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Erweiterung Gewerbegebiet Seeshaupter Straße - Gemeinde Iffeldorf

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> - Bebauungsplan "<strong>Erweiterung</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Seeshaupter</strong> <strong>Straße</strong>"<br />

BEGRÜNDUNG<br />

5.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sind gem. BauGB § 1 Abs. 6 Ziff. 7 die Belange des Umweltschutzes<br />

zu berücksichtigen. Dazu wendet die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Iffeldorf</strong> die naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gemäß dem Bayerischen Leitfaden „Bauen im Einklang<br />

mit Natur und Landschaft“ an.<br />

Bewertung des Ausgangszustands<br />

Entsprechend ihrer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild werden die Flächen des<br />

Geltungsbereichs in die unterschiedlichen Kategorien des Bayerischen Leitfadens zur Eingriffsregelung<br />

eingeteilt. Dabei bleiben bereits versiegelte und überbaute Flächen unberücksichtigt.<br />

bereits versiegelte<br />

Flächen, Gebäude,<br />

Erschließung<br />

Kategorie I<br />

unterer Wert<br />

Kategorie I<br />

oberer Wert<br />

Kategorie II<br />

Abb. 7 Bewertung des Ausgangszustands gemäß Bayerischen Leitfaden zur Eingriffsregelung<br />

Im Bereich der bestehenden Wohnbebauung (geplantes MI) ist ein Großteil der umliegenden<br />

Flächen bisher bereits versiegelt (z.B. durch Zufahrten, Sitzecken, Terrassen u.ä.). Im vorliegenden<br />

Planungsgebiet sind neben den Bestandsgebäuden die Staatsstraße, der asphaltierte<br />

Fuß- und Radweg und sonstige befestigte Erschließungswege grau dargestellt.<br />

In die Kategorie I unterer Wert fallen die ackerbaulich und intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen sowie das <strong>Straße</strong>nbegleitgrün mit regelmäßiger Pflege (geringe Bedeutung, dunkelrosa).<br />

Die im Bereich der bestehenden Wohnbebauung gärtnerisch genutzten Flächen mit jüngeren<br />

Einzelbäumen und teilweise standortfremden Arten werden der Kategorie I oberer Wert (geringe<br />

Bedeutung, hellrosa) zugewiesen.<br />

Die in den Wohngrundstücken erhaltenswerten älteren Bäume, Gebüsch- und Heckenstrukturen<br />

mit überwiegend heimischen Gehölzarten werden zusammen mit dem Eingrünungsstreifen<br />

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