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308 Ewald:<br />
wahrscheinlich in hohem Grade getreues Bild des ursprünglichen.<br />
So wenigstens für die ersten 6 Bücher. Sehen wir von vereinzelten<br />
Zusätzen, einem zum Lib. 111 (vgl. oben S. 305) und einem<br />
zum Lib. <strong>VII</strong>I (vgl. oben S 802) hier ab, so ist vor Allem sicher<br />
dargethan, dass unser 7. Buch auch dem gegenüber was Deusdcdit<br />
von ihm kannte, also selbstredend dem grossen <strong>Register</strong> gegenüber<br />
sehr fragmentarisch überliefert ist. Aber sehen wir das 7. Buch<br />
durch und finden das Jahr vom 30. Juni 1079 bis zum 29. Juni<br />
1080 ohne Vertretung der Correspondenz der 5 Monate Juli, August,<br />
Dezember, Februar, Juni, so dürfen wir uns nicht wundern,<br />
dass hier die Differenz eine so grosse ist.<br />
Nun existirt endlich ausser dem Va.tieanischen ein einziger<br />
alter Codex des <strong>Register</strong>s, der zu Troyes saeculi XII. Dieser hat<br />
im 8. Buch hinter ep. <strong>VII</strong>I 53 einen Brief mehr als die Vaticanische<br />
Handschrift, einen Brief, den Baluze (Miscellanea <strong>VII</strong> 128) und<br />
Mausi (Conciliorum coll. XX 363) edirten und der nicht von Gregor,<br />
sondern an Gregor geschrieben ist. Trotzdem scheint es mir<br />
unfraglich, dass dieser Brief ursprünglich dem <strong>Register</strong> angehört<br />
hat. Die Eintragung auch nicht päpstlicher Briefe in die <strong>Register</strong><br />
steht nicht vereinzelt da. Sie kam vor, sobald ein derartiges<br />
Schreiben mit päpstlichen Erlassen in engerem Verhöltniss stand.<br />
Das ist nun hier völlig der Fall. Der Graf Bertrand von Arles<br />
berichtet an Gregor die Absetzung des Abtes von Montmajour-les-<br />
Arles und empfiehlt den neu eingesetzten. So steht dieser Brief<br />
mit ep. <strong>VII</strong>I 29 in engem Coiuiex. Ihn aufzunehmen können wir<br />
für den Trecensis keinen Anlass entdecken ; ihn fortzulassen war<br />
für den Vatieaniis Grund genug vorhanden. Es werden hier Laster<br />
des Abtes berührt, von denen. der Schreiber, ein Laie, selbst sagt:<br />
quod puderet me alicui /wnesto viro dicere. Eine grosse Reihe<br />
von modernen Abschriften des <strong>Register</strong>s, die jetzt in Italien verbreitet<br />
sind, enthalten nun diesen Brief. Es wäre sehr wohl der<br />
Mühe werth zu untersuchen, ob sie alle auf den Trecensis zurückgehen,<br />
und besonders ob der Trecensis sich wirklich, wie mehr<br />
angenommen als bewiesen ist, als eine um jenen Brief vermehrte<br />
Abschrift des Vaticanus darstellt. Ich hatte Gelegenheit die römischen<br />
<strong>Register</strong>-Handschriften der Corsiniana 1040 und Vallicelliana<br />
B. 26, die beide besagten Brief Bertrands enthalten, eingehender zu<br />
prüfen und fand, dass mehr als eine Variante zum Vaticanus zur