24.12.2013 Aufrufe

Zum Register Gregors VII

Zum Register Gregors VII

Zum Register Gregors VII

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

308 Ewald:<br />

wahrscheinlich in hohem Grade getreues Bild des ursprünglichen.<br />

So wenigstens für die ersten 6 Bücher. Sehen wir von vereinzelten<br />

Zusätzen, einem zum Lib. 111 (vgl. oben S. 305) und einem<br />

zum Lib. <strong>VII</strong>I (vgl. oben S 802) hier ab, so ist vor Allem sicher<br />

dargethan, dass unser 7. Buch auch dem gegenüber was Deusdcdit<br />

von ihm kannte, also selbstredend dem grossen <strong>Register</strong> gegenüber<br />

sehr fragmentarisch überliefert ist. Aber sehen wir das 7. Buch<br />

durch und finden das Jahr vom 30. Juni 1079 bis zum 29. Juni<br />

1080 ohne Vertretung der Correspondenz der 5 Monate Juli, August,<br />

Dezember, Februar, Juni, so dürfen wir uns nicht wundern,<br />

dass hier die Differenz eine so grosse ist.<br />

Nun existirt endlich ausser dem Va.tieanischen ein einziger<br />

alter Codex des <strong>Register</strong>s, der zu Troyes saeculi XII. Dieser hat<br />

im 8. Buch hinter ep. <strong>VII</strong>I 53 einen Brief mehr als die Vaticanische<br />

Handschrift, einen Brief, den Baluze (Miscellanea <strong>VII</strong> 128) und<br />

Mausi (Conciliorum coll. XX 363) edirten und der nicht von Gregor,<br />

sondern an Gregor geschrieben ist. Trotzdem scheint es mir<br />

unfraglich, dass dieser Brief ursprünglich dem <strong>Register</strong> angehört<br />

hat. Die Eintragung auch nicht päpstlicher Briefe in die <strong>Register</strong><br />

steht nicht vereinzelt da. Sie kam vor, sobald ein derartiges<br />

Schreiben mit päpstlichen Erlassen in engerem Verhöltniss stand.<br />

Das ist nun hier völlig der Fall. Der Graf Bertrand von Arles<br />

berichtet an Gregor die Absetzung des Abtes von Montmajour-les-<br />

Arles und empfiehlt den neu eingesetzten. So steht dieser Brief<br />

mit ep. <strong>VII</strong>I 29 in engem Coiuiex. Ihn aufzunehmen können wir<br />

für den Trecensis keinen Anlass entdecken ; ihn fortzulassen war<br />

für den Vatieaniis Grund genug vorhanden. Es werden hier Laster<br />

des Abtes berührt, von denen. der Schreiber, ein Laie, selbst sagt:<br />

quod puderet me alicui /wnesto viro dicere. Eine grosse Reihe<br />

von modernen Abschriften des <strong>Register</strong>s, die jetzt in Italien verbreitet<br />

sind, enthalten nun diesen Brief. Es wäre sehr wohl der<br />

Mühe werth zu untersuchen, ob sie alle auf den Trecensis zurückgehen,<br />

und besonders ob der Trecensis sich wirklich, wie mehr<br />

angenommen als bewiesen ist, als eine um jenen Brief vermehrte<br />

Abschrift des Vaticanus darstellt. Ich hatte Gelegenheit die römischen<br />

<strong>Register</strong>-Handschriften der Corsiniana 1040 und Vallicelliana<br />

B. 26, die beide besagten Brief Bertrands enthalten, eingehender zu<br />

prüfen und fand, dass mehr als eine Variante zum Vaticanus zur

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!