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Sitzungsvorlage... - in Isny im Allgäu

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Änderung des Flächennutzungsplanes <strong>im</strong> Grundsatz ke<strong>in</strong>e Bedenken<br />

vorgebracht werden.<br />

Da zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

e<strong>in</strong>e Begründung mit der erforderlichen Flächenbilanz fehlt, kann<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt ke<strong>in</strong>e abschließende Stellungnahme<br />

erfolgen. Insgesamt sollen 5,49 ha Wohnbauflächen aus dem rechtskräftigen<br />

Flächennutzungsplan gestrichen werden. Inwieweit der Umfang<br />

der geplanten Wohnbauflächen noch dem Planungsstand von<br />

2011 entspricht (erste Anhörung zum Bebauungsplan) geht aus den<br />

Unterlagen nicht hervor. Der Umfang der auszuweisenden Wohnbauflächen<br />

<strong>im</strong> Gebiet "Lohbauerstraße", der die Kompensationsflächen<br />

von 5,49 ha übersteigt, ist zu begründen. Hierzu wird auf unsere<br />

Stellungnahme vom 18.11.2011 verwiesen.<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Als Unterlagen zum Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

wurde jeweils lediglich e<strong>in</strong> Vorabzug (ohne Begründung) e<strong>in</strong>gereicht,<br />

um wichtige Belange frühzeitig abzust<strong>im</strong>men. Der Entwurf wird mit Begründung<br />

<strong>im</strong> Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB e<strong>in</strong>gereicht. Dann besteht die Möglichkeit<br />

für e<strong>in</strong>e abschließende Stellungnahme.<br />

Der Umfang der auszuweisenden Wohnbauflächen <strong>im</strong> Gebiet "Lohbauerstraße"<br />

wird <strong>in</strong> der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes abgearbeitet<br />

und entspricht dem Umfang der Wohnbauflächen (W), die <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Kompensation aus dem Flächennutzungsplan entfallen.<br />

Zur Änderung des Flächennutzungsplanes <strong>im</strong> Parallelverfahren nach<br />

§ 8 Abs. 3 BauGB weisen wir darauf h<strong>in</strong>, dass dieser nach § 8 Abs. 3<br />

Satz 2 BauGB bis zur Bekanntmachung des Bebauungsplanes e<strong>in</strong>en<br />

Stand erreicht haben muß, der die Annahme rechtfertigt, dass der<br />

Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

entwickelt se<strong>in</strong> wird.<br />

Auf die vom Regionalverband <strong>im</strong> Jahre 2010 veröffentlichte Kl<strong>im</strong>afibel,<br />

die allen Städten und Geme<strong>in</strong>den der Region vorliegt und über<br />

den Internetauftritt des Regionalverbandes unter www.rvbo.de und<br />

der Rubrik "Aktuelle Projekte" abgerufen werden kann, weisen wir<br />

h<strong>in</strong>.<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Die H<strong>in</strong>weise zum Parallelverfahren sowie zur Kl<strong>im</strong>afibel werden zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Es erfolgt ke<strong>in</strong>e Planänderung.<br />

Stadt <strong>Isny</strong> <strong>im</strong> <strong>Allgäu</strong> • Bebauungsplan "Lohbauerstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu • Abwägungs- und Beschlussvorlage zum Vorabzug <strong>in</strong> der Fassung vom 09.10.2013 • Seite 6 von 29 Seiten

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