Erweiterung Gewerbegebiet Seeshaupter Straße - Gemeinde Iffeldorf
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> - Bebauungsplan "<strong>Erweiterung</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />
BEGRÜNDUNG<br />
5.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung sind gem. BauGB § 1 Abs. 6 Ziff. 7 die Belange des Umweltschutzes<br />
zu berücksichtigen. Dazu wendet die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> die naturschutzrechtliche<br />
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gemäß dem Bayerischen Leitfaden „Bauen im Einklang<br />
mit Natur und Landschaft“ an.<br />
Bewertung des Ausgangszustands<br />
Entsprechend ihrer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild werden die Flächen des<br />
Geltungsbereichs in die unterschiedlichen Kategorien des Bayerischen Leitfadens zur Eingriffsregelung<br />
eingeteilt. Dabei bleiben bereits versiegelte und überbaute Flächen unberücksichtigt.<br />
bereits versiegelte<br />
Flächen, Gebäude,<br />
Erschließung<br />
Kategorie I<br />
unterer Wert<br />
Kategorie I<br />
oberer Wert<br />
Kategorie II<br />
Abb. 7 Bewertung des Ausgangszustands gemäß Bayerischen Leitfaden zur Eingriffsregelung<br />
Im Bereich der bestehenden Wohnbebauung (geplantes MI) ist ein Großteil der umliegenden<br />
Flächen bisher bereits versiegelt (z.B. durch Zufahrten, Sitzecken, Terrassen u.ä.). Im vorliegenden<br />
Planungsgebiet sind neben den Bestandsgebäuden die Staatsstraße, der asphaltierte<br />
Fuß- und Radweg und sonstige befestigte Erschließungswege grau dargestellt.<br />
In die Kategorie I unterer Wert fallen die ackerbaulich und intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen sowie das <strong>Straße</strong>nbegleitgrün mit regelmäßiger Pflege (geringe Bedeutung, dunkelrosa).<br />
Die im Bereich der bestehenden Wohnbebauung gärtnerisch genutzten Flächen mit jüngeren<br />
Einzelbäumen und teilweise standortfremden Arten werden der Kategorie I oberer Wert (geringe<br />
Bedeutung, hellrosa) zugewiesen.<br />
Die in den Wohngrundstücken erhaltenswerten älteren Bäume, Gebüsch- und Heckenstrukturen<br />
mit überwiegend heimischen Gehölzarten werden zusammen mit dem Eingrünungsstreifen<br />
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