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Sitzungsvorlage... - in Isny im Allgäu

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Raum<strong>in</strong>halt (außen), max. 16 m 2 Grundfläche und max.<br />

3,00 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen<br />

Gelände);<br />

nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m 3 Becken<strong>in</strong>halt;<br />

max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (<strong>im</strong> S<strong>in</strong>ne des § 19<br />

Abs. 3 BauNVO); zulässig nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bereich mit m<strong>in</strong>destens<br />

2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze;<br />

freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max.<br />

Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die<br />

jeweilige Kollektorfläche) 9 m 2 pro Grundstück; zulässig nur <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Bereich mit m<strong>in</strong>destens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze;<br />

die Anlagen s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em<br />

Nebengebäude zulässig;<br />

Tiefgaragen und deren Zufahrtsrampen: zulässig, sofern sie<br />

weder die Geländesituation, den Wasserhaushalt des Bodens<br />

noch nachbarliche Belange bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />

Fernmeldetechnische Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO<br />

werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />

Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch<br />

W<strong>in</strong>dkraft gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen<br />

(§ 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO).<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO)<br />

2.16 Flächen für den Geme<strong>in</strong>bedarf; hier Anlage für sportliche<br />

Zwecke<br />

Bauliche Anlagen, <strong>im</strong> S<strong>in</strong>ne von Haupt- und/oder Nebengebäuden<br />

sowie nicht für den Spielbetrieb erforderliche Anlagen (erforderlich<br />

s<strong>in</strong>d z.B. Tore, Netze usw.), s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />

2.17 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen <strong>in</strong> Wohngebäuden;<br />

die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt<br />

best<strong>im</strong>mt:<br />

E... als max. Wohnungsanzahl pro E<strong>in</strong>zelhaus (als Wohnge-<br />

Seite 9<br />

Stadt <strong>Isny</strong> <strong>im</strong> <strong>Allgäu</strong> • Bebauungsplan "Lohbauerstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Textteil mit 63 Seiten, Fassung vom 16.12.2013<br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen

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