />
/ Versiegelung (Gebäude, Verkehrsflächen) bleiben unberücksichtigt. Weiterhin ist<br />
die unterschiedliche Wertigkeit der betroffenen Flächen zu beachten.<br />
Eingriffstyp B<br />
Faktor 0,3<br />
Eingriffstyp B<br />
Faktor 0,3<br />
Eingriffstyp B<br />
Faktor 0,8<br />
bereits versiegelte<br />
Flächen, Gebäude,<br />
Erschließung<br />
Kategorie I<br />
unterer Wert<br />
Kategorie I<br />
oberer Wert<br />
Kategorie II<br />
Eingriffstyp A<br />
Faktor 0,4<br />
Eingriffstyp A<br />
Faktor 0,9<br />
Abb. 8 Darstellung der Eingriffsfläche (blaue Linie), Grundlage: Bewertung des Ausgangszustands<br />
Für die Fläche im Süden, speziell die neue Anbindung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es, besteht bereits<br />
Baurecht über den Bebauungsplan "<strong>Gewerbegebiet</strong> an der <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>" aus dem Jahre<br />
1995. Diese Fläche bleibt deshalb unberücksichtigt.<br />
Die zukünftige Versiegelung innerhalb des Geltungsbereiches wird über die maximal zulässige<br />
Grundflächenzahl (GRZ) innerhalb der einzelnen Baufelder geregelt. Insgesamt ist im <strong>Gewerbegebiet</strong><br />
eine GRZ von maximal 0,5 und im Mischgebiet von maximal 0,25 zulässig. Das bedeutet<br />
gemäß Bayerischen Leitfaden für das <strong>Gewerbegebiet</strong> den Eingriffstyp A (hoher Versiegelungsgrad)<br />
und für das Mischgebiet den Eingriffstyp B (niedriger bis mittlerer Versiegelungsgrad).<br />
Wie aus der vorhergehenden Abbildung zu entnehmen ist, werden die Baugrundstücke bis zu<br />
den Grundstücksgrenzen als potentielle Eingriffsfläche definiert. Bestehende Versiegelungen<br />
(z.B. durch Gebäude, Verkehrswege, asphaltierter Fuß- und Radweg, private Zufahrten) werden<br />
nicht in die Eingriffsfläche einbezogen. Der Eingriff umfasst somit insgesamt eine Fläche<br />
von ca. 2,21 ha.<br />
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